300.000 Euro für Kinder, Jugend, Behinderte und andere
Zum 01. Januar 2019 ändert Aktion Mensch seine Förderung, waren die Fördermöglichkeiten vorher schon gut, so werden sie nun noch etwas interessanter. Geringere Eigenmittel, längere Projektlaufzeiten und höhere Förderung, das ist Grund genug, um in diesem Beitrag die neuen Möglichkeiten darzustellen.
Details zur neuen Förderung gibt es ab dem 01.01.2019 auf der Förderseite von Aktion Mensch , einige Infos kann ich dir aber schon vorab geben. Doch zunächst noch einmal etwas zu den Zielgruppen der Förderung.
Zielgruppen der Förderung von Aktion Mensch
Die meisten verbinden mit Aktion Mensch Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung. Das ist auch durchaus richtig, Aktion Mensch bietet hier sehr viele und umfassende Förderprogramme.
Tatsächlich aber ist die Stärkung von Kindern und Jugendlichen bis mindestens 2020 ein strategischer Schwerpunkt von Aktion Mensch. Projekte, die sich dieser Zielgruppe widmen, müssen nicht den Fokus auf Behinderung haben.
Für diese Zielgruppen kannst du eine Förderung bei Aktion Mensch beantragen:
1. Menschen mit Behinderung
Das kann eine Mehrfachbehinderung sein oder eine körperliche, psychische, sinnesbezogene oder geistige Behinderung.
2. Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
Dies beschränkt sich bei Aktion Mensch auf Wohnungslose, also Menschen ohne ein eigenes Zuhause, Personen aus gewaltgeprägten Lebensumständen oder Personen die aus einer geschlossenen Einrichtung – Gefängnis oder Klinik – entlassen wurden.
3. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahren
Darüber hinaus kann dein Projekt sich auch an Eltern, Erziehungsberechtigte und Angehörige dieser Zielgruppen richten, oder haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, die sich mit diesen Gruppen beschäftigen.
Das noch einmal zur Erinnerung, damit du siehst, wie breit das Förderspektrum ist. Kommen wir nun zu den Neuerungen ab Januar 2019.
Neue Fördersystematik
Ich sagte es gerade, das Förderspektrum von Aktion Mensch ist sehr breit, so breit, dass es mitunter etwas unübersichtlich war. Nicht immer findet man auf Anhieb das richtige Programm für das eigene Fördervorhaben. Ab Januar gibt es deshalb eine neue Struktur der Programme, sie werden dann in diese fünf Handlungsfelder aufgeteilt:
Freizeit
Wohnen
Barrierefreiheit und Mobilität
Bildung und Persönlichkeitsstärkung
Arbeit.
Neuer Förderfinder
Der Online-Förderfinder, der dir hilft, das richtige Programm zu finden, wurde ebenfalls verbessert.
Theoretisch soll also alles einfacher und übersichtlicher werden.
Verschlanktes Antragsverfahren
In einigen Bereichen waren die Anträge wirklich umfangreich, für eine Vorhabensbeschreibung mussten sehr viele Fragen beantwortet werden. Aber dafür gab es ja nun auch viel Geld.
Das soll nun aber schlanker werden. Aktion Mensch hat sehr viele Fragen gestrichen oder zusammengefasst. Für die Mikroförderung bis 5.000 € – die bisherige Aktion ‚Noch viel mehr vor‘ – sollen nur noch drei Fragen zu beantworten sein. Wie genau das ausschaut, werden wir ab 01.Januar sehen, aber zunächst mal klingt es vielversprechend.
Höhere Förderung – längere Projektlaufzeit
Eine sehr gute Neuerung gibt es bei der Projektförderung:
Bisher gab es hier 250.000 Euro für eine Laufzeit bis zu drei Jahre. Ab 1. Januar 2019 kann dein Projekt fünf Jahre laufen, die Fördersumme steigt auf 300.000 Euro. Die zusätzlichen 50.000 Euro für Barrierefreiheit im Projekt gibt es nach wie vor.
Weniger Eigenmittel
Eine weitere Neuerung ist die Förderquote in der Projektförderung. Lag sie bisher bei 70% so wird sie ab Januar 2019 auf 90% angehoben. Das heißt, dass du nur noch 10% Eigenmittel einbringen musst. Diese kannst du nach wie vor über Spenden oder Stiftungsförderung aufbringen, sollte deine Organisation nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen. Für kleinere Organisationen ist dies sicher eine gute Änderung.
Verwaltungskostenpauschale fällt weg
Ein Wehrmutstropfen ist, dass ab Januar die Verwaltungskostenpauschale entfällt. Sie betrug in der Projektförderung 20% des Zuschusses und war sehr gut geeignet, um die Overheadkosten wie Kosten der Leitung, der Buchhaltung, der Personalabteilung, IT und so weiter zu finanzieren. Das werden Träger in Zukunft aus Eigenmitteln finanzieren müssen.
Verwaltungskosten, die direkt dem Projekt zuzuordnen sind, sind aber weiterhin förderfähig. Sie müssen dazu im Finanzierungsplan extra aufgeführt werden.
Einladung zur Antragstellung
All diese Infos gab es Anfang Dezember auf einem Fachtag von Aktion Mensch, bei dem mehrere Mitarbeitende aus der Förderabteilung Workshops gaben und kurze Vorträge hielten. Der Tenor war immer „Stellt einen Antrag, wir helfen und beraten euch“. Ist ein Antrag verbesserungsbedürftig wird er nicht direkt abgelehnt und Aus die Maus, vielmehr gibt es dann eine Rückmeldung an den Antragsteller mit konkreten Hinweisen, wo noch nachgebessert werden muss. Das finde ich bei Aktion Mensch wirklich bemerkenswert und sehr hilfreich.
Die Förderquoten aus den Programmen laden denn auch zur Antragstellung ein: In der Mikroförderung und im Programm Inklusion einfach machen liegen sie bei über 85%, bei den Projekten für Kinder und Jugendliche bei 77%. Diese Zahlen sprechen für sich, wie ich meine.
Fazit
Wie gut die Änderungen nun wirklich sind, wird sich ab Januar zeigen. Mein Eindruck ist, dass Aktion Mensch mit den Antragstellenden kooperativ zusammenarbeiten möchte, ohne natürlich dabei den eigenen Qualitätsanspruch zu vernachlässigen. Das ist nicht bei jedem Förderer so und deshalb besonders angenehm.
Ich finde die Änderungen in der Laufzeit bei der Projektförderung sehr gut, grundsätzlich bin ich auch von Aktion Mensch als Förderer sehr angetan. Nicht zuletzt deshalb habe ich dazu schon Beiträge zur Projektförderung und zur Mikroförderung geschrieben und werde auch weitere Programme noch im Blog vorstellen.
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