Projektförderung für benachteiligte Personen

Vierjährige Projekte – mindestens 500.000 Euro Kosten 

Der EhAP geht in die zweite und letzte Förderrunde für die Förderperiode 2021-2027. Er fördert regionale oder lokale Projekte für am stärksten benachteiligte Personen, zu ihnen zählen neu zugewanderte Menschen aus EU-Ländern oder wohnungslose Menschen. In diesem Beitrag erfährst du mehr zur Fördermöglichkeit.

Was ist der EhAP?

Der EhAP ist ein Hilfsfonds der europäischen Union, in der aktuellen Förderperiode 2021-2027 ist er dem Europäischen Sozialfonds zugeordnet, dem ESF Plus. Er fördert aber immer noch über eigene Ausschreibungen beziehungsweise Aufrufe zur Einreichung von Interessensbekundungen. So heißt es auf EU-Sprech. Die zweite und letzte Ausschreibung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) war geplant für Anfang Dezember, soll nun aber Ende Dezember beziehungsweise Anfang Januar veröffentlicht werden.

Das gibt dir Gelegenheit, dich vorab mit den Inhalten des EhAP auseinanderzusetzen. Sehr gut kannst du dir die Vorläuferausschreibung anschauen und deinen Antrag über die dort benannten Antragspunkte schon einmal vorbereiten oder bei den geforderten Kooperationspartnern vorfühlen, ob Interesse an einer Zusammenarbeit besteht. Wenn sich das Antragsfenster öffnet, bleiben dafür vermutlich nur einige Wochen, also nutze die Zeit vorab.

Doch jetzt zurück zum EhAP, aber Achtung: WAs ich dir hier beschreibe bezieht sich auf die erste Ausschreibung in der laufenden Förderperiode. Es ist möglich, dass es in der zweiten Ausschreibung kleiner Abweichungen geben wird. Prüfe das auf jeden Fall!

Die Zielgruppe des EHAP

Auch das noch kurz zur Info: EhAP ist die Abkürzung für „Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“. Damit wäre dann auch gleich die Zielgruppe etwas eingegrenzt, über den EhAP kannst du Projekt für diese Zielgruppen fördern lassen:

  • besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürgerinnen und -bürger und deren Kinder unter 18 Jahren sowie Angehörige von Minderheiten wie zum Beispiel marginalisierte Gemeinschaften wie etwa Roma
  • Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen und deren Kinder unter 18 Jahren.

Für dein Projekt musst du nicht beide Zielgruppen bedienen, das kannst du natürlich, du kannst dich aber auch auf nur eine beschränken.

Im Förderleitfaden wird die Zielgruppe noch einmal genauer beschrieben, dazu gehören

  • Alleinerziehende Personen und Familien und deren Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren,

  • alleinlebende Personen,

  • Angehörige von Minderheiten (u.a. marginalisierte Gemeinschaften wie etwa Roma),

  • Armutsprostituierte,

  • Ältere Menschen über 65 Jahren,

  • (sogenannte) „Care-Leaver“ über 18 Jahre, die beim Übergang aus dem Fürsorgesystem der Jugendhilfe hin zu einem eigenständigen Leben weiterhin unterstützt (oder: begleitet) werden müssen,

  • Haftentlassene,

  • Menschen mit Behinderungen und/oder psychischen Erkrankungen,

  • Obdachlose, die ohne jegliche Unterkunft bzw. die auf der Straße oder in verdeckter Wohnungslosigkeit leben

  • Wohnungslose, die durch Maßnahmen der Kommunen oder freier Träger (inklusive Notschlafstellen) untergebracht sind

  • sonstige von Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt betroffene Personen.

Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, fördert der EHAP nicht. Dafür sind andere Programme zuständig.

