Fremdenfeindlichkeit, Gewalt, Kinderrechte und Demokratie

CERV, das EU-Förderprogramm „Citizens, Equality, Rights an Values“, fördert Projekte zum Thema Unionswerte, Demokratie, Gleichstellung, Teilhabe und Gewaltprävention. Zurzeit laufen bei CERV sechs Ausschreibungen, auf die du dich mit deinem Projekt bewerben kannst. Die Förderung liegt bei mindestens 75.000 Euro, außerdem kannst du hier auch nationale Projekte beantragen. Dieser Beitrag gibt dir einen ersten groben Überblick über die laufenden Ausschreibungen.

Was ist CERV?

Ich finde, dass CERV ein sehr vielseitiges Programm mit guten Förderthemen ist. Dazu gehören zum Beispiel

  • Bürgerbeteiligung und Demokratieförderung
  • Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen, Kinder oder andere vulnerable Zielgruppen
  • Maßnahmen gegen Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit
  • Diversität und Nichtdiskriminierung
  • Gleichstellung von Mann und Frau
  • Kinderrechte

Du siehst, das ist ein echt bunter Förderstrauß. Weil ich das so spannend finde, habe ich zu CERV einen eigenen Beitrag geschrieben. Wenn du mehr zum Programm wissen willst, schau dort mal rein, hier werde ich zu CERV allgemein nicht weiter in die Tiefe gehen.

Und apropos in die Tiefe gehen: Sechs Ausschreibungen sind eine Menge Holz, um sie in einem Beitrag ausführlich zu beschreiben. Das werde ich hier auch nicht tun. Mir geht es jetzt darum, dass du einen ersten Überblick erhältst und Links hast, unter denen du dich näher informieren kannst.

Bei konkreten Fragen zu einem geplanten Projekt kannst du dann das Beratungsangebot der Nationalen Kontaktstelle von CERV in Deutschland nutzen. Infos dazu findest du auch im Beitrag CERV.

Die aktuellen Ausschreibungen von CERV

Bei CERV kannst du einen Antrag nur dann stellen, wenn eine Ausschreibung offen ist. Über die Förderperiode 2021-2027 hinweg wird es mehrere Ausschreibungen geben, die in ihren Inhalten aber variieren. Das heißt, was jetzt gefördert wird, wird in der nächsten Ausschreibung nicht wieder genau so sein. Trifft die aktuelle Planung deine Arbeitsinhalte, solltest du also gründlich prüfen, ob du jetzt auch einen Antrag stellst.

Und das sind die Themen der aktuellen Ausschreibungen:

1. Gewaltprävention

2. Bürgerbeteiligung

3. Geschlechtergleichstellung

4. Rechte des Kindes

5. Nicht-Diskriminierung

6. Nationale Roma-Kontaktstellen

Die letzte Ausschreibung habe ich der Vollständigkeit halber mit aufgeführt, werde sie aber nicht näher beschreiben. Hier können nur nationale Roma-Kontaktstellen einen Antrag stellen, ist das für dich interessant, findest du hier weitere Infos. 

Schauen wir uns die anderen Ausschreibungen mal kurz an, wie gesagt, es gibt nur einen groben Überblick, weitere Infos findest du unter dem jeweiligen Link.

1.    Aufruf – Gewaltprävention

Dieser Aufruf hat fünf verschiedene Förderschwerpunkte – in EU-Sprech Prioritäten genannt – die einzelnen Prioritäten wiederum haben unterschiedliche Fördermodalitäten. Die schreib ich jeweils dazu, dann hast du eine grobe Vorstellung. Für alle Prioritäten gilt:

  • An dem Antrag müssen mindestens zwei Organisationen beteiligt sein, nämlich die antragstelle Organisation und eine Partner-Organisation
  • Die Mindestantragssumme liegt bei 75.000 Euro
  • Mit Ausnahme der Priorität 1 können alle Projekte national oder transnational durchgeführt werden.
  • Fristen des Aufrufs: Offen vom 15.12.2021 bis 12.04.2022

Priorität 1

Groß angelegte und langfristige transnationale Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Groß angelegte Projekte benötigen auch eine hohe Förderung, der beantragte EU-Zuschuss darf nicht weniger als 1 000 000 EUR und nicht mehr als 2 000 000 EUR betragen. Damit ist die Priorität 1 die bei weitem am höchsten geförderte Priorität in diesem Aufruf.

Priorität 2

Bekämpfung und Verhütung von Gewalt im Zusammenhang mit schädlichen Praktiken wie Genitalverstümmelung bei Frauen, Zwangsheirat oder Frühverheiratung oder erzwungene sexuelle Beziehungen, so genannte „Ehrenverbrechen“ an Frauen, Jugendlichen und Kindern.

Hier kannst du bis zu 1 Million Euro Zuschuss erhalten

Priorität 3

Primärprävention von geschlechtsspezifischer Gewalt insbesondere durch Änderung sozialer Normen und Verhaltensweisen, um die Toleranz gegenüber allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu beenden.

