Die Digitalisierung ist mächtig auf dem Vormarsch, die Pandemie trägt dazu bei, dass viele Angebote von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen ins Netz verlagert werden. Da stellt sich die Frage, wie denn diese Digitalisierung finanziert werden soll.

Ich habe mir mal die Arbeit gemacht die Förderdatenbank des Bundes nach Fördermitteln zu durchforsten und bin dabei auf ein paar interessante Möglichkeiten gestoßen, die ich dir in diesem Beitrag vorstelle. Ergänzt werden sie durch einige weitere Fördertöpfe, die mir sonst noch untergekommen sind.

Das sind recht viele, deshalb gibt es pro Fördertopf nur einen kurzen Steckbrief, wie immer aber mit einem Link, unter dem du dich weiter informieren kannst.

Du wirst sehen, dass die Förderung der Digitalisierung überwiegend über regionale beziehungsweise landesweite Fördertöpfe läuft, einige wenige sind auch auf Bundesebene dabei. Oftmals sind sie auch auf eine besondere Sparte bezogen oder mit einem Thema verbunden. Lass uns einfach mal loslegen, dann siehst du schon, was ich meine.

Bundesweite Fördertöpfe für Digitalisierung

Ich fange mal mit den bundesweiten Möglichkeiten an:

Aktion Mensch – Internet für alle

Mit dem Programm ‚Internet für alle‘ fördert Aktion Mensch die Anschaffung von Hardware und die Schulung/Begleitung von Nutzern oder Multiplikatorinnen.

Ziel der Förderung ist es, Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten einen kostenfreien Zugang zum Internet zu ermöglichen.

Die Förderung beträgt je 5.000 Euro für

  • Hardware wie Router, PC, Tablets oder spezielle Eingabegeräte für die barrierefreie Nutzung
  • Honorar- oder Sachkosten von Bildungsangeboten wie Medienkompetenz, Bedienung der Geräte, Risiken der Internetnutzung.

Das Förderprogramm richtet sich zum Beispiel an

  • Wohnangebote
  • Beratungsstellen
  • ambulante Dienste
  • Offene Angebote der Selbsthilfe oder für Kinder und Jugendliche
  • Gemeindezentren, Jugendzentren
  • Inklusive/Integrative Kindertagesstätten

Einzelpersonen werden nicht gefördert und Achtung: du musst deinen Antrag bis zum 30. September 2021 gestellt haben, danach endet das Programm. Mehr Infos gibt´s hier

Preis für digitales Miteinander

Die Initiative „Digital für alle“ lobt den Preis für digitales Miteinander aus, er wird in diesen zwei Kategorien verliehen: 

1. Digitale Teilhabe

In der Kategorie “Digitale Teilhabe” werden Projekte ausgezeichnet, die dazu beitragen, dass alle gesellschaftlichen Gruppen vom digitalen Wandel profitieren können und alle Teile der Gesellschaft an der digitalen Welt teilhaben können. Wir suchen Projekte, die digital benachteiligten Gruppen den Weg aus dem digitalen Abseits ermöglichen und dazu beitragen, dass sich alle Mitglieder unserer Gesellschaft in der digitalen Welt selbstbestimmt und sicher bewegen können.

2. Digitales Engagement

In der Kategorie “Digitales Engagement” werden neue Formen des Engagements im digitalen Raum ausgezeichnet. Gesucht sind Projekte, die digitale Technologien auf innovative Weise für die Verbesserung und Ausweitung von bürgerschaftlichem Engagement nutzen oder mithilfe digitaler Technologien ganz neue Wege des Engagements eröffnen.

Bewerben kannst du dich bis zum 30. April 2021, das Preisgeld beträgt pro Kategorie 10.000 Euro

Mehr Infos findest du hier   

Leseförderung digital

Vollfinanzierung für Projekte – Frist 30. April

Digitale Schnitzeljagden erstellen, Bilderbücher multimedial entdecken, Roboter programmieren oder eine eigene Geschichte schreiben und verfilmen: „Total Digital! Lesen und erzählen mit digitalen Medien“ bietet die Möglichkeit, Mittel für die vielfältigsten Aktionen zu beantragen.

Das Förderprogramm des Deutschen Bibliotheksverbands gehört zu Kultur macht stark. Es richtet sich an Einrichtungen, die Projekte für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren planen, wie zum Beispiel Mehrgenerationenhäuser, Fördervereine, Familienzentren, kulturelle Vereine und andere.