Falls du es nicht eh schon weißt, der EHAP ist ein EU-Fördertopf, trotzdem fördert er regionale oder lokale Projekte. Du musst hier also keine transnationale Partnerschaft oder Kooperationen mit anderen EU-Mitgliedstaaten in dein Projekt einarbeiten.

Lass uns jetzt mal auf die aktuelle Ausschreibung schauen.

Förderziele der aktuellen EHAP-Ausschreibung

Maßgeblich für das Design und vor allem die Förderfähigkeit deines Projektes sind immer die aktuellen Förderrichtlinien. Für die Förderziele der aktuellen Ausschreibung zitiere ich mal die dort aufgeführten Ziele:

Ziel der Förderung ist es, die akute Lebenssituation und die soziale Eingliederung der am stärksten benachteiligten Personen, die besonders von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, durch die Inanspruchnahme von lokal und/oder regional vorhandenen Hilfsangeboten sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum zu verbessern.

Darüber hinaus sollen insbesondere diejenigen, die von einer Förderung vor Ort nicht erreicht werden können, mit transparenten, niedrigschwelligen und leicht zugänglichen Informationen über die vorhandenen Angebote des regulären Hilfesystems mittels digitaler und sozialer Medien informiert werden. Dies soll auch Falschinformationen in den sozialen Medien entgegenwirken.

Darüber hinaus können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von öffentlichen Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems und Trägern der sozialen Arbeit zu den Lebenslagen der Zielgruppen und für die Themen Antiziganismus und Antidiskriminierung geschult und sensibilisiert werden, um den beiden Zielgruppen den Zugang in reguläre Hilfsangebote zu erleichtern.

Förderfähige Maßnahmen

Wie bei EU-Ausschreibungen üblich sind die Richtlinien schon sehr ausführlich gehalten, du findest hier viele Infos. Dazu gibt es noch den Förderleitfaden, der dir beim Ausfüllen der einzelnen Punkte der Interessensbekundung helfen soll. Hier werden auch eine ganze Reihe von Maßnahmen genannt, die über die aktuelle Ausschreibung förderfähig sind. Dazu gehören diese:

  • Ansprache, Beratung und Begleitung zu lokal und regional vorhandenen Hilfsangeboten
  • ergänzende (niedrigschwellige) inhaltliche arbeitsmarktbezogene Beratung
  • Entwicklung (falls vor Ort nicht vorhanden) oder Verweisberatung und Begleitung zu niedrigschwelligen Angeboten wie z.B. Alphabetisierungs- und Sprachkursen, Koch-, Näh- und Malkursen, Sport-, Schwimmvereinen und Musikschulen,
  • Erprobung und Begleitung von innovativen Ansätzen insbesondere zur Unterbringung und Begleitung in Wohnverhältnisse
  • Fachlicher Austausch von Projekten auf nationaler Ebene
  • Kooperation mit Organisationen in den Herkunftsstaaten im Rahmen bestehender oder geplanter Partnerschaften/Zusammenarbeit
  • Maßnahmen und Schulungen zur (interkulturellen) Sensibilisierung hinsichtlich der Lebenslagen und Bedürfnisse der Zielgruppen sowie zu Themen wie Antiziganismus und Antidiskriminierung
  • Maßnahmen zur Sicherstellung einer aktiven Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
  • Maßnahmen zur Verstetigung und Absicherung der Nachhaltigkeit des Vorhabens in kommunalen Strukturen
  • Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Flyer, Webauftritte, Ausstellungen, Veranstaltungen…)
  • Öffentlichkeitsarbeit zur (interkulturellen) Sensibilisierung hinsichtlich der Lebenslagen und Bedürfnisse der Zielgruppen sowie zu Themen wie Antiziganismus und Antidiskriminierung
  • Transnationaler Expertenaustausch zu zielgruppenspezifischen Fragen mit Kommunen und / oder vergleichbaren Projekten in anderen EU-Mitgliedstaaten
  • Verweisberatung und Begleitung des Besuchs von Kitas und anderen frühkindlichen Angeboten des regulären Hilfesystems oder Angebot niedrigschwelliger Kinderbetreuungsmöglichkeiten falls vor Ort nicht vorhanden
  • Verweisberatung und Begleitung des Besuchs von Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • Verweisberatung an regional vorhandene Angebote zur Arbeitsmarktintegration, die aus Mitteln des ESF Plus oder anderen Programmen finanziert werden,
  • Verweisberatung und Begleitung zu Rückkehrberatungsstellen