Hier kannst du bis zu 1 Million Euro Zuschuss erhalten

Priorität 4

Unterstützung und Verbesserung der nationalen Datenerhebung über Gewalt gegen Kinder

Priorität 5

Stärkung der Maßnahmen zur Verhütung und Unterstützung von Gewaltopfern im Kindesalter durch Ausbau der Kinderschutzsysteme auf nationaler und lokaler Ebene

Förderfähige Aktivitäten

Grundsätzlich förderfähige Aktivitäten in diesem Aufruf sind diese:

  • Sensibilisierungs- und Empowerment-Aktivitäten
  • Kapazitätsaufbau und Schulung für Fachkräfte
  • Entwurf und Implementierung von Protokollen, Entwicklung von Arbeitsmethoden und -werkzeugen, Koordinierungsplattform und Gruppen
  • Konzeption von Diensten und Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Opfern zu Hilfeleistungen
  • Austausch bewährter Verfahren, gegenseitiges Lernen
  • Erstellung und Implementierung von Datenerfassungsstrategien und -systemen

Mehr Infos zum Aufruf „Gewaltprävention“ findest du hier.   

2.    Aufruf – Bürgerbeteiligung

Dieser Aufruf ist seit dem 28. Oktober offen, er läuft noch bis 10. Februar 2022. Förderfähige Projekte müssen transnational ausgerichtet sein und mindestens zwei weitere Partner aus förderfähigen Ländern haben. Die Laufzeit der Projekte kann bis zu 24 Monate betragen.

Projekte sollten

  • eine demokratische Beteiligung unterstützen, unter anderem indem sie Reflexion, Debatten oder andere Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Prioritäten anregen und organisieren
  • praktische Lösungen vorschlagen, die durch Zusammenarbeit oder Koordinierung auf europäischer Ebene umgesetzt werden können,
  • den Austausch bewährter Verfahrensweisen unterstützen
  • eine praktische Verbindung mit dem politischen Entscheidungsprozess sicherstellen.

Mögliche Themen für Projekte sind zum Beispiel

  • die Wahlen zum Europäischen Parlament 2024 und Förderung der Beteiligung der Bürger:innen
  • Untersuchung, wie sich die COVID-19-Krise auf die demokratische Debatte und die Wahrnehmung der Grundrechte ausgewirkt hat
  • innovative demokratische Ansätze und Instrumente, die den Bürger:innen helfen, sich Gehör zu verschaffen und sich öffentlich über alle Bereiche der EU-Maßnahmen auszutauschen, insbesondere digitale Instrumente („E-Demokratie“)
  • Bekämpfung von Desinformation und anderen Formen der Einmischung in die demokratische Debatte, Förderung der Medienkompetenz unter Einbeziehung von Journalistinnen und Journalisten
  • Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden in Diskussionen und Maßnahmen im Zusammenhang mit unserem Klima und unserer Umwelt

Förderfähige Aktivitäten sind zum Beispiel diese:

  • Debatten, Kampagnen, Bewusstseinsbildung, Konferenzen, Workshops usw.
  • Einholen der Meinungen von Einzelpersonen durch einen Bottom-up-Ansatz, auch durch Nutzung sozialer Netzwerke, Webinare
  • Austausch zwischen EU-Bürger:innen zu EU-bezogenen Themen, um ein besseres Verständnis für unterschiedliche Perspektiven zu schaffen.

Mehr Infos zum Aufruf „Bürgerbeteiligung findest du hier.   

3.    Aufruf – Geschlechtergleichstellung

Dieser Aufruf läuft vom 15.12.2021 bis 16.03.2022, die Antragssumme muss bei mindestens 75.000 Euro liegen, auch hier müssen mindestens zwei Organisationen an einem Projekt beteiligt sein. Das Projekt kann, muss aber nicht transnational sein.

Der Aufruf hat zwei Förderschwerpunkte beziehungsweise Prioritäten:

Priorität 1

Gleiche Teilhabe und Vertretung von Frauen und Männern in politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen

Die förderfähigen Maßnahmen zitiere ich aus der Ausschreibung:

Entwicklung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung umfassender nationaler Strategien durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe/Vertretung von Frauen und Männern in Politik und Wirtschaft

gegenseitiges Lernen und Ermittlung/Austausch bewährter Praktiken zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und/oder zwischen den einschlägigen Akteur:innen, wie Gleichstellungsstellen, Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere Frauenorganisationen, und den Medien

Entwicklung und/oder Verbreitung hochwertiger Instrumente und/oder erfolgreicher Strategien zur Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe/Vertretung von Frauen und Männern in Politik und Wirtschaft

Sensibilisierungsmaßnahmen wie Seminare, Konferenzen, Kampagnen, Veröffentlichungen, Presseaktivitäten und Kampagnen in den sozialen Medien, die eine Sensibilisierung für die geschäftlichen Vorteile einer ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern in Führungspositionen von Unternehmen beinhalten können

Entwicklung/Verstärkung der Zusammenarbeit/Vernetzung zwischen wichtigen Interessengruppen wie nationalen und/oder regionalen/lokalen Behörden und/oder deren Vereinigungen, Gleichstellungsstellen, Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere Frauenorganisationen, und verstärkte Koalitionsbildung.

