Kurz vor dem Ende der aktuellen EU-Förderperiode noch in ein Förderprogramm einsteigen? Das ist eher ungewöhnlich. Genau diese Möglichkeit bietet sich jetzt aber Kommunen mit dem Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“.
Das Programm wurde bis zum 31. Dezember 2028 verlängert und in diesem Beitrag erfährst du, an wen sich die Förderung richtet, welche Angebote unterstützt werden und was deine Kommune bei der Vorbereitung beachten sollte.
JUGEND STÄRKEN – das ESF-Programm
„JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ gehört zum Europäischen Sozialfonds Plus, kurz ESF Plus. Das Programm ist damit Teil der europäischen Förderperiode 2021 bis 2027.
Gegen Ende einer EU-Förderperiode sind viele Förderprogramme bereits abgeschlossen oder nehmen keine neuen Projekte mehr auf. Bei JUGEND STÄRKEN ist das anders: Das Programm wurde sogar über die aktuelle Förderperiode hinaus bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.
Auch der vierte Förderaufruf ist besonders: Frühere Bewerbungsphasen waren nur für einen begrenzten Zeitraum geöffnet. Jetzt können auch bisher nicht beteiligte Kommunen fortlaufend eine Interessenbekundung einreichen – spätestens bis zum 29. Januar 2027 um 15 Uhr.
Für deine Kommune ergibt sich damit noch einmal die Chance, in das laufende ESF-Plus-Programm einzusteigen. Du solltest mit der Vorbereitung allerdings nicht zu lange warten. Neue Vorhaben müssen spätestens am 1. Juli 2027 beginnen, und geeignete Förderanträge werden nur bewilligt, solange noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Schauen wir uns nun das Programm einmal inhaltlich an.
Was ist „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“?
Der Übergang in ein eigenständiges Leben ist nicht für alle jungen Menschen gleich einfach. Besonders schwierig wird er, wenn familiäre Unterstützung fehlt oder bestehende Hilfsangebote die Betroffenen nicht erreichen.
„JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ unterstützt Kommunen dabei, passende Angebote für diese jungen Menschen zu entwickeln. Seit Mitte 2022 wird das Programm bereits in 75 Kommunen umgesetzt.
Im Mittelpunkt steht nicht allein der Einstieg in Ausbildung oder Arbeit. Auch eine sichere Wohnsituation, finanzielle Stabilität und der Zugang zu sozialen Hilfen sind wichtige Voraussetzungen für ein selbstständiges Leben.
Das Programm verbindet deshalb zwei Ansätze:
- Junge Menschen werden individuell sozialpädagogisch begleitet.
- Kommunen stimmen ihre Hilfsangebote besser aufeinander ab und schließen bestehende Versorgungslücken.
Deine Kommune beantragt also nicht einfach Geld für eine zusätzliche Beratungsstelle. Sie entwickelt ein Gesamtkonzept, das sich am konkreten Bedarf vor Ort orientiert.
Zielgruppe von JUGEND STÄRKEN
Die Angebote richten sich an junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren, die beim Übergang in ein eigenständiges Leben Unterstützung benötigen. Dazu gehören auch junge Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits wohnungslos sind.
Besonders im Blick hat das Programm Care Leaverinnen und Care Leaver sowie sogenannte entkoppelte junge Menschen. Wer ist damit gemeint?
Care Leaverinnen und Care Leaver
Care Leaverinnen und Care Leaver haben einen Teil ihres Lebens in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie verbracht. Wenn diese Unterstützung endet, müssen sie oft innerhalb kurzer Zeit viele Aufgaben selbst übernehmen.
Fehlt ein verlässliches familiäres Netz, können schon alltägliche Herausforderungen zu einer großen Belastung werden. Dazu gehört etwa die Wohnungssuche, die Sicherung des Lebensunterhalts oder der Umgang mit Behörden.
Entkoppelte junge Menschen
Entkoppelte junge Menschen haben den Anschluss an zentrale gesellschaftliche Strukturen verloren. Sie besuchen beispielsweise keine Schule, absolvieren keine Ausbildung und sind nicht erwerbstätig. Häufig besteht auch kein verlässlicher Kontakt mehr zu Jugendhilfe, Jobcenter oder anderen Beratungsstellen.
Klassische Angebote erreichen diese jungen Menschen oft nicht. Deshalb braucht es niedrigschwellige oder aufsuchende Unterstützung, die zunächst Kontakt herstellt und Vertrauen aufbaut.
Junge Menschen in unsicheren Wohnverhältnissen
Zur Zielgruppe gehören außerdem junge Menschen ohne sichere Unterkunft. Wohnungslosigkeit bedeutet dabei nicht nur, auf der Straße zu leben.
Betroffen sind zum Beispiel auch junge Menschen, die:
- vorübergehend bei Freunden oder Bekannten unterkommen,
- in einer Notunterkunft oder einem Übergangswohnheim leben,
- von einer Zwangsräumung bedroht sind,
- keine mietrechtlich abgesicherte Unterkunft haben.
Diese Lebenslagen können sich überschneiden. Eine Care Leaverin kann beispielsweise zugleich von Wohnungslosigkeit bedroht sein. Auch entkoppelte junge Menschen leben häufig in instabilen Wohnverhältnissen.
Für deine Kommune ist deshalb weniger die eindeutige Zuordnung zu einer Gruppe entscheidend als die Frage, welche jungen Menschen vor Ort bisher nicht ausreichend unterstützt werden.
