Projektaufruf zur Gewaltprävention – Frist 03. November

Das EU-Programm CERV hat einen neuen Förderaufruf zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. Gefördert werden unter anderem Präventionsangebote, Unterstützungsstrukturen für Betroffene, Fortbildungen für Fachkräfte und der Aufbau integrierter Kinderschutzsysteme.

Für den Aufruf CERV-2026-DAPHNE stehen insgesamt 21 Millionen Euro zur Verfügung. In diesem Beitrag erfährst du, welche Projekte förderfähig sind, wer einen Antrag stellen kann und welche Besonderheiten du bei der Antragstellung beachten solltest.

Möchtest du mehr Infos dazu, was CERV eigentlich ist, so findest du hier unseren Beitrag dazu. Wenn du dich für die noch kommenden Förderaufrufe des Programms in 2026 interessierst, haben wir auch da natürlich einen Beitrag für dich. Du findest ihn hier.

Doch nun zum Förderaufruf Gewaltprävention.

Das Förderziel des CERV-Aufrufes zur Gewaltprävention

Mit dem Förderaufruf CERV-2026-DAPHNE möchte die Europäische Union Projekte unterstützen, die geschlechtsspezifische Gewalt und Gewalt gegen Kinder verhindern oder wirksamer bekämpfen.

Dabei geht es sowohl um den Schutz und die Unterstützung von Betroffenen als auch um langfristige Veränderungen. Gefördert werden deshalb nicht nur einzelne Beratungs- oder Präventionsangebote. Auch neue Kooperationsstrukturen, Schulungen, Schutzkonzepte und abgestimmte Verfahren zwischen verschiedenen Fachstellen können Teil eines Projekts sein.

Der Aufruf verfolgt diese Ziele:

  • alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen verhindern und bekämpfen,
  • häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt stärker in den Blick nehmen,
  • Kinder und Jugendliche vor körperlicher, psychischer und digitaler Gewalt schützen,
  • direkte und indirekte Betroffene besser unterstützen,
  • Online- und Cybergewalt wirksamer begegnen,
  • die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Beratungsstellen, Bildung, Gesundheitswesen und Zivilgesellschaft verbessern,
  • kindgerechte und koordinierte Schutz- und Unterstützungsangebote ausbauen.

Wichtig ist außerdem, dass Projekte unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigen. Geschlecht und Alter sind dabei nur zwei mögliche Faktoren. Auch eine Behinderung, die ethnische Herkunft, die sexuelle Orientierung, die Religion oder eine prekäre Lebenssituation können das Risiko erhöhen, Gewalt zu erfahren oder schlechteren Zugang zu Hilfsangeboten zu haben.

Für deinen Antrag bedeutet das: Du solltest klar beschreiben, welche Zielgruppen du erreichen möchtest und welche besonderen Hürden oder welches Zusammenspiel an Hürden für diese Menschen bestehen.

Fünf Förderschwerpunkte im CERV-Aufruf Gewaltprävention

Der Förderaufruf ist in fünf Prioritäten unterteilt. Jede Priorität verfolgt einen eigenen Schwerpunkt und hat teilweise unterschiedliche Anforderungen an Antragstellende, Partnerschaften, Förderhöhe und Laufzeit.

Dein Projekt darf sich nur auf eine dieser fünf Prioritäten beziehen. Deshalb ist es wichtig, dass du dein Vorhaben eindeutig zuordnest. Eine Projektidee, die mehrere Themen gleichzeitig anspricht, sollte trotzdem einen klaren Hauptschwerpunkt haben.

Die fünf Förderprioritäten des CERV-Aufrufes sind:

1. Weitergabe von Fördermitteln an kleinere zivilgesellschaftliche Organisationen

2. Schutz und Unterstützung von Opfern und Überlebenden

3. Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt

4. Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU-Richtlinie

5. Stärkung integrierter Kinderschutzsysteme

Im Folgenden schauen wir uns die einzelnen Schwerpunkte genauer an.

CERV Priorität 1: Fördermittel an kleinere Organisationen weitergeben

Die erste Priorität richtet sich an sogenannte intermediäre Organisationen. Damit sind Organisationen gemeint, die einen Teil der EU-Förderung in einem eigenen Verfahren an kleinere zivilgesellschaftliche Träger weitergeben.

Dieses Verfahren wird häufig als Re-Granting oder als finanzielle Unterstützung Dritter bezeichnet. Ziel ist es, vor allem kleinere und basisnahe Organisationen zu erreichen, die selbst nur eingeschränkten Zugang zu europäischen Fördermitteln haben.

