Projektförderung für alle Altersstufen
Über die Bildungschancenlotterie habe ich auf dem Blog bereits zweimal berichtet. Nun steht die nächste Antragsfrist an, ab Mitte Dezember öffnet sich das Antragsportal, bis Ende des Jahres kannst du dort einen Antrag für die Frühjahrssitzung stellen. Nach wie vor finde ich, dass die Bildungschancenlotterie gute Fördermöglichkeiten für kleine und größere Projekte im weiten Feld der Bildung bietet und berichte dir hier über aktuelle Themenschwerpunkte, Zielgruppen, förderfähige Kosten, Förderhöhe und andere Besonderheiten.
Bildung im Sinne der Bildungschancenlotterie
Der Name legt es nahe, hier wird alles rund um Bildung gefördert. Bildung im Sinne der Bildungschancenlotterie ist weit gefasst: Neben frühkindlicher, schulischer, beruflicher oder akademischer Bildung ist auch die informelle Bildung förderfähig und damit Projekte zur Persönlichkeitsbildung, kulturellen Bildung und lebenslangem Lernen in all seinen Facetten.
Das eröffnet ein weites Feld an interessanten Projekten, die mit Museen, in der Natur, mit Sport oder Medien oder schlicht mit Bildungseinrichtungen durchgeführt werden können. Auch die Bildungsforschung ist förderfähig.
Themenschwerpunkte der Förderung
Die Bildungschancen-Lotterie hat Themenschwerpunkte für ihre Förderung gesetzt, ein Projekt kann bis zu drei dieser Schwerpunkte behandeln. Ist dein Thema nicht dabei, kannst du im Antrag ein anderes inhaltliches Feld für dein Projekt benennen. Diese Auflistung ist also nicht abschließend und lässt Raum für weitere Ideen. Ein Pluspunkt, wie ich meine. Dies sind die Themen:
Persönlichkeitsbildung:
- Berufs- und Lebensplanung
- Stärkung/Vermittlung von Softskills
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Naturschutz und Ökologie
- Gesundheit und Ernährung
- Globales Lernen
Wissenschaft und Technik (MINT)
- Digitale Bildung
- Robotik und Technik
Sprache und Kultur
- Musik-, Theater- und Kunstpädagogik
- Medienpädagogik
- Lese-, Schreib- und Sprachförderung
Traumapädagogik und Resilienzförderung
Diversity und Inklusion
- Diversity
- Stärkung der Sozial- und Alltagskompetenzen
- Gewaltprävention
- Generationsübergreifende Bildung
Demokratieförderung
Nicht umsonst heißt die Lotterie BildungsCHANCEN, mit ihrer Förderung möchte sie zu Chancengleichheit in der Bildung beitragen und Menschen unterstützen, die bislang ihre Potenziale noch nicht voll entfalten konnten. Bei deinem Projekt solltest du diesen Aspekt unbedingt berücksichtigen!
Zielgruppen der Förderung durch die Bildungschancenlotterie
Der weit gefasste Bildungsbegriff geht mit einer breiten Zielgruppe einher. Eigentlich könnte man sagen, gefördert wird Bildung für jedermann, von der frühkindlichen bis zur Erwachsenen-Bildung.
Zielgruppen sind:
- Kinder und Jugendliche
- Familien
- Studierende
- Lehrkräfte
- Erwerbsfähige Erwachsene
- Senioren
Spannend finde ich hier, dass auch Studierende und LehrerInnen Zielgruppe von Projekten sein können.
Wer kann einen Antrag stellen?
Auch das ist eine Besonderheit dieser Lotterieförderung. Antragsteller können erwartungsgemäß gemeinnützige Organisationen in Deutschland sein. Besonders ist, dass auch Körperschaften öffentlichen Rechts einen Antrag stellen können, also Schulen, Universitäten, Kirchen, Städte oder Gemeinden.
Privatpersonen oder gewerbliche Organisationen können keinen Antrag stellen.
Welche Projekte sind förderfähig?
