Digitalisierung und soziokulturelle Projekte

Im Rahmen von NEUSTART KULTUR schreiben der Fonds Soziokultur und die Kulturstiftung der Länder interessante Fördermöglichkeiten aus. Hier geht es um vier verschiedene Förderungen für soziokulturelle Projekte oder um die Förderung von digitaler Kulturkommunikation und Vermittlung. Beide Möglichkeiten stelle ich dir ein diesem Beitrag vor.

Das Sonderprogramm NEUSTART KULTUR

NEUSTART KULTUR ist ein Rettungs- und Zukunftsprogramm der Bundesregierung für den Kultur- und Medienbereich, gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten. Das Programm ist milliardenschwer, es läuft nicht direkt über die Bunderegierung oder den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Vielmehr werden einzelne Ausschreibungen je nach Kultursparte von verschiedenen Kultur-Akteuren auf Bundesebene veröffentlicht und abgewickelt. Dazu gehören zum Beispiel

Bundesverband Soziokultur 

Kulturstiftung der Länder 

Deutscher Literaturfonds 

Deutscher Übersetzerfonds 

Fonds Darstellende Künste

Musikfonds 

Stiftung Kunstfonds 

Für diesen Beitrag habe ich die Ausschreibungen des Fonds Soziokultur und die der Kulturstiftung der Länder ausgewählt, die ich dir kurz vorstelle, wie immer versehen mit Links, unter denen du dich weiter informieren kannst. Starten wir mit den soziokulturellen Projekten.

Partizipative Kulturprojekte

Der Fonds Soziokultur schreibt mit insgesamt 10 Millionen Euro vier verschiedene Fördermöglichkeiten für soziokulturelle Projekte aus. Laut Ausschreibung sollen bei den zu fördernden Projekten diese Fragen berücksichtig werden:

Personal + Netzwerke: Wie gelingt es, freischaffenden soziokulturellen Künstler*innen ein verlässlicher Partner zu sein bzw. welche partnerschaftlichen Modelle mit Akteur*innen der Kultur und anderer Bereiche kann es noch geben?

Programmformate: Welche Programmangebote ermöglichen und erreichen die aktive Beteiligung von Gesellschaft, (auch) wenn persönliche Begegnung schwierig bleibt?

Räume und Orte: Was sind neue Orte für die Produktion und Präsentation im Mix aus zentral und dezentral, open-air, inhouse, digital und real?

Diversität, Digitalität, Demokratie: Wie können Kulturakteur*innen ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt relevant weiterentwickeln und hervorheben?

Wer kann einen Antrag stellen?

Förderfähig sind Einrichtungen, Initiativen, Träger und Akteure der Soziokultur, Kulturarbeit, der Kulturellen Bildung, der Medienbildung und Kulturpädagogik, die nicht in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind. Einzelpersonen sind ebenso antragsberechtigt.

Wissenswertes zur Förderung

Die Förderung beträgt mindestens 5.000 Euro und maximal 30.000 Euro, die Förderquote liegt jeweils bei 80%. Die Laufzeit der einzelnen Projekte variiert je nach Ausschreibung, genauere Infos findest du dort. Grundsätzlich sollen aber alle Projekte bis zum 30.09. abgeschlossen sein.

Gut zu wissen ist auch, dass du hier mehrere Anträge stellen kannst, nämlich 3 Mal in Folge zu den unterschiedlichen Ausschreibungen und bis zu zwei unabhängige Projekte innerhalb einer Ausschreibung.

Nicht gefördert werden grundsätzlich

  • Ausstattungen,
  • Investitionen,
  • reine Kulturveranstaltungen bzw. Vorführungen,
  • rein künstlerische Produktionen,
  • Festivals,
  • Stipendien,
  • Solokunstprojekte,
  • Ausfallhonorare etc.