Dazu können beispielsweise Organisationen gehören, die:

  • lokal gegen häusliche oder sexualisierte Gewalt arbeiten,
  • Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt beraten,
  • sich mit Cybergewalt beschäftigen,
  • Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung oder Ausbeutung schützen,
  • in ländlichen oder abgelegenen Regionen tätig sind,
  • mit besonders gefährdeten Zielgruppen arbeiten.

Die intermediäre Organisation übernimmt dabei nicht nur die Auswahl und Auszahlung der Fördermittel. Sie muss zusätzlich ein Programm zum Kapazitätsaufbau anbieten.

Das bedeutet: Die geförderten kleineren Organisationen sollen auch fachlich und organisatorisch gestärkt werden. Denkbar sind beispielsweise Schulungen, Beratung, Mentoring, Vernetzung oder Unterstützung beim Projektmanagement.

Ein entsprechendes Projekt könnte etwa ein eigenes Kleinprojekteprogramm aufbauen. Darüber werden lokale Beratungsstellen oder Initiativen finanziert, die neue Präventionsangebote entwickeln. Parallel erhalten die Organisationen Unterstützung bei der Wirkungsmessung, Öffentlichkeitsarbeit oder Weiterentwicklung ihrer internen Strukturen.

CERV Förderbedingungen der Priorität 1

Für diese Priorität sind insgesamt 8 Millionen Euro vorgesehen. Damit verfügt sie über das größte Einzelbudget innerhalb des Aufrufs. Entsprechend unterscheiden sich Laufzeit und Förderhöhe von den anderen Prioritäten des Aufrufes, weshalb ich sie dir bei dieser Priorität gesondert vorstelle.

Hier kannst du für dein Projekt zwischen 1 Million und 2,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von 36 Monaten beantragen.

Die Förderung wird als Pauschalfinanzierung gewährt, die auf Grundlage des geplanten Projektbudgets berechnet wird. Die Förderquote beträgt maximal 90 Prozent. Damit musst du grundsätzlich eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent einplanen.

Deine Organisation muss außerdem nachweisen, dass sie einschlägige Erfahrung im Kapazitätsaufbau zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Erfahrung mit der Vergabe und Verwaltung von Fördermitteln im Themenfeld hat.

Beantragt ihr im Konsortium, kann diese Erfahrung auf mehrere Partner verteilt sein.

CERV Priorität 2: Opfer und Überlebende besser schützen

Die zweite Priorität des CERV-Aufrufes richtet sich an Projekte, die den Schutz und die Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt verbessern.

CERV fördert hier insbesondere Angebote, bei denen verschiedene Hilfen besser miteinander verbunden werden. Betroffene sollen möglichst unkompliziert Zugang zu den benötigten Leistungen erhalten und nicht selbst zwischen zahlreichen Stellen vermitteln müssen.

Einen Schwerpunkt legt CERV deshalb auf der Einrichtung oder Weiterentwicklung zentraler Anlaufstellen. Diese können vor Ort, digital oder in einer kombinierten Form arbeiten.

Mögliche Unterstützungsangebote sind:

  • psychosoziale und psychologische Beratung,
  • medizinische Erstversorgung,
  • rechtliche Unterstützung,
  • Beratung zu Wohnraum und finanziellen Fragen,
  • Weitervermittlung an spezialisierte Hilfsdienste,
  • Unterstützung bei Cybergewalt,
  • Schutzangebote für Kinder,
  • Zugang zu Frauenhäusern, Krisenzentren oder anderen sicheren Unterkünften.

Auch spezialisierte Zentren für Betroffene von Vergewaltigung oder sexualisierter Gewalt können aufgebaut oder angepasst werden.

Darüber hinaus können Projekte Instrumente entwickeln, mit denen Risiken früher erkannt werden. Fachkräfte und Behörden sollen dadurch schneller einschätzen können, ob eine akute Gefährdung besteht und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Schulungen für Polizei, Justiz oder Beratungsstellen,
  • Verfahren zur individuellen Gefährdungsbeurteilung,
  • Leitlinien für den Umgang mit besonders gefährdeten Personen,
  • abgestimmte Abläufe zwischen Behörden und Unterstützungsdiensten,
  • neue Instrumente zur Verhinderung weiterer Gewalt.

Besonders berücksichtigt werden sollen Menschen, die durch mehrere Faktoren benachteiligt oder einem erhöhten Gewaltrisiko ausgesetzt sind. Dazu können etwa Menschen mit Behinderung, Frauen in ländlichen Regionen, Menschen mit Migrationsgeschichte, ältere Frauen oder LGBTIQ-Personen gehören.