Die Bildungschancen-Lotterie hat ein breites Paket an förderfähigen Vorhaben geschnürt. Der Einfachheit halber übernehme ich hier die Aufstellung aus dem Merkblatt zur Antragstellung:
1. Förderaktionen: Realisierung von lokalen Bildungsprojekten durch Pauschalförderung.
2. Projektförderung: Förderung von Inventar, Personalkosten, Sachkosten, Verwaltungskostenpauschale bei Bildungsprojekten
3. Starthilfeförderung: Förderung des Aufbaus von neuen Bildungsprojekten mit Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungskostenpauschale.
4. Investitionsförderung: Förderung des Erwerbs von Grundstücken, Bauten und Inventar bei Bildungsvorhaben.
5. Themenförderung: Förderung von Projekten zu ausgeschriebenen Themenschwerpunkten.
6. Institutionelle Förderung: Förderung von Institutionen für den Aufbau oder den Erhalt ihrer Infrastrukturen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung liegt zwischen 1.000 und 20.000 €, und hier ein weiteres Plus dieser Lotterie: ein Eigenanteil kann, muss aber nicht erbracht werden. Im Klartext bedeutet das, dass eine 100%-Förderung möglich ist.
Im Antrag wird nach Eigenleistungen gefragt, die sollten von einem Antragsteller auf jeden Fall erbracht werden. Als Beispiele werden genannt
- ehrenamtliches Engagement
- Personal, das teilweise oder ganz für das Projekt freigestellt wird
- zweckgebundene Spenden, die speziell für dieses Projekt akquiriert wurden
- Verwaltungs- und Managementaufwendungen
- bereits aufgebaute Infrastruktur etc.
Welche Kosten sind förderfähig?
Auch hier punktet die Förderung der Bildungschancenlotterie, denn die von vielen Förderern geschmähten und von vielen Projektträgern benötigten Personalkosten sind hier förderfähig. Hier eine Auflistung der förderfähigen Kosten, entnommen aus dem Merkblatt zur Antragstellung:
Personalkosten:
- Gehaltskosten
- Lohnnebenkosten
- Weiterbildungskosten für Mitarbeiter
- Reisekosten für Mitarbeiter
Sachkosten:
- Reisekosten für Projektteilnehmer
- Transport
- Verpflegung
- Externe Dienstleistungen
- Honorare
- Übersetzungen
- Miete von Räumen und Ausrüstung im Rahmen des beantragten Projekts
- Marketing und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Anzeigen, Broschüren etc.)
Investitionskosten (im Rahmen des beantragten Bildungsprojektes):
- Langlebige Wirtschaftsgüter
- Grundstücke, Gebäude
- Abschreibungen
Verwaltungskosten
Zusätzlich zu den genannten Kosten werden auch Verwaltungskosten in komfortabler Höhe gefördert. Sie betragen 20% der Gesamtkosten des Projektes.
Wie stelle ich einen Antrag?
Der Antrag wird ausschließlich online gestellt, unter diesem Link findest du das Antragsformular.
Kleiner Nachteil: Das Kuratorium tagt – bisher – zweimal jährlich, im Herbst und im Frühjahr. Vielleicht wird sich der Rhythmus bei wachsender Antragsflut noch etwas verändern, das bleibt abzuwarten. Für die Frühjahrssitzung kannst du deinen Antrag bis zum 31.12. einreichen.
Zum Antrag gibt es das bereits erwähnte Merkblatt zur Antragstellung, es führt recht hilfreich durch das Antragsformular und erklärt verständlich, was unter den einzelnen Punkten des Formulars einzutragen ist. Weitere Infos findest du auf der Homepage der Bildungschancen-Lotterie.
Hilfreiche Tipps zur Beschreibung deines Projektes findest du natürlich auch hier auf dem Blog
Wenn du einen Antrag gestellt hast, freue ich mich über deinen Erfahrungsbericht!
Wer schreibt hier?
Schön, dass du hier bist.
Mein Name ist Monika Vog,
ich bin Fundraiserin und Fördermittelexpertin für gemeinnützige Projekte und Aktionen.
In meinem Blog dreht sich alles um diese Fragen:
- Wie finde ich aus den unzähligen Fördermöglichkeiten die passende Förderung für mein Vorhaben?
- Wie schreibe ich einen überzeugenden Antrag?
- Was muss ich beim Verwendungsnachweis beachten?
Willst du mehr über mich und den Blog foerdermittel-wissenswert wissen, kannst du hier weiterlesen.
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