JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit (JUST BEst)
Förderung des ESF – bis zu 300.000 Euro pro Jahr
Mit dem vierten und letzten Aufruf im ESF Plus-Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit (JUST BEst)“ startet die finale Runde eines Förderangebots, das gezielt junge Menschen im Übergang in ein eigenständiges Leben unterstützt. Der Aufruf läuft bereits seit dem 9. Mai 2025 und endet am 29. Januar 2027. Es ist die letzte Gelegenheit, in dieser ESF Plus-Förderperiode neue Projekte zu beantragen.
Zwar sind die Jugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe antragsberechtigt, doch bei der Umsetzung kommt den freien Trägern eine tragende Rolle zu. In der Praxis werden Projekte fast immer gemeinsam realisiert – mit lokalen Netzwerken, sozialen Einrichtungen und Partnern aus der Jugendhilfe. Dieses Zusammenspiel ist ausdrücklich Teil des Programmdesigns.
Die Zielgruppe von JUGEND STÄRKEN
JUGEND STÄRKEN richtet sich an junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren, die sich in besonders schwierigen Lebenslagen befinden und im bisherigen Hilfesystem keinen Halt finden. Drei Gruppen stehen besonders im Fokus:
- Care Leaver – junge Menschen nach dem Auszug aus stationären Einrichtungen der Jugendhilfe
- Entkoppelte Jugendliche, die keinen Anschluss an Schule, Ausbildung, Hilfesysteme oder Arbeitsmarkt mehr haben
- Junge Menschen mit unsicherem oder fehlendem Wohnraum, etwa bei drohender oder bestehender Wohnungslosigkeit
Das Programm setzt auf eine längerfristige, sozialpädagogisch begleitete Stabilisierung. Zentral ist der individuelle Zugang: Die jungen Menschen werden dort abgeholt, wo sie stehen, und über verlässliche Beziehungen, niedrigschwellige Angebote und pädagogische Begleitung schrittweise in ein selbstbestimmtes Leben geführt.
Was fördert „Jugend stärken“?
Die Umsetzung in JUGEND STÄRKEN erfolgt über vier methodische Bausteine, die flexibel kombiniert werden können:
- Aufsuchende Jugendsozialarbeit: Herstellen von Kontakt und Vertrauen, insbesondere in informellen Lebensräumen der Jugendlichen.
- Niedrigschwellige Beratung und Clearing: Erste Orientierung, Einschätzung der Lebenslage und Entwicklung konkreter nächster Schritte.
- Case Management: Individuelle Begleitung durch eine feste Bezugsperson über einen längeren Zeitraum hinweg – mit Fokus auf Wohnen, Alltagsstruktur, Gesundheit, Bildung und Arbeit.
- Erprobung neuer Wohnformen: Entwicklung und Umsetzung von Wohnangeboten, die auf junge Menschen mit Unterstützungsbedarf zugeschnitten sind – inklusive pädagogischer Begleitung.
Ob ein freier Träger einzelne Bausteine umsetzt oder mehrere – wichtig ist, dass das Vorhaben stimmig ins kommunale Konzept eingebunden ist.
Antragsstellung und die Rolle freier Träger
Im Programm JUGEND STÄRKEN sind ausschließlich örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe antragsberechtigt – also die Jugendämter. Diese übernehmen Konzeption, Koordination und Steuerung der Projekte, ebenso wie die formale Antragsstellung.
Die praktische Umsetzung erfolgt jedoch in der Regel in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Jobcentern und weiteren lokalen Partnern.
Sie können Maßnahmen übernehmen, Angebote entwickeln und die pädagogische Arbeit leisten – allerdings immer in Abstimmung mit dem jeweiligen Jugendamt.
Die Antragstellung verläuft in zwei Schritten: Zunächst müssen interessierte Kommunen eine Interessenbekundung einreichen. Wird diese positiv bewertet, folgt im zweiten Schritt die Einladung zur formalen Antragstellung.
Wichtig dabei: Die Auswahl erfolgt im sogenannten Windhundverfahren. Das bedeutet, dass die verfügbaren Mittel nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben werden – solange der Fördertopf reicht. Wer eine Förderung anstrebt, sollte sich also frühzeitig mit der Planung und Abstimmung befassen.
Das Interessenbekundungsverfahren wie gesagt bereits geöffnet. Spätester Abgabetermin ist der 29. Januar 2027 um 15 Uhr.
Förderumfang und Laufzeit
Gefördert werden sowohl Personalkosten als auch Sachausgaben, die für die Umsetzung erforderlich sind – darunter beispielsweise Raummieten, Fahrtkosten oder projektbegleitende Maßnahmen. Die maximale Förderhöhe pro Projekt pro Jahr beträgt 300.000 Euro.
Die Förderquote setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- 60 % der Kosten kommen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+),
- 20 % übernimmt der Bund im Rahmen der nationalen Kofinanzierung.
Insgesamt werden also 80 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Die verbleibenden 20 % müssen als Eigenanteil vom antragstellenden Jugendamt oder seinen Projektpartnern eingebracht werden.
Die maximale Förderdauer richtet sich nach dem Programmende: Projekte können bis spätestens zum 31. Dezember 2028 gefördert werden.
Fazit
JUGEND STÄRKEN ist eines der wenigen Programme, das sich bundesweit an junge Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen richtet – und zugleich Raum für innovative Ansätze in der Jugendsozialarbeit bietet. Ob neue Wohnformen, flexible Begleitung oder erweiterte Beratungsangebote: Projekte haben hier die Möglichkeit, praktische Lösungen für strukturelle Probleme zu entwickeln.
Für freie Träger bietet sich eine stabile Finanzierung und ein klarer Rahmen, um ihre Erfahrungen und Konzepte einzubringen – gemeinsam mit kommunalen Partnern und mit Wirkung über das einzelne Projekt hinaus. Alle weiteren Infos zum Programm findest du hier.
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