Projektförderung für Kinder und Jugendliche
Über die Aktion ‚Herzenssache‘ können Projekte für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gefördert werden. Sowohl die Fördersummen als auch die Förderbereiche sind recht attraktiv. In diesem Beitrag erfährst du, was hier möglich ist.
Herzenssache e.V.
Herzenssache e.V. ist eine Aktion des Südwestfunks, des Saarländischen Rundfunks und der Spardabank, daher auch die Beschränkung der Projekte auf Baden-Württemberg, das Saarland und Rheinland-Pfalz. Jedes Jahr werden für die Projektförderung die stolze Summe von 2,5 bis 3 Millionen Euro gespendet, im letzten Jahr waren es sogar 3,9 Millionen Euro. Es lohnt sich also, mal genauer einen Blick auf das zu werfen, was gefördert wird.
Förderziele von Herzenssache
Ich schrieb es eingangs schon, Herzenssache fördert Projekte für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Dazu gehören Kinder in Armut, mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen oder Kinder, die unter häuslicher Gewalt leiden. Auf amtsdeutsch umfassen die Förderbereiche von Herzenssache Projekte
- der Jugendpflege
- der öffentlichen Gesundheitspflege
- zur Förderung der Erziehung
- der Entwicklungshilfe
- der freien Wohlfahrtspflege
Der Schwerpunkt der Förderung liegt in Deutschland, Projekte der Entwicklungshilfe werden nur in Ausnahmefällen gefördert. Der Vollständigkeit halber habe ich sie trotzdem hier aufgeführt.
Förderfähige Maßnahmen und Kosten
Hier hat Herzenssache ein wirklich breites Spektrum, gefördert werden
- Material und Ausstattung
- Umbau, Renovierung und Neubau
- Mobilität und Fahrzeuge
- Personal und Honorare
- Laufende Projektkosten
Hier kannst du also sowohl investive Maßnahmen beantragen als auch klassische Projekte. Projekte werden standardmäßig von Herzenssache 36 Monate lang gefördert, natürlich kann dein Projekt auch kürzer sein, wenn das Design deines Projektes 3 Jahre nicht hergibt. In Ausnahmefällen kann es aber auch länger sein, dann kann Herzenssache ein weiteres Jahr Verlängerung bewilligen.
Durchaus möglich ist auch ein Folgeantrag, wenn dein Projekt gut gelaufen ist.
Verwaltungskosten werden nicht gefördert, ebensowenig fördert Herzenssache Einzelfallhilfe. Die beantragten Projekte müssen immer mehreren Personen zu Gute kommen.
Förderhöhe und Eigenanteil
Auch das ist bei Herzenssache recht komfortabel: Die Förderhöhe liegt bei maximal 500.000 Euro, was ja schon mal ganz ordentlich ist. Als Eigenanteil musst du mindestens 10% der Projektkosten beisteuern, Herzenssache hat kein Problem damit, wenn du weitere Fördermittel von anderen Stiftungen mit in das Projekt einbringst.
50 x 3.000 Euro
Ist dein Vorhaben gar nicht so groß und benötigst du nur einen kleineren Betrag, gibt es bei Herzenssache auch eine schnelle und unbürokratische Fördermöglichkeit neben der Projektförderung. 50 Mal im Jahr fördert Herzenssache über die Aktion ‚Mach deine Herzenssache‘ kleinere Projekte mit maximal 3.000 Euro.
Es gibt noch ein paar weitere Voraussetzungen für die Förderungen, dazu komme ich jetzt.
Fördervoraussetzungen
Einige Bedingungen stellt Herzenssache schon an dein Projekt, damit es förderfähig ist. Dazu gehören diese:
- Herzenssache fördert nachrangig, das heißt, alle öffentlichen Fördermöglichkeiten sind ausgeschöpft oder aber es gibt keine Möglichkeiten, dein Vorhaben öffentlich fördern zu lassen. Nur dann kannst du bei Herzenssache einen Antrag stellen.
- Dein Projekt ist noch nicht begonnen, anfangen darfst du damit erst, wenn du die Bewilligung von Herzenssache erhalten hast.
- Dein Projekt muss eine Langzeitperspektive haben und die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern.
- An Herzenssache sind zwei Rundfunkanstalten – Südwestfunk und Saarländischer Rundfunk – maßgeblich beteiligt, sie wollen über geförderte Projekte auch berichten. Darauf musst du dich einstellen und dich im Falle einer Förderung auch dazu bereit erklären.
- Herzenssache fördert nur gemeinnützige Organisationen.
Antragstellung und Fristen
Eigentlich gibt es bei Herzenssache keine Fristen, Anträge kannst du hier laufend stellen. Ich schreibe eigentlich, weil es bei besonderen Aktionen eben doch Fristen geben kann. Ist Herzenssache für dich interessant, empfehle ich dir deshalb, ihren Newsletter zu abonnieren, damit du keine Frist verpasst.
Aktuell gibt es eine Frist zur Weihnachtsspendenaktion von Herzenssache. Bis zum 31.03. kannst du für dein Projekt eine Voranfrage stellen, was du dazu wissen solltest, findest du hier. Gefördert wird allerdings frühestens ab 2022, nach Weihnachten halt.
Sonst noch wichtig
Herzenssache hat ein Antragsformular, das du unbedingt nutzen solltest, wenn du einen Antrag stellst. Und natürlich gibt es auch Förderrichtlinien, die ich dir wie immer ans Herz lege. Beides findest du hier.
Du kannst dich auf der Homepage auch über die bisher geförderten Projekte informieren, mach das ruhig, dann bekommst du ein bisschen ein Gefühl für das, was Herzenssache wichtig ist.
Wer schreibt hier?
Schön, dass du hier bist.
Mein Name ist Monika Vog,
ich bin Fundraiserin und Fördermittelexpertin für gemeinnützige Projekte und Aktionen.
In meinem Blog dreht sich alles um diese Fragen:
- Wie finde ich aus den unzähligen Fördermöglichkeiten die passende Förderung für mein Vorhaben?
- Wie schreibe ich einen überzeugenden Antrag?
- Was muss ich beim Verwendungsnachweis beachten?
Willst du mehr über mich und den Blog foerdermittel-wissenswert wissen, kannst du hier weiterlesen.
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