Natürlich gibt es auch Einschränkungen zu dem, was möglich ist. Du findest sie in der Richtlinie ebenso wie im Förderleitfaden, hier führe ich sie nicht alle auf, das ginge zu sehr ins Detail. Solltest du einen Antrag erwägen, dann mach dich dort schlau und lies beide aufmerksam durch.

Kooperationen erwünscht, Weiterleitungen möglich

Für eine Förderung ist eine Kooperation zwingend erforderlich, gefördert werden Kooperations- oder Projektverbünde. Die Mindestvoraussetzung für die Bildung von Kooperations- oder Projektverbünden ist die Beteiligung einer Kommune und eines Trägers der Wohlfahrtspflege oder eines sonstigen gemeinnützigen Trägers.

Projektverbünde unterscheiden sich von Kooperationsverbünden dadurch, dass an den kooperierenden Träger Mittel weitergeleitet werden, die dieser für seine Projektinhalte verwendet. Das könnte hilfreich sein, wenn dir die Antragssumme für deine Organisation zu hoch ist. Vielleicht ist es dann eine Möglichkeit, einen Projektverbund anzustreben und die Mittel aufzuteilen. Wie hoch diese sind, dazu kommen wir jetzt.

Die Eckdaten der Förderung

Ich schrieb es eingangs schon, gefördert werden vierjährige Projekte. Die Mindestfördersumme liegt bei 500.000 Euro, maximal gibt es 2 Millionen pro Projekt. Dein Eigenanteil liegt dabei bei nur 5%, 90% fördert der EHAP, weitere 5% der Bund.

Gut ist auch, dass du deinen Eigenanteil durch Stammpersonal decken kannst, natürlich gehen auch andere Gelder, von Kommunen, Stiftungen, Spenden oder deine eigenen liquiden Mittel.

Direkt gefördert werden nur Personalkosten für Projektkoordination, Projektkräfte und Projektassistenz. Honorarkosten gehen auch, aber nur dann, wenn die Honorarkraft in deinen Räumlichkeiten tätig ist und dein Equipment nutzt. Zu den Personalkosten gibt es eine Restkostenpauschale von 17%, mit der du weitere Projektkosten abdecken kannst.

Das Antragsverfahren ist zweistufig, zunächst reichst du eine Interessensbekundung ein, findet diese das Placet der Prüfer, wirst du voraussichtlich im Juli 2022 zur Vollantragstellung aufgefordert. Im Oktober 2022 sollen die Projekte dann starten. Du siehst, das BMAS hat hier einen ambitionierten Zeitplan aufgestellt, auf jeden Fall solltest du diese Zeitschiene im Hinterkopf behalten.

Der Antrag läuft über das Förderportal Z-EU-S, ich möchte mal so sagen, es glänzt nicht mit intuitiver Benutzerfreundlichkeit. Nimm dir auch dafür Zeit, dich dort einzuarbeiten. Es gibt eine Hotline zu Z-EU-S, du darfst aber davon ausgehen, dass diese 3 Tage vor Fristende ausgelastet sein wird. Also mach dich schon vorher damit vertraut, damit du bei Fragen auch noch eine Chance auf Hilfe durch die Hotline hast.

Hier findest du alle Hinweise zum EhAP sowie das Datum der Informationsveranstaltung, die das BMAS zur nächsten Ausschreibung anbietet. Ein Service, den du annehmen solltest.


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