Aktion Mensch fördert mit bis zu 300.000 Euro den Kauf, Bau, Umbau oder die Ausstattung von Wohnhäusern und dies nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Auch Vorhaben für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sind förderfähig. Was genau hier geht, erfährst du in diesem Beitrag.

Aktion Mensch

Ich gestehe es offen, Aktion Mensch gehört eindeutig zu meinen Favoriten bei den Zuwendungsgebern. Das liegt zum einen an den guten Fördermöglichkeiten von Aktion Mensch – 90-100% Förderquote und Projektförderung bis zu fünf Jahre, das bieten nicht viele andere Zuwendungsgeber.

Zum anderen bin ich aber auch sehr angetan von der sehr kooperativen Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen von Aktion Mensch. Ich habe dort schon einige Anträge gestellt und abgewickelt und die Zusammenarbeit war immer freundlich, entgegenkommend und hilfsbereit.

Naja, ich will jetzt nicht zu sehr ins Schwärmen geraten, aber du verstehst vielleicht, was ich meine. Lass uns wieder sachlich werden und auf ein paar Fakten zu Aktion Mensch schauen, die für die Förderung relevant sind.  

Wissenswertes zur Wohnförderung

Für die Wohnförderung hat Aktion Mensch fünf Programme im Portfolio, ehe wir uns die genauer anschauen, noch ein paar Infos vorab, die für alle fünf Programme gelten:

Antragstellung

Wenn du bei Aktion Mensch einen Antrag stellen willst, muss dein Träger gemeinnützig sein, das ist Voraussetzung. Gehört deine Organisation einem Wohlfahrtsverband – Caritas, Diakonie, Paritäter und so weiter – an, läuft dein Antrag über den jeweiligen Spitzenverband. Dort wird er vorgeprüft und dann an Aktion Mensch weitergeleitet.

Ist deine Organisation keinem Wohlfahrtsverband zugeordnet, stellst du deinen Antrag direkt bei Aktion Mensch und kannst dich auch bei Fragen direkt dorthin wenden.

Barrierefreiheit

Der Ursprung von Aktion Mensch liegt in der Behindertenhilfe, diese Zielgruppe wird bei allen Förderprogrammen mitgedacht. Barrierefreiheit ist hier ein wichtiger Punkt, bei der Wohnförderung muss das Vorhaben barrierefrei sein. Maßgeblich ist hier die DIN 18040-1 und DIN 18040-2. Keine Panik, die musst du nicht selbst im Blick haben, das macht die Architektin, die dein Bauvorhaben plant.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Graden der Barrierefreiheit. Grundsätzlich ist sie gegeben, wenn die wesentlichen öffentlich zugänglichen Bereiche barrierefrei sind. Umfassend ist sie, wenn sämtliche öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Bereiche barrierefrei sind. Aktion Mensch unterscheidet hier, je nach Grad der Barrierefreiheit gibt es mehr beziehungsweise weniger Fördermittel. Dazu später mehr.

Eigenmittel

Im Bereich der Wohnförderung liegt die Förderquote von Aktion Mensch leider nicht bei 90%, wie oben geschrieben. Hier gibt es 40-50% der zuwendungsfähigen Kosten. Bleiben also 50-60%, die du anderweitig auftreiben musst. 20% davon müssen aus Eigenmitteln stammen. Das müssen aber nicht nur die finanziellen Mittel deiner eigenen Organisation sein. Zu den Eigenmitteln zählt Aktion Mensch auch

  • Spenden zum Beispiel von Privatpersonen oder Unternehmen
  • Stiftungsgelder von anderen privaten Stiftungen
  • Darlehen, die nicht öffentlich sind, also zum Beispiel von deiner Bank, oder aber von Mitgliedern deiner Organisation

Zusätzlich kannst du auch öffentliche Fördergelder einsetzen, musst du aber nicht. Solltest du über Spenden oder andere Stiftungen dein Vorhaben finanzieren können, passt das auch.

Die Zielgruppe der Wohnförderung

Ich schrieb es eingangs, die Wohnförderung von Aktion Mensch ist möglich für Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Besondere soziale Schwierigkeiten definiert Aktion Mensch so:

  • Menschen aus gewaltgeprägten Lebensumständen
  • Wohnungslose oder Menschen aus geschlossenen Anstalten, hierzu gehören zum Beispiel Haftentlassene
  • Geflüchtete

Diese Definition ist enger als die allgemein gebräuchliche, achte darauf bei deinem Antrag. Sie lässt aber immer noch viel Spielraum, denn neben den Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung fördert Aktion Mensch auch Frauenhäuser, Notunterkünfte oder Wohnheime für Wohnungslose.