Für diese Priorität sind 4 Millionen Euro vorgesehen. Überlegst du hier einen Antrag einzureichen, musst du Organisationen mit Erfahrung in der Opferhilfe mit einbinden. Denn das erwartet CERV ausdrücklich.

CERV Priorität 3: Geschlechtsspezifische Gewalt verhindern

Die dritte Priorität des CERV-Aufrufes konzentriert sich auf gezielte Präventionsmaßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Gefördert werden Projekte, die Gewalt möglichst verhindern, bevor sie entsteht oder sich wiederholt.

Ein Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Verhinderung von Vergewaltigungen. Dabei soll die zentrale Bedeutung der Einwilligung in sexuellen Beziehungen vermittelt werden. Besonders begrüßt werden Projekte, die Männer und Jungen aktiv in ihre Sensibilisierungsangebote einbeziehen.

Auch die Prävention von geschlechtsspezifischer Cybergewalt spielt eine wichtige Rolle. Gemeint sind beispielsweise Cyberstalking, Cybermobbing, digitale Überwachung in Paarbeziehungen oder die nicht einvernehmliche Verbreitung intimer und manipulierter Aufnahmen.

Mögliche Projektmaßnahmen sind:

  • Bildungs- und Sensibilisierungsangebote zum Thema Einwilligung,
  • Präventionsprogramme mit Männern und Jungen,
  • Stärkung der digitalen Kompetenzen von Online-Nutzenden,
  • Entwicklung von Meldewegen für gewaltvolle Online-Inhalte,
  • Unterstützung von Organisationen im Umgang mit Online-Plattformen,
  • Zusammenarbeit zwischen Behörden, Plattformen, Beratungsstellen und Gleichstellungsstellen,
  • positive Kommunikationskampagnen zu Gleichstellung und gesellschaftlicher Teilhabe von Frauen.

Die Projekte können außerdem Täterprogramme entwickeln oder verbessern. Diese sollen weitere Gewalttaten verhindern und müssen opferzentriert ausgerichtet sein. Mögliche Inhalte sind ein gewaltfreier Umgang mit Konflikten, die Auseinandersetzung mit schädlichen Geschlechterstereotypen und die Reflexion toxischer Männlichkeitsbilder.

Für diese Priorität stehen ebenfalls 4 Millionen Euro zur Verfügung. Du kannst dein Projekt sowohl als nationales als auch als transnationales Projekt planen. Organisationen mit Fachwissen zu geschlechtsspezifischer Gewalt solltest du dabei in jedem Falle einbinden.

CERV Priorität 4: Behörden und Fachkräfte gezielt qualifizieren

Die vierte Priorität unterstützt die Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Sie richtet sich vorrangig an öffentliche Stellen. Eine zuständige Behörde muss entweder alleiniger Antragsteller oder federführender Partner des Konsortiums sein. Dazu können beispielsweise nationale, regionale oder kommunale Behörden, staatliche Agenturen, Polizei, Räte oder Regulierungsstellen gehören.

Im Mittelpunkt stehen Schulungen für Fachkräfte, die beruflich mit Betroffenen oder Tätern in Kontakt kommen. Dazu gehören insbesondere:

  • Richter:innen,
  • Rechtsanwält:innen,
  • Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden,
  • Gerichtsbedienstete,
  • Fachkräfte in Sorgerechtsverfahren,
  • Mitarbeitende im Gesundheitswesen,
  • Fachkräfte sozialer Dienste,
  • pädagogisches Personal.

Die Schulungen sollen Fachkräfte befähigen, Fälle von Gewalt frühzeitig zu erkennen, angemessen zu reagieren und Betroffene an geeignete Hilfsangebote weiterzuvermitteln. Dabei ist eine trauma-, geschlechts- und kindgerechte Behandlung besonders wichtig.

Für diese Priorität sind 2 Millionen Euro vorgesehen. Planst du hier ein Projekt, solltest du die Beteiligung von Frauenrechtsorganisationen, Opferhilfestellen und anderen spezialisierten Nichtregierungsorganisationen mit einplanen.

CERV Priorität 5: Integrierte Kinderschutzsysteme stärken

Die fünfte Priorität widmet sich dem Schutz von Kindern vor Gewalt. Ziel sind systemische Veränderungen, die Prävention, frühzeitige Erkennung, Schutz und Unterstützung enger miteinander verbinden.

Ein integriertes Kinderschutzsystem zeichnet sich dadurch aus, dass unterschiedliche Stellen koordiniert zusammenarbeiten. Kinder und Familien sollen nicht selbst herausfinden müssen, welche Behörde oder Fachstelle zuständig ist.

