Sonnensegel und Wasserspielplätze

Hitzewellen oder Starkregen – wie können Schulen, Kitas und soziale Einrichtungen aller Art damit umgehen? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat dazu ein neues Förderprogramm aufgelegt, das die Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen mit guten Förderquoten, Beratung und Investitionen unterstützt.

Das Förderprogramm

Das Förderprogramm ‚Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen‘ wurde zum 30.10. veröffentlicht, es läuft bis zum 31.12.2023. Im Jahr 2023 müssen also alle Projekte abgeschlossen sein, und da auch investive Maßnahmen gefördert werden, gilt es, frühzeitig einen Antrag zu stellen. Aber worum genau geht es hier eigentlich?

Ziele der Förderung

Grob gesagt geht es bei diesem Programm darum, Zielgruppen und Mitarbeitende von Sozialen Einrichtungen vor den Auswirkungen von Extremwetterlagen wie Hitzewellen oder Starkregen zu schützen. Abseits der Klimaanlage gibt es viele andere Möglichkeiten, die Temperatur in Gebäuden zu senken oder den Aufenthalt im Freien erträglicher zu machen. Dazu gehören zum Beispiel Sonnensegel, Dach- oder Hofbegrünung, Jalousien, Wasserspielplätze und vieles andere mehr. Hier setzt das Programm an und da du vielleicht ebenso wenig Expertin für Klimawandel oder gar Gebäudetechnik bist, wie ich, liefert es eine entsprechende Beratung gleich mit.

Verwaltet wird das Programm von ZUG, der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH, sie wickelt viele Förderprogramme des BMU ab, so auch bei dieses.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Liste der Antragsberechtigten ist sehr lang, was ja schon mal gut ist. Ich will sie hier nicht alle aufzählen, wenn du`s genauer wissen willst, schau auf die Seite von ZUG, den Link gibt wie immer am Ende des Beitrages.

Antragsberechtigt sind:

  • soziale Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft,
  • deren Träger und Spitzenverbände,
  • Verbände auf Landes-, Bezirks- oder Kreisebene sowie
  • weitere gemeinnützige juristische Personen mit Schwerpunkt der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtspflege mit überwiegender Aktivität in Deutschland.

Soziale Einrichtungen sind Krankenhäuser oder Altenheime, stationäre Wohngruppen der verschiedensten Bereiche, Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie, Kindergärten, Schulen, Bildungseinrichtungen, Jugendeinrichtungen, Spielplätze, Flüchtlingseinrichtungen, Tafeln, Begegnungsstätten, Sportstätten, Jugendherbergen und und und…..

Du siehst, die Liste ist wirklich lang.

Die Förderschwerpunkte von ‚Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen‘

Insgesamt hat das Programm diese drei Förderlinien, die zum Teil miteinander verknüpft sind:

Förderschwerpunkt 1: Beratung und Konzepte

Förderschwerpunkt 2: Investive Maßnahmen

Förderschwerpunkt 3: Kampagnen und Weiterbildungen

Lass uns mal genauer schauen, was genau hier förderfähig ist.

1. Beratung und Konzepte

Wie viele Architekten mit Fachwissen zum Klimawandel arbeiten wohl in sozialen Einrichtungen? Das hat sich das BMU auch überlegt, und deshalb vor dem Antrag auf Förderung einer investiven Maßnahme die Beratung gesetzt. Hier soll vor Ort geschaut werden, wo die Probleme liegen und welche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel bei den gegebenen Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung möglich sind.

Das Konzept, dass die Berater_Innen für die Einrichtung erstellen, enthält unter anderem diese Punkte:

  • Eine Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels,
  • eine Detail-Planung dieser Maßnahmen (z.B. architektonisch, statisch, landschaftlich-gestalterisch),
  • einen Kostenplan oder erste Analysen,
  • die Vorbereitung von Informations- und Bildungsangeboten.

 Für größere Investitionsmaßnahmen ist die Beratung verpflichtend, kleinere Maßnahmen, die keiner Genehmigung bedürfen und innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden können, müssen die Beratung nicht in Anspruch nehmen.

Den Antrag in diesem Förderschwerpunkt muss immer der Träger der jeweiligen Einrichtung stellen, hat ein Träger mehrere Einrichtungen, kann er sogar Förderung für eine Personalstelle beantragen, die die Beratung und Konzepterstellung begleitet und koordiniert.

