Sechsstellige Projektförderung – Antrag bis 31. Oktober 2019

Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (Z:T) hat eine Fördermöglichkeit ausgeschrieben. Bis zum 31. Oktober kannst du einen Antrag für ein Projekt stellen, das sich mit den Themen Engagement, Teilhabe und Digitalisierung beschäftigt. Worum genau es geht und was du dabei beachten musst, erfährst du in diesem Beitrag.

Was ist „Zusammenhalt durch Teilhabe“?

Zusammenhalt durch Teilhabe (Z:T) ist ein Programm des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Bundesweit fördert Z:T seit 2010 Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen und strukturschwachen Gegenden.

Das jährliche Budget dieser Förderung beträgt 12 Millionen Euro, das Programm ist finanziell also gut ausgestattet und kann Projekte auch mit hohen Summen unterstützen. Verantwortlich für die Durchführung ist die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), hier stellst du auch deinen Antrag.

Als Projektträger fördert Zusammenhalt durch Teilhabe regionale Vereine, Verbände und Multiplikatoren. Dazu gehören besonders Vereine und Verbände aus dem Amateursport, den freiwilligen Feuerwehren, den Freiwilligen des Technischen Hilfswerks und von Wohlfahrtsverbänden oder anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Weitere Fördermöglichkeiten bei Zusammenhalt durch Teilhabe

Neben der hier vorgestellten Fördermöglichkeit hat Zusammenhalt durch Teilhabe auch noch andere Förderprogramme, die ich dir der Vollständigkeit halber nennen möchte. Vielleicht sind diese für dich ja auch interessant.

Programmbereich 1: Demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken

Hier sollen Ehren- und Hauptamtliche in Vereinen und Verbänden befähigt werden, die eigenen institutionellen Strukturen teilhabeorientiert mitzugestalten und weiterzuentwickeln. Dazu gehört vor allem die verbandsinterne Beratung und Bearbeitung von diskriminierenden und undemokratischen Verhaltensweisen und die Etablierung von Verfahren und Prozessen in diesem Themenfeld.

Programmbereich 2: Gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort gestalten

Hier geht es darum, dass Vereine und Verbände ihre lokalen Untergliederungen stärken um wichtige Vor-Ort-Akteure für die Z:T-Themen Demokratiestärkung, Beteiligung und Konfliktbearbeitung zu gewinnen und bei der Umsetzung konkreter Vorhaben zu unterstützen.

Für diese beiden Programmbereiche muss der Antrag bis zum 30. August 2019 eingereicht werden – eine sportliche Aufgabe. Mehr Infos dazu findest du auf der Homepage von Zusammenhalt durch Teilhabe .

Programmbereich 3: Ideenfonds

Es gibt noch eine dritte Fördermöglichkeit: Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement Themenschwerpunkt: Ideenfonds „Engagement in ländlichen Räumen stärken“. Hier kann laufend ein Antrag gestellt werden. Ich werde dir diese Fördermöglichkeit noch genauer in einem eigenen Beitrag vorstellen. Willst du jetzt schon mehr wissen kannst du dir den Ausschreibungstext des Ideenfonds anschauen. 

Doch nun zu der aktuellen Fördermöglichkeit Teilhabe, Engagement und Digitales…

Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement

Förderung bis 700.000 € möglich

Die finanziellen Infos vorab: Projekte in diesem Programm werden mit bis zu 140.000 Euro pro Jahr für maximal fünf Jahre gefördert. Das heißt also, dass du maximal eine Projektförderung von 700.000 € erhalten kannst bei einer Förderquote von 80%. Dein Eigenanteil oder deine Kofinanzierung liegen damit bei 20%. Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben.

Das ist eine sehr umfangreiche Förderung, es lohnt sich also ein Blick auf die Inhalte. Doch zunächst noch eine Info vorab

Zielgruppe der Förderung

Die Förderung von Zusammenhalt durch Teilhabe richtet sich an Verbände, Vereine und andere Organisationen, die Zielgruppe sind Führungs- und Funktionskräfte sowie Haupt- und Ehrenamtliche in Verbänden.

Themen der Förderung

Ich habe es bereits geschrieben, Zusammenhalt durch Teilhabe ist ein Programm, das Demokratie stärken und Extremismus vorbeugen möchte. Das spiegelt sich natürlich in den Themen der Förderung wider.

Geförderte Projekte sollten diese Fragen beantworten:

  • Welche Chancen bietet der digitale Wandel für Vereine und Verbände, insbesondere in struktur-schwachen und ländlichen Regionen?
  • Wie können Demokratie und Teilhabe durch digitale Tools gestärkt werden?
  • Wie kann Mitbestimmung mit digitalen Methoden ermöglicht werden?
  • Wie kann durch digitale Mittel die Verbandskommunikation verbessert werden?

