Der Name der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz ist Programm, sie fördert die dauerhafte Entwicklung von Natur und Umwelt, die nachhaltige regionale Entwicklung und die Unterstützung des Ehrenamtes. Was genau hier möglich ist, erfährst du in diesem Beitrag.

Die Förderung der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz

Bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz kannst du aus drei verschiedenen Töpfen Fördergelder beantragen, dies sind

Allgemeine Stiftungsförderung

Ersatzzahlungen nach dem Landesnaturschutzgesetz aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Mit diesen Mitteln können Naturschutzmaßnahmen zur nachhaltigen Aufwertung von Natur und Landschaft gefördert werden

Im Herdenschutz können Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Nutztieren wie zum Beispiel Elektrozäune gefördert werden.

Ich werde in diesem Beitrag nur die allgemeine Stiftungsförderung beschreiben. Willst du mehr zu den anderen Fördermöglichkeiten wissen, kannst du hier nachschauen.  

Die Allgemeine Stiftungsförderung

Ich sagte es oben schon, der Name der Stiftung ist Programm. Sie fördert Projekte nur in Rheinland-Pfalz oder dann, wenn sie sich auf Rheinland-Pfalz auswirken. Dafür ist diese Förderung aber ganz interessant. Zum einen gibt es viele Themen und Aktionen, die förderfähig sind, zum anderen ist die Förderhöhe mit 80% und dem Angebot, ehrenamtliches Engagement als Eigenanteil einzubringen, eine gute Finanzierungsmöglichkeit für kleinere Vereine.

Lass uns zunächst mal schauen, was hier alles förderfähig ist.

Das fördert die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz

Ich leg einfach mal los mit der recht umfangreichen Liste der förderfähigen Maßnahmen, lass dich davon inspirieren:

Förderfähig sind

1. die Anlage von Rainen, Hecken, Feldgehölzen, Feuchtgebieten, kleineren Wasserflächen, Streuobstwiesen, Hohlwegen und ähnlichem, wenn damit Arten geschützt werden oder ökologisch verarmte Gebiete aufgewertet werden,

2. die Anlage von Nist-, Brut- und Laichplätzen, von Wohn- und Zufluchtsstätten bedrohter und/oder geschützter Tierarten,

3. Aktionen und Initiativen, die über den Natur- und Umweltschutz informieren und für seine Inhalte werben. Dazu gehören zum Beispiel

  • Ausstellungen,
  • Wettbewerbe,
  • Tagungen oder Fortbildungsveranstaltungen,
  • Veröffentlichungen,
  • Filme,
  • Informations- und Aufklärungszentren,
  • Kooperationsmodelle und -vorhaben (auch mit anderen Bereichen),
  • Untersuchungen und Planungen naturgerechter Landschaftsgestaltung und Erholungsnutzung.

4. Das Entfernen von Pflanzen, wenn dies aus ökologischen Gründen erforderlich ist,

5. Maßnahmen um Standorte geschützter Pflanzenarten und Lebensräume geschützter und/oder bedrohter Tierarten zu erhalten,

6. Aktivitäten zur Lenkung des Besucherverkehrs, um schutzwürdige Flächen vor Schäden zu bewahren

7. Die Stiftung fördert den Grunderwerb und die Pflege bedeutsamer Naturschutzflächen. Ein Ankauf der Flächen ist oft die einzige Möglichkeit, um wertvolle Biotope für die heimische Tier- und Pflanzenwelt langfristig zu erhalten und weiterzuentwickeln. Beispiele solcher Naturschutzflächen sind

  • Quellen, Bäche, Flüsse, Seen, Tümpel, Altwasser, Kiesweiher, Teiche und andere Kleingewässer;
  • – Nass- und Feuchtwiesen, Schilf- und Röhrichtbestände, Wiesentäler, Moore;
  • – Trockenrasen, Magerrasen, Zwergstrauchheiden, Felsheiden;
  • – Orchideen- und Streuobstwiesen;
  • – Aue- und Bruchwälder;
  • – Flugsanddünen;
  • – Hecken, Gebüsche und Feldgehölze und Altholzinseln.

8. Veranstaltungen, Wanderwege, Lehrpfade und Aktionen, die Natur und insbesondere Biotop- und Artenschutz erlebbar machen

9. Aktionen und Maßnahmen, die das Ehrenamt im Bereich Umwelt- und Naturschutz stärken

10. Aktionen oder Maßnahmen, die sich mit dem Zusammenhang von Natur, Umweltschutz und Technik beschäftigen, diese dürfen gerne innovativ sein.

Du siehst, hier ist vieles möglich. Willst du genaueres wissen, schaue in die Förderrichtlinien, dort sind die einzelnen Maßnahmen ausführlicher beschrieben.

