Drei Fördertöpfe für deine Projekte

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert – du ahnst es sicher schon – in Thüringen, aktuell gibt es drei Fördermöglichkeiten über die du finanzielle Unterstützung beantragen kannst: der Sonderfonds für Vereine in Not, integrative Projekte über ‚Nebenan Angekommen‘ und die allgemeine Projektförderung. Was hier geht erfährst du in diesem Beitrag.

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung

Es erübrigt sich fast zu schreiben, dass die Thüringer Ehrenamtsstiftung das Ehrenamt in Thüringen fördert. Ich will dennoch ein zwei Worte zur Stiftung verlieren, denn dieses Ziel erfüllt sie nicht nur mit den drei Fördermöglichkeiten, die ich hier beschreibe. Immer mal wieder gibt sie neue Ausschreibungen mit neuen Fördermöglichkeiten heraus, es lohnt sich also, die Homepage im Blick zu behalten, damit du eine solche Ausschreibung nicht verpasst. Einen Newsletter gibt es leider nicht.

Dafür gibt es auf der Homepage der Thüringer Ehrenamtsstiftung aber noch viele weitere wissenswerte Infos für den ehrenamtlichen Bereich zu Themen wie Fundraising, Versicherungen, Rechtliches, Wettbewerbe und natürlich den vielen verschiedenen Formen der Anerkennung und Unterstützung für Ehrenamtliche in Thüringen.   

Kommen wir zu den Fördermöglichkeiten. In diesem Beitrag sind es drei, aber wie gesagt, das mag sich in Zukunft durchaus ändern. Hier geht’s jetzt zu den Infos über den Sonderfonds für Vereine, die allgemeine Projektförderung der Ehrenamtsstiftung und den Engagementfonds ‚Nebenan angekommen‘. Starten wir mit Letzterem

Der Engagementfonds ‚Nebenan angekommen‘

Mit dem Engagementfonds fördert die Thüringer Ehrenamtsstiftung Projekte, die sich für eine gut funktionierende multikulturelle Nachbarschaft einsetzen, Wissen vermitteln oder Begegnung im Dorf, der Gemeinde oder dem Stadtteil ermöglichen und so Vorurteile abbauen. Dazu gehören zum Beispiel

  • Tandem-Initiativen zum Beispiel als Sprachlotsen, Integrationsbegleiter, Lernpatenschaften oder Freizeitpatenschaften
  • Willkommens-Initiativen wie Nachbarschaftsfeste, interkulturelle Kochabende, Stadt(-teil)rallye
  • Kulturvermittelnde Projekte wie Informationsveranstaltungen, Sensibilisierungsworkshops, Theaterworkshops, (Vor-)Lesenachmittage, Veranstaltungen in Stadtteilgärten, Skateboard-, Fahrrad- und Schwimmkurse, Näh-, Holz- und Graffitiwerkstätten, Musikprojekte

Du siehst, die Möglichkeiten sind hier groß. Das Antragsverfahren ist unkompliziert, ein entsprechendes Formular und viele weitere Infos findest du auf der Homepage des Engagementfonds, der hat nämlich einen eigenen Internetauftritt. Die maximale Fördersumme liegt bei 1.000,- Euro pro Antrag, diese kannst du für folgende Kosten verwenden:        

  • Aufwandsentschädigungen nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz
  • Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
  • Honorare für Moderatoren, Dolmetscher, Fachkräfte, Künstler,…
  • Öffentlichkeitsarbeit: Plakate, Flyer, Vortrags- und Seminarunterlagen,…
  • Sachkosten: Büromaterial, Mieten, Telefonkosten, Portokosten,
  • Lernhefte und –spiele, Mal- und Bastelmaterial,…

Kommen wir zum nächsten Fördertopf:

Der Sonderfonds Vereine in Not

Dieser Sonderfonds der Thüringer Ehrenamtsstiftung soll Vereinen helfen, die durch Corona in finanzielle Not geraten sind. Die liegt genau dann vor, wenn Vereine anstehende Zahlungen nicht mehr begleichen können. Bestand dieser Zahlungsengpass schon vor Ausbruch der Pandemie, gibt`s leider keine Unterstützung, auch werden entgangene Einnahmen aus Veranstaltungen, die wegen Corona ausgefallen sind, nicht erstattet. Die Unterstützung von bis zu 4.000 Euro kannst du für diese Kosten verwenden:

  • Anteilige Kosten für Miete und Pacht, Strom, Nebenkosten
  • Internet- und Telefongebühren
  • Versicherung
  • Verbrauchsmaterial, z.B. Büromaterial, Portokosten
  • Mitgliedsbeiträge in Dachorganisationen
  • Maßnahmen zur digitalen Mitgliederverwaltung, z.B. Lizenzen für Vereinssoftware
  • Kosten für Instandhaltungen (bis 800,- Euro brutto)
  • Stornokosten für Veranstaltungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Stornound Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)

Hatte dein Verein trotz Corona Einnahmen, musst du diese angeben. Dazu gehören zum Beispiel andere Fördermittel, Mitgliedsbeträge, Spenden und so weiter.

Antragsberechtigt für den Sonderfonds sind

  • gemeinnützig anerkannte Organisationen oder solche mit ausgewiesenem mildtätigen, kirchlichen und/oder religiösen Zweck
  • mit Sitz in Thüringen
  • die nicht über hauptamtliches Personal verfügen
  • die keinen laufenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausführen
  • die nicht über Rücklagen verfügen, um den finanziellen Engpass zu überbrücken
  • die keine weiteren Förderungen aus anderen Hilfsfonds zur Bewältigung der CoronaPandemie beantragt oder erhalten haben

Der Sonderfonds für Vereine in Not beginnt rückwirkend ab dem 28.03.2020 und ist bis zum 31.12.2020 befristet. Anträge können mehrfach bis zum 01.12.2020 gestellt werden.

Allgemeine Projektförderung

Projekte rund ums Ehrenamt, die nicht in den Sonderfonds oder den Engagementfonds passen, könnten vielleicht ein Fall für die allgemeine Projektförderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung sein. Hier können Vereine und Organisation aus allen möglichen Sparten einen Antrag stellen. Zum Beispiel aus diesen Bereichen:

  • Soziales,
  • Umwelt- und Tierschutz,
  • Denkmalschutz,
  • Sport,
  • Traditions-, Kultur- und Heimatpflege,
  • Geflüchteten- und Integrationshilfe,
  • Nachbarschaftshilfe,
  • Katastrophenschutz

Förderfähige Inhalte

Wichtig ist natürlich, dass dein Projekt ehrenamtliches Engagement in Thüringen fördert. Durch die Stiftung wären Projekte förderfähig, die

  • die Menschen für das Ehrenamt gewinnen und motivieren,
  • engagierte Menschen unterstützen und Engagement dauerhaft sichern
  • neue Formen des Ehrenamtes fördern
  • im Rahmen einer Veranstaltung Ehrenamtliche öffentlich ausgezeichnen
  • Ehrenamtliche z. B. durch Ehrungen und Preise würdigen
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit betreiben
  • der Aus-, Fort- und Weiterbildungenvon Ehrenamtlichen dienen
  • die Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit fördern
  • modellhaft sind.

Wissenswertes rund um den Antrag

Ein Antragsformular suchst du auf der Seite der Thüringer Ehrenamtsstiftung vergeblich, dafür gibt es aber Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten. Die solltest du nutzen und darüber deine Projektidee vorschlagen. So kannst du in Erfahrung bringen, ob dein Vorhaben förderfähig ist und wie du einen Antrag stellen kannst.  

Die Antragsfrist ist der 30. Juni eines jeden Jahres. Ausnahmen gelten für Anträge der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, des Landessportbundes Thüringen e. V., des Landesjugendringes Thüringen e. V. sowie der Landkreise und kreisfreien Städte, ihre Anträge müssen bis zum 30. November des Vorjahres vorliegen.

Wer schreibt hier?

Bild Monika Vog

Schön, dass du hier bist.

Mein Name ist Monika Vog,

ich bin Fundraiserin und Fördermittelexpertin für gemeinnützige Projekte und Aktionen.

In meinem Blog dreht sich alles um diese Fragen:

  • Wie finde ich aus den unzähligen Fördermöglichkeiten die passende Förderung für mein Vorhaben?
  • Wie schreibe ich einen überzeugenden Antrag?
  • Was muss ich beim Verwendungsnachweis beachten?

Willst du mehr über mich und den Blog foerdermittel-wissenswert wissen, kannst du hier weiterlesen.

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