Hohe Projektförderung – Frist 25. April 2020

Das EU-Programm ‚Rechte Gleichstellung und Unionsbürgerschaft‘ hat einen gut gefüllten Fördertopf geöffnet, dort kannst du bis Ende April einen Förderantrag für ein Projekt stellen, das sich mit Kinderrechten beschäftigt. Lass dich durch den trockenen Namen des Programms nicht abschrecken, hier sind auch konkrete Projekte mit Kindern bei dir vor Ort förderfähig. Was genau gefördert wird, erfährst du in diesem Beitrag.

Worum geht’s?

Kinderrechte gibt es seit über 30 Jahren, sie gehören zu den Menschenrechten und sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Zu den Kinderrechten gehören zum Beispiel Kindeswohl, das Recht auf Bildung, die Meinung frei äußern zu dürfen und das Recht auf Beteiligung. Der aktuelle Aufruf des Programms ‚Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft‘ beschäftigt sich mit diesen Fragen:

  • Wie sieht es Deutschland oder Europa mit den Kinderrechten aus?
  • Wie viele Menschen wissen um die Rechte von Kindern und der UN-Kinderrechtskonvention?
  • Können Kinder ihre Interessen auf lokaler Ebene vertreten und wird ihre Meinung bei Entscheidungen, die sie betreffen, gehört?

Themen des Aufrufs

Etwas verklausuliert und in echtem antragsdeutsch behandeln die drei inhaltlichen Schwerpunkte des Aufrufes ‚Kapazitätsaufbau Kinderrechte‘ diese drei Fragen. Konkret geht es um

  1. Wissen um Kinderrechte
  2. Beteiligungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene
  3. Gesetzliche und politische Voraussetzungen dafür, die auf nationaler Ebene geprüft und bewertet werden sollen.

Im Aufruf werden diese Schwerpunkte als Prioritäten bezeichnet, hier die antragsdeutsche Formulierung:

Priorität 1. Das allgemeine Bewusstsein und Wissen, auch unter Kindern, über Kinderrechte und insbesondere über das Recht auf Gehör und Äußerung zu Fragen, die für sie von Bedeutung sind, zu stärken.

Priorität 2. Entwicklung, Erprobung, Einrichtung und Bewertung von Mechanismen zur Beteiligung von Kindern auf lokaler Ebene.

Priorität 3. Bewertung der nationalen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für die Beteiligung von Kindern im Hinblick auf die Entwicklung und Umsetzung von Instrumenten zur Förderung der Beteiligung von Kindern auf nationaler Ebene.

Gleich gibt‘s genauere Infos, was du bei den einzelnen Prioritäten inhaltlich beantragen kannst, vorab noch einige kurze Infos zu den Förderbedingungen.

So wird gefördert

Ich gebe dir hier nur kurz ein paar Stichpunkte, am Ende des Beitrages findest du den Link zum Aufruf des Programms, dort findest du weitere Einzelheiten.

  • Der Fördertopf ‚Kapazitätsaufbau Kinderrechte‘ ist mit ingesamt 3,35 Millionen Euro gefüllt
  • Die Mindestantragssumme beträgt 75.000 Euro, eine Höchstsumme wird nicht genannt
  • Die Förderquote liegt bei 80%
  • Laufzeit des Projektes sind maximal 24 Monate
  • Projekte sind auch auf nationaler Ebene möglich
  • Beantragt wird in einem Partnerkonsortium von mindestens zwei und höchstens sechs Partnern, zur Auswahl der Partner gibt es Hinweise in der Ausschreibung, je nach Priorität, in der du deinen Antrag stellst.
  • Antragsfrist ist der 29. April 2020, 17.00 Uhr.

Nun noch ein paar Hinweise, was genau inhaltlich in den einzelnen Schwerpunkten möglich ist. Alle beziehen sich auf die UN-Kinderrechtskonvention, ich werde das nicht jedes Mal extra erwähnen, also behalte das im Hinterkopf.

Inhalte der Priorität 1 – Wissen um Kinderrechte

Was hier förderfähig ist:

  • öffentliche Kampagnen um Kinderrechte zu fördern,
  • Projekte, die Fachkräfte schulen, Schulungsunterlagen oder kinderfreundliches Material erstellen
  • Aktivitäten mit Kindern, um ihr Wissen über ihre Rechte und deren Bedeutung im Kontext der Europäischen Union zu erweitern.

Zielgruppen von Projekten können Kinder sein,  aber auch Eltern, Familien, Lehrer, Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, Medien, Politiker und Entscheidungsträger

Die Aktivitäten können unter anderem in Schulen, Jugendclubs, Gemeindezentren, Kinderbetreuungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, Aufnahmeeinrichtungen, der Justiz usw. stattfinden.

Es wird empfohlen, Vorschläge zu verwenden, zu verbreiten und auf bereits vorhandenen Materialien zur Förderung der Kinderrechte aufzubauen.

Inhalte der Priorität 2 – Beteiligungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene

Was hier förderfähig ist:

  • Projekte, die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern auf lokaler Ebene, wie zum Beispiel Kinderstädte, Kinderberatungsgremien und Konsultationen mit Kindern, konzipieren, durchführen und evaluieren;
  • Peer Learning und Peer Support zwischen lokalen Behörden aus demselben oder einem anderen Land, um den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren zur Einbettung der Beteiligung von Kindern in lokale Entscheidungsprozesse zu fördern.

Hier wird nachdrücklich empfohlen, eine Behörde einzubeziehen, um sich aktiv an den Projekten zu beteiligen.

Inhalte der Priorität 3 – Gesetzliche Voraussetzungen auf nationaler Ebene prüfen und bewerten

Was hier förderfähig ist:

  • Projekte, die bestehende nationale Rechtsvorschriften und Praktiken kartieren, um zu bewerten, wie die Beteiligung von Kindern in den nationalen Rahmen eingebettet ist;
  • Projekte, die Strategien und Pläne entwickeln, um die Teilhabe von Kindern auf nationaler Ebene zu fördern. Hierzu gehört auch die Entwicklung von Handbüchern, Checklisten und Schulungsmaterial, um Kapazitäten für die Teilhabe von Kindern aufzubauen;
  • Entwurf und Implementierung von Mechanismen zur Beteiligung von Kindern auf nationaler Ebene.

Auch hier wird nachdrücklich empfohlen, eine Behörde einzubeziehen, um sich aktiv an den Projekten zu beteiligen.

Weitere Infos

Wenn dieser Aufruf zum Kapazitätsaufbau für Kinderrechte dein Interesse trifft, dann lies ihn dir unbedingt aufmerksam durch, du findest dort noch viele weitere wichtige Infos, die ich hier nicht alle genannt habe. 

Hilfreiche Tipps für deinen EU-Antrag und findest du auch im Beitrag EU-Fördermittel – ein Überblick.


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