Förderprogramm des Bundes „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

„Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist ein neues Förderprogramm des Bundes. Es fördert sowohl Projekte als auch Bauvorhaben für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Das Programm ist finanziell gut ausgestattet und läuft noch bis zum 31.12.2022. Was du dort beantragen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.

Förderziele des Programms

Die Förderung von „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ möchte Lücken im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder schließen. Die Erreichbarkeit, Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit von Hilfseinrichtungen sollen verbessert werden. Das klingt erstmal recht bürokratisch, keine Sorge, ich werde das gleich noch mit Beispielen füllen.

Ein weiteres wichtiges Anliegen der Förderung ist es, einen Zugang zu bisher nicht so gut erreichte Zielgruppen zu ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel Frauen mit Behinderungen, Frauen mit psychischen Erkrankungen, Frauen mit vielen Kindern oder älteren Söhnen oder auch Frauen in ländlichen Regionen.

Ich habe es eingangs geschrieben, förderfähig sind sowohl Projekte, als auch Baumaßnahmen. Erstere werden über das Bundesinnovationsprogramm gefördert, letztere über das Bundesinvestitionsprogramm. Ich werde dir die wesentlichen Inhalte aus beiden Programmen vorstellen, so dass du dir ein gutes Bild über die förderfähigen Inhalte, Fristen und den Antragsweg machen kannst. Für alle weiteren Infos ´gebe ich dir die entsprechenden Links, damit du dich – solltest du einen Antrag in Erwägung ziehen – ausführlich informieren kannst.

Hilfe von der Bundesservicestelle

Apropos Antrag: Zum Bundesprogramm gibt es eine Bundesservicestelle. Sie berät inhaltlich und administrativ zur Antragstellung, diesen Service solltest du auf jeden Fall nutzen. 

Das Bundesinnovationsprogramm

Das Bundesinnovationsprogramm läuft bis 2022, gefördert werden hier Projekte, die den Zugang zu Schutz und Beratung erleichtern, Hilfsangeboten passgenauer und funktionsfähiger machen und zur Prävention von Gewalt gegen Frauen beitragen. Doch dazu später mehr.

Gefördert werden innovative Projekte auf Bundesebene, Modellprojekte und Studien. Projekte können über mehrere Jahre laufen, müssen aber spätestens zum 31.12.2022 abgeschlossen sein. Insgesamt stehen für die Förderung innovativer Projekte 5 Mio. Euro pro Haushaltsjahr bis 2022 zur Verfügung, damit lässt sich schon was anfangen, meine ich.

Lass uns nun mal genauer auf die Inhalte schauen:

Förderfähige Inhalte im Bundesinnovationsprogramm

Das Bundesinnovationsprogramm hat fünf Schwerpunkte, du findest sie ausführlich formuliert in den Leitlinien der Förderung „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen. Hier gebe ich dir die Kurzversion mit Beispielen möglicher Maßnahmen wieder, alles weitere kannst du dort nachlesen. 

Zu den Schwerpunkten gehört

Qualifizierung von Fachkräften und bislang unzureichend erreichten Berufsgruppen

Beispiele förderfähiger Maßnahmen:

  • Trainings, Weiterbildungen, Qualifizierungen für Fachpersonal und Berufsgruppen, die (Erst)- Kontakt zu gewaltbetroffenen Frauen und Kindern haben,
  • Entwicklung von Curricula und Handreichungen zum Umgang mit vulnerablen Zielgruppen

Verbesserung des Zugangs und der Unterstützung für bisher nicht oder unzureichend erreichte und/oder besonders vulnerable Zielgruppen

Beispiele förderfähiger Maßnahmen:

  • Die Entwicklung sowie Umsetzung von neuen Konzepten und Modellen zum Schutz und zur Unterstützung einschließlich der Aspekte der Risiko- und Gefährdungsanalyse,
  • angepasste/zielgruppengerechte Information,
  • Angebote der mobilen Beratung,
  • neue kommunale Kooperationen, mit z. B. Jugendhilfe, Bildungseinrichtungen, Suchtberatungsstellen, Jobcenter, Polizei, Ausländerbehörden, Gesundheitswesen

Erprobung konzeptioneller und qualitativer Weiterentwicklungen von Schutz- und Unterstützungsangeboten, auch zur Anpassung an neue Herausforderungen

Beispiele förderfähiger Maßnahmen:

  • innovative Erstanlaufmodelle,
  • (teil-)offene Schutzmodelle im Frauenhaus,
  • Modelle, die der Differenzierung des Schutzbedarfs nach Gefährdungslage Rechnung tragen,
  • integrierte Beratungsangebote („One Stop Shops“),
  • Modelle für Übergangsangebote (Second Stage)

Weiterentwicklung der Täterarbeit bei Gewalt an Frauen im Rahmen interinstitutioneller Kooperationsbündnisse

Beispiele förderfähiger Maßnahmen:

  • innovative Projekte in Tätereinrichtungen,
  • Auf- bzw. Ausbau des Angebots für Tätergruppen, für die es bislang keine entsprechenden Hilfen gibt,
  • innovative Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung von Angeboten der Täterarbeit.

Maßnahmen der Präventionsarbeit

Beispiele förderfähiger Maßnahmen:

  • Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren,
  • Erarbeitung von Informationsmaterialien,
  • Bildung neuer gesellschaftlicher und/oder beruflicher Bündnisse mit dem Ziel der Verhütung von Gewalt gegen Frauen

Wissenswertes zum Antrag

Im Bundesinnovationsprogramm gibt es keine Antragsfristen, du solltest deinen Antrag jedoch mindestens drei Monate vor dem geplanten Projektstart stellen. Eine Förderhöchstsumme gibt es nicht, die Förderquote liegt bei 80%. Du musst also 20% Eigenmittel mit einbringen.

Es gibt recht viele Informationen zu den Inhalten des Programmes, die ich dir ans Herz lege. Dazu gehört die Ausschreibung, die Informationen und FAQ und die Förderleitlinie.

Kommen wir nun zum zweiten Teil, dem Bundesinvestitionsprogramm.

Das Bundesinvestitionsprogramm

Mit dem investiven Teil des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert das Bundesfrauenministerium in den Jahren 2020 bis 2023 Aus-, Um- und Neubau von Schutz- und Beratungsreinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Auch der Erwerb von Grundstücken oder die Sanierung von Gebäuden ist förderfähig. Mit jährlich 30 Millionen Euro ist das Programm ganz gut mit Fördermitteln ausgestattet.

Die Umsetzung des Investitionsprogramms wird in enger Kooperation mit den Ländern durchgeführt, neben den Bundesmitteln kannst du für dein Vorhaben auch Landesmittel beantragen.

Förderfähige Inhalte im Bundesinvestitionsprogramm

Eine ungefähre Vorstellung von dem, was hier förderfähig ist, hast du nun schon, ergänzend sei noch gesagt, dass insbesondere gewaltbetroffene Frauen, für die es bislang bundesweit nicht ausreichend Kapazitäten beziehungsweise keine ausreichende Zahl an spezialisierten Unterstützungsangeboten gibt, von ihm profitieren sollen. Es gibt drei Schwerpunkte in dem Programm, dazu gehören diese Ziele:

  • Barrierefreiheit in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen
  • Schaffung von mehr räumlichen Unterbringungsmöglichkeiten in unterversorgten Regionen und für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen sowie
  • Schaffung von Übergangsangeboten

So läuft der Antrag

Im Bundesinvestitionsprogramm ist das Antragsverfahren etwas umfangreicher als im Innovationsprogramm. Hier muss dein Vorhaben diese Schritte bis zur Bewilligung zurücklegen:

  1. Förderanfrage
  2. Befürwortende Stellungnahme deines Bundeslandes und Vorauswahl
  3. Koordinierungsgespräch
  4. Antrag
  5. Zuwendungsbescheid

Lass dich davon aber nicht abschrecken, wie man im Rheinland so schön sagt: Von nix kütt nix. Hier geht es um viel Geld, da lohnt auch der Aufwand. Nimm auf jeden Fall die Beratung der Servicestelle in Anspruch und nutze ihre Unterstützung.

Wissenswertes zum Antrag

Im Gegensatz zum Bundesinnovationsprogramm gibt es in diesem Programm Fristen. Für 2020 sind sie aufgehoben, bis zum 31.12. kannst du also noch einen Antrag stellen, für die Folgejahre gilt der Stichtag 31. März.

Es gibt auch hier keine Förderhöchstgrenze, die Förderquote liegt bei bis zu 90%, du musst also 10% der Kosten durch Eigenmittel oder weitere Drittmittel bestreiten.

Informationen, die du vor dem Kontakt mit der Servicestelle lesen solltest, sind diese:Informationen und FAQ, und die Förderrichtlinie. 

 


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