Bei diesem Programm sollen technische Geräte vorzugsweise gemietet werden, es denn, du kannst nachweisen, dass der Kauf günstiger als die Miete ist.

Mehr Infos gibt´s hier   

Initiative Musik – Künstler*innenförderung

Die Bundesregierung unterstützt Einzelkünstler und Künstlerensembles im Bereich der Musikkultur und der Musikwirtschaft, insbesondere im Bereich der Rock-, Pop- und Jazzmusik.

Förderfähig sind

  • Digitalisierung,
  • Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten,
  • audio- und audiovisuelle Aufnahmen,
  • Herstellung von Ton- und Bildtonträgern,
  • Promotion- und Marketingmaßnahmen,
  • Konzertauftritte von Künstlern im Rahmen von Konzert- und sonstigen Veranstaltungstourneen,
  • die Teilnahme an internationalen Musikwettbewerben, Musikmessen und Showcases.

Die Förderquote liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, es gibt maximal 67.500 Euro Zuschuss das Minimum liegt bei 10.000 Euro.

Mehr Infos findest du hier

Landesweite Fördertöpfe für Digitalisierung

Weiter geht’s mit den Fördertöpfen auf Landesebene:

Digital.bonus.niedersachsen

Das Land Niedersachsen fördert die Digitalisierung und die IT-Sicherheit von eingetragenen Vereinen aus den Bereichen Sport, Kultur, Musik, Ökologie und Soziales mit einem Zuschuss.

Fördermittel gibt es für Investitionen in

  • Informations- und Kommunikationstechnik-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen und
  • Hard- und Software, um IT-Sicherheit einzuführen oder zu verbessern.

Die Förderquote liegt bei bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, es gibt mindestens 3.500 und maximal 10.000 Euro Zuschuss.

Mehr Infos findest du hier

Ehrenamt digitalisiert – Förderprogramm in Hessen

Das Land Hessen fördert die Digitalisierung in gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Dachverbänden.

Gefördert werden

  • Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Vermittlung des notwendigen Wissens über Digitalisierung und den praktischen Umgang mit modernen Technologien (Soft- und Hardware) oder der Einführung neuer Abläufe- und Prozesse, um neue Technologien angemessen in den Arbeitsalltag einbinden zu können.
  • Die Anschaffung geeigneter Hard- oder Software zur Optimierung interner Prozesse, der Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder.

Die Förderquote liegt bei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, es gibt mindestens 5.000 und maximal 15.000 Euro Zuschuss.

Mehr Infos findest du hier

Landeskulturförderung Niedersachsen

Das Land Niedersachsen fördert Investitionen, auch im Bereich der Digitalisierung und digitalen Infrastruktur, und kleinere bauliche Maßnahmen kleiner niedersächsischer Kultureinrichtungen.

Gefördert werden

  • niedersächsische Kunstvereine und vergleichbare Einrichtungen,
  • nichtstaatliche Museen,
  • Kunstschulen,
  • investive Projekte soziokultureller Einrichtungen,
  • Musik,
  • freie Theater und Tanztheater.

Die Förderhöhe liegt bei 1.000-25.000 Euro, mehr Infos findest du hier

Ehrenamt 4.0: Teilhabe an der digitalisierten Welt

Ausschreibung der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern

Vom 18. Januar bis 28. März 2021 können sich gemeinnützige Organisationen, Vereine, Ideenträger und Initiativen für Projektgelder ab 1.000 Euro bis max. 5.000 Euro bei der Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern bewerben.

Mitmachen können alle, die ein Projekt oder eine Idee zum Thema „Ehrenamt 4.0: Teilhabe an der digitalisierten Welt“ umsetzen möchten, mit ehrenamtlichem Einsatz digitale Möglichkeiten im Rahmen ihrer Projekte nutzen, neue Ideen für digitale Engagementformen haben oder digitale Kompetenzen – z.B. zwischen den Generationen – fördern.

Mehr Infos findest du hier

Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen

Im Rahmen der Förderrichtlinie stehen jährlich max. 500.000 Euro zur Verfügung. Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger können für ein Projekt einen Förderhöchstbetrag von bis zu 15.000 Euro beantragen.

Förderfähig sind

  • Projekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt
  • Anerkennungsveranstaltungen
  • Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt
  • die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt.

Mehr Infos findest du hier  

Landesförderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation 2021 Brandenburg

Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen zur kulturellen Bildung, die die demokratische und zivilgesellschaftliche Teilhabe fördern.

