Bis zu 75.000 Euro pro Jahr für Umwelt- und Naturschutzprojekte

Suchst du Fördermittel für ein Umwelt- oder Naturschutzprojekt? Dann könnte die Verbändeförderung des Umweltbundesamtes (UBA) interessant für dich sein.

Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Bundesumweltministerium Projekte Verbänden, die Menschen informieren, zum Mitmachen motivieren oder neue Impulse für den Umwelt- und Naturschutz setzen. Gefördert werden dabei nicht nur klassische Bildungsprojekte, sondern auch viele andere Vorhaben, die dazu beitragen, Umwelt- und Naturschutzthemen stärker in die Gesellschaft zu tragen.

Die Verbändeförderung ist bewusst themenoffen angelegt. Dadurch können immer wieder neue Themen aufgegriffen werden – von nachhaltigem Konsum über Klimaschutz bis hin zu Fragen der Digitalisierung oder Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Genauer schauen wir uns das jetzt an:

Ziele und Zielgruppen der Verbändeförderung

Grundsätzlich können Projekte verschiedene Zielgruppen ansprechen, spezielle Vorgaben gibt es keine. Wichtig ist, dass sie das Bewusstsein und das Engagement für Umwelt- und Naturschutz stärken. Laut Ausschreibung gehören dazu diese Projekte:

  • Kinder- und Jugendprojekte mit hoher Breitenwirkung,
  • Projekte, die umwelt- und naturverträgliches Verhalten fördern,
  • Maßnahmen der Umweltberatung und der Fortbildung,
  • Maßnahmen zur (umweltpolitischen) Vernetzung und Kooperation.  

Dein Projekt sollte dabei eine dieser drei Aktivitäten aufgreifen, möglich ist auch eine Kombi:

  • Öffentlichkeit für ein Thema schaffen: Dies erfolgt durch die Erarbeitung und Verbreitung zielgruppenspezifischer Informationen und Materialien zum Beispiel in Form von Broschüren, digitaler Medien oder Veranstaltungen.

  • Vernetzung und Kooperation fördern: Dies beinhaltet zum Beispiel das Zusammenführen von Akteur:innen, die bislang noch nicht miteinander interagiert haben oder den Aufbau einer neuen Interaktionsplattform um ein bestimmtes Thema herum.

  • Erarbeitung zivilgesellschaftlicher Positionen: Dies umfasst zum Beispiel die Entwicklung von Positionen und Beiträgen zu aktuellen umwelt- und naturschutzpolitischen Themen und Fragestellungen.

Passt das zu deinem Vorhaben, solltest du noch diese Kriterien beachten:

  • Die Projekte müssen einen klaren ökologischen Schwerpunkt sowie eine breite Außenwirkung besitzen und sollten neue Inhalte vermitteln.

  • Gefördert werden Vorhaben, die über eine rein lokale oder regionale Wirkung hinaus für den Natur- und Umweltschutz in Deutschland von Bedeutung sind, oder Vorhaben, die einen besonderen Modellcharakter aufweisen und sich auf andere Orte und Regionen übertragen lassen.

Kooperationen mehrerer Verbände werden begrüßt. Sehr gerne gesehen werden Kooperationsprojekte zwischen Akteuren im Umwelt- und Naturschutz und Akteuren aus anderen Bereichen wie zum Beispiel Soziales, Sport, Kultur oder Landwirtschaft. Das wäre also ein Plus für deinen Antrag, prüfe, ob du dein Projekt entsprechend gestalten kannst.

Nicht förderfähig sind

  • wissenschaftliche Forschungsvorhaben,
  • größere Investitionen,
  • bereits begonnene Projekte.

Inspiration gefällig?

Ein Blick in die Projektdatenbank des Umweltbundesamtes zeigt, wie vielfältig die geförderten Projekte sind. Dort finden sich beispielsweise Vorhaben zu nachhaltigem Konsum, umweltfreundlicher Mobilität, Klimaschutz, Umweltbildung oder auch zur Frage, wie digitale Technologien für Umweltziele genutzt werden können.

Wer kann die Verbändeförderung beantragen?

Anträge können Umwelt- und Naturschutzverbände aber auch andere gemeinnützige Organisationen stellen, wenn sie sich in diesen Themenfeldern engagieren. Die Förderung richtet sich also vor allem an Organisationen, die bereits im Umwelt- oder Naturschutz aktiv sind und mit ihrem Projekt eine größere Zielgruppe erreichen möchten.

Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Wissenswertes zur Verbändeförderung

Die Verbändeförderung erfolgt als Zuschuss. Pro Projekt können bis zu 75.000 Euro pro Jahr bewilligt werden. Die Laufzeit beträgt in der Regel bis zu zwei Jahre.

Wichtig zu wissen: Die Förderung ist als Projektförderung gedacht und ersetzt keine dauerhafte Finanzierung einer Organisation. Außerdem handelt es sich normalerweise nicht um eine Vollfinanzierung. Das bedeutet, dass du weitere Finanzierungsquellen oder einen Eigenanteil einplanen musst.

Deinen Antrag musst du bis zum 31. Juli 2026 einreichen, der Projektstart sollte nicht vor April 2027 liegen.

Stellst du zum ersten Mal einen Antrag bei der Verbändeförderung, empfiehlt das Bundesumweltamt eine Beratung, um die Förderfähigkeit deines Vorhabens zu prüfen. Das kannst du natürlich auch in Anspruch nehmen, solltest du schon ein alter Hase in der Antragstellung sein. Hilfreich ist es auf jeden Fall, nimm dieses Angebot aber früh genug wahr, nicht erst kurz vor Fristende.

Die Kontaktmöglichkeiten sowie alle weiteren Infos zur Verbändeförderung findest du hier


Du hast noch Fragen?

1. Finde viele weitere Fördermöglichkeiten über die Schlagwortwolke

Rechts in der Seitenleiste findest du die Schlagwortwolke. Klicke auf den Begriff, der dich interessiert und finde jede Menge weiterer Fördermöglichkeiten oder aber ein Thema, zu dem du mehr wissen willst, wie zum Beispiel Projekttransfer, Gender Mainstreaming oder die Belegliste. Probier´s aus!


2. Finde Themen über die Suchfunktion

Hast du eine bestimmte Fördermöglichkeit im Kopf oder einen bestimmten Begriff, zu dem du mehr wissen willst, dann nutze die Suchfunktion. Du findest sie oben rechts im Blog, sie verbirgt sich hinter der kleinen Lupe.


3. Finde Hilfen zur Antragstellung in der Rubrik „Der Antrag“ 

In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.


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ich bin Fundraiserin und Fördermittelexpertin für gemeinnützige Projekte und Aktionen.

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  • Wie finde ich aus den unzähligen Fördermöglichkeiten die passende Förderung für mein Vorhaben?
  • Wie schreibe ich einen überzeugenden Antrag?
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