Wer kann einen Antrag stellen?

Hier weicht die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz etwas von den üblichen Kriterien ab, der Kreis der Organisationen, die einen Antrag auf Förderung stellen können ist weiter gefasst als üblich. Zu ihnen gehören

  • gemeinnützige Verbände, Vereine und Organisationen, die im Umwelt- und Naturschutz aktiv sind,
  • Kommunen, Gemeinden und Landkreise, die sich über rechtliche Verpflichtungen hinaus engagieren möchten,
  • Eigentümer oder Besitzer von Flächen, auf denen Maßnahmen durchgeführt werden sollen,
  • unter bestimmten Bedingungen können sogar Firmen und Gesellschaften einen Antrag stellen.

Das solltest du zur Förderung wissen

Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz fördert Kleinprojekte mit bis zu 5000 Euro, natürlich sind aber auch deutlich höhere Förderungen möglich.

Die Förderhöhe liegt für gemeinnützigen Organisationen bei 80%, der Eigenanteil liegt damit bei 20%. Kommunen müssen einen Eigenanteil von 25% einbringen.

Personalkosten

Personalkosten werden nur dann gefördert, wenn sie durch das Projekt zusätzlich entstehen. Deine laufenden Personalkosten kannst du also nicht fördern lassen. Du kannst sie aber als Eigenleistung in den Finanzierungsplan einstellen und damit deinen Eigenanteil darstellen, so brauchst du weniger finanzielle Mittel in das Projekt einbringen.

Investitionskosten

Willst du etwas Besonderes anschaffen, so ist eine Förderung grundsätzlich möglich. Investitionen für Baumaßnahmen sind allerdings nur in Ausnahmefällen bei Modellprojekten förderfähig.

Verwaltungskosten

Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz fördert die Verwaltungskosten deines Projektes mit einer Pauschale von 5% der gesamten Projektkosten. Diese Kosten musst du im Verwendungsnachweis nicht abrechnen, auf Nachfrage der Stiftung aber nachweisen können.

Ehrenamtlicher Einsatz

In vielen Projekten steckt jede Menge ehrenamtliches Engagement. Das möchte die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz honorieren. Die ehrenamtliche Leistung kannst du als Eigenleistung in deinen Finanzierungsplan einstellen und damit deinen finanziellen Beitrag wie schon bei den Personalkosten mindern oder sogar ganz bestreiten. Dazu gibt die Stiftung bestimmte Stundensätze vor, näheres dazu findest du in den Richtlinien.   

Der Antrag

Vor dem Antrag solltest du bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz eine Voranfrage stellen. Dazu beschreibst du dein Projekt kurz und legst auch einen Finanzierungsplan bei. Wie du den am besten aufstellst, kannst du hier im Blog nachlesen, du findest hier auch Tipps, wie du deinen Antrag am besten formulierst. Schau dazu in der Kategorie „Der Antrag“ nach, dort findest du jede Menge Hilfen. Für die Voranfrage nutzt du das Formular der Stiftung

Gibt dir die Stiftung eine positive Rückmeldung, kannst du dann den Antrag stellen. Auch hierfür gibt es Formulare und Ausfüllhilfen auf der Seite der Stiftung.  

Erkundige dich frühzeitig nach den Fristen für deinen Antrag. Über Kleinprojekte entscheidet die Stiftung unterjährig, größere Projekte werden durch den Vorstand bewilligt, und der tagt nicht sehr oft. Es wäre blöd, wenn du den Termin gerade verpasst hättest und im ungünstigsten Fall ein Jahr bis zur nächsten Sitzung warten müsstest.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem Projekt!

Wer schreibt hier?

Bild Monika Vog

Schön, dass du hier bist.

Mein Name ist Monika Vog,

ich bin Fundraiserin und Fördermittelexpertin für gemeinnützige Projekte und Aktionen.

In meinem Blog dreht sich alles um diese Fragen:

  • Wie finde ich aus den unzähligen Fördermöglichkeiten die passende Förderung für mein Vorhaben?
  • Wie schreibe ich einen überzeugenden Antrag?
  • Was muss ich beim Verwendungsnachweis beachten?

Willst du mehr über mich und den Blog foerdermittel-wissenswert wissen, kannst du hier weiterlesen.

Mentoring Fördermittelanträge

Willst du lernen, wie du einen Förderantrag schreibst? Oder besser werden bei dem, was du schon tust?

Dann biete ich dir das Mentoring-Programm Fördermittelanträge an mit Leitfäden, Übungsanträgen und Einzelcoaching.

Interessiert? Hier erfährst du mehr:

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