Es gibt diese zwei Förderlinien:

Förderlinie I (Projektförderung) für Projekte, die neuartige und impulsgebende Herangehensweisen an die Vermittlung von Kunst und Kultur oder kreative Fortführungen bewährter Methoden und Formate entwickeln,

Förderlinie II (Strukturförderung) für jahresübergreifende Projekte, die die Entwicklung und Festigung langfristig wirksamer Strukturen der Kulturvermittlung zum Inhalt haben, die über das Projektende hinaus wirken beziehungsweis bestehen bleiben.

Antragsberechtigt sind:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • Kitas,
  • Grundschulen,
  • Kultureinrichtungen,
  • Vereine und Verbände sowie
  • andere als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. In Förderlinie I kann die Förderung in begründeten Fällen bis zu 100 Prozent betragen.

In Förderlinie I muss der Zuschuss mindestens EUR 2.500 und in Förderlinie II mindestens EUR 20.000 pro Förderjahr betragen.

Mehr Infos findest du hier   

 „Heimat Digital“ – Förderung in Bayern

Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat fördert innovative und pilothafte Projekte in allen Regionen Bayerns. Besonderer Fokus ist der digitale Strukturwandel.

Mit der Förderrichtlinie „Heimat Digital“ werden Landkreise, kreisfreie Städte, Stiftungen und Vereine bei der Vorbereitung, Konzeptionierung und Umsetzung digitaler Heimatprojekte unterstützt. Gefördert werden können Projekte mit digitalem Schwerpunkt, die einen Beitrag zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen Bayerns leisten.

Ziele der Förderung sind die

  • Sicherung der Daseinsvorsorge
  • Ermöglichung digitaler Teilhabe und digitaler Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns
  • Unterstützung des digitalen Strukturwandels und Stärkung des Bewusstseins für innovative digitale Lösungen
  • Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme und Stärkung der Innenentwicklung
  • Verwirklichung grenzüberschreitender Zusammenarbeit

Der Fördersatz beträgt zwischen 50 % und 90 %. Zuschläge sind vorgesehen für Projekte im ländlichen Raum und im Raum mit besonderem Handlungsbedarf, sowie für interkommunale bzw. grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Projekte mit Schwerpunkt Flächensparen.

Mehr Infos findest du hier   

E-Sport-Förderung Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein fördert Einrichtungen, Maßnahmen und Projekte zur Entwicklung eines landesweiten Angebotes für E-Sport in Verbindung mit digitaler Kompetenz. Dies gilt nur für nicht-kommerzielle Angebote.

Gefördert wird

  • die Einrichtung von Räumen für E-Sport und Digitalisierung,
  • die Anschaffung von technischer Infrastruktur für E-Sport und Digitalisierung,
  • Informationsveranstaltungen sowie Aus- und Fortbildungen zum E-Sport,
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Erlangung eines Übungsleiter-Zertifikats „E-Sport-Trainer – Breitensport” sowie
  • die Ausrichtung von und Teilnahme an E-Sport-Meisterschaften, die in Schleswig-Holstein stattfinden.

Die Förderquote liegt zwischen 50 Prozent und maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Mehr Infos findest du hier   

Quartiersprojekte und Digitalisierung – Förderpott.Ruhr

Der Förderpott-Ruhr unterstützt Ideen und Projekte, die engagierte Menschen, gemeinnützige Organisationen, Initiativen, Vereine und Projekte für den eigenen Stadtteil initiieren oder bereits erfolgreich umsetzen.

Der Fonds unterstützt zivilgesellschaftliches Handeln, das mit neuen Ideen oder bestehenden Projekten gesellschaftliche Veränderungen bewirkt. Bewerben können sich Projekte unter dem Oberthema „Zusammenleben im Quartier“.

Die Fördersumme liegt zwischen 500 und 5.000 Euro, Antragsfrist ist der 31. März und der 30. September.

Die vier förderfähigen Bereiche sind

  • Bewegung, Ernährung, Gesundheit
  • Bildung, Kultur
  • Integration, Soziales
  • Mobilität, Natur und Umwelt, Digitalisierung, Technik

Mehr Infos findest du hier   

Das Wort zum Schluss

Das war jetzt eine Menge Lesestoff, ich hoffe, es war auch was für dich dabei. Kennst du noch einen Topf, der hier nicht dabei war, dann schreib es gerne in die Kommentare oder schick mir eine Nachricht. Danke dir!


Du hast noch Fragen?

1. Finde viele weitere Fördermöglichkeiten über die Schlagwortwolke

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