2. Investive Maßnahmen

Hier wird es nun richtig spannend, denn hier kannst du eine Förderung für die Maßnahmen beantragen, die im Konzept erarbeitet wurden. Das müssen nicht gleich alle Maßnahmen des Konzeptes sein, du kannst auch mit einem Teil anfangen.

Spannend finde ich diesen Teil, weil so unglaublich viele Maßnahmen förderfähig sind. Dazu gehören Maßnahmen am und im Gebäude oder in seinem Umfeld. Hier eine Auswahl:

  • Verschattung von Aufenthaltsbereichen, beispielsweise durch Pavillons, Sonnensegel, Pergolen,
  • Dach, Fassaden, Straßen- und Hofbegrünung,
  • (Teil-)Entsiegelung von Flächen, um die natürliche Kühlfunktion und Wasseraufnahme- und -speicherkapazität des Bodens zu nutzen,
  • Schaffung von Verdunstungsflächen, beispielsweise durch Anlage von Wasserflächen,
  • Schaffung klimaangepasster Multifunktionsflächen, beispielsweise durch Anlage von Wasserspielplätzen,
  • Schaffung von Schutzbarrieren, beispielsweise durch Aufkantungen, Schwellen, Dammbalkensysteme oder Rinnen/Gräben zum Schutz vor eindringendem Wasser bei Starkregen,
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Rückstau aus dem Kanalnetz, beispielsweise Abwasserhebeanlagen, Rückstauverschlüsse,
  • Errichtung von Cooling Centres für vulnerable Personengruppen, sofern möglich in Kellerräumen beziehungsweise auf Basis klimaschonender passiver Kühlung,
  • Beschaffung von Kühlwesten und energieeffizienten Ventilatoren,
  • Installation von leitungsgebundenen Trinkwasserspendern,
  • Maßnahmen zur Verschattung am Gebäude, beispielsweise durch Installation von Jalousien, Markisen, Roll- und Fensterläden sowie statischem Sonnenschutz (Überkopfverschattung),
  • Einbau von Fenstern mit Sonnen- und Wärmeschutzverglasung sowie isolierender Mehrfachverglasung, die es unter Beachtung der Einbruchsicherheit und möglicher Absturzgefahren ermöglichen, Fenster über längere Zeiträume zu öffnen.

Du siehst, hier ist wirklich jede Menge möglich. Kommen wir zum letzten Förderschwerpunkt:

3. Kampagnen und Weiterbildung

Dieser Themenbereich richtet sich sowohl an die Mitarbeitenden als auch an die Menschen, die die jeweilige Einrichtung nutzen. Für Sie sind Beratung, (Weiter)Bildungsmaßnahmen und Informationen förderfähig, die ihnen helfen, den klimabedingten Belastungen begegnen zu können.  Das können sowohl öffentlichkeitswirksame Maßnahmen sein, als auch Kampagnen oder Veranstaltungsreihen.

So läuft die Förderung

Ich schrieb es schon, das Programm läuft bis 2023. In dieser Zeit gibt es verschiedene Antragsfenster, in denen du deinen Antrag einreichen kannst. Ein erstes Zeitfenster läuft bis zum 15. Dezember 2020, weitere werden folgen. Beachte bei deiner Planung, dass dein Vorhaben im Jahr 2023 abgeschlossen sein muss. Wenn du also erst die Beratung in Anspruch nimmst, die für gewisse Investitionen Voraussetzung der Förderung ist, solltest du bald loslegen.

Das ist auch aus folgendem Grund zu empfehlen: Anträge für Beratung oder schnell umsetzbare investive Maßnahmen, die bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden, fördert das BMU mit 100%.

Ansonsten liegen die Förderquoten bei 80% beziehungsweise 90%, das kann sich auch durchaus sehen lassen. Die jeweilige Förderquote ist abhängig von der Rechtsform deiner Organisation und dem Förderschwerpunkt, in dem du deinen Antrag stellst. Genaueres dazu kannst du in der Richtlinie nachlesen.

Weiter Infos

Weitere Infos findest du auf der Homepage von ZUG, dort ist recht ausführlich alles beschrieben und du findest neben der Richtlinie, den Infos zur Antragstellung und einer Kontaktmöglichkeit für Fragen noch weit mehr Infos, als ich hier zusammengefasst habe. 


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