Schauen wir nun mal auf die angekündigten fünf Förderprogramme:

5 Formen der Wohnförderung

Die fünf Förderprogramme der Wohnförderung von Aktion Mensch sind diese:

1. Neue Wohnformen entwickeln

2. Zeitlich begrenztes Wohnen

3. Wohnen für 3-8 Personen

4. Wohnen für 9-16 Personen

5. Wege zu selbstbestimmtem Wohnen

Das erste Förderprogramm fällt ein bisschen aus der Reihe, ist es doch keine Bau- sondern vielmehr eine Projektförderung. Der Vollständigkeit halber habe ich es hier aber genannt. Du kannst dort Personalkosten fördern lassen, um Konzepte für Gemeinschaftswohnen unterschiedlicher Zielgruppen fördern zu lassen, oder den Aufbau von Netzwerken.

Übrigens gilt das auch für die anderen vier Förderprogramme, zu jeder kannst du auch eine Projektförderung beantragen. Die darüber geförderte Fachkraft kann zum Beispiel die Bewohner*innen darin unterstützen, in der Gemeinde anzukommen und sich in der Nachbarschaft wohlzufühlen.

Die restlichen vier Förderprogramme sind klassische Bauförderungen, sie alle fördern den Kauf, Bau, Umbau oder die Ausstattung einer Immobilie, variieren aber in der Förderhöhe.

Zeitlich begrenztes Wohnen

In Förderprogramm ‚Zeitlich begrenztes Wohnen‘ werden zum Beispiel diese Vorhaben gefördert:

  • betreute Wohnformen und Internate für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
  • Notunterkünfte, Übergangswohnheime
  • Frauenhäuser
  • Trainingswohnen

Je nach Anzahl der Plätze beträgt die Förderung

50% der Gesamtkosten aber maximal 220.000 Euro bei bis zu acht geplanten Plätzen

Zusätzlich gibt es für bis zu 4 Rollstuhlplätze ja 20.000 Euro, insgesamt also maximal 300.000 Euro

50% der Gesamtkosten aber maximal 120.000 Euro ab 9 geplanten Plätzen.

Zusätzlich gibt es für bis zu 4 Rollstuhlplätze je 20.000 Euro, insgesamt also maximal 200.000 Euro.

Wohnen für 3-8 Personen

Hier werden Immobilien für ambulant betreute und gemeinschaftliche Wohnformen gefördert, dazu gehören zum Beispiel Appartements, Wohnungen und Häuser. Achtung, bei einem Neubau muss du die DIN 18040-2 beachten, bei Umbau nur die DIN 18040-1.

Es gibt 220.000 Euro bei einer Förderquote von 50% der Gesamtkosten. Zusätzlich gibt es für bis zu vier Rollstuhlplätze je 20.000 Euro Förderung, so dass du maximal 300.000 Euro beantragen kannst.

Wohnen für 9-16 Personen

Hat dein Vorhaben mehr als acht Plätze, gibt es leider etwas weniger Förderung, ansonsten fördert Aktion Mensch auch hier Immobilien für ambulant betreute und gemeinschaftliche Wohnformen.

Es gibt 120.000 Euro bei einer Förderquote von 50% der Gesamtkosten. Zusätzlich gibt es für bis zu vier Rollstuhlplätze je 20.000 Euro Förderung, so dass du maximal 200.000 Euro beantragen kannst.

Wege zu selbstbestimmtem Wohnen

Bei dieser Förderung geht es nur indirekt ums Wohnen der Zielgruppe, hier werden nämlich die Räumlichkeiten für die Organisation der Assistenzdienste gefördert, die die Zielgruppe benötigt. Aktion Mensch staffelt die Förderung hier nach Grad der Barrierefreiheit:

Förderhöhe bei Barrierefreiheit: 40% der Gesamtkosten, maximal 250.000 Euro

Förderhöhe bei umfassender Barrierefreiheit: 50% der Gesamtkosten, maximal 300.000 Euro

Mehr Infos

Aktion Mensch hat jede Menge Infoblätter zu der jeweiligen Fördermöglichkeit erstellt, dort kannst du dich genauer über die Variante informieren, die dich interessiert. Eine gute Übersicht findest du hier.  

Prüfe auf jeden Fall auch gründlich die Förderrichtlinien von Aktion Mensch, ehe du groß in die Planung einsteigst. Du findest sie hier. 


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