Die Allgemeine Projektförderung

Die Kulturstiftung des Bundes bietet viele Fördermöglichkeiten, eine davon ist die Allgemeine Projektförderung. Dort kannst du bis zum 31. Juli einen Antrag einreichen, was du hier beantragen kannst, erfährst du in diesem Beitrag. Zuletzt erschien er im Juni 2021, für die aktuelle Antragsfrist habe ich ihn aktualisiert.

Fördermöglichkeiten der Kulturstiftung des Bundes

Bevor wir uns mit der Allgemeinen Projektförderung beschäftigen, will ich noch kurz einen Blick auf die weiteren Fördermöglichkeiten der Stiftung werfen. Ich werde sie hier tatsächlich nur kurz benennen, wenn sie für dich interessant sind, kannst du dich unter diesem Link näher darüber informieren. 

  • TURN2 – Künstlerische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und afrikanischen Ländern
  • Zero – klimaneutrale Kunst- und Kulturprojekte
  • Jupiter – Darstellende Künste für junges Publikum
  • TANZLAND – Fonds für Gastspielkooperationen

Manche Förderfristen sind für dieses Jahr schon abgelaufen, ich gehe aber davon aus, dass sie im nächsten Jahr wieder aufgelegt werden. Deshalb habe ich sie dir hier genannt, so kannst du auch langfristig planen.

Hier geht’s jetzt weiter mit der Allgemeinen Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes.

Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Eines vorweg: Wenn du auf der Suche nach Fördergeldern für ein kleines lokales Kulturprojekt bist, ist die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes nicht das richtige für dich. Hier geht es um große, innovative Projekte im internationalen Bereich. Dafür sind die Fördergelder auch entsprechend hoch, unter 50.000 Euro Fördersumme brauchst du deinen Antrag hier gar nicht einreichen. Was genau internationaler Kontext heißt, dazu kommen wir noch. Schauen wir zunächst mal, was grundsätzlich gefördert wird.

Förderbereich der Allgemeinen Projektförderung

Allgemeine Projektförderung ist ein wie ich finde sehr zutreffender Name, denn die Bandbreite der förderfähigen Kultursparten ist hier sehr groß. Zu ihnen gehören

  • Bildende und Darstellende Kunst,
  • Literatur,
  • Musik,
  • Tanz,
  • Film,
  • Fotografie,
  • Architektur,
  • kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug,
  • Neue Medien,
  • verwandte Formen sowie spartenübergreifende Vorhaben

Du siehst, die Kulturstiftung des Bundes ist nicht auf eine bestimmte Sparte oder ein bestimmtes Thema festgelegt. Wichtig ist, dass dein Projekt

  • groß angelegt ist, du beantragst hier schließlich nicht auf kommunaler Ebene, sondern bei der Bundesststiftung, entsprechend sollte dein Projekt Strahlkraft haben. Dafür gibt’s dann auch die entsprechende Förderhöhe.
  • innovativ ist und inhaltlich besondere Bedeutung für den aktuellen künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs besitzt. Veranstaltungsreihen oder auf regelmäßige Wiederholung angelegte Projekte fördert die Stiftung nicht.
  • sich im internationalen Kontext bewegt. Ich hatte angekündigt, das näher zu erläutern, also lass uns die Kriterien der Bundesstiftung für Kultur zu diesem Punkt einmal näher anschauen.

Kriterien für den internationalen Kontext

Ich mache es mir einfach und zitiere hier aus den Förderrichtlinien:

Als Projekt im »internationalen Kontext« stuft die Kulturstiftung des Bundes in der Regel solche Vorhaben ein,

    • die in Kooperation mit zumindest einem Träger durchgeführt werden, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik hat,
    • oder für die die Durchführung von zumindest einer Teilveranstaltung außerhalb des deutschen Staatsgebietes wesentlich ist,
    • oder die unter schwerpunktmäßiger Mitwirkung von Kulturschaffenden aus verschiedenen Staaten zustande kommen,
    • oder für deren Vorbereitung und Recherche internationale Zusammenarbeit notwendig ist
    • oder die eine Vielzahl von Mitwirkenden oder Teilvorhaben vernetzen
    • oder die Beteiligung international herausragender Institutionen erfordern.

