Ausschreibung Bildungsagenda NS-Unrecht

Frist 01. November 2026 – Förderung bis 500.000 Euro

Die historisch-politische Bildungsarbeit zum Nationalsozialismus steht vor einer besonderen Herausforderung: Mit zunehmendem zeitlichem Abstand braucht es neue Zugänge, um Wissen über das NS-Unrecht an jüngere Generationen weiterzugeben. Genau hier setzt die Bildungsagenda NS-Unrecht an.

Für die zweite Förderperiode hat die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) jetzt erneut eine Ausschreibung veröffentlicht. In diesem Beitrag erfährst du, an wen sich die Förderung richtet, welche Projekte unterstützt werden und worauf du bei der Vorbereitung deiner Projektskizze achten solltest.

Bildungsagenda NS-Unrecht – die Inhalte

Mit der Bildungsagenda NS-Unrecht fördert die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft Projekte der historisch-politischen Bildung. Das Programm gibt es seit 2021 und die aktuelle Förderperiode läuft von 2026 bis 2029.

Im Mittelpunkt stehen Bildungsangebote, die Wissen über das nationalsozialistische Unrecht vermitteln und neue Zugänge zur Geschichte des Nationalsozialismus schaffen. Dabei geht es vor allem um Angebote außerhalb des klassischen Schulunterrichts.

Ein wichtiger Schwerpunkt liegt auf den Perspektiven von Menschen, die im Nationalsozialismus verfolgt wurden. Gleichzeitig sollen die Projekte zeigen, wie Ausgrenzung und Verfolgung funktioniert haben und welche Bezüge es zu Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit gibt.

Die aktuelle Ausschreibung ist die zweite Ausschreibung innerhalb der laufenden Förderperiode 2026 bis 2029.

Schauen wir uns nun das Programm einmal inhaltlich an.

Zielgruppe der Bildungsagenda NS-Unrecht

Der Name Bildungsagenda NS-Unrecht lässt schon erahnen, an wen sich die geförderten Angebote vor allem richten: an junge Menschen. Konkret sollen die Projekte in erster Linie Menschen bis 35 Jahre in Deutschland erreichen.

Für dein Projekt kann das zum Beispiel bedeuten, dass du nicht nur Studierende oder junge Menschen mit Abitur ansprichst. Denkbar sind ebenso Angebote für Auszubildende, Schüler unterschiedlicher Schulformen, junge Erwachsene ohne Hochschulerfahrung oder Menschen, die über Jugendzentren, Vereine oder andere außerschulische Einrichtungen erreicht werden. Entscheidend ist, dass du deine Zielgruppe bewusst auswählst und dein Bildungsangebot auf ihre Voraussetzungen und Zugänge abstimmst.

Die Teilnehmenden müssen dabei nicht über die gesamte Projektlaufzeit dieselben sein. Laut FAQ sind sowohl Projekte mit einer festen Gruppe als auch offene Formate mit wechselnden Teilnehmenden möglich.

In begründeten Fällen können sich Projekte auch an andere Altersgruppen richten. Die Ausschreibung setzt hier allerdings eine Grenze: Spezielle Berufsgruppen sollen nicht als eigentliche Zielgruppe des Projekts im Mittelpunkt stehen.

Damit grenzt die Stiftung die Bildungsagenda von klassischen beruflichen Fort- und Weiterbildungsangeboten ab. Ein Projekt sollte also beispielsweise nicht in erster Linie darauf ausgerichtet sein, Multiplikatoren wie LehrerInnen, SozialarbeiterInnen oder andere Fachkräfte in ihrer beruflichen Rolle weiterzubilden. Im Zentrum soll die historisch-politische Bildungsarbeit mit jungen Menschen beziehungsweise einer breit gefassten gesellschaftlichen Zielgruppe stehen.

Fachkräfte können trotzdem eine Rolle im Projekt spielen – sie sollten aber nicht die alleinige oder vorrangige Zielgruppe des geförderten Bildungsangebots sein.

