In diesem Beitrag stelle ich dir drei Programme vor, die das Musizieren fördern. Eines ist das Programm „Impuls“, das im Rahmen von Neustart Kultur Amateurmusik in ländlichen Räumen fördert, ebenfalls im Rahmen von Neustart Kultur werden Amateurensembles außerhalb des ländlichen Raumes gefördert, dies ist die zweite Fördermöglichkeit. Das Letzte Programm ist „Musik für alle“, das Musizieren oder Singen mit Kindern und Jugendlichen fördert.

Ich leg mal mit „Impuls“ los, für alle Programm gebe ich dir Links, unter denen du dich weiter informieren kannst.

Impuls –Amateurmusik in ländlichen Räumen

Impuls ist eine Förderung aus dem Programm „Neustart Kultur“, eine erste Förderrunde mit insgesamt 20 Millionen Euro ist bereits gelaufen, im Januar 2022 startete nun die zweite Förderrunde, bei der du immer noch einen Antrag stellen kannst.

Mit dieser Förderung soll Ensembles, Chören, Orchestern und anderen Amateurmusikern, die in den Vorjahren regelmäßig aktiv waren, zu einem Neustart verholfen werden. Genaueres dazu folgt sofort, zuvor noch kurz der Hinweis: Der ländliche Raum wird definiert als Kommune oder Stadt mit nicht mehr als 20.000 EinwohnerInnen.

Was wird gefördert?

Impuls möchte Ensembles helfen, Proben und Konzerte schnell wieder aufzunehmen und sie dabei unterstützen, Mitglieder (wieder) zu gewinnen oder sich digital gut aufzustellen. Dazu bietet das Programm drei Fördervarianten

1. Modul A: Kreativer Neustart, z.B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen

In der Richtlinie sind dazu schöne Beispiele aufgeführt:

Neue Kooperation schaffen und ausbauen:
– Gemeinschaftskonzert mit einem anderen Verein
– Koproduktion mit Theater- oder Tanzverein in der lokalen oder regionalen Umgebung, z.B. Musical, Singspiel, Hörspielproduktion…
Innovative Formate:
– externe Inputgeber und Inputgeberin aus Konzert- oder Theaterhaus, z.B. Theater- oder Musikpädagoge/-in, Regisseur/-in, Choreograph/-in, Beatboxer/-in, Sprechtrainer/-in beraten und coachen den Verein bei und für neue Projektideen
– mobile Ensembleprobe (coronakonform): Ensembleleiter/-innen gehen von Haus zu Haus und proben in kleiner Besetzung am Fenster, im Garten, auf der Straße oder im öffentlichen Raum, damit die Musiker/-innen am Ball bleiben (Nebeneffekt: Mitgliedergewinnung).
– musikalischer Adventskalender (digital und analog möglich)
– neue Konzert-/Aufführungsformen, z.B. neue Konzepte Publikum vs. Mitmachen, Veranstaltungsorte, Einbeziehung audiovisueller Medien, etc.
Immaterielles Kulturerbe:
– Aus Alt mach Neu, z.B. neue Arrangements von Volksliedern, Aktualisierung/Ergänzung von Texten
– Visionen: Wie sieht Amateurmusik in 50 Jahren aus? Wie bereichert sie das Leben und an was erinnern sich folgende Generationen?

2. Modul B: Mitgliedergewinnung, z.B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität

Auch hier bietet die Richtlinie Inspiration:

Neugierig machen:
– Instrumentenvorstellung und/oder -bau, Chorwerkstatt, Songschmiede, Beat-box-Workshop, Rhythmusspiele etc. in außerschulischen Kontexten, um neue Kinder und Jugendliche zu gewinnen
– Tag der Offenen Tür, Schnupper-Veranstaltungen, Mitmach-Aktionen
Ausprobieren:
– Wiedereinsteiger/-innen mit zeitlich begrenzten Maßnahmen anbinden
– Patenschaften, Übe-Tandems, etc.
Ansprache:
– öffentlichen Onlineauftritt zeitgemäß gestalten
– Platz- und Straßenkonzerte, Flashmobs, etc.

3. Modul C: Strukturstärkung, z.B. durch Weiterbildungen, Organisationsentwicklung, digitales Arbeiten

Förderfähig sind zum Beispiel Honorare, Sachkosten oder Weiterbildungen. Die Fördersumme liegt bei mindestens 2.500 und maximal 15.000 Euro bei einem Eigenanteil von 10%. Für den Eigenanteil kannst du auch ehrenamtliche Tätigkeiten als unbare Eigenleistungen angeben.

Wichtig zu wissen ist, dass dein Projekt am 31.12.2022 beendet sein muss, längerfristige Projekte sind hier also nicht möglich.

Sonst noch wissenswert

Das Förderprogramm „Impuls“ verwaltet der Bundesmusikverband Chor &Orchester e.V. (BMCO), hier findest du alle Infos zum Programm und stellst auch deinen Antrag.

Für Fragen rund um deinen Förderantrag oder die Projektdurchführung gibt es eine Beratungshotline mit 30 Experten, die dir zu verschiedenen Fragen weiterhelfen. Infos dazu findest du ebenfalls auf der Homepage des BMCO.

Hier geht`s jetzt weiter mit der nächsten Fördermöglichkeit.

Neustart Amateurmusik

Dieses Programm fördert ebenfalls Ensembles, aber unabhängig vom ländlichen Raum. Antragsberechtigt sind hier alle Amateurmusikensembles, die in den Jahren 2018-19 regelmäßig aktiv tätig waren.