Themenschwerpunkte der Ausschreibungen

Netzwerke + Neue Schnittstellen

Aktuell läuft die Ausschreibung zum ersten Themenfeld „Netzwerke und Neue Schnittstellen“. Hier kannst du deinen Antrag bis zum 31. Oktober 2020 stellen

In diesem Themenschwerpunkt werden Projekte gesucht, die aktuelle gesellschaftliche Fragen mit Kunst und Kultur bearbeiten und dazu ungewöhnlichen Partnerschaften mit denjenigen Akteuren eingehen, die dazu Erfahrungen aus ihrem Alltag mitbringen. Das kann eine Imbissbudenbesitzerin sein oder die Feuerwehr, ein Sozialarbeiter oder der regionale Verkehrsbetrieb.

Hier noch ein kurzer Ausblick auf die danach folgenden Förderschwerpunkte:

Young Experts + Ko-Produktion

Antragsmöglichkeit: 01. – 30. November 2020, Projektstart: ab Mitte Januar 2021

Hier werden (sozio)kulturelle Projekte gefördert, in denen Kinder und Jugendliche nicht nur teilnehmen, sondern mitkonzipieren, beraten und produzieren.

Diversität + Inklusion + Vielfalt

Antragsmöglichkeit: 04. – 31. Januar 2021, Projektstart: ab Mitte März 2021

In diesem Themenfeld geht es darum, die Vielfältigkeit des eigenen Angebotes mit Blick auf Personal oder Beteiligte zu erweitern oder neue Kommunikationswege in die Öffentlichkeit zu erschließen.

Digitalität + Soziokultur

Antragsmöglichkeit 01. – 31. März 2021, Projektstart: ab Mitte Mai 2021

Diese Fördermöglichkeit erklärt sich fast von selbst, gesucht werden hier Projekte, die digitale Elemente in einer sinnvollen und attraktiven Art und Weise einsetzen.

Diese Aufzählung muss nicht abschließend sein, möglich sind weitere Ausschreibungen zu Themen wie zum Beispiel „Ländliche Räume“ oder „Neue Formate“. Hier kannst du dich dazu aktuell informieren, dort findest du auch alle Infos rund um die Ausschreibung. 

Onlineseminare und Antragsberatung

Ist das für dich eine interessante Fördermöglichkeit, solltest du die Onlineseminare zu den einzelnen Themenausschreibungen nutzen. Hier bietet der Fonds Soziokultur eine Antragsberatung und Informationen zur Förderung an. Die Termine findest du auf der Homepage. Für die aktuelle Ausschreibung ist der nächste Termin am 21.10.2020.

Kulturstiftung der Länder

Förderprogramm für digitale Content-Produktion in Kultureinrichtungen

Unter dem Titel „KULTUR.GEMEINSCHAFTEN“ fördert die Kulturstiftung der Länder die digitale Kommunikation und Interaktion von kulturellen Akteuren. Ziel einer solchen Kommunikation kann sowohl das Publikum sein als auch Mitarbeitende des jeweiligen kulturellen Akteurs oder Kolleginnen und Kollegen anderer Kultureinrichtungen als der eigenen.

Die Förderung von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN läuft über diese drei Module

1.     Ausstattungspakete für die digitale Content-Produktion

Ausstattungspakete werden in Beratung mit der Kulturstiftung festgelegt, sie müssen zur Einrichtung und dem geplanten Vorhaben passen. Als Ausstattungsbeispiele nennt die Kulturstiftung diese:

Ausstattungspaket A (Basispaket)

Einfache Content-Produktion zum Beispiel für Soziale Medien (Social Media Management), Kosten ca. 8.000 €

Ausstattungspaket B

Produktion von Bühnenaufnahmen zum Beispiel für Podiumsdiskussion, Veranstaltung, Theater, Konzert, Kosten ca. 17.000 €

Ausstattungspaket C

Produktion hochwertiger Videoformate für Einrichtungen mit ausgeprägter Expertise und Vorerfahrung, Kosten ca. 17.000 €

Fördermodul 1 muss zwingend mit Fördermodul 3 kombiniert werden.

2.     Unterstützung digitaler Content-Produktion durch externe Dienstleistungen

Hast du oder deine Organisation keine Erfahrung in der Digitalisierung, so kannst du über dieses Fördermodul externe Dienstleister fördern lassen. Das geht in den Bereichen Contentplanung, Design, Kulturkommunikation und Kulturvermittlung – bei der digitalen Content-Produktion, bei der Entwicklung bzw. Erweiterung von digital unterstützten Kulturvermittlungskonzepten oder beim co-kreativen Kompetenz- und Kapazitätsaufbau.