Daneben können Projekte auch junge Menschen im europäischen oder internationalen Ausland sowie die breite Öffentlichkeit in Deutschland erreichen. Diese Gruppen dürfen die Hauptausrichtung auf junge Menschen in Deutschland jedoch nicht vollständig ersetzen.

Maßnahmen in der Bildungsagenda NS-Unrecht

Hier ist die Ausschreibung sehr klar: Gefördert werden Projekte der non-formalen historisch-politischen Bildung zum NS-Unrecht.

Das heißt: Dein Projekt sollte Wissen vermitteln, Menschen aktiv einbeziehen und einen klaren Bezug zur Geschichte des Nationalsozialismus haben. Dabei kannst du unterschiedliche thematische Schwerpunkte setzen.

Gefördert werden zum Beispiel Projekte, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:

  • historisches Wissen über das NS-Unrecht,
  • Ausgrenzung, Propaganda, Ideologie und Gewalt im Nationalsozialismus,
  • neue Formen der Erinnerungsarbeit,
  • Antisemitismus, Antiziganismus und Rassismus,
  • Folgen des NS-Unrechts nach 1945,
  • Aufarbeitung, Anerkennung und Entschädigung,
  • Entnazifizierung und juristische Verfolgung von Tätern.

Auch bei den Formaten lässt dir die Ausschreibung vergleichsweise viel Spielraum. Möglich sind zum Beispiel Workshops, Ausstellungen, digitale Angebote, Trainings, Planspiele oder künstlerische Formate.

Entscheidend ist weniger das Format selbst. Wichtiger ist, dass es zu deiner Zielgruppe und zu deinem Bildungsziel passt.

Nicht gefördert werden dagegen Projekte, die sich ausschließlich mit wissenschaftlicher Forschung, Archivierung oder Sammlung beschäftigen. Auch reine Organisations- und Strukturförderungen sind ausgeschlossen.

Was für deine Bewerbung bei der Bildungsagenda wichtig ist

Die Stiftung EVZ sucht nicht einfach weitere Bildungsangebote zu bereits bekannten Themen. Gefragt sind Projekte, die neue Perspektiven eröffnen oder neue Wege in der Vermittlung ausprobieren.

Das heißt für dich, dass du dir zu folgenden Dingen Gedanken machen musst:

  • innovative und zeitgemäße Ansätze
  • unterschiedliche Perspektiven auf die Geschichte
  • aktive Beteiligung der Zielgruppen
  • die Einbindung von Zeitzeugnissen und Nachkommen
  • die stärkere Sichtbarkeit bisher weniger beachteter Verfolgtengruppen
  • nachhaltige Projektergebnisse
  • nachvollziehbare Reichweite und Wirkung

Dein Projekt sollte also nicht nur ein interessantes Thema behandeln. Es sollte auch deutlich werden, wie du dieses Thema vermitteln willst und was sich dadurch bei deiner Zielgruppe verändern soll.

Gerade diesen Punkt solltest du bei der Entwicklung deiner Projektidee ernst nehmen. Ziele, Methoden, Ergebnisse und Zielgruppen musst möglichst konkret beschreiben damit klar wird, wie dein Projekt wirken soll.

Die Förderbedingungen der Bildungsagenda NS-Unrecht

Schauen wir uns nun einmal an, wer sich auf eine Förderung bewerben kann, wie die Fördersummen aussehen und natürlich auch, wie lange dein Projekt laufen kann.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich private gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Organisationen und Institutionen. Voraussetzung ist, dass der antragstellende Träger seinen Sitz in Deutschland hat. Auch das geförderte Projekt muss grundsätzlich in Deutschland durchgeführt werden.

Kooperationen mit anderen Organisationen sind ausdrücklich möglich, aber keine Voraussetzung für eine Förderung. Auch Partner aus dem europäischen Ausland können beteiligt werden, wenn das für das Projekt sinnvoll ist. Für die erste Projektskizze musst du aber noch keine verbindliche Kooperationsvereinbarung oder einen Letter of Intent einreichen.

Besondere Regeln gelten für Organisationen, die bereits über die Bildungsagenda NS-Unrecht gefördert wurden. Wenn das auf deine Organisation zutrifft, solltest du zunächst einmal in die Ausschreibung schauen.