Bis zum 31. Juli 2022 kannst du hier einen Antrag stellen, dein Projekt muss aber bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein. Die Förderung liegt bei 2.000- 10.000 Euro.

Was ist hier förderfähig?

Grundsätzlich soll hier ein musikalisches Projekt im Vordergrund stehen, das sollte aber verbunden sein mit einer pandemischen Problemstellung wie zum Beispiel

  • Mitgliederschwund
  • Nachwuchsmangel
  • Wegfall von Einnahmen und finanziellen Problemen
  • Schwindendes Gemeinschaftsgefühl und Identifikation mit dem Verein/der Gemeinde etc., Auseinanderdriften der Ensemblemitglieder
  • Sinkende Motivation oder Neuorientierung hinzu anderen Hobbies
  • Unsicherheit und Ziellosigkeit
  • Weggang von Ensembleleitungen
  • Fehlende medientechnische Kenntnisse und damit verbundene Probleme bei der Digitalisierung
  • Erfordernis, das musikalische Repertoire den neuen Besetzungen anzupassen
  • Sinkender Bekanntheitsgrad des Ensembles wegen fehlender Präsenz in der Öffentlichkeit

Diese Kosten sind förderfähig:

  • Honorare zum Beispiel für künstlerische Leitung, Organisation, TrainerInnen, DozentInnen),
  • Sachausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Mieten, Verbrauchsmaterial und so weiter
  • Investitionen in technisches Equipment, das für neue technische Präsentationsformen oder Umsetzung von projektspezifische Hygienekonzepten benötigt wird. Investitionen dürfen dabei in der Regel nicht mehr als 20 Prozent der Gesamtförderung ausmachen.

Ist das für dich eine interessante Fördermöglichkeit? Dann findest du hier weitere Informationen und eine Beratungsmöglichkeit dazu.

Musik für alle – Amateurmusik mit Kindern und Jugendlichen

Musik für alle ist ein Förderprogramm von Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung. Vielleicht hast du das schon einmal gehört. Das Förderspektrum von „Kultur macht stark“ ist sehr breit, willst du einen Überblick über die weiteren Möglichkeiten des Programms haben, schau dir den Beitrag Kultur macht stark an. Hier beschreibe ich jetzt nur die Fördermöglichkeiten von „Musik für alle“, die übrigens auch über den BMCO laufen.

Zunächst zur Zielgruppe: Musik für alle richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 3 – 18 Jahren, die in bildungsbenachteiligten Verhältnissen leben. „Musik für alle“ bietet eine umfassende Förderung für außerschulische Projekte, um mit dieser Zielgruppe zu singen und zu musizieren.

Übrigens: Solltest du dich jetzt fragen, was genau denn außerschulisch sein soll, dazu gibt es eine Definition auf der Seite des BMCO, die du dir hier anschauen kannst.

Schauen wir jetzt mal konkreter auf die Fördermöglichkeiten von Musik für alle.

So fördert „Musik für alle“

In diesem Förderprogramm kannst du zwischen verschiedenen Modulen wählen, es gibt Haupt- und Nebenmodule, du kannst sie miteinander kombinieren, mindestens ein Hauptmodul muss aber dabei sein. Und hier sind sie:

Hauptmodul Rhythmus

30 Einheiten á 60 Minuten, Tanz-, Sing- und Rhythmusspiele.

Hauptmodul Ensemble

30 Einheiten á 60 Minuten, Musizieren oder Singen in einer Gruppe.

Hauptmodul Große Bühne

Ferienaktion von mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen, Einstudieren und Aufführen eines Musicals oder Singspiels.

Nebenmodul Kaleidoskop

8 Stunden Einblick in verschiedene Facetten des Singens oder Vorstellung verschiedener Instrumentenfamilien

Nebenmodul Expedition

Besuch eines Konzertes oder einer Aufführung in der Region

Wissenswertes zur Förderung „Musik für alle“

Für diese Förderung ist ein Bündnis mit zwei weiteren Partnern erforderlich, ohne ein solches Bündnis kannst du keinen Antrag stellen. Möglich sind hier zum Beispiel Kooperationen zwischen Schule, Kirchengemeinde, Jugendzentrum, Jugendamt oder lokalem Kulturverein.

Die Förderhöhe variiert, je nachdem, welches Modul du wählst. Auf der Seite des BMCO findest du dazu eine Aufstellung mit den einzelnen Pauschalen beziehungsweise Fördersummen.

Außerdem findest du dort auch Best-Practice-Beispiele für Projekte in Corona-Zeiten, schau dir das mal an und lass dich inspirieren!

Deinen Antrag kannst du bis zum 01. Mai 2022 stellen, dein Projekt kann dann in der zweiten Jahreshälfte laufen. Rein digitale Projekte – auch die sind möglich – kannst du jederzeit beantragen. Alle Infos dazu findest du hier.


Du hast noch Fragen?

1. Finde viele weitere Fördermöglichkeiten über die Schlagwortwolke

Rechts in der Seitenleiste findest du die Schlagwortwolke. Klicke auf den Begriff, der dich interessiert und finde jede Menge weiterer Fördermöglichkeiten oder aber ein Thema, zu dem du mehr wissen willst, wie zum Beispiel Projekttransfer, Gender Mainstreaming oder die Belegliste. Probier´s aus!


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In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.


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