Aktueller Aufruf ESF plus des Bundes – Frist 15.03.2022

Aktuell läuft ein Aufruf des ESF plus zur Förderung von Projekten, die die Teilhabe älterer Menschen stärken. Wie beim ESF üblich ist so ein Aufruf sehr ausführlich mit vielen Infos, was genau und wo genau gefördert wird. In diesem Beitrag findest du eine kurze Zusammenfassung

Wer fördert hier?

Ich schrieb es schon, die Fördermittel stammen aus dem ESF des Bundes, wie du ja vielleicht weißt, gibt es den ESF – den europäischen Sozialfonds – auf Bundes- und auf Landesebene. Zum ESF habe ich einen eigenen Beitrag geschrieben, deshalb werde ich hier nicht weiter auf die Vorstellung dieses europäischen Strukturfonds eingehen. Interessiert dich das, kannst du gerne im Beitrag Der ESF PLUS 2021-2027 alle Hintergründe nachlesen.

Soviel sei gesagt. Der ESF wird von verschiedenen Akteuren umgesetzt, die zwei größten sind das BMAS – das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – und das BMFSFJ – das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Letzteres ist verantwortlich für das Programm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – Wege aus Einsamkeit und Isolation“.

Das BMFSFJ ist also verantwortlich für die Richtlinie des Förderprogramms, die Abwicklung – also Antragstellung, Verwendungsnachweis und alles, was damit zusammenhängt – liegt beim BAfzA, dem Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Was fördert das BMFSFJ

Worum es genau geht liste ich hier mal ganz schematisch auf:

Förderziele

Grundsätzlich geht es darum, die Teilhabe älterer Menschen zu stärken, dazu hat das BMFSFJ drei Unterziele formuliert, die in einem Projekt auch alle drei verfolgt werden müssen. Du kannst also nicht eines rauspicken und die anderen zwei vernachlässigen. Dies sind die Ziele:

1. Einsamkeit und soziale Isolation älterer Menschen ab 60 Jahre vorbeugen und bekämpfen

2. Die Einkommens- und Lebenssituation älterer Beschäftigter verbessern, sowohl während der aktiven Berufstätigkeit als auch in der nachberuflichen Phase

3. Kommunale Teilhabestrukturen für ältere Menschen stärken

Zielgruppe

Die Zielgruppe der Förderung sind ältere Menschen ab 60 Jahren, ob beschäftigt oder nicht ist nicht relevant. Zu dieser Zielgruppe gehören natürlich auch Migranten oder Menschen mit Behinderungen, sofern sie die Alterskriterien erfüllen.

Ab 60 Jahre ist in der Richtlinie noch etwas unscharf, denn das würde ja auch auf Menschen zutreffen, die 80 Jahre oder älter sind. Die kannst du vereinzelt in deinem Projekt auch haben, sie sind aber nicht die primäre Zielgruppe. Das sind Menschen, die sich im Übergang von der Erwerbstätigkeit zur Rente befinden, mit 80 hat man das in der Regel ja schon hinter sich. Das BMFSFJ hat hier vor allem die Generation der Babyboomer im Blick, die kurz vor dem Renteneintritt steht.

Förderhöhe und Projektdauer

Die Förderhöhe ist an die Region gebunden, in der du dein Projekt durchführen wirst. In den stärker entwickelten Regionen  – der ESF nennt sie SeR – liegt die Förderquote bei bis zu 70%. Zu den stärker entwickelten Regionen gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig ohne die Regionen Lüneburg und Trier. Der Rest ist dann folglich Übergangsregion, hier liegt die Förderquote bei bis zu 90%.

Dazu gibt es allerdings eine Begrenzung, die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 150.000 Euro pro Jahr, das heißt also, in den SeR gibt es maximal 105.000 Euro – 70% von 150.000 Euro, in den Übergangsregionen maximal 135.000 Euro Förderung pro Jahr. Es ist dir natürlich unbenommen, höhere Projektkosten anzusetzen, was über 150.000 Euro hinausgeht, wird aber nicht mehr über den ESF gefördert.

Dein Eigenanteil muss bei mindestens 10% liegen, du kannst ihn durch Personalgestellung oder durch bare Eigenmittel einbringen. Die restlichen 20% für Projekte in den SeR kannst du über weitere Drittmittel einbringen.

