Projektförderung
Die UNO-Flüchtlingshilfe hat ihre Förderbedingungen geändert – darum habe ich diesen Beitrag für dich überarbeitet. Hier erfährst du, was es mit der Projektförderung der UNO-Flüchtlingshilfe auf sich hat, welche Projekte gefördert werden und worauf du bei deinem Antrag achten solltest.
Die UNO-Flüchtlingshilfe
Die UNO-Flüchtlingshilfe ist der deutsche Partner des UNHCR, dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen. Ihr Ziel ist es,
- das Überleben von Geflüchteten zu sichern,
- ihre Rechte zu schützen,
- die Lebensbedingungen von Flüchtlingen zu verbessern,
- schnelle und unbürokratische Nothilfe im Krisenfall zu leisten.
Dazu fördert sie im In- und Ausland
- lebensrettende Nothilfemaßnahmen im akuten Krisenfall,
- Aus- und Weiterbildungsprogramme für eine bessere Zukunft,
- Hilfsprogramme für freiwillig zurückkehrende Flüchtlinge,
- psychosoziale Therapie für traumatisierte Flüchtlinge,
- Asylverfahrensberatung in Deutschland sowie
- Vernetzung und Qualifizierung haupt- und ehrenamtlicher HelferInnen, die sich in Deutschland für Flüchtlinge engagieren.
In der Auslandsförderung unterstützt sie mit Spendengeldern, die sie in Deutschland eingeworben hat, die Arbeit des UNHCR. Darüber hinaus fördert die UNO-Flüchtlingshilfe aber auch Projekte in Deutschland. Wo hier ihre Schwerpunkte liegen, das schauen wir uns jetzt mal an.
Projektförderung der UNO-Flüchtlingshilfe in Deutschland
Für ein Projekt in Deutschland kannst du bei der UNO-Flüchtlingshilfe einen Antrag stellen, dazu gibt es drei Fristen pro Jahr. Für 2025 sind das der 31. März, der 12. Mai und der 08. September.
Zu den Schwerpunkten der Projektförderung in Deutschland zitiere ich hier mal von der Homepage:
Der Fokus der Projektförderung liegt dabei auf der Beratung und Betreuung von Geflüchteten, zum Beispiel in den Bereichen Gesundheitsförderung oder Rechts- und Asylverfahren, um sie dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Da besonders Schutzbedürftige wie etwa Frauen, Kinder, Ältere und Menschen mit Behinderung am schwersten von Flucht und Vertreibung betroffen sind, werden Projekte für diesen Personenkreis sowie Projekte in strukturschwachen Gebieten bevorzugt gefördert.
Ebenso werden durch die UNO-Flüchtlingshilfe Projekte gefördert, die ein Bewusstsein für das Schicksal von Flüchtlingen schaffen und somit das Verständnis und die Hilfsbereitschaft in der Gesellschaft stärken.
Konkret benennt die UNO-Flüchtlingshilfe zwei Kernbereiche der Förderung:
1. Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung
Hierzu gehören zum Beispiel:
- Verfahrensberatung, anwaltliche Unterstützung bei Anhörung bzw. Klageverfahren
- Beratung in Erstaufnahmeeinrichtungen
- Krisenintervention (Petition, Härtefallklagen, Abschiebebeobachtung)
- Unterstützung bei Ämtern und Behörden
- Unterstützung bei Vormundschaften
- Rückkehrberatung
- Kooperation mit Einrichtungen der Zivilgesellschaft
- Qualifizierungsmaßnahmen für Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit
- Netzwerk- und Informationsarbeit zum Asylrecht
2. Psychologische und soziale Beratung und Begleitung
In diesem Schwerpunkt geht es um folgende Themen:
- Anamnese und Begleitung
- Psychologische und therapeutische Maßnahmen
- Erstellung von Attesten/Gutachten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren
- Kooperation mit Einrichtungen des Gesundheitssystems, Jugendämtern und Fachstellen
- Entwicklung von Standards und Schutzkonzepten
- Akquise und Qualifizierung von Dolmetscher*innen, Sprach- und Kulturmittler*innen
- Mobile und digitale Beratung
- Aufsuchende Sozialarbeit in Flüchtlingsunterkünften
- Vermittlung an Fachstellen
- Soziale Unterstützung und Orientierungshilfen zur Integration
- Netzwerk- und Informationsarbeit zum Sozial- und Gesundheitssystem
Der Antrag
Ich schrieb es schon, im Jahr gibt es drei Antragsfristen. Stellst du zum ersten Mal einen Antrag bei der UNO-Flüchtlingshilfe, ist ein erstes Beratungsgespräch vor der Antragsstellung Pflicht!
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die ein Projekt durchführen wollen. Einzelfallhilfen fördert die UNO-Flüchtlingshilfe nicht, Projekte von Schulen und Stiftungen leider auch nicht.
Für dein Projekt musst du Eigenmittel mit einbringen, eine Vollfinanzierung gibt es nicht. Die UNO-Flüchtlingshilfe übernimmt maximal 49% des Gesamtvolumes und die maximale Fördersumme liegt bei 30.000 Euro. Dazu kannst du aber auch weitere Drittmittel einwerben.
Höhere Antragssummen sind nur bei Kooperationsprojekten möglich – dazu musst du aber vorher mit der UNO-Flüchtlingshilfe ein Beratungsgespräch führen. Veranstaltungen wie zum Beispiel Konferenzen oder Fachtagungen können mit einem einmaligen Förderzuschuss von maximal 1.000 Euro unterstützt werden.
Der maximale Förderzeitraum liegt bei 12 Monaten, Folgeanträge sind aber möglich. Du kannst also auch ein längeres Projekt beantragen.
Auf der Homepage der UNO-Flüchtlingshilfe findest du das Antragsformular sowie einen ausführlichen Leitfaden für den Antrag. Hier gibt es auch Infos dazu, wie du ein mehrjähriges Projekt korrekt darstellst. Infos zur Projektförderung findest du hier.
Noch ein Tipp: Im Antrag sollst du Indikatoren für dein Projekt benennen, Hilfen dazu gibt es im Leitfaden für den Antrag, aber auch hier im Blog im Beitrag Indikatoren in Fördermittelanträgen.
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In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.
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ich bin Fundraiserin und Fördermittelexpertin für gemeinnützige Projekte und Aktionen.
Bei Fördermittel-wissenswert dreht sich alles um diese Fragen:
- Wie finde ich aus den unzähligen Fördermöglichkeiten die passende Förderung für mein Vorhaben?
- Wie schreibe ich einen überzeugenden Antrag?
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