Neues Förderprogramm der Aktion Mensch: „Sport und Kultur vor Ort“

Förderung bis 50.000 Euro – Erste Antragsfrist 15.10.2026

Mit dem neuen Förderangebot „Sport und Kultur vor Ort“ unterstützt Aktion Mensch inklusive Sport- und Kulturprojekte für Menschen mit und ohne Behinderung. Jährlich sollen 500 inklusive Projekte gefördert werden – in Quartieren, Dörfern, Städten und Stadtteilen.

Sport und Kultur vor Ort ist eines der beiden neuen Förderprogramme, mit denen Aktion Mensch nach langer Pause wieder an den Start gegangen ist. Neben neuen Programmen gibt es einige grundlegende Änderungen in der Förderung von Aktion Mensch was Förderhöhe, Antragstellung oder Förderlaufzeit betrifft. Lies dir dazu den Beitrag Aktion Mensch – neue Förderung   durch, dort habe ich sie zusammengefasst, hier werde ich darauf nicht noch einmal eingehen.

Im Mittelpunkt des neuen Förderprogramms stehen nicht einfach Sport- oder Kulturangebote, an denen Menschen mit Behinderung teilnehmen können. Entscheidend ist die aktive Mitgestaltung: Menschen mit Behinderung sollen ihre Wünsche und Ideen einbringen, an der Planung beteiligt sein, bei der Umsetzung mitwirken und Entscheidungen treffen.

Außerdem wichtig: Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, dass neue Kontakte zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen entstehen. Einmalige Aktivitäten wie Feste oder Theateraufführungen fördert Aktion Mensch deshalb nicht, vielmehr geht es um regelmäßige Angebote, die das Entstehen von Kontakten und das Wachsen von Beziehungen auch ermöglichen.

Das Förderangebot gehört zum Schwerpunkt „Inklusiver Sozialraum“ der neuen Förderstruktur der Aktion Mensch.

Was fördert „Sport und Kultur vor Ort“?

Gefördert werden ausschließlich inklusive, regelmäßige und partizipative Sport- und Kulturangebote. Denkbar sind beispielsweise Projekte aus den Bereichen Sport, Theater, Musik oder Kunst.

Zwei Punkte sind dabei besonders wichtig:

Inklusion: Menschen mit und ohne Behinderung sollen gemeinsam teilnehmen und sich begegnen können. Eine barrierefreie Gestaltung des Angebots ist deshalb Voraussetzung.

Partizipation: Menschen mit Behinderung sind nicht nur Teilnehmende. Sie entwickeln das Angebot aktiv mit, planen und gestalten es und wirken an Entscheidungen mit. Wenn sie dafür Unterstützung benötigen, ist diese möglich.

Die Aktion Mensch erwartet außerdem, dass ein Projekt über seine eigentliche Laufzeit hinaus positive Wirkung entfaltet.

Und ein Letztes: Hier geht es um eine Förderung im Sozialraum, überregionale oder gar deutschlandweite Projekte werden nicht gefördert.

Welche Projekte haben gute Chancen auf eine Förderung?

Förderfähig sind insbesondere Projekte, die

  • einen erkennbaren Bedarf aufgreifen und sich an den Interessen der Zielgruppe orientieren,
  • Menschen mit Behinderung aktiv an Planung, Gestaltung und Umsetzung beteiligen,
  • echte Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung ermöglichen,
  • klare und realistische Ziele sowie die gewünschte Wirkung beschreiben,
  • ein fachlich schlüssiges Umsetzungskonzept haben,
  • Aufwand und erwartete Wirkung in ein nachvollziehbares Verhältnis bringen,
  • nachhaltige positive Effekte für die Teilnehmenden und den Sozialraum erwarten lassen und
  • vorhandene Strukturen vor Ort durch Kooperationen und Vernetzung sinnvoll einbeziehen.

Für die Antragstellung bedeutet das: Eine gute Projektidee allein reicht nicht aus. Du solltest nachvollziehbar zeigen können, welchen Bedarf es gibt, wie Menschen mit Behinderung tatsächlich mitentscheiden und welche Veränderung das Projekt erreichen soll.

Wer ist die Zielgruppe der Förderung?

Das ist neu, denn Aktion Mensch hat eine Altersbegrenzung aufgestellt, die es in den früheren Programmen nicht gab. Der Förderschwerpunkt „Inklusiver Sozialraum“ richtet sich an erwachsene Menschen mit lebensbegleitender Behinderung ab 18 Jahren.

Generationsübergreifende Projekte sind ebenfalls möglich. Das eröffnet beispielsweise die Möglichkeit, Angebote zu entwickeln, an denen Menschen unterschiedlicher Altersgruppen gemeinsam teilnehmen.

Wie hoch ist die Förderung von „Sport und Kultur vor Ort“?

Aktion Mensch übernimmt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss beträgt dabei maximal 50.000 Euro.

Die Gesamtkosten des Projekts müssen mindestens 15.000 Euro betragen. Damit ist das Programm eher für größere, klar abgegrenzte Projekte gedacht und weniger für kleine Einzelaktionen.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 24 Monate.

Förderfähig sind:

  • Personalkosten,
  • Honorarkosten,
  • Sachkosten,
  • projektbezogene Investitionen bis maximal 10 Prozent der Gesamtkosten sowie
  • Kosten, die notwendig sind, um Barrierefreiheit herzustellen.

