Bewerbung ab 1. Februar 2023 – bis zu 150.000 Euro Förderung
Ab dem 1. Februar 2023 kannst du dich für das Zukunftspaket des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bewerben. Das Programm richtet sich direkt an Kinder und Jugendliche, die selbst Projektideen vorschlagen und diese mit Unterstützung professioneller AkteurInnen umsetzen.
Die Themenfelder des Zukunftspaketes sind Bewegung, Kultur und Gesundheit. Lokale Organisationen und Kommunen sollen durch das Bundesprogramm dazu angeregt werden, mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen.
Die Ziele des Zukunftspaketes
Das Bundesprogramm Zukunftspaket hat folgende Ziele:
- Kinder und Jugendliche setzen eigene Projektideen um oder bringen sich in Beteiligungsvorhaben in den Themenfeldern Bewegung, Kultur und Gesundheit ein.
- Kinder und Jugendliche erleben ihre Beteiligung als selbstwirksam. Sie erlernen neue Beteiligungskompetenzen und werden motiviert, sich weiterhin für ihre Interessen einzusetzen.
- Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen entwickeln durch die Projekte neue Interessen und erleben neue Formen der Freizeitgestaltung.
- AkteurInnen unterschiedlicher Institutionen setzen sich mit den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen auseinander und erlernen nötige Kompetenzen. Sie sind motiviert, Beteiligungsprozesse mit jungen Menschen zu gestalten und sie in Entscheidungen einzubeziehen, wenn es um deren Interessen und Freizeitgestaltung geht.
- Die Projekte tragen zur Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung in der Arbeit von beteiligten Projektträgern und Kommunen über die Laufzeit hinaus bei.
So fördert das Programm
Das Zukunftspaket wird in drei Felder unterteilt: Feld 1a, 1b und 2.
Das Feld 1a
Hier werden Einzelprojekte gefördert, die Jugendliche selbst planen und umsetzen und mithilfe von Trägern beantragen. Träger sind hier die freie Jugendhilfe, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland. Die maximale Förderhöhe umfasst im Feld 1a 100.000 Euro.
Das Feld 1b
Feld 1b sind Einzelprojekte, die von freien Trägern unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Bewegung, Kultur oder Gesundheit geplant und umgesetzt werden. Trägerangaben und die maximal Förderhöhe entsprechen denen aus Feld1a. Wie du Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem solchen Projekt umsetzen kannst, kannst du im Beitrag Partizipation in deinem Projekt nachlesen
Das Feld 2
Zu guter Letzt gibt es noch das Feld 2. Dieses richtet sich an kommunale Einrichtungen, die Angebote unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umsetzen. Hier kann das Fördervolumen pro Antrag maximal 150.000 Euro betragen.
Die Zielgruppe
Das Programm stellt Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt. Klarer definiert sind das Kinder in der Kita bis zu jungen Erwachsenen, die das 26. Lebensjahr noch nicht beendet haben. Darüber hinaus sollen mit dem Zukunftspaket auch AkteurInnen unterschiedlicher Institutionen und Kommunen erreicht werden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Gemeinsam sollen sie dazu beitragen Teilhabe und Selbstwirksamkeit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen.
Der Antrag
Das Bundesprogramm läuft vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023. Während kommunale Einrichtungen sich für Feld 2 bereits seit Ende 2022 bewerben konnten, startet die Antragstellung für Träger, Kinder und Jugendliche am 1. Februar 2023 und ist durchgehend möglich bis zum 15. September 2023. Für kommunale Einrichtungen geht das nur noch bis 31.01,2023. Die Projekte müssen spätestens zum 31.12.2023 abgeschlossen sein.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Deinen Antrag auf Förderung musst du vor Beginn deines Projektes stellen. Alle für die Förderung relevanten Regelungen und Unterlagen findest du hier.
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In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.
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