Förderfähige Projektinhalte

Diese Fragen sind noch sehr offen, möglicherweise hast du noch keine konkrete Vorstellung, was genau du denn nun in deinem Projekt machen könntest. Dann schau dir diese Maßnahmebausteine mal an. Ich habe sie der Ausschreibung entnommen, sie sollten dir ein besseres Bild davon vermitteln, welche Projektinhalte förderfähig sind:

  • Durchführung einer Bedarfs- und Problemanalyse für den jeweiligen Verband;
  • Entwicklung zentraler Frage- und Zielstellungen für die o. g. Problemdarstellung unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten und Strukturen;
  • Entwicklung eines Handlungskonzeptes zur Umsetzung, Durchführung und Verankerung entsprechender Maßnahmen;
  • Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungen bzw. Qualifizierungen für haupt- und ehrenamtliche Vereins- und Verbandsmitglieder;
  • Entwicklung, didaktische Einführung und Erprobung zielgruppenspezifischer Materialien und Verfahren zur innerverbandlichen Demokratiestärkung und Auseinandersetzung mit demokratiegefährdenden Haltungen;
  • Laufende Auswertung und Entwicklung geeigneter Methoden um die Erfahrungen auf andere Verbände übertragbar zu machen;
  • Erstellung einer Methodendokumentation über bereits vorhandene und erprobte Projektergebnisse;
  • Erstellung von Zwischenberichten sowie eines Abschlussberichtes bei Projektbeendigung.

Beispiele für förderfähige Einzelmaßnahmen:

  • Entwicklung und Einführung von digitalen Beteiligungsformaten
  • Entwicklung und Etablierung von digitalen Lernformaten
  • Einführung einer digitalen Geschäftsstelle
  • Aufbau einer Online-Beratung
  • Einführung eines Online-Freiwilligenmanagements

Ist da was für dich dabei? Dann prüfe jetzt, ob du auch einen Antrag stellen kannst.

Wer kann einen Antrag stellen?

Grundsätzlich soll das Projekt in einem Tandem durchgeführt werden, dessen einer Partner ein Bildungsträger oder eine Organisation ist, die über eine mehrjährige, ausgewiesene und fachlich hohe Kompetenz in der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der digitalen Beteiligung und Demokratiestärkung verfügen und auf fundierte Erfahrungen in diesem Bereich zurückgreifen kann. Dieser Partner muss auch den Antrag stellen.

Der andere Partner kann ein gemeinnütziger Verein oder Verband sein, der aber mindestens landesweit aktiv sein muss. Organisationen aus Berlin, Bremen oder Hamburg sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wissenswertes zum Antrag

Deinen Antrag musst du bis zum 31. Oktober 2019 bei der Regiestelle – die Bundeszentrale für politische Bildung in Berlin – sowohl postalisch als auch per Mail einreichen. Er wird dann von einem Expertengremium begutachtet und nach einem festgelegten Bewertungsraster beurteilt. Die Rückmeldung soll dann zügig erfolgen, dauert aber ja meistens doch etwas länger.

Projektstart

Der früheste Projektstart liegt auf dem 01.01.2020, spätestens am 31.12.2024 muss dein Projekt beendet sein. Um auf die vollen fünf Jahre Förderung zu kommen, musst du also im Januar 2020 starten. Solltest du aber für dein Projekt neues Personal benötigen, ist dieser Projektstart schwierig.

Beratung durch die Regiestelle

Die Regiestelle bietet zum Förderprogramm eine Beratung an, die du unbedingt nutzen solltest. Hier kannst du abchecken, ob deine Projektidee auch wirklich förderfähig ist und dir im Zweifel viel unnötige Arbeit ersparen. Mach das aber auf jeden Fall früh genug, damit das Team der Regiestelle sich dir und deinem Anliegen auch in Ruhe widmen kann, Mitte Oktober wäre da eine schlechte Wahl….

Du erreichst die Regiestelle telefonisch von montags bis donnerstags zwischen 09 Uhr und 13 Uhr

unter 030-254 504 441 oder per Mail unter regiestelle@bpb.de, dann kannst du auch einen Termin vereinbaren.

Die Ausschreibung und weitere Infos

Bist du nicht das erste Mal auf dem Blog weißt du, dass ich immer dringend empfehle, die Förderrichtlinien oder die Ausschreibung gründlich durchzulesen. Für Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement findest du die Ausschreibung hier. Weitere Infos findest du auf der Website von Zusammenhalt durch Teilhabe.


Du hast noch Fragen?

1. Finde viele weitere Fördermöglichkeiten über die Schlagwortwolke

Rechts in der Seitenleiste findest du die Schlagwortwolke. Klicke auf den Begriff, der dich interessiert und finde jede Menge weiterer Fördermöglichkeiten oder aber ein Thema, zu dem du mehr wissen willst, wie zum Beispiel Projekttransfer, Gender Mainstreaming oder die Belegliste. Probier´s aus!


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3. Finde Hilfen zur Antragstellung in der Rubrik „Der Antrag“ 

In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.


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ich bin Fundraiserin und Fördermittelexpertin für gemeinnützige Projekte und Aktionen.

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