Wie hoch ist die Förderung?

Du kannst eine Förderung zwischen 150.000 und 500.000 Euro beantragen – eine ordentliche Summe also. Gefördert werden sowohl Personal- als auch Sachkosten. Dazu können zum Beispiel Personalausgaben, Honorare, Mieten, Technik, Materialien oder Kommunikationskosten gehören.

Eigenmittel und Eigenleistung

Zusätzlich musst du Eigenmittel oder Eigenleistungen in Höhe von mindestens zehn Prozent der beantragten Fördersumme einbringen. Beantragst du zum Beispiel 300.000 Euro Förderung, musst du mindestens 30.000 Euro als Eigenmittel oder anrechenbare Eigenleistungen einplanen.

„Anrechenbare Eigenleistungen“ ist hier das Zauberwort, gerade für kleinere Organisationen: Der Eigenanteil muss nicht vollständig aus Geld bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch eigene Personalkapazitäten, ehrenamtliche Arbeit oder die Nutzung eigener Räume und Sachmittel einbringen.

Bei der Finanzplanung solltest du außerdem die Reichweite im Blick behalten. Die Kosten pro unmittelbar erreichter Person dürfen höchstens 2.500 Euro betragen. Deshalb ist es wichtig, schon bei der Projektplanung realistisch einzuschätzen, wie viele Menschen du tatsächlich direkt erreichen kannst und ob das zu den geplanten Ausgaben passt.

Wie lange können Projekte laufen?

Dein Projekt kann frühestens am 1. Juli 2027 starten und muss spätestens am 30. Juni 2029 abgeschlossen sein. Die maximale Laufzeit beträgt also 24 Monate. Bereits begonnene Projekte können nicht gefördert werden.

Für deine Zeit- und Finanzplanung ist außerdem wichtig, dass die Fördermittel durch die Stiftung EVZ voraussichtlich nicht gleichmäßig über die drei Jahre ausgeschüttet werden. Nach aktuellem Stand entfallen ungefähr 15 Prozent auf 2027, 30 Prozent auf 2028 und 55 Prozent auf 2029.

Das solltest du bei der Projektplanung berücksichtigen. Wenn dein Vorhaben bereits 2027 sehr hohe Ausgaben verursacht, musst du besonders genau prüfen, ob sich das mit der vorgesehenen Mittelverteilung vereinbaren lässt.

Fazit

Die Bildungsagenda NS-Unrecht bietet vergleichsweise große Fördersummen – entsprechend hoch sind aber auch die Anforderungen an die Projektidee. Gesucht werden keine einzelnen Veranstaltungen oder klassischen Weiterbildungsangebote, sondern durchdachte Bildungsprojekte, die junge Menschen erreichen und neue Zugänge zur Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht schaffen.

Wenn du eine Bewerbung planst, solltest du deshalb zuerst prüfen, ob Zielgruppe, Bildungsansatz und geplante Reichweite zu den Vorgaben der Ausschreibung passen.

Danach lohnt sich ein genauer Blick in die FAQ: Dort erläutert die Stiftung viele Anforderungen an die Projektskizze und die spätere Projektplanung ausführlicher als in der Ausschreibung selbst. Die FAQ und alle weiteren Infos zur Ausschreibung findest du hier

Zusätzlich gibt es digitale Beratungstermine zu denen du dich anmelden kannst. Solltest du offene Fragen haben, die weder in der Ausschreibung noch im FAQ beantwortet werden, dann ist das die beste Anlaufstelle.

Also, viel Erfolg!


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Wer schreibt hier?

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Daniel Vog

Zertifizierter Fördermittelmanager

Wir sind Monika und Daniel. Gemeinsam schreiben wir hier im Blog über Fördermittel für gemeinnützige Projekte – von der ersten Projektidee bis zum Verwendungsnachweis.

Monika bringt über 25 Jahre Praxiserfahrung im Fördermittelbereich ein, Daniel sein Fachwissen als zertifizierter Fördermittelmanager. Gemeinsam teilen wir in unseren Blog-Beiträgen unser Wissen und unsere Erfahrungen aus der Praxis.

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