Direkt gefördert werden nur Personal- und Honorarkosten, zusätzlich gibt es eine Restkostenpauschale von 20% der förderfähigen Personalkosten. Alle Sachausgaben deines Projektes, Miete, Materialkosten, Öffentlichkeitsarbeit und so weiter, finanzierst du über diese Restkostenpauschale.

Die Projektdauer liegt bei fünf Jahren, die Zahlen, die ich dir gerade genannt habe, gelten pro Jahr. Das BMFSFJ plant, dass Projekte zum 01.10.2022 beginnen und bis zum 30.09.2027 laufen werden.

Kooperationspartner gewünscht

Zwingend notwendig für dein Projekt sind mindestens zwei Kooperationspartner. Mit Blick auf die Ziele der Förderung ist die Kommune natürlich ein sinnvoller Partner, sie ist aber nicht zwingend notwendig. Du kannst auch mit dem örtlichen Jobcenter kooperieren, anderen gemeinnützigen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, anderen gemeinnützigen Organisationen oder Digital- und Sozialunternehmen.

Apropos digital – vernachlässige in deinem Projekt nicht die Digitalisierung, denk dran, sie ist eines der Ziele des ESF und sollte sich auch in deinem Projekt an der ein oder anderen Stelle wiederfinden.

Infos zum Antrag

Das Antragsverfahren ist zweistufig, zunächst musst du eine Interessensbekundung einreichen, wird diese positiv begutachtet, kannst du einen Vollantrag einreichen. Das wird voraussichtlich im Juni sein.

Die Antragstellung selber erfolgt über Z-EU-S, einem neuen und leider nicht ganz unkomplizierten Förderportal. Da Z-EU-S nicht wirklich selbsterklärend ist, ist meine dringende Empfehlung, dich frühzeitig mit der Registrierung dort auseinanderzusetzen. Es gibt zwar eine Hotline für technische Fragen, aber drei Tage vor Fristende wirst du wahrscheinlich Schwierigkeiten haben, dort durchzukommen.

So. Das war die Kurzvariante, willst du diese Fördermöglichkeit nutzen, lies dir auf jeden Fall die Ausschreibung komplett und aufmerksam durch. Inzwischen gibt es auch eine FAQ-Liste, die vom BMBSFJ stetig fortgeführt wird. Zum Aufruf 2022 findest du alle Infos hier

Aber Achtung: einen Vorläufer dieses Förderprogramms gab es mit fast gleichem Namen im Jahr 2020, wenn du im Netz unterwegs bist, achte darauf, dass du nicht versehentlich beim Vorläuferprogramm landest. Das wäre blöd, denn die Ziele beider Programme sind nicht gleich!


Du hast noch Fragen?

1. Finde viele weitere Fördermöglichkeiten über die Schlagwortwolke

Rechts in der Seitenleiste findest du die Schlagwortwolke. Klicke auf den Begriff, der dich interessiert und finde jede Menge weiterer Fördermöglichkeiten oder aber ein Thema, zu dem du mehr wissen willst, wie zum Beispiel Projekttransfer, Gender Mainstreaming oder die Belegliste. Probier´s aus!


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Hast du eine bestimmte Fördermöglichkeit im Kopf oder einen bestimmten Begriff, zu dem du mehr wissen willst, dann nutze die Suchfunktion. Du findest sie oben rechts im Blog, sie verbirgt sich hinter der kleinen Lupe.


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In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.


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Wer schreibt hier?

Bild Monika Vog

Schön, dass du hier bist.

Mein Name ist Monika Vog,

ich bin Fundraiserin und Fördermittelexpertin für gemeinnützige Projekte und Aktionen.

Bei Fördermittel-wissenswert dreht sich alles um diese Fragen:

  • Wie finde ich aus den unzähligen Fördermöglichkeiten die passende Förderung für mein Vorhaben?
  • Wie schreibe ich einen überzeugenden Antrag?
  • Was muss ich beim Verwendungsnachweis beachten?

Zu diesen Themen schreiben Daniel, Katinka und ich regelmäßig Beiträge in diesem Blog.

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