7 Millionen Euro für Projekte

Die Deutsche Fernsehlotterie/Stiftung Deutsches Hilfswerk (DHW) hat Anfang des Jahres zwei Sonderfonds mit insgesamt 30 Millionen Euro aufgelegt. 23 Millionen sind für die Tafeln bestimmt, die Mitglied bei der Tafel Deutschland sind. Förderfähige Tafeln haben dazu eine Information der Tafel Deutschland erhalten, deshalb gehe ich hier nicht näher auf diese Fördermöglichkeit ein.

Weitere 7 Millionen Euro sind für gemeinnützige Organisationen bestimmt, die nicht in der Tafel Deutschland organisiert sind, sich aber in der Versorgung hilfebedürftiger Menschen engagieren. Sie können ab sofort Fördergelder beim DHW für Projekte rund um die Versorgung hilfebedürftiger Menschen beantragen. Welche Inhalte genau gefördert werden – dazu gleich mehr.

Erst noch das Zückerchen vorab: Es können bis zu 100.000 Euro beantragt werden, Eigenmittel sind dabei NICHT notwendig. Danach schlecken sich natürlich viele Organisationen die Finger, möglich, dass der Sonderfonds schnell geleert wird. Sollte das für dich eine interessante Fördermöglichkeit sein, empfehle ich dir deshalb, deinen Antrag schnell auf den Weg zu bringen.

Der Sonderfonds: Förderfähige Maßnahmen

Das DHW hat insgesamt 8 Förderbereiche des Sonderfonds benannt, in denen eine Projektförderung möglich ist. Was auch immer du planst, es sollte der Versorgung hilfebedürftiger Menschen dienen und ihnen eine würdevolle gesellschaftliche Partizipation ermöglichen.

Werfen wir nun einen Blick auf die einzelnen Förderbereiche, es sind diese:

  • Bereitstellung und Ausgabe von Mahlzeiten oder Lebensmitteln an hilfebedürftige Menschen, auch der Transport ist förderfähig
  • Betrieb von sogenannten Wärmestuben, Tagesaufenthalten oder Sozialcafés mit sozialen und/oder Beratungsangeboten
  • Hygieneangebote für Obdach- und Wohnungslose
  • Partizipation und Teilhabe von hilfebedürftigen Menschen am gesellschaftlichen Leben
  • Kleiderkammern, auch hier ist der Transport förderfähig
  • Sozialkaufhäuser oder Kleiderläden, wobei hier folgende Einschränkung gilt: Der:die BeweberIn soll beherrschenden Einfluss auf die Kleiderläden oder Sozialkaufhäuser haben; im Falle eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 64 AO) muss gewährleistet werden, dass Gewinne im gemeinnützigen Sektor verbleiben
  • Ehrenamtliche Betreuung, Begleitung und Beratung Geflüchteter bei der Ankunft in Deutschland
  • Psychologische Hilfen oder Supervision für HelferInnen

Förderfähige Kosten

Grundsätzlich sind Personal- oder Honorarkosten ebenso förderfähig wie Sachkosten. Letztere dürfen auch zur Ausstattung von Gebäuden oder zur Anschaffung von Fahrzeugen zum Beispiel im Bereich der Kühlinfrastruktur verwendet werden. Möglich ist auch die Anschaffung von Lastenrädern oder die Förderung von Energiesparmaßnahmen. Zur Abdeckung hoher Energiekosten kann eine Energiekostenpauschale von bis zu 8.000 Euro beantragt werden.

Der Antrag im Sonderfonds

Deinen Antrag kannst ab sofort stellen, ich empfehle dir wie gesagt, damit nicht allzu lange zu warten, sonst ist der Fonds am Ende leer, wenn dein Antrag eintrifft.

Spätestens bis zum 31.12.2023 solltest du ihn aber gestellt haben, dann ist die Antragsfrist nämlich zu Ende. Dein Projekt kann bis zum 31.12.2024 laufen.

Alle weiteren Infos zum Sonderfonds sowie den Link zum Antragsformular findest du hier.


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Mein Name ist Monika Vog,

ich bin Fundraiserin und Fördermittelexpertin für gemeinnützige Projekte und Aktionen.

Bei Fördermittel-wissenswert dreht sich alles um diese Fragen:

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