Ziel der Förderung ist es, fehlende Kompetenzen bei der digitalen Content-Produktion projektbezogen auszugleichen und / oder nachhaltige Konzepte oder Strategien für die digital gestützte Kulturkommunikation und Kulturvermittlung zu entwickeln bzw. auszubauen

3.     Beratung, Schulung und Weiterbildung für die digitale Content-Produktion

Dieses Modul erklärt sich von selbst, es geht hier allerdings nicht um selbstorganisierte Fortbildungen, vielmehr bietet KULTUR.GEMEINSCHAFTEN Beratung, Schulung und Weiterbildung mit Blick auf die in Modul 1 geförderten Ausstattungspakete sowie auf die digitale Content-Produktion allgemein als Webinare oder in Form von Videos an.

Wer kann einen Antrag stellen?

Förderfähig sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, gemeinnützige kulturelle Einrichtungen aber auch Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung wie zum Beispiel freie Theater, Kunstvereine, nicht-staatliche Museen oder musikalische Ensembles.

Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt ebenso wie kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG.

Kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger mit bis zu 10 vollbeschäftigten Mitarbeitenden werden bei der Förderung bevorzugt.

Wissenswertes zur Förderung

Die Förderhöhe liegt bei mindestens 5.000 und maximal 50.000 Euro, der Eigenanteil sollte mindestens 10% betragen. Die kannst du aber durch Eigenleistungen oder durch Drittmittel erbringen.

Du kannst dich mit deinem Vorhaben auch mit anderen Akteuren zusammentun und einen gemeinsamen Antrag stellen. Antragsunterlagen und viele weitere Infos zur Förderung von KULTUR.GEMEINSCHAFTEN findest du hier, deinen Antrag musst du bis zum 15.11.2020 einreichen.


Du hast noch Fragen?

1. Finde viele weitere Fördermöglichkeiten über die Schlagwortwolke

Rechts in der Seitenleiste findest du die Schlagwortwolke. Klicke auf den Begriff, der dich interessiert und finde jede Menge weiterer Fördermöglichkeiten oder aber ein Thema, zu dem du mehr wissen willst, wie zum Beispiel Projekttransfer, Gender Mainstreaming oder die Belegliste. Probier´s aus!


2. Finde Themen über die Suchfunktion

Hast du eine bestimmte Fördermöglichkeit im Kopf oder einen bestimmten Begriff, zu dem du mehr wissen willst, dann nutze die Suchfunktion. Du findest sie oben rechts im Blog, sie verbirgt sich hinter der kleinen Lupe.


3. Finde Hilfen zur Antragstellung in der Rubrik „Der Antrag“ 

In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.


Du brauchst mehr Unterstützung?

Wenn dir das alles nicht weiterhilft, schau mal in die Rubrik Angebote. Wir unterstützen dich bei der Fördermittelsuche und der Antragstellung.

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Wer schreibt hier?

Bild Monika Vog

Schön, dass du hier bist.

Mein Name ist Monika Vog,

ich bin Fundraiserin und Fördermittelexpertin für gemeinnützige Projekte und Aktionen.

Bei Fördermittel-wissenswert dreht sich alles um diese Fragen:

  • Wie finde ich aus den unzähligen Fördermöglichkeiten die passende Förderung für mein Vorhaben?
  • Wie schreibe ich einen überzeugenden Antrag?
  • Was muss ich beim Verwendungsnachweis beachten?

Zu diesen Themen schreiben Daniel, Katinka und ich regelmäßig Beiträge in diesem Blog.

Willst du mehr über uns und den Blog foerdermittel-wissenswert wissen, kannst du hier weiterlesen.

Mentoring Fördermittelanträge

Willst du lernen, wie du einen Förderantrag schreibst? Oder besser werden bei dem, was du schon tust?

Dann biete ich dir das Mentoring-Programm Fördermittelanträge an mit Leitfäden, Übungsanträgen und Einzelcoaching.

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