Aktiv für Familien und ihre Kinder

Akti(F) Plus ist eine Fördermöglichkeit des ESF, der Projekte für Familien mit hohen Summen fördert. Bis zum 31. März 2023 kannst du hier einen Antrag einreichen. Schon im November 2022 habe ich einen Beitrag zum Programm geschrieben, damit du deinen Antrag inhaltlich schonmal vorbereiten kannst. Diesen Beitrag habe ich hier aktualisiert und Inhalte der derzeit offenen Ausschreibung aufgenommen.

„Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“

Akti(F) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), das 2020 bereits in einer Modellvariante lief. Es wurde mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und war sehr gut mit Fördergeldern ausgestattet: Mit mehr als 75 Millionen Euro wurden 40 Projekte gefördert, du siehst, hier geht es nicht um kleine Summen. Das Nachfolgeprogramm heißt nun Akti(F) Plus, es hat sich gegenüber dem Vorgängerprogramm nicht wesentlich verändert.

Akti(F) Plus fördert Projekte in fast allen Bundesländern, in Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Förderung leider ausgeschlossen.

Inhalte des Programms Akti(F) Plus

Akti(F) Plus möchte mit seiner Förderung die Lebenssituation von Familien verbessern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind und ihre soziale Teilhabe sichern.

Dazu sollen Familien der Zielgruppe ganzheitlich betreut werden, dies soll nicht zuletzt dadurch gelingen, dass die strukturelle und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Akteure des SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB XI vor Ort weiter verbessert wird. 

Diese beiden Inhalte muss dein Projekt abdecken. Das ist wichtig. Soll dein Antrag Erfolg haben, reicht es nicht, umfassende Beratungs- oder Unterstützungsmaßnahmen für Familien zu beschreiben, dein Projekt muss auch gute Inhalte zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit haben. Wir schauen uns das aber noch genauer an.

Zielgruppen von Akti(F) Plus

Zu den Zielgruppen des Programms gehören

  • Familien mit minderjährigen Kindern, die Leistungen aus dem SGB II oder dem SGB XII beziehen, dazu gehören auch ergänzende, aufstockende Leistungen
  • Familien, die Kinderzuschlag erhalten oder Anspruch darauf haben,
  • Familien, d.h. Eltern – bei Bedarf auch andere erwachsene Haushaltsmitglieder (z.B. Lebenspartner*innen) – und ihre Kinder, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind.
  • Besondere Zielgruppen wie beispielsweise Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderungen.

Förderfähige Inhalte

Einzelziel 1 Akti(F) Plus

Grundsätzlich geht es darum, die Lebenssituation von Familien in Armut zu verbessern, Eltern bei der Aufnahme und/oder Ausweitung einer Beschäftigung zu unterstützen und Kooperationsstrukturen für eine bessere Unterstützung der Familien auf- oder auszubauen. Laut Richtlinie werden sie dazu

  • ganzheitlich beraten und begleitet
  • an lokal und regional vorhandene Bildungs-, Ausbildungs- und andere bedarfsspezifische Hilfsangebote heran­geführt–bei der (erstmaligen oder erneuten) Inanspruchnahme von Sozialleistungen, wie beispielsweise Leistungen zur Rehabilitation nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), KiZ nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) und künftig der Kindergrundsicherung unterstützt.
  • Eltern mit Behinderungen werden insbesondere an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder begleitete Hilfen im Arbeitsleben nach dem SGB IX herangeführt
  • im Rahmen der Begleitung individuell und familiär stabilisiert
  • bei der Entwicklung von Perspektiven zur Verbesserung der sozialen und ökonomischen Teilhabe sowie von längerfristigen Perspektiven des Zugangs zum Arbeitsmarkt unterstützt.

Das ist das erste Ziel von Akti(F) Plus, in der Richtlinie Einzelziel 1 genannt. Förderfähig Maßnahmen dazu sind

  • Beratungs- und Coaching-Angebote, Familien-Coaches/ Lotsen/  Navigatoren/ Mentoren, die auf die individuellen Bedarfe der Zielgruppe arbeitsloser Eltern zugeschnitten sind und zusätzlich in Abgrenzung zu den Leistungen nach dem SGB III und SGB II erbracht werden
  • Unterstützung von Eltern mit Behinderungen, insbesondere bei der bedarfsgerechten Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder von begleitenden Hilfen im Arbeitsleben nach dem SGB IX. Die Beratungsleistungen werden in enger Abstimmung mit den zuständigen Agenturen für Arbeit, Jobcentern oder Rehabilitationsträgern erbracht.
  • Erwerbstätige Eltern sollen durch die Beratungs- bzw. Coachingangebote befähigt werden, ihre Beschäftigung beizubehalten und/oder ihre Beschäftigung zu einer bedarfsdeckenden Beschäftigung auszuweiten.

Die Zielgruppe soll ganzheitlich mit ihren individuellen, familiären und sozialen Problemlagen in den Blick genommen werden, wie zum Beispiel eine eingeschränkte Mobilität, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Alltagsstrukturierung, Probleme beim Umgang mit oder dem Zugang zu Behörden, Schulden- oder Suchtproblemen. 

Es ist möglich, im Projekt digitale Beratungsformate zu erproben oder weiterzuentwickeln.

