Das Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Mit dem Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt -Vor Ort. Vernetzt. Verbunden.“ (BGZ) fördert das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Integrationsarbeit, um (Neu-)Zugewanderten sowie Menschen mit Migrationshintergrund Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen.

Dazu veröffentlicht das BAMF jährliche Ausschreibungen in zwei verschiedenen Förderschienen, die ich dir hier vorstellen werde:

1. Förderung von Schulungen für Akteure der Integrationsarbeit

2. Förderung von Projekten im Bereich der Integrationsarbeit

Förderung von Schulungen im Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Diese Förderschiene setzt an der Basis der Integrationsarbeit an: den vielen Ehrenamtlichen, die sich für Zusammenhalt und Vielfalt einsetzen. Gefördert werden Angebote zur Weiterentwicklung und Qualifizierung, sogenannte Multiplikatoren-Schulungen. Dazu gibt es jedes Jahr im Frühjahr eine Ausschreibung mit jährlich wechselnden Schwerpunktthemen und Zielen der zu fördernden Schulungen.

Ist dein Verein oder deine Organisationen mit Ehrenamtlichen in der Integrationsarbeit tätig, kannst du dich für Fördermittel aus dem Bundesprogramm bewerben. Förderfähig sind ein- oder mehrtätige Schulungen für Ehrenamtliche ab 12 Jahren aus deiner Organisation.

Diese Schulungen können sowohl digital als auch in Präsenz stattfinden und werden mit 15.000 Euro pro Antrag gefördert. Besonders gerne gesehen sind Anträge von Migrantenorganisationen.

Die thematische Bandbreite ist groß. Dieses Jahr wurden durch das Bundesprogramm Schulungen rund um das Thema Projektförderung gefördert, 2023 waren es Fortbildungen zum Thema zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit.

Ein Reminder im Kalender lohnt sich also, damit du die Ausschreibung nächstes Jahr nicht verpasst. Zur Not findest du sie aber natürlich auch wie jedes Jahr bei uns unter Aktuelles.

Projektförderung Integrationsarbeit im Bundesprogramm Gesellschaftlicher Zusammenhalt

Die Projektförderung der Integrationsarbeit des Bundesprogramms läuft ebenfalls über Ausschreibungen, die in der Regel im ersten Quartal eines Jahres angekündigt und im zweiten Quartal veröffentlicht werden. Und auch bei der Projektförderung gibt es jährlich unterschiedliche Schwerpunkte, die du bei einer Bewerbung mit deinem Projekt beachten musst.

Bei der aktuell laufenden Ausschreibung gibt es vier Schwerpunkte:

1. Mit gutem Beispiel voran

Hier werden Projekte gesucht, die gelungene Integrationsarbeit durch Öffentlichkeitsarbeit sichtbar macht und die Chancen und Potentiale von Migration und Integration in den Fokus rückt.

2. Stärkung der Zivilgesellschaft

Dieser Schwerpunkt ist für Projekte, die entweder ehrenamtliches Engagement und Teilhabe vor Ort fördern und weiterentwickeln oder die lokale Netzwerkarbeit von Migrantenorganisationen mit zum Beispiel etablierten Organisationen der Zivilgesellschaft oder Behörden etablieren oder ausbauen.

3. Für Vielfalt und Toleranz

Der dritte Schwerpunkt ist für Projekte, die den interkulturellen und interreligiösen Dialog fördern, Menschen für Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus sensibilisieren oder Empowerment-Strategien entwickeln und fördern.

4. Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs

Projekte in diesem Schwerpunkt richten sich speziell an die Teilnehmenden von Sprach- sowie Integrationskursen und bieten ihnen die Möglichkeit, Kontakte in der Aufnahmegesellschaft zu knüpfen oder das Erlernte mit deutschsprechenden Personen zu üben und zu erweitern.

Gefördert werden Projekte über einen Zeitraum von maximal drei Jahren mit bis zu 70.000 Euro pro Jahr im Rahmen einer Anschubfinanzierung. Der Eigenanteil beträgt 10%.

Bewerben können sich Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtung, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Stiftungen, Kommunen und sonstige gemeinnützige Einrichtungen, sofern sie mit Zugewanderten arbeiten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Du musst zunächst bis zum 30. Juni 2024 postalisch eine Interessensbekundung einreichen. Wird dein Projekt vom Fachreferat ausgewählt, kannst du deinen Antrag über das Förderportal einreichen. Dein Projekt muss zum 01. Januar 2025 starten.

Die jährlichen Ausschreibungen zur Integrationsarbeit für die beiden Förderschienen werden auf der Webseite des Bundesprogrammes veröffentlicht. Diese mit allen weiteren Informationen zur aktuell laufenden Ausschreibung der Projektförderung findest du hier.


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