Förderaufruf des BMFSFJ 2026

Bis zu 2 Millionen Euro für Modellprojekte – Frist 15. Mai 2026 

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat einen neuen Förderaufruf veröffentlicht. Gesucht werden innovative Modellprojekte zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Innovation wird hier groß geschrieben, diesen Fördertopf solltest du nur nutzen, wenn du mit deinem Projekt neue Ansätze entwickeln oder bestehende Maßnahmen weiterdenken möchtest. Dein Vorhaben sollte Modellcharakter und klar erkennbares Innovationspotenzial haben. Eine weitere Voraussetzung ist eine wissenschaftlichen Vorbereitung, Begleitung und Evaluierung, sowie eine Stellungnahme zur Nachhaltigkeit, also zur Überleitung nach Abschluss der Modellphase in eine sogenannte Regelpraxis und deren künftige Finanzierung.

Das sind keine kleinen Hürden, sollten sie für dein Vorhaben machbar sein, bietet der Aufruf aber eine gute Bandbreite an Zielgruppen und Themen zur Gewaltprävention, gepaart mit einer entsprechend guten Finanzierung.

Wie bei öffentlichen Förderungen üblich ist die Richtlinie sehr ausführlich, den Link und die dringende Empfehlung, sie gründlich durchzulesen findest du am Ende dieses Beitrages. Ich fasse hier die wichtigsten Inhalte zusammen, Details dazu findest du dann in der Förderrichtlinie.

Gewaltprävention – Förderfähige Inhalte

Inhaltlich ist der Förderaufruf breit angelegt und adressiert verschiedene Zielgruppen und Lebensbereiche. Die schauen wir uns jetzt kurz an:

Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter

Ein zentraler Bereich ist die Gewaltprävention im Kindes- und Jugendalter, hier liegt ein starker Fokus auf Bildung und frühe Prävention:

Förderfähig sind zum Beispiel Programme an Schulen oder in der Schulsozialarbeit, um Präventionsangebote in Kitas oder um die gezielte Arbeit mit Jungen und jungen Männern. Auch Formate, die sich mit Rollenbildern, Emotionen oder respektvollen Beziehungen beschäftigen, sind ausdrücklich erwünscht. Die Idee dahinter ist, Gewalt möglichst früh zu verhindern und langfristig gesunde Beziehungsmuster zu stärken.

Förderfähig laut Richtlinie sind diese Maßnahmen:

  • Vorhaben zur Bystander-Prävention bei Kindern und Jugendlichen
  • Vorhaben zur Qualifizierung von Schulsozialarbeit an Grundschulen und Mitarbeitenden in der Ganztagsbildung und -betreuung
  • Weiterentwicklung von Maßnahmen der Gewaltprävention im Bereich der frühkindlichen Bildung
  • Frühzeitige präventive Jungenarbeit – Verankerung geschlechterreflektierter Jungenarbeit
  • Präventive Arbeit mit jungen Männern in der Ausbildung
  • Beratung für Jungen und junge Männer in „offenen Räumen“ zur Prävention von Gewalt

Gewaltprävention bei der Täterarbeit

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der sogenannten Täterarbeit. Dabei geht es darum, Menschen, die Gewalt ausüben, frühzeitig zu erreichen und ihr Verhalten nachhaltig zu verändern. Gefördert werden können zum Beispiel Ansätze, die nach Polizeieinsätzen ansetzen, Programme für Väter oder Angebote für jugendliche Täter. Studien zeigen, dass gerade ein früher Einstieg in die Täterarbeit entscheidend ist, um Gewalt langfristig zu reduzieren.

Förderfähig laut Richtlinie sind diese Maßnahmen:

  • Vorhaben zur weiteren Etablierung des proaktiven Ansatzes in der Täterarbeit
  • Weiterentwicklung der Arbeit mit Tätern in ihrer Eigenschaft als Väter
  • Täterarbeit mit jugendlichen Tätern

Gewaltprävention in Bereich der Nachbarschaften

Auch nachbarschaftliche Ansätze spielen eine Rolle. Projekte, die im direkten Lebensumfeld ansetzen und freiwilliges Engagement fördern, können einen wichtigen Beitrag leisten, um Gewaltprävention im Alltag zu verankern. Bestehende Konzepte sollen dabei weiterentwickelt und auf neue Zielgruppen übertragen werden.

Gewaltprävention im digitalen Raum

Ein besonders dynamisches Themenfeld ist die digitale Gewalt. Der Förderaufruf greift hier aktuelle Entwicklungen auf und unterstützt sowohl Präventionsarbeit als auch neue Beratungsformate im digitalen Raum. Dazu gehören zum Beispiel

  • Prävention von digitaler Gewalt und Cybermobbing – Sensibilisierung, Aufklärung, Kompetenzaufbau
  • Innovative Beratungsansätze im digitalen Raum wie zum Beispiel Digital Streetwork
  • Ansprache von Jungen und jungen Männern in der Gaming-Szene im Rahmen des Online-Streetwork, um schwer erreichbare Zielgruppen einzubeziehen

Wissenswertes zur Antragstellung 

Der Weg zur Förderung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst reichst du eine Interessenbekundung ein. Die Frist dafür ist der 15. Mai 2026, hier musst du überzeugen, damit du für den Vollantrag zugelassen wirst.  In dieser Phase beschreibst du dein Vorhaben kompakt und zeigst, warum es gut zum Förderaufruf passt. Ich habe mir das Formular dazu angeschaut, es ist übersichtlich, die wissenschaftliche Begleitung wird hier übrigens nicht abgefragt. Womöglich wird sie durch das BMFSFJ gestellt, das wäre noch zu klären.

Nur ausgewählte Projekte werden anschließend aufgefordert, einen vollständigen Förderantrag einzureichen. Diese zweite Phase endet am 15. August 2026. Die Projekte können frühestens im Oktober 2026 starten und müssen spätestens Ende 2029 abgeschlossen sein.

Förderhöhe

Ich schrieb es eingangs schon, die finanzielle Ausstattung ist vergleichsweise großzügig. Pro Projekt sind Förderungen zwischen 50.000 Euro und 2 Millionen Euro möglich. In der Regel übernimmt das BMFSFJ bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, sodass du einen Eigenanteil einplanen solltest, zum Beispiel über Eigenmittel, kommunale Mittel oder weitere Förderquellen.

Tipps für deinen Antrag

Damit dein Projekt gute Chancen hat, solltest du einige zentrale Anforderungen im Blick behalten, ich hatte sie zwar schon benannt, wiederhole mich hier aber gerne noch einmal:

Besonders wichtig sind ein klarer Innovationsgehalt, eine nachvollziehbare fachliche Konzeption und eine geplante wissenschaftliche Begleitung.  Außerdem erwartet das Ministerium, dass du dir schon früh Gedanken darüber machst, wie dein Projekt nach der Förderphase weitergeführt werden kann. Es reicht also nicht, nur eine gute Idee zu haben – du solltest auch zeigen können, wie daraus langfristig eine tragfähige Praxis wird.

Wie angekündigt hier noch einmal der Hinweis: Lies dir die Richtlinie aufmerksam durch, für einen Antrag schadet es auch nicht, einen Blick in die dort genannten Studien zu werfen. Die Richtlinie, das Formular zur Interessensbekundung und die Bedarfsanalyse findest du hier.

Viel Erfolg!


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