Beteiligt werden können unter anderem:

  • Jugend- und Kinderschutzbehörden,
  • Polizei, Justiz und Strafverfolgung,
  • Schulen und andere Bildungseinrichtungen,
  • Gesundheitsdienste und psychologische Fachstellen,
  • soziale und psychosoziale Dienste,
  • Sport-, Freizeit- und Kulturorganisationen,
  • digitale Dienste und Medien,
  • Familien sowie Kinder und Jugendliche selbst.

Doch aufgepasst! Die Beteiligung einer Behörde ist in dieser Priorität verpflichtend. Sie kann die Federführung übernehmen oder als Mitantragsteller am Konsortium beteiligt sein.

Für Projekte in dieser Priorität ist eine Vielzahl von Maßnahmen möglich, die miteinander verbunden werden können. Denkbar sind beispielsweise:

  • Sensibilisierung für Kinderrechte und Formen von Gewalt,
  • Angebote zur digitalen Sicherheit,
  • Schulungen für Lehrkräfte, Sozialarbeit, Polizei und Gesundheitspersonal,
  • Standards oder Zertifizierungen für Personen, die mit Kindern arbeiten,
  • Verfahren zur frühzeitigen Erkennung von Gewalt,
  • kindgerechte Melde- und Beschwerdemöglichkeiten,
  • klare Abläufe für die Weiterleitung betroffener Kinder,
  • behördenübergreifende Fallarbeit,
  • psychosoziale und traumainformierte Unterstützung,
  • Maßnahmen gegen Mobbing und Cybermobbing,
  • eine bessere Erhebung und Auswertung von Daten.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Kindern in prekären Situationen. Dazu können Kinder mit Behinderungen, Kinder mit Migrationsgeschichte, Kinder in alternativen Betreuungsformen oder Kinder mit einem erhöhten Risiko für Ausbeutung gehören.

Hier musst du außerdem die Kinder selbst sinnvoll an der Entwicklung, Umsetzung und Begleitung der Projekte beteiligen. Dabei müssen natürlich verbindliche Schutzstandards von deiner Organisation und Projektpartnern eingehalten werden.

Für die fünfte Priorität stehen 3 Millionen Euro zur Verfügung.

Fördermodalitäten beim CERV-Aufruf DAPHNE

Die Förderbedingungen für Priorität 1 habe ich dir bereits direkt im entsprechenden Abschnitt vorgestellt. Schauen wir uns also nun an, wie es in den übrigen Förderschwerpunkten des CERV-Aufrufes ausschaut.

Pro Projekt kannst du einen Zuschuss zwischen 200.000 und 600.000 Euro beantragen. Die Europäische Kommission kann im Bewilligungsverfahren allerdings auch einen niedrigeren Betrag festsetzen als beantragt.

Die Förderung wird als Pauschalfinanzierung gewährt. Das bedeutet, dass nicht die tatsächlich entstandenen Kosten einzeln erstattet werden. Stattdessen wird auf Grundlage des geplanten Projektbudgets ein fester Förderbetrag vereinbart.

Die Förderquote liegt bei 90 Prozent. Du musst daher grundsätzlich einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Projektkosten einplanen. Die genaue Höhe der Pauschale wird auf Basis des geschätzten Projektbudgets festgelegt.

Priorität 1 spielt eine Sonderrolle mit 35 Monaten Laufzeit und eine möglichen Förderhöhe von über eine Million Euro. In den anderen vier Prioritäten kannst du eine Laufzeit zwischen 12 und 24 Monaten beantragen.

Deinen Antrag musst du bis zum 07. November 2026 einreichen.

Fazit

Du siehst, da ist eine Menge Geld für viele gute und wichtige Projektansätze vorhanden. Falls du noch unsicher bist, welche Förderung zu deinem Vorhaben passt oder wie du einen Antrag stellen kannst, lohnt sich ein Blick auf das Beratungsangebot der Nationalen Kontaktstelle CERV Deutschland.

Hier werden dir nicht nur allgemeine Fragen beantwortet, du kannst zum Beispiel auch deine Projektskizze oder deinen fertigen Antrag zur inhaltlichen Prüfung geben und dir so wertvolle Rückmeldung vor der Einreichung einholen.

Nutze das auf jeden Fall und reiche deine Projektskizze mit ausreichend Abstand zur Abgabefrist ein, damit eine Prüfung noch möglich ist.

Alle Infos, die du zur Ausschreibung und für einen Antrag brauchst, findest du auf der Homepage der Nationalen Kontaktstelle von CERV.


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