Bildung und Engagement ein Leben lang (BELL): Ein ESF-Förderprogramm für ältere Generationen

Förderung bis 180.000 pro Jahr – Frist 31. Oktober 2024

In einer Welt, die sich zunehmend schneller verändert, spielt Bildung im Alter eine immer wichtigere Rolle. Der Zugang zu Bildung ermöglicht nicht nur gesellschaftliche Teilhabe, sondern unterstützt ältere Menschen darin, ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen.

Genau hier setzt das Förderprogramm „Bildung und Engagement ein Leben lang“ (BELL) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an. Gefördert wird das Programm durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), der die Bildungsbeteiligung älterer Menschen stärken und ihre gesellschaftliche Teilhabe verbessern soll.

Ziele des Förderprogramms

Das BELL-Programm hat das Ziel, Bildungsangebote für ältere Menschen sowohl quantitativ als auch qualitativ auszubauen. Dies bedeutet, dass einerseits mehr Bildungsgelegenheiten geschaffen werden sollen, und andererseits die bestehenden Angebote stärker an die spezifischen Bedürfnisse und Kompetenzen älterer Menschen angepasst werden müssen.

Gleichzeitig zielt das Programm darauf ab, das Potenzial älterer Menschen als Wissensvermittler zu nutzen und ihr freiwilliges Engagement zu fördern. Dabei steht die Schaffung inklusiver und diverser Bildungslandschaften im Mittelpunkt, die Menschen in ihrer Heterogenität berücksichtigen – ob Menschen mit Migrationshintergrund, gesundheitlichen Einschränkungen, aus ländlichen Regionen oder einkommensschwächeren Haushalten.

Wer kann gefördert werden?

Das Förderprogramm BELL richtet sich an Organisationen und Institutionen, die Bildung und Engagement für Menschen ab 60 Jahren ermöglichen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel:

  • Bildungsträger der Erwachsenenbildung
  • Seniorenorganisationen
  • Träger der Freien Wohlfahrtspflege
  • Kommunen (Städte, Kreise)
  • Religionsgemeinschaften
  • Migrantenorganisationen
  • Freiwilligenagenturen

Natürliche Personen sind hingegen nicht förderberechtigt.

Förderfähige Maßnahmen

Das BELL-Programm fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt sind. Diese lassen sich in drei Hauptbereiche unterteilen:

1.  Aufbau oder Ausbau von Bildungsgelegenheiten für ältere Menschen

Hier geht es darum, neue Lernräume zu schaffen oder bestehende Bildungsorte wie Volkshochschulen, Bibliotheken, Museen, Mehrgenerationenhäuser und andere Kultur- und Begegnungsstätten für ältere Menschen zu öffnen.

Bildungsräume können auch neu geschaffen oder neue Lernfelder, etwa im Bereich Gesundheit, politische Bildung oder Digitalisierung, entwickelt werden. All das ist förderfähig. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Qualifizierung älterer Menschen, die ihr Wissen und ihre Erfahrungen in freiwilligen Engagements weitergeben möchten.

2. Qualitative Weiterentwicklung von Bildungsangeboten

In diesem Bereich sollen Bildungseinrichtungen in die Lage versetzt werden, ihre Angebote stärker an die Lernbedürfnisse und Interessen älterer Menschen anzupassen. Dazu kannst du Konzepte und Formate entwickeln, die geragogisches Handlungswissen – also Wissen über die Bildung Älterer – in den Mittelpunkt stellen. Maßnahmen könnten zum Beispiel Qualifizierungen des haupt- und ehrenamtlichen Bildungspersonals umfassen, um ältere Menschen besser unterstützen zu können.

3. Förderung von inklusiven und diversen Bildungsgelegenheiten

Die Gruppe der älteren Menschen ist sehr heterogen, es ist deshalb wichtig, die Bildungsangebote entsprechend breit aufzustellen. BELL unterstützt Initiativen, die Bildungsangebote für spezifische Zielgruppen schaffen – etwa für hochaltrige Menschen, Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, Migranten oder Menschen aus ländlichen Regionen. Ziel ist es, eine breite Teilhabe zu ermöglichen und bestehende Bildungsungleichheiten zu überwinden.

Höhe und Umfang der Förderung

Das BELL-Programm fördert Projekte in Form einer Anteilsfinanzierung. Je nach Standort des Vorhabens können bis zu 40 % (stärker entwickelte Regionen) bzw. bis zu 60 % (Übergangsregionen) der förderfähigen Gesamtausgaben übernommen werden.

Hinzu kommt eine nationale Kofinanzierung aus Bundesmitteln des BMFSFJ von bis zu 50 % in den stärker entwickelten Regionen und bis zu 30 % in den Übergangsregionen. Das bedeutet für beide Regionen eine Förderung von bis zu 90% der Gesamtkosten.

Die verbleibenden Kosten musst du durch Eigenmittel oder andere nationale Finanzierungsmöglichkeiten decken. Den Eigenanteil kannst du durch Geldleistungen oder durch die Bereitstellung von Personal erbringen.

Für die Durchführung deines Projektes kannst du zwischen 70.000 und 180.000 Euro pro Jahr beantragen. Die maximale Laufzeit beträgt 36 Monate, beginnend ab dem 1. April 2025.

Weitere Infos

Das Antragsverfahren für das BELL-Programm ist einstufig und erfolgt über das elektronische Förderportal Z-EU-S, deinen Antrag musst du bis zum 31. Oktober einreichen.

Weitere Informationen zu den Antragsmodalitäten, Regionen und Fristen findest du auf der offiziellen ESF-Website hier.


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