Sind diese Kriterien nicht erfüllt, schätzt der Vorstand ein Vorhaben nur dann als Projekt im internationalen Kontext ein, wenn es aufgrund herausragender inhaltlicher Bedeutung weit über den nationalen Bereich hinausreicht.
Als Projekt gilt übrigens laut Richtlinie die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen oder Symposien.

Wer kann einen Antrag stellen?

Um einen Antrag stellen zu können, muss deine Organisation irgendeine Rechtsform besitzen, Verein, Stiftung, gGmbh oder öffentlich rechtliche Körperschaft und so weiter. Einzelpersonen oder Initiativen fördert die Kulturstiftung des Bundes nicht. Auch kommerzielle Kulturschaffende werden nicht gefördert.

Wie hoch ist die Förderung?

Ich schrieb es schon, die Mindestantragssumme liegt bei 50.000 Euro, sie kann bis 250.000 Euro und mehr gehen. Die Förderquote liegt bei 80%, die restlichen 20% kannst du über Eigenmittel oder weitere Drittmittel bestreiten. Aber Achtung: Wird dein Projekt schon über die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert, kannst du hier keine weiteren Mittel beantragen, diese beiden Förderungen schließen sich aus.

Sonst noch wichtig

Antragsfristen

Die Stiftung entscheidet zweimal jährlich über Förderanträge, die Antragsfristen sind der 31.01. und der 31.07. eines jeden Jahres. Für deinen Antrag musst du die Formulare der Stiftung benutzen, achte unbedingt darauf, dass du alle notwendigen Anlagen mit beifügst.

Beratung

Wenn du die Fördergrundsätze der Stiftung ausführlich studiert hast und dazu noch Fragen bei dir offen sind, oder du inhaltliche Fragen zu deinem Projekt hast, kannst du dich bei der Stiftung beraten lassen. Die passenden Ansprechpersonen findest du in den FAQ der Stiftung 


Du hast noch Fragen?

1. Finde viele weitere Fördermöglichkeiten über die Schlagwortwolke

Rechts in der Seitenleiste findest du die Schlagwortwolke. Klicke auf den Begriff, der dich interessiert und finde jede Menge weiterer Fördermöglichkeiten oder aber ein Thema, zu dem du mehr wissen willst, wie zum Beispiel Projekttransfer, Gender Mainstreaming oder die Belegliste. Probier´s aus!


2. Finde Themen über die Suchfunktion

Hast du eine bestimmte Fördermöglichkeit im Kopf oder einen bestimmten Begriff, zu dem du mehr wissen willst, dann nutze die Suchfunktion. Du findest sie oben rechts im Blog, sie verbirgt sich hinter der kleinen Lupe.


3. Finde Hilfen zur Antragstellung in der Rubrik „Der Antrag“ 

In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.


Du brauchst mehr Unterstützung?

Wenn dir das alles nicht weiterhilft, schau mal in die Rubrik Angebote. Wir unterstützen dich bei der Fördermittelsuche und der Antragstellung.

Schau dir unser Angebot an und melde dich gerne.


Wer schreibt hier?

Bild Monika Vog

Schön, dass du hier bist.

Mein Name ist Monika Vog,

ich bin Fundraiserin und Fördermittelexpertin für gemeinnützige Projekte und Aktionen.

Bei Fördermittel-wissenswert dreht sich alles um diese Fragen:

  • Wie finde ich aus den unzähligen Fördermöglichkeiten die passende Förderung für mein Vorhaben?
  • Wie schreibe ich einen überzeugenden Antrag?
  • Was muss ich beim Verwendungsnachweis beachten?

Zu diesen Themen schreiben Daniel und ich regelmäßig Beiträge in diesem Blog.

Willst du mehr über uns und den Blog foerdermittel-wissenswert wissen, kannst du hier weiterlesen.

Mentoring Fördermittelanträge

Willst du lernen, wie du einen Förderantrag schreibst? Oder besser werden bei dem, was du schon tust?

Dann biete ich dir das Mentoring-Programm Fördermittelanträge an mit Leitfäden, Übungsanträgen und Einzelcoaching.

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