750 Millionen Euro für investive Vorhaben 2021

Bereits im Juni 2020 hat die Bundesregierung 2,75 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschülern in Aussicht gestellt, Bund und Länder verhandeln noch über die genauen Konditionen. Nun wird es ein „Vorprogramm“ geben, um den Ausbau zu beschleunigen. Die Bundesregierung hat dazu 750 Millionen Euro bereit gestellt. Diese müssen allerdings bis Ende des Jahres für investive Vorhaben zum Ausbau, zur Planung oder zur Ausstattung verwendet werden. Es gilt also, schnell zu sein. Was hier geht, das erfährst du in diesem Beitrag.

Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder – Investitionsprogramm 2020

Das Investitionsprogramm 2020 wurde Ende Dezember beschlossen, der Bund hat dazu auch bereits eine Förderrichtlinie herausgebracht, aus der ich dir gleich die Fördermöglichkeiten vorstellen werde. Und die sind interessant, wie ich finde. Doch vorab gibt’s erst noch Hinweise zum Förderprogramm Ganztag, die für dich wichtig sind.

Beantragt wird über die Länder

Der Bund stellt für das Förderprogramm Ganztag 750 Millionen Euro bereit, beantragt wird das Geld über die einzelnen Bundesländer. Diese geben eine jeweils eigene Förderrichtlinie heraus und können dort auch eigene Schwerpunkte setzen. Die Förderrichtlinie deines Bundeslandes wirst du zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch vergebens suchen, sie sind noch nicht erstellt.

Du fragst dich jetzt vielleicht, warum ich dann überhaupt schon den Beitrag schreibe. Das liegt daran, dass in diesem Förderprogramm Gelder im Jahr 2021 beantragt und auch ausgegeben werden müssen. Du solltest also vorbereitet sein, wenn dein Bundesland seine Förderrichtlinie rausbringt. Und da dachte ich, ein solcher Beitrag hier könnte dir dabei helfen. ?

Schauen wir doch grad mal auf das, was hier förderfähig ist, dann kannst du in Ruhe überlegen, ob das was für dich und dein Angebot ist.

Förderfähige Inhalte im Förderprogramm Ganztag

Im Förderprogramm Ganztag geht es um Investive Maßnahmen zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschülern. Kurz, es geht um Anschaffungen für Ausstattung, Neubau, Umbau, Modernisierung oder Sanierung. Bist du da gerade mittendrin, ärgere dich nicht, es gibt sogar Möglichkeiten, bereits begonnene Projekte fördern zu lassen. Doch dazu später mehr. Erst kommt mal die Liste all der Vorhaben, die über das Förderprogramm Ganztag förderfähig sind.

Ich zitiere aus der Richtlinie des Bundes:

Ausstattung

Gefördert werden Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, im Küchen- und Sanitärbereich sowie Außenflächen einschließlich deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme. Darunter fallen insbesondere:

  • Mobiliar,
  • Spiel- und Sportgeräte,
  • Fahrzeuge, die die Nutzung anderer Angebote im Sozialraum ermöglichen und der Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, des Sports oder der kulturellen Bildung dienen,
  • Maßnahmen, die der Verbesserung der Hygienebedingungen dienen (z.B. Reinigungs- und Desinfektionsvorrichtungen, separate Toiletten, mobile Trennwände).

Ausstattungsinvestitionen sind förderfähig, wenn sie zusätzliche Betreuungsplätze für Grundschulkinder schaffen oder die Betreuungsumgebung qualitativ verbessern.

Baumaßnahmen

Zu den förderfähigen Baumaßnahmen zählen:

  • Umwandlungsmaßnahmen, für die keine über eine Genehmigungsplanung zur Nutzungsänderung hinausgehenden Architekten- und Ingenieurleistungen erforderlich sind,

  • Modernisierungs-, Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie der Erwerb von Gebäuden einschließlich der energetischen Sanierung,

  • Neubaumaßnahmen als selbständig nutzbare Bauwerke,

  • Investive Begleitmaßnahmen, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorstehend genannten Baumaßnahmen stehen und von Dritten (außerhalb der Verwaltung) erbracht werden (z.B. Architekten- und Gutachterleistungen für das Verfahren zur Baugenehmigung, Entwässerungsplanung, Grundrisszeichnung, statische Berechnung, Nutzflächen- und Kubaturberechnung, Wärmeschutznachweis, Angaben über Abstandsflächen, Nachweis über Versorgungs- und Entsorgungsanlagen).

Bauvorbereitende Maßnahmen

Zu den förderfähigen investiven Begleitmaßnahmen vor Baubeginn zählen:

  • die Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung),
  • die Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen für zum Beispiel Strom, Gas, Wasser und Fernwärme,
  • der Ankauf von Grundstücken.

Die Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote stehen.

Wie du siehst, ist hier einiges möglich, was der ausführlicheren Planung bedarf. Denke allerdings daran, dass dein Bundesland vielleicht eigene Schwerpunkte gesetzt hat und prüfe in der für dich geltenden Richtlinie genau nach, ob dein Vorhaben dort auch aufgeführt ist.

Förderquoten

Hier wird‘s jetzt ein bisschen kompliziert. Der Bund fördert mit 70%, Bundesländer oder Kommunen tragen den Rest. Das müssen aber nicht immer 30% sein, denn auch finanzschwache Kommunen sollen von dem Förderprogramm Ganztag profitieren können. Insgesamt müssen Bundesländer und Kommunen am Ende 30% tragen, wie die einzelnen Länder das ausgestalten bleibt abzuwarten.

Infos zur Antragstellung

Du weißt es ja schon, deinen Antrag stellst du über dein Bundesland. Hier findest du einen Link, in dem die Ansprechpartner und Förderrichtlinien der einzelnen Bundesländer aufgeführt werden (sollen). Derzeit ist er halt noