Frist 19.06.2024 – Förderung bis 140.000 Euro jährlich

Im Bundesprogramm „Demokratie leben“ steht die dritte Förderrunde für dreijährige Projekte an. Aktuell ausgeschrieben sind Partnerschaften für Demokratie, die Ausschreibungen für Innovationsprojekte und bundesweite Infrastruktur sollen in Bälde folgen. Worum es bei den Partnerschaften für Demokratie geht, erfährst du in diesem Beitrag.

Partnerschaften für Demokratie

Partnerschaften für Demokratie sind Bündnisse, die sich vor Ort in ihrer Kommune für Demokratie, Vielfalt und die Prävention von Extremismus einsetzen. Dazu wird eine solche Partnerschaft auf eine breite Basis gestellt: Die Kommune ist als federführendes Amt auf jeden Fall immer dabei, weitere mögliche Mitglieder sind

  • Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich Arbeitswelt,
  • Beratungsstellen und -teams,
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Integrations-/Gleichstellungsbeauftragte,
  • Jugend- und Sozialämter,
  • Kindergärten/Kitas, Kirchen,
  • Religionsgemeinschaften,
  • LSBTIQ*-Organisationen,
  • Medien und Internet-Akteurinnen/Akteure,
  • Migrantinnen/Migranten-Organisationen,
  • Mobile Beratung,
  • Opferberatung,
  • Polizei,
  • Schulen,
  • staatliche Organisationen,
  • Verbände und Vereine,
  • Vertreterinnen und Vertreter eines Jugendforums

Du siehst, eine breite Aufstellung ist hier gewünscht und zielführend, geht es doch darum, über zivilgesellschaftliche Arbeit demokratische Teilhabe zu erhöhen und Extremismus sowie Demokratiefeindlichkeit zu bekämpfen.

Struktur und Aufgaben einer Partnerschaft für Demokratie

Die Struktur der Partnerschaften für Demokratie umfasst ein federführendes Amt der Kommune, eine Koordinierungs- und Fachstelle, die bei einer zivilgesellschaftlichen Organisation angesiedelt ist, ein Bündnis mit den gerade aufgelisteten Organisationen und ein Jugendforum, das die Belange der jungen Generation mit einbringt.

Aufgaben einer Partnerschaft für Demokratie

Inhaltlich hat eine Partnerschaft folgende Aufgaben:

1. Demokratische Selbstwirksamkeit ermöglichen und stärken, indem sie gemeinsam mit Zielgruppen teilhabeorientierte Maßnahmen und innovative Formate entwickeln, die das Erleben von demokratischer Selbstwirksamkeit im unmittelbaren Lebensumfeld ermöglichen. Das Engagement von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll dabei besondere Aufmerksamkeit erhalten

2. Demokratische Bündnisse erweitern indem sie weitere UnterstützerInnen und BündnispartnerInnen gewinnt und so eine breite lokale Verantwortungsgemeinschaft schafft.

3. Handlungssicherheit mit lokalen Herausforderungen wie zum Beispiel im Umgang mit rechtspopulistischen und rechtsextremen AkteurInnen und deren Aktivitäten erhöhen

4. Demokratieskeptische Menschen in ihren Lebensräumen ansprechen und ermutigen, demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen und darin Selbstwirksamkeit zu erfahren.

5. Kompetenzen im Umgang mit Konflikten stärken, zum Beispiel über Weiterbildung und Vernetzung

6. Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure und Solidarität schaffen, für antidemokratische Gefährdungen sensibilisieren und für Betroffene von demokratie- und menschenfeindlichen Bedrohungen und Übergriffen eintreten.

Aktivitäten finanzieren und fördern

Zu den genannten Themen entwickelt das Bündnis ein bedarfsorientiertes Handlungskonzept und erhält ein Budget – den Aktions- und Initiativfonds – über den sie entsprechende Maßnahmen finanzieren kann. Auch zivilgesellschaftliche Träger können von diesem Fonds profitieren und passende Maßnahmen darüber fördern lassen.

Diese Aktivitäten richten sie an folgende Zielgruppen:

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
  • deren Bezugspersonen (Erwachsene),
  • Fachkräfte und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren,
  • zivilgesellschaftliche und staatliche Akteurinnen und Akteure,
  • lokale Unternehmen,
  • Kommunalpolitik,
  • Sicherheitsbehörden,
  • Bündnispartnerinnen und -partner (3.2.3),
  • breite Öffentlichkeit,
  • Medien

Wissenswertes zum Antrag und zur Förderung

Der Antrag im Bundesprogramm läuft zweistufig: Zuerst reichst du eine sogenannte Interessensbekundung ein, diese wird geprüft, überzeugt sie, wirst du aufgefordert, einen Vollantrag einzureichen. Achtung: Antragsberechtigt sind nur die Kommunen, und zwar nur solche mit mindestens 15.000 EinwohnerInnen.

In der Interessensbekundung solltest du so konkret wie möglich sein. Schreib hier nichts, was du nicht umsetzen kannst, auf der anderen Seite kannst du Akteure hier benennen, deren Interesse an einer Mitarbeit du erfragt hast, ohne schon eine unterschriebene Kooperationsvereinbarung zu haben.

Die Förderhöhe liegt bei maximal 140.000 Euro pro Jahr. Darüber muss die Koordinationsstelle finanziert werden, eine Verwaltungskraft und das Budget für den Aktions- und Initiativfonds.

Und hier wie immer der Link zu weiteren Informationen, du findest sie auf der Homepage von Demokratie leben und natürlich in der Ausschreibung.


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