Projektförderung – Frist 15. April

Bei der UNO-Flüchtlingshilfe kannst du einen Antrag auf Projektförderung stellen, vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse ist das ein vielleicht wichtiger Fördertopf für dich. In diesem Beitrag erfährst du mehr zu dieser Fördermöglichkeit.

Die UNO-Flüchtlingshilfe

Die UNO-Flüchtlingshilfe ist der deutsche Partner des UNHCR, dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, ihr Ziel ist es,

  • das Überleben von Geflüchteten zu sichern,
  • ihre Rechte zu schützen,
  • die Lebensbedingungen von Flüchtlingen zu verbessern,
  • schnelle und unbürokratische Nothilfe im Krisenfall zu leisten.

Dazu fördert sie im In- und Ausland

  • lebensrettende Nothilfemaßnahmen im akuten Krisenfall,
  • Aus- und Weiterbildungsprogramme für eine bessere Zukunft,
  • Hilfsprogramme für freiwillig zurückkehrende Flüchtlinge,
  • psychosoziale Therapie für traumatisierte Flüchtlinge,
  • Asylverfahrensberatung in Deutschland sowie
  • Vernetzung und Qualifizierung haupt- und ehrenamtlicher HelferInnen, die sich in Deutschland für Flüchtlinge engagieren.

In der Auslandsförderung unterstützt sie mit Spendengeldern, die sie in Deutschland eingeworben hat, die Arbeit des UNHCR. Darüber hinaus fördert die UNO-Flüchtlingshilfe aber auch Projekte in Deutschland. Wo hier ihre Schwerpunkte liegen, das schauen wir uns jetzt mal an.

Projektförderung der UNO-Flüchtlingshilfe in Deutschland

Für ein Projekt in Deutschland kannst du bei der UNO-Flüchtlingshilfe einen Antrag stellen. Dazu gibt es drei Fristen pro Jahr, die nächste ist der 15. April, gefolgt vom 29. Juli und dem 07. Oktober.

Zu den Schwerpunkten der Projektförderung in Deutschland zitiere ich hier mal von der Homepage:

Der Fokus der Projektförderung liegt dabei auf der Beratung und Betreuung von Geflüchteten, zum Beispiel in den Bereichen Gesundheitsförderung oder Rechts- und Asylverfahren, um sie dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.

Da besonders Schutzbedürftige wie etwa Frauen, Kinder, Ältere und Menschen mit Behinderung am schwersten von Flucht und Vertreibung betroffen sind, werden Projekte für diesen Personenkreis sowie Projekte in strukturschwachen Gebieten bevorzugt gefördert.

Ebenso werden durch die UNO-Flüchtlingshilfe Projekte gefördert, die ein Bewusstsein für das Schicksal von Flüchtlingen schaffen und somit das Verständnis und die Hilfsbereitschaft in der Gesellschaft stärken.

Konkret benennt die UNO-Flüchtlingshilfe vier Kernbereiche der Förderung:

1. Rechtsberatung und Verfahrensbegleitung

Hierzu gehören zum Beispiel

  • Information zum Asylrecht
  • Verfahrensberatung anwaltliche Unterstützung bei Anhörung bzw. Klageverfahren
  • Krisenintervention (Petition, Härtefall-K., Abschiebebeobachtung)
  • Unterstützung bei Ämtern und Behörden
  • Rückkehrberatung
  • Kooperation mit Einrichtungen der Zivilgesellschaft
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit

2. Psychosoziale Beratung und Begleitung

Sie umfasst

  • Anamnese und Begleitung
  • Kooperation mit Einrichtungen des Gesundheitssystems
  • Therapeutische Maßnahmen zur personalen Stabilisierung
  • Erstellung von Attesten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren
  • Unterstützung von UMF – Kooperation mit Jugendämtern und Fachstellen
  • Entwicklung von Standards und Schutzkonzepten zur Prävention grenzverletzenden Verhaltens
  • Beratung und Begleitung von Folteropfern und Opfern sexualisierter Gewalt
  • Angebote zur Konfliktberatung in Kooperation mit Fachdiensten
  • Aufbau und Entwicklung von Dolmetscher Pools, Sprach- und Kulturmittlern
  • Mobile Beratung in der Region im ländlichen Raum

3. Bildung und Integration

Hier fördert die UNO-Flüchtlingshilfe folgende Inhalte

  • Prüfung und Anerkennung von (Aus)Bildungsabschlüssen im Herkunftsland (KMK)
  • Unterstützung und Vermittlung in Einrichtungen zum Spracherwerb
  • Aufsuchende Sozialarbeit in Flüchtlingsunterkünften
  • Kooperation mit Bildungseinrichtungen wie KiTa oder Schule
  • Entwicklung von Curricula zur gesellschaftlichen Integration
  • Interkulturelle Trainings oder Orientierungshilfen zu Themen wie Verwaltung, Gesundheitssystem, Bewerbungstraining
  • Unterstützung bei Praktika, Ausbildungsmaßnahmen, Arbeitsangeboten (Job-Center)
  • Gewinnung und Qualifizierung von Lotsen für Bildungs- und Arbeitsmarktintegration

4. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Förderfähig sind hier

  • Aufbau und Förderung örtlich-regionaler Netzwerke in der Flüchtlingsarbeit
  • Kooperation mit Netzwerken der Zivilgesellschaft und deren Projekten
  • Informationsveranstaltungen und Bildung „Runder Tische“ mit MandatsträgerInnen, Vereinen, Kirchengemeinden, Kulturschaffenden, Medien-VertreterInnen etc.
  • Fachgespräche und Konferenzen zur aktuellen Situation von Flucht, Migration, Asyl

Der Antrag

Ich schrieb es schon, im Jahr gibt es drei Antragsfristen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, die ein Projekt durchführen wollen. Einzelfallhilfen fördert die UNO-Flüchtlingshilfe nicht, Projekte von Schulen leider auch nicht.

Für dein Projekt musst du Eigenmittel mit einbringen, eine Vollfinanzierung gibt es nicht. Dazu kannst du aber auch weitere Drittmittel einwerben. Planst du eine Veranstaltung, so liegt der Zuschuss der UNO-Flüchtlingshilfe bei maximal 1.000 Euro.

Der maximale Förderzeitraum liegt bei 12 Monaten, Folgeanträge sind aber möglich. Du kannst also auch ein längeres Projekt beantragen.

Auf der Homepage der UNO-Flüchtlingshilfe findest du das Antragsformular sowie einen ausführlichen Leitfaden für den Antrag, hier gibt es auch Infos dazu, wie du ein mehrjähriges Projekt korrekt darstellst.

Noch ein Tipp: Im Antrag sollst du Indikatoren für dein Projekt benennen, Hilfen dazu gibt es im Leitfaden für den Antrag, aber auch hier im Blog im Beitrag Indikatoren in Fördermittelanträgen.


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In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.


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  • Wie schreibe ich einen überzeugenden Antrag?
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