Maßnahmen in JUGEND STÄRKEN
Nun aber zu der Frage, welche Maßnahmen du mit deiner Kommune für die Zielgruppe planen kannst. Dafür stehen vier methodische Bausteine zur Verfügung. Mindestens zwei dieser Bausteine müssen miteinander kombiniert werden:
- Aufsuchende Jugendsozialarbeit
- Niedrigschwellige Beratung und Clearing
- Case Management
- Erprobung neuer Wohnformen
- Ergänzende Gruppenangebote
Die Erprobung neuer Wohnformen muss zusätzlich mit einer sozialpädagogischen Begleitung verbunden sein und bei den Gruppenangeboten kann es um Themen wie Wohnen, Finanzen, Haushaltsführung oder selbstständige Lebensführung gehen.
Entscheidend ist, dass die ausgewählten Maßnahmen nicht unverbunden nebeneinanderstehen. Deine Kommune sollte zeigen, wie die Bausteine ineinandergreifen und welche Versorgungslücken sie damit schließen will.
Kommunale Koordinierungsstelle
Zu jedem Vorhaben in JUGEND STÄRKEN gehört eine kommunale Koordinierungsstelle. Sie wird innerhalb der kommunalen Verwaltung angesiedelt und steuert das Gesamtvorhaben.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- den Bedarf und die vorhandenen Angebote vor Ort zu analysieren,
- Lücken in der Unterstützungsstruktur zu erkennen,
- die beteiligten Projekte und Träger zu koordinieren,
- die Zusammenarbeit verschiedener Rechtskreise und Fachstellen zu organisieren,
- die Umsetzung und Zielerreichung zu begleiten,
- eine mögliche Verstetigung nach Förderende vorzubereiten.
Die Koordinierungsstelle sorgt damit dafür, dass die einzelnen Maßnahmen nicht unverbunden nebeneinanderstehen. Stattdessen soll ein abgestimmtes kommunales Angebot entstehen, das sich an den tatsächlichen Bedarfen der jungen Menschen orientiert.
Für deine Kommune bedeutet das: In der Interessenbekundung sollte klar werden, wie die Koordinierungsstelle organisatorisch eingebunden ist und wie sie die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen sicherstellt.
Fördermodalitäten in JUGEND STÄRKEN
Kommunen können ihre Interessenbekundung fortlaufend bis zum 29. Januar 2027 um 15 Uhr einreichen. Neue Vorhaben müssen spätestens am 1. Juli 2027 beginnen und können bis zum 31. Dezember 2028 gefördert werden.
Bevor du mit der Vorbereitung startest, solltest du jedoch prüfen, ob deine Kommune antragsberechtigt ist und wie sich der notwendige Eigenanteil finanzieren lässt.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also in der Regel Landkreise, kreisfreie Städte oder entsprechende kommunale Träger.
Freie Träger können keinen eigenen Antrag stellen. Sie können jedoch in das Vorhaben eingebunden werden und einzelne Maßnahmen umsetzen, wenn die Kommune Fördermittel an sie weiterleitet.
Wie hoch ist die Förderung?
JUGEND STÄRKEN wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert. Der ESF Plus übernimmt je nach Region bis zu:
- 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben in stärker entwickelten Regionen,
- 60 Prozent in Übergangsregionen.
Den verbleibenden Anteil muss die Kommune über eigene Mittel oder andere zulässige Kofinanzierungen absichern. Förderfähig sind vor allem Personalkosten. Weitere Ausgaben werden über eine Restkostenpauschale von 22 Prozent der direkten förderfähigen Personalkosten berücksichtigt.
Für die Jahre 2026 bis 2028 kann der ESF-Plus-Zuschuss bis zu 340.000 Euro pro Jahr und Antragsteller betragen.
Antragsverfahren bei JUGEND STÄRKEN
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. Zunächst reicht die Kommune über das Förderportal Z-EU-S eine Interessenbekundung ein. Wird das Vorhaben ausgewählt, folgt der vollständige Förderantrag. Dafür stehen acht Wochen zur Verfügung.
Interessenbekundungen können fortlaufend eingereicht werden. Da geeignete Anträge nur bewilligt werden, solange ausreichend Fördermittel verfügbar sind, solltest du mit der Einreichung nicht bis zum Ende der Frist warten.
Fazit
JUGEND STÄRKEN bietet Kommunen die Möglichkeit, bestehende Lücken in der Unterstützung junger Menschen gezielt zu schließen. Gefördert werden nicht nur einzelne Angebote, sondern ein abgestimmtes kommunales Gesamtkonzept.
Prüfe deshalb jetzt, ob vor Ort ein konkreter Bedarf besteht, welche Maßnahmen sinnvoll miteinander verbunden werden können und welche Partner eingebunden werden sollten. Auch die Finanzierung solltest du früh klären, denn je nach Region ist ein Eigen- beziehungsweise Kofinanzierungsanteil von mindestens 40 oder 60 Prozent erforderlich.
Hinzu kommt die begrenzte Laufzeit: Neue Vorhaben müssen spätestens am 1. Juli 2027 beginnen und enden am 31. Dezember 2028. Da Fördermittel nur im verfügbaren Umfang bewilligt werden, solltest du mit der Interessenbekundung nicht bis zum 29. Januar 2027 warten. Alle Infos dazu findest du findest du hier.
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Wer schreibt hier?

Monika Vog
Zertifizierte EU-Fundraiserin

Daniel Vog
Zertifizierter Fördermittelmanager
Wir sind Monika und Daniel. Gemeinsam schreiben wir hier im Blog über Fördermittel für gemeinnützige Projekte – von der ersten Projektidee bis zum Verwendungsnachweis.
Monika bringt über 25 Jahre Praxiserfahrung im Fördermittelbereich ein, Daniel sein Fachwissen als zertifizierter Fördermittelmanager. Gemeinsam teilen wir in unseren Blog-Beiträgen unser Wissen und unsere Erfahrungen aus der Praxis.
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