Förderung ländlicher Räume

EU-Förderprogramme, grundsätzliche Förderinhalte und natürlich die dazugehörigen Fördergelder werden immer für sieben Jahre geplant und beschlossen. Über die Medien hast du bestimmt mitbekommen, dass der nächste sogenannte Mehrjährige FinanzRahmen (MFR) ab nächstes Jahr startet, die Förderperiode 2021-2027 beginnt ab Januar. Das betrifft natürlich auch den LEADER.

Hier ist es nochmal ein bisschen spezieller, denn du hast jetzt die Chance, dich mit anderen Akteuren aus deinem Umfeld für eine sogenannte LEADER-Region zu bewerben. Was das alles bedeutet, erkläre ich dir in diesem Beitrag.

Grundsätzliches zum LEADER

Ich will jetzt gar nicht zu weit ausholen, wie der LEADER funktioniert, habe ich im Beitrag Leader beschrieben, dort kannst du alles nachlesen. Nur ganz kurz hier das Wesentliche:

Über LEADER werden Projekte gefördert, die die Wirtschaftskraft und Lebensqualität im ländlichen Raum erhalten, das Miteinander stärken und die Zukunftsfähigkeit von Dörfern sichern. Das Besondere daran: Lokale Akteure tun sich zusammen und stoßen regionale Entwicklungsprozesse an, die sie dann mit Fördermitteln aus dem LEADER auch gemeinsam umsetzen.

Lokale Aktionsgruppen und LEADER-Regionen

Diese Kooperationen nennen sich Lokale AktionsGruppen (LAG), sie erhalten aus dem LEADER ein mehrjähriges Budget, um ihr Konzept in ihrer Region umzusetzen. Von diesem Budget kannst unter Umständen auch du mit deinem Projekt profitieren und Fördergelder beantragen. Das geht allerdings nur, wenn du in einer LEADER-Region aktiv bist, also dort, wo es auch eine LAG gibt. Keine LEADER-Region – keine Förderung.

Und genau das kannst du nun beeinflussen, denn zur neuen Förderperiode ist es möglich, Ideen und Konzepte für deine Region einzureichen und sich für eine LEADER-Region zu bewerben.

Der LEADER in Baden-Württemberg

LEADER fördert lokal/regional, deshalb hat auch jedes Bundesland ein eigenes LEADER-Programm und kann eigene inhaltliche Schwerpunkte setzen. Aktuell hat Baden-Württemberg einen Aufruf zur Interessensbekundung gestartet, den stelle ich dir hier in groben Zügen vor.

Für dein Bundesland musst du dann selber prüfen, ob es schon einen Aufruf gibt und wie dort die Schwerpunkte sind. Das wird nicht total anders als in Baden-Württemberg sein, aber der Teufel liegt ja manchmal im Detail, also prüfe gründlich, wie es bei dir vor Ort ausschaut.

Für einen ersten Eindruck ist aber der Aufruf aus Baden-Württemberg sicher interessant.

Aufruf zur Interessensbekundung

Also. Worum geht’s genau? Im Aufruf aus Baden-Württemberg geht es um die Auswahl und Anerkennung von geeigneten LEADER-Aktionsgruppen (LAG), die 2021-2027 den LEADER-Ansatz in einer Region in Baden-Württemberg umsetzen. Wie machen sie das? Dazu zitiere ich mal aus dem Aufruf:

Grundlage der Arbeit der LEADER-Aktionsgruppen ist ein sog. „Regionales Entwicklungskonzept“ (REK). Es wird von regionalen Akteuren erstellt. Entscheidungen innerhalb von LEADER fällt ausschließlich die Aktionsgruppe. Deren Aufgabe ist es, mit Hilfe eines Regionalmanagements den Entwicklungsprozess in der Region anzustoßen. Das Regionalmanagement berät Antragstellerinnen und Antragsteller konkreter Projekte zu Fördermöglichkeiten und Inhalten. Sie gründet und pflegt regionale Netzwerke und betreut regionale Entwicklungsprozesse zu den im jeweiligen REK festgelegten Themen.

Welche Themen das sein könnten, dazu später mehr. Schauen wir erst mal noch auf die Lokalen Aktionsgruppen.

Die Lokale Aktionsgruppe

Der Begriff „Gruppe“ lässt es schon vermuten, hier geht es nicht um Einzelkämpfer, es geht darum, lokale Akteure zusammenzubringen die gemeinsam die Region nach vorne bringen möchten. Das können Kommunen sein, regionale Vereine oder Verbände, örtliche Gruppen und Initiativen oder andere Institutionen in ländlich geprägten Regionen. Zusammenschlüsse von kommunalen und nichtkommunalen Akteuren sind ausdrücklich erwünscht.

In Baden-Württemberg wird der LEADER eingesetzt, um

  • Die regionale Wirtschaft zu stärken
  • Menschen in der Region zu mobilisieren
  • Projekte umzusetzen und Entwicklungsprozesse anzustoßen
  • Personelle Unterstützung bei der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien zu nutzen
  • Wirtschaft, Verbände, Zivilgesellschaft und Kommunen zu vernetzen
  • Solide, innovative Konzepte und Ideen für die Weiterentwicklung einer Region umzusetzen

Du siehst, LEADER beschäftigt sich durchaus auch mit der Wirtschaft, er ist kein reines Förderinstrument für soziale Projekte. Nichtsdestotrotz kannst du hier aber einiges für die Menschen in deiner Region bewegen. Schauen wir dazu mal auf die förderfähigen Themen:

Förderfähige Inhalte

In der Richtlinie werden einige Inhalte aufgezählt, die „insbesondere“ gefördert werden. Das ist also keine abschließende Aufzählung, sie zeigt dir nur, wo die Schwerpunkte liegen. Du solltest sie nicht völlig ignorieren, kannst sie aber durchaus auch ergänzen.

Also, gefördert werden insbesondere

  • die Gründung oder Weiterentwicklung von kleineren Unternehmen,
  • Modell- und Kooperationsprojekte für Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten,
  • Projekte im Bereich Tourismus,
  • Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung,
  • Maßnahmen zur Dorferneuerung und Dorfentwicklung,
  • der Erhalt und die Verbesserung der kulturellen Infrastruktur,
  • leistungsfähiges Regionalmanagement (Geschäftsstelle) mit qualifiziertem Personal.

Das gilt für Baden-Württemberg, wie gesagt, prüfe, wie es in deinem Bundesland aussieht.

Bei all diesen Punkten gilt, dass du Klimaschutz und Klimawandel immer mitdenkst. Sie sind wichtige Querschnittsziele der EU und müssen bei der Förderung mit berücksichtigt werden.

Förderfähige Regionen

Du weißt nun, dass LEADER im ländlichen Raum fördert. Hierzu gibt es konkrete Vorgaben, die den ländlichen Raum definieren. Dein Aktionsgebiet muss

  • von mindestens 40.000 aber nicht mehr als 150.000 Menschen bewohnt sein,
  • gilt als ländlicher Raum oder liegt in Gebieten der Randzonen der Verdichtungsräume nach dem Landesentwicklungsplan (LEP). Das kannst du googeln und überprüfen.

Das Regionale Entwicklungskonzept (REK)

Das Kernelement der Bewerbung ist das REK.

Das REK umfasst die regionale Strategie für die bevorstehende Förderperiode. Es ist die wesentliche Grundlage für die Auswahlentscheidung und zentrales Instrument für die spätere Umsetzung von LEADER im Aktionsgebiet. Es soll von regionalen Akteuren aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen erstellt werden. Bei der Entscheidungsfindung und bei der Festlegung der Handlungsschwerpunkte für ein REK kommt der Einbeziehung der lokalen Verwaltungen und der vor Ort lebenden Menschen eine besondere Bedeutung zu.

Bevor du jetzt Schnappatmung bekommst, das REK musst du für die Interessensbekundung noch nicht mit einreichen. Das Land unterstützt dich dabei, ein REK zu erstellen, so gibt es zum Beispiel Fördergelder zur „vorbereitenden Unterstützung“, mit denen du zum Beispiel Honorarkosten eines Profis finanzieren kann, der ich dabei unterstützt.

Wissenswertes zur Interessensbekundung Baden-Württemberg

Stichtag für deine Interessenbekundung ist der 15.02.2021. Hier wird wie gesagt nicht nach einem voll entwickelten Regionalen Entwicklungskonzept gefragt, vielmehr geht es hier um erste Überlegungen. Die sollten natürlich auch realistisch sein, zum Beispiel sollten potentielle Mitglieder einer LAG, die du hier benennst, ihr Interesse schon signalisiert haben.

Folgende Inhalte muss deine Interessenbekundung umfassen:

  • Beschreibung der sich für eine Bewerbung interessierenden Initiative;
  • erste Überlegungen zur Zusammensetzung der LEADER-Aktionsgruppe;
  • erste Überlegungen zur Abgrenzung des Aktionsgebietes;
  • erste angedachten Themenschwerpunkte für ein Regionales Entwicklungskonzept.

Die Interessensbekundung ist die erste Hürde, die du nehmen musst, arbeite hier sorgfältig. Solltest du zu dieser Ausschreibung Fragen haben, so findest du dort auch Kontakte, an die du dich wenden kannst.  


Du hast noch Fragen?

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