Wichtig: Die Kosten für Barrierefreiheit kommen nicht zusätzlich zu den maximal 50.000 Euro hinzu, sondern sind bereits in dieser Gesamtsumme enthalten.

Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?

Zwei Voraussetzungen nennt  Aktion Mensch ausdrücklich als verbindlich: Inklusion und Partizipation.

Außerdem gilt: Pro Antragszyklus kann jeder Projekt-Partner beziehungsweise Rechtsträger maximal einen Antrag je Förderangebot stellen.

Besonders wichtig ist der Zeitpunkt: Das Projekt darf vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

Und apropos Antragstellung, aktuell ist das Förderportal geöffnet, bis zum 15. Oktober kannst du deinen Antrag einreichen. Das nächste Förderfenster öffnet sich dann im Januar 2027. Mehr zu dieser neuen Antragsstruktur findest du im Beitrag  „Aktion Mensch – neue Förderung“, den ich dir oben schon verlinkt habe.

Was fördert Aktion Mensch ausdrücklich nicht?

Die Ausschlusskriterien solltest du bereits bei der Entwicklung deiner Projektidee berücksichtigen. Nicht gefördert werden unter anderem Projekte,

  • die bereits vor der Antragstellung begonnen haben,
  • die sich nicht eindeutig von der bisherigen beziehungsweise regulären Arbeit der Organisation abgrenzen,
  • die zu einem regelfinanzierten Bereich gehören, beispielsweise Angebote der Offenen Hilfen oder betreutes Wohnen,
  • die hauptsächlich therapeutisch ausgerichtet sind, etwa Traumatherapie oder therapeutisches Reiten,
  • die während regulärer Betreuungs-, Unterrichts- oder Arbeitszeiten stattfinden – beispielsweise in Kita, Schule, Ganztag oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung,
  • die im Ausland stattfinden,
  • deren Umsetzung überwiegend an Dritte vergeben wird oder
  • die hauptsächlich der Mittelbeschaffung dienen, beispielsweise Spendenaktionen oder Benefizveranstaltungen.

Auch bei den Kosten gibt es klare Grenzen. Nicht übernommen werden beispielsweise allgemeine Verwaltungs- und Betriebskosten wie Büromaterial, Versicherungen, Energiekosten oder Bestandsmieten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kosten für die Erstellung des Konzepts oder des Förderantrags sowie Kosten, die bereits vor der Antragstellung entstanden sind.

Personalkosten für Vorstände und GeschäftsführerInnen sind nur bis zu fünf Arbeitsstunden pro Woche förderfähig; Honorare und Aufwandsentschädigungen für diese Personen werden nicht übernommen. Auch Kosten für Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligen Sozialen Jahr sind ausgeschlossen.

Eine weitere wichtige Einschränkung: Das Vorhaben darf nicht zusätzlich durch andere Lotteriemittel finanziert werden, beispielsweise durch Postcode, Bingo oder die Fernsehlotterie.

Tipps für deinen Antrag bei „Sport und Kultur vor Ort“

Aktion Mensch gibt einige praktische Hinweise für die Antragstellung. Der Antrag wird ausschließlich online gestellt. Dabei solltest du insbesondere darauf achten, dass Laufzeit, Zahl der Teilnehmenden, Häufigkeit der Angebote, eingesetzte Ressourcen und beantragter Zuschuss in einem plausiblen Verhältnis zueinander stehen.

Lies Dir außerdem alle Fragen der Vorhabensbeschreibung durch, bevor du mit dem Schreiben beginnst. Beantworte anschließend möglichst konkret die jeweils gestellte Frage und verwende eine klare, einfache Sprache.

Das ist auch deshalb wichtig, weil zusätzliche Konzeptbeschreibungen nicht berücksichtigt werden. Die entscheidenden Informationen müssen also im eigentlichen Antrag stehen.

Vor dem Absenden empfiehlt Aktion Mensch, eine zweite Person über den Antrag schauen zu lassen. Unterstützungsschreiben – sogenannte Letters of Intent – können ebenfalls hilfreich sein. Außerdem solltest du prüfen, ob die hinterlegten Daten Deiner Organisation vollständig und aktuell sind.


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In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.

Wer schreibt hier?

Monika Vog

Zertifizierte EU-Fundraiserin

Daniel Vog

Zertifizierter Fördermittelmanager

Wir sind Monika und Daniel. Gemeinsam schreiben wir hier im Blog über Fördermittel für gemeinnützige Projekte – von der ersten Projektidee bis zum Verwendungsnachweis.

Monika bringt über 25 Jahre Praxiserfahrung im Fördermittelbereich ein, Daniel sein Fachwissen als zertifizierter Fördermittelmanager. Gemeinsam teilen wir in unseren Blog-Beiträgen unser Wissen und unsere Erfahrungen aus der Praxis.

Bei Fördermittel-wissenswert dreht sich alles um diese Fragen:

  • Wie finde ich aus den unzähligen Fördermöglichkeiten die passende Förderung für mein Vorhaben?
  • Wie schreibe ich einen überzeugenden Antrag?
  • Was muss ich beim Verwendungsnachweis beachten?

Willst du mehr über uns und den Blog foerdermittel-wissenswert wissen, kannst du hier weiterlesen.

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