Priorität 2

Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, auch mit Schwerpunkt auf der Jugend, in der Werbung und in den Medien

Förderfähige Maßnahmen:

  • Sensibilisierungs- und Empowerment-Aktivitäten
  • Kapazitätsaufbau und Schulungen für einschlägige Fachleute
  • Austausch bewährter Verfahrensweisen
  • gegenseitiges Lernen

Bevorzugt werden praktische Projekte, die spezifische Maßnahmen entwickeln und umsetzen sowie die Zielgruppe einbeziehen.

Mehr Infos zum Aufruf „Geschlechtergleichstellung“ findest du hier.   

4.    Aufruf – Rechte des Kindes

Dieser Aufruf läuft vom 15.12.2021 bis 18.05.2022, die Antragssumme muss bei mindestens 75.000 Euro liegen, auch hier müssen mindestens zwei Organisationen an einem Projekt beteiligt sein. Das Projekt kann, muss aber nicht transnational sein.

Inhaltlich geht es um die Unterstützung, Weiterentwicklung und Umsetzung umfassender Richtlinien zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes

Förderfähige Maßnahmen sind diese:

  • gegenseitiges Lernen, Schulungen, Austausch von bewährten Verfahren, Zusammenarbeit, einschließlich der Ermittlung bewährter Verfahren;
  • Verbreitung und Sensibilisierung, einschließlich sozialer Medien oder Pressekampagnen;
  • Kapazitätsaufbau und Schulungsmaßnahmen für nationale, regionale und lokale Behörden.

Mehr Infos zum Aufruf „Rechte des Kindes“ findest du hier.   

5.    Aufruf – Nichtdiskriminierung

Dieser Aufruf läuft vom 15.12.2021 bis 24.02.2022, die Antragssumme muss bei mindestens 75.000 Euro liegen, auch hier müssen mindestens zwei Organisationen an einem Projekt beteiligt sein. Das Projekt kann, muss aber nicht transnational sein.

Der Aufruf hat 5 Förderschwerpunkte beziehungsweise Prioritäten, es sind diese:

Priorität 1

Kampf gegen Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung, Hassreden und Hassverbrechen

Priorität 2

 Förderung des Diversity Managements und der Inklusion am Arbeitsplatz sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor

Priorität 3

Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Förderung der LGBTIQ-Gleichstellung durch Umsetzung der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie

Priorität 4

Hassreden online verhindern, melden und bekämpfen

Priorität 5

Projekte von Behörden, um ihre Reaktionen auf (intersektionale) Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu verbessern, insbesondere aufgrund der rassischen oder ethnischen Herkunft, Religion oder Hautfarbe sowie der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, des Geschlechtsausdrucks oder der Geschlechtsmerkmale

Förderfähige Maßnahmen:

  • Koalitions- und Kapazitätsaufbau
  • Ausbildung von Fachleuten und von Opfern von (multipler und intersektioneller) Diskriminierung, von Hassreden und Hassverbrechen
  • gegenseitiges Lernen, Austausch bewährter Verfahrensweisen, Zusammenarbeit, einschließlich der Identifikation bewährter Verfahresweisen, die in andere teilnehmende Länder übertragen werden könnten;
  • Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien oder Aktionsplänen gegen Rassismus, einschließlich solcher mit Schwerpunkt auf spezifischen Gründen (z. B. Antisemitismus, Antiziganismus, Anti Muslimhass oder andere spezifische Formen der Intoleranz) und auf lokaler Ebene initiiert;
  • Verbreitung von Informationen und Sensibilisierungskampagnen, auch über soziale Medien;
  • Studien und analytische Aktivitäten, einschließlich intersektioneller Analysen;
  • Förderung digitaler Fähigkeiten und von kritischem Denken;
  • Datenaufzeichnung, Datenerfassung, Umfragen, einschließlich der Aufschlüsselung von Daten;
  • Überwachung und Meldung von Vorfällen von Diskriminierung, Hassreden und Hassverbrechen, einschließlich der Analyse von Mustern und Trends, Auslösern und Ökosystemen des Online-Hasses;
  • Ermächtigung und Unterstützung der Opfer unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen in ihrer ganzen Vielfalt.

Mehr Infos zum Aufruf „Nicht-Diskrimierung“ findest du hier.   

Das Wort zum Schluss

Obwohl es nur ein erster Überblick war, ist dieser Beitrag doch ganz schön lang geworden. Den ein oder anderen Aufruf werde ich im Blog noch mal näher beleuchten, da EU-Anträge aber ihre Vorbereitung brauchen, wollte ich dir die Infos schon mal vorab geben. So kannst du das ein oder andere vielleicht schon einstielen und dein Projekt konzeptionell aufstellen.

Hast du an diesen Fördertöpfen Interesse, stöbere dich auch auf jeden Fall durch die Seite von CERV und abonniere den Newsletter. Sollte es Info-Webinare geben, nimm auf jeden Fall dran teil. Dort gibt es kostbare Infos, die dir bei deinem Antrag weiterhelfen können, eine Chance, die du nutzen solltest.


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