Kooperationen gefordert

Einzelziel 2 Akti(F) Plus

Ich hatte es bereits eingangs beschrieben, das zweite Ziel von Akti(F) Plus ist es, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu fördern zum Beispiel von

  • SGB II,
  • Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III),
  • Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII),
  • Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)/Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG),
  • SGB IX und
  • SGB XII 

Hier gilt es, Schnittstellen zu optimieren, ein gegenseitiges Verständnis für Arbeitsweisen und Abläufe zu entwickeln und Transparenz zu trägerspezifischen Leistungs- und Versorgungsangeboten herzustellen oder zu erhöhen. 

Dazu kannst du Austauschformate der verschiedenen Rechtsträger aufbauen oder andere Maßnahmen in dein Projekt aufnehmen, die die Vernetzung relevanter lokaler Akteure fördert. Laut Richtlinie sollen Vorhabenträger in Kooperations- oder in Projektverbünden mit anderen Partnern aus der Region zusammenarbeiten. 

Für dein Projekt bedeutet das, dass du Kooperationen mit den entsprechenden Akteuren vor Ort eingehst. Insbesondere die örtliche Arbeitsverwaltung – Jobcenter oder Agentur für Arbeit – sowie die Kommune – Städte, Landkreise und Gemeinden müssen sich aktiv am Projektverbund beteiligen, das ist eine Fördervoraussetzung. Ergibt ja auch Sinn, wenn rechtskreisübergreifend Strukturen aufgebaut oder verändert werden sollen.

Weitere mögliche Kooperationspartner sind diese:

  • Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe
  • Agenturen für Arbeit
  • Sozialhilfeträgern
  • Träger der Eingliederungshilfe
  • Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit,
  • (Berufs-)Schulen,
  • Quartiersmanagement
  • Wirtschaftsakteuren (z. B. Unternehmen und Kammern)
  • Die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzlichen Krankenversicherungen in ihrer Eigenschaft als Rehabilitationsträger und Erbringer von Präventionsleistungen 

Förderfähig sind laut Richtlinie im Einzelziel 2 unter anderem diese Aktivitäten

  • rechtskreisübergreifende Koordinierung der relevanten Akteure und Aktivitäten

  • Aktivitäten zum Austausch von Fachwissen aus den Akti(F) Plus-Projekten und Beispielen guter Praxis–Fort- und Weiterbildungen in anderen Rechtskreisen

  • Workshops für Mitarbeitende aus den unterschiedlichen Verwaltungen zur gegenseitigen Sensibilisierung hinsichtlich der Arbeitsprozesse und zum Abbau von Kooperationshürden

  • rechtskreisübergreifende Beratungstage zur Entwicklung einer gemeinsamen Sichtweise

  • Austausch, Transferworkshops und Vernetzungsaktivitäten zur Übertragung von Ideen und Ansätzen auf andere Kommunen oder in andere soziale Kontexte.

Der Antrag

Der Antrag im Förderprogramm Akti(F) Plus läuft über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und ist zweistufig. Das heißt, zuerst läuft ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren. Das ist ein Antrag in abgespeckter Form, in dem du deine Projektidee samt Inhalten und Methoden darstellst. In der letzten Förderrunde war diese Interessensbekundung allerdings schon recht umfangreich, Projektinhalte und -ansätze wurden umfänglich abgefragt. Stell dich also darauf ein, dass das diesmal auch so sein wird und du definitiv mehr als 500 Zeichen pro Frage schreiben musst. Sicher ist sicher.

Nach der Prüfung deiner Interessensbekundung erhältst du Bescheid, ob du einen Antrag stellen kannst. Hast du diese Hürde geschafft, stehen deine Förderaussichten gut. Das heißt aber auch, dass du hier überzeugen musst und eine gute Projektidee abgeben solltest.

In der Regel kannst du im eigentlichen Antrag dann noch Details deines Projektes variieren, vielleicht ändert sich noch etwas an deinen Kosten, oder Durchführungsorte oder die Personalaufteilung. Die grundsätzliche Ausrichtung deines Projektes muss aber gleich bleiben.

Das Interessensbekundungsverfahren ist gestartet, bis zum 31. März 2023 musst du deinen Antrag einreichen.

Sonst noch Wissenswert

Bei Akti(F) Plus geht es nicht um kleine Projekte, das hast du dir wahrscheinlich schon gedacht, wenn du bis hierhin gelesen hast. Die Projekte können bis zu vier Jahre dauern und sollten ein Mindestantragsvolumen von 700.000 Euro haben. Maximal kannst du 3 Millionen für dein Vorhaben beantragen. 

Die Förderquote liegt bei 90%, förderfähig sind Personalkosten, Sachkosten und Honorarkosten. Die Eigenmittel von 10% kannst du über Personalgestellung abdecken, finanzielle Eigenmittel sind natürlich auch möglich.

Am 22. Februar 2023 gibt es eine Infoveranstaltung des BMAS zum Interessensbekundungsverfahren, solltest du einen Antrag erwägen, empfehle ich dir dringend, dort teilzunehmen. 

Bis dahin solltest du dich mit der Richtlinie und den Förderkriterien vertraut machen, beide findest du hier. Dort kannst du dich auch für die Infoveranstaltung anmelden.


Du hast noch Fragen?

1. Finde viele weitere Fördermöglichkeiten über die Schlagwortwolke

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In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.


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