Sonnensegel und Wasserspielplätze

Hitzewellen oder Starkregen – wie können Schulen, Kitas und soziale Einrichtungen aller Art damit umgehen? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hatte dazu ein Förderprogramm aufgelegt, das die Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen mit guten Förderquoten, Beratung und Investitionen unterstützt.

Das Förderprogramm

Das Förderprogramm ‚Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen‘ wurde zum 30.10.2020 veröffentlicht und ein erstes Mal ausgeschrieben. Die Resonanz darauf war so groß, dass das Programm zunächst pausierte und die angekündigten weiteren Förderrunden nicht stattfanden. 2023 wurde das Förderprogramm mit einer angepassten Förderrichtlinie wieder ausgeschrieben. Es gehört nun zur Regelförderung des BMUV, das heißt, dass es immer wieder ausgeschrieben wird, eine Regelmäßigkeit gibt es dabei leider nicht. Aktuell läuft die zweite Förderrunde, auf die du dich bewerben kannst. Aber worum genau geht es hier eigentlich?

Ziele der Förderung

Grob gesagt geht es bei diesem Programm darum, Zielgruppen und Mitarbeitende von sozialen Einrichtungen vor den Auswirkungen von Extremwetterlagen wie Hitzewellen, Sturm oder Starkregen zu schützen. Abseits der Klimaanlage gibt es viele andere Möglichkeiten, die Temperatur in Gebäuden zu senken oder den Aufenthalt im Freien erträglicher zu machen. Dazu gehören zum Beispiel Sonnensegel, Dach- oder Hofbegrünung, Jalousien, Wasserspielplätze und vieles andere mehr. Hier setzt das Programm an und da du vielleicht ebenso wenig Expertin für Klimawandel oder gar Gebäudetechnik bist, wie ich, finanziert es eine entsprechende Beratung gleich.

Verwaltet wird das Programm von ZUG, der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH, sie wickelt viele Förderprogramme des BMU ab, so auch bei dieses.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Liste der Antragsberechtigten ist sehr lang, was ja schon mal gut ist. Ich will sie hier nicht alle aufzählen, wenn du`s genauer wissen willst, schau auf die Seite von ZUG, den Link gibt wie immer am Ende des Beitrages.

Antragsberechtigt sind:

  • soziale Einrichtungen in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft,
  • deren Träger und Spitzenverbände,
  • Verbände auf Landes-, Bezirks- oder Kreisebene sowie
  • weitere gemeinnützige juristische Personen mit Schwerpunkt der sozialen Arbeit und der Wohlfahrtspflege mit überwiegender Aktivität in Deutschland.

Soziale Einrichtungen sind Krankenhäuser oder Altenheime, stationäre Wohngruppen der verschiedensten Bereiche, Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie, Kindergärten, Schulen, Bildungseinrichtungen, Jugendeinrichtungen, Spielplätze, Flüchtlingseinrichtungen, Tafeln, Begegnungsstätten, Sportstätten, Jugendherbergen und und und…..

Du siehst, die Liste ist wirklich lang.

Die Förderschwerpunkte von ‚Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen‘

Insgesamt hat das Programm diese drei Förderlinien, die zum Teil miteinander verknüpft sind:

Förderschwerpunkt 1: Beratung und Konzepte

Förderschwerpunkt 2: Investive Maßnahmen aus den in Punkt 1 erstellten Konzepten

Förderschwerpunkt 3: Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“

Lass uns mal schauen, was genau hier förderfähig ist.

1. Beratung und Konzepte

Wie viele Architekten mit Fachwissen zum Klimawandel arbeiten wohl in sozialen Einrichtungen? Das hat sich das BMUV auch überlegt, und deshalb vor dem Antrag auf Förderung einer investiven Maßnahme die Beratung gesetzt. Hier soll vor Ort geschaut werden, wo die Probleme liegen und welche Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel bei den gegebenen Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung möglich sind.

Das Konzept, dass die BeraterInnen für die Einrichtung erstellen, enthält unter anderem diese Punkte:

  • Eine Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels,
  • eine Detail-Planung dieser Maßnahmen (z.B. architektonisch, statisch, landschaftlich-gestalterisch),
  • einen Kostenplan oder erste Analysen,
  • die Vorbereitung von Informations- und Bildungsangeboten.

In der novellierten Richtlinie wird dabei ganz klar ein Schwerpunkt auf naturbasierte, „grüne“ Maßnahmen gelegt, also solche, die ohne weiteren CO2-Ausstoß zum Beispiel vor Hitze schützen. Das könnte eine Dachbegrünung sein, ein Baum, der gepflanzt wird, eine Pergola oder ähnliches, viele Beispiele dazu findest du in der Richtlinie. Wenn es dir also nur darum geht, eine Klimaanlage für deine Einrichtung fördern zu lassen, bist du in diesem Programm nicht richtig. 

Auf der anderen Seite halte ich es für hilfreich, Fachplaner wie Architekten, Statiker oder Garten- und Landschaftsbauer ein Gebäude und das dazugehörige Gelände zu prüfen, denn ich habe inzwischen gelernt, wie viele Möglichkeiten es sowohl im Haus, in den Betriebsabläufen, als auch am Gebäude oder dem Außengelände gibt, Maßnahmen zu ergreifen, die bei Extremhitze oder Starkregen helfen. 

Den Antrag in diesem Förderschwerpunkt muss immer der Träger der jeweiligen Einrichtung stellen, dazu muss er Kostenvoranschläge der Fachplaner einholen und vor allem ein im Themenfeld Umwelt- und Klimaschutz versiertes Unternehmen einbinden, dass die Konzepterstellung federführend übernimmt. Diese Kosten werden dann gefördert.

2. Investive Maßnahmen

Hier wird es nun richtig spannend, denn hier kannst du eine Förderung für die Maßnahmen beantragen, die im Konzept erarbeitet wurden. Das müssen nicht gleich alle Maßnahmen des Konzeptes sein, du kannst auch mit einem Teil anfangen.

Spannend finde ich diesen Teil, weil so unglaublich viele Maßnahmen förderfähig sind. Dazu gehören Maßnahmen am und im Gebäude oder in seinem Umfeld. Hier eine Auswahl:

  • Verschattung von Aufenthaltsbereichen, beispielsweise durch Pavillons, Sonnensegel, Pergolen,
  • Dach, Fassaden, Straßen- und Hofbegrünung,
  • (Teil-)Entsiegelung von Flächen, um die natürliche Kühlfunktion und Wasseraufnahme- und -speicherkapazität des Bodens zu nutzen,
  • Schaffung von Verdunstungsflächen, beispielsweise durch Anlage von Wasserflächen,
  • Schaffung klimaangepasster Multifunktionsflächen, beispielsweise durch Anlage von Wasserspielplätzen,
  • Schaffung von Schutzbarrieren, beispielsweise durch Aufkantungen, Schwellen, Dammbalkensysteme oder Rinnen/Gräben zum Schutz vor eindringendem Wasser bei Starkregen,
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Rückstau aus dem Kanalnetz, beispielsweise Abwasserhebeanlagen, Rückstauverschlüsse,
  • Errichtung von Cooling Centres für vulnerable Personengruppen, sofern möglich in Kellerräumen beziehungsweise auf Basis klimaschonender passiver Kühlung,
  • Beschaffung von Kühlwesten und energieeffizienten Ventilatoren,
  • Installation von leitungsgebundenen Trinkwasserspendern,
  • Maßnahmen zur Verschattung am Gebäude, beispielsweise durch Installation von Jalousien, Markisen, Roll- und Fensterläden sowie statischem Sonnenschutz (Überkopfverschattung),
  • Einbau von Fenstern mit Sonnen- und Wärmeschutzverglasung sowie isolierender Mehrfachverglasung, die es unter Beachtung der Einbruchsicherheit und möglicher Absturzgefahren ermöglichen, Fenster über längere Zeiträume zu öffnen.

Du siehst, hier ist wirklich jede Menge möglich. Kommen wir zum letzten Förderschwerpunkt:

3. Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“

Um Anreize für die erforderlichen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor zu setzen, wird der Einsatz von fachlich qualifizierten „Beauftragten für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ auf Ebene der freien Träger von sozialen Einrichtungen gefördert (z. B. auf Bundesebene eines Wohlfahrtsverbandes). Dieser Förderschwerpunkt richtet sich somit an übergeordnete Organisationen, die für ihre Unterorganisationen die Steuerung, Moderation und Koordination von Klimaanpassungsprozessen auf übergeordneter Ebene übernehmen sowie Wissensvermittlung anbieten.

So läuft die Förderung

Ich schrieb es schon, das Programm ist in der Regelförderung und wird in unregelmäßigen Abständen ausgeschrieben. Das zweite Antragsfenster ist aktuell geöffnet und läuft bis zum 15. Dezember 2024, weitere werden folgen. Hier nochmal der Hinweis: Erst musst mit Hilfe von Fachplanern ein Konzept für deine Einrichtung erstellen, in der nächsten Förderrunde kannst du dann für Maßnahmen, die in dem Konzept beschrieben wurden, eine Förderung beantragen. 

Die Förderquoten liegen bei 80% beziehungsweise 90%, das kann sich auch durchaus sehen lassen. Die jeweilige Förderquote ist abhängig von der Rechtsform deiner Organisation. Genaueres dazu kannst du in der Richtlinie nachlesen.

Weiter Infos

Weitere Infos findest du auf der Homepage von ZUG, dort ist recht ausführlich alles beschrieben und du findest neben der Richtlinie, den Infos zur Antragstellung und einer Kontaktmöglichkeit für Fragen noch weit mehr Infos, als ich hier zusammengefasst habe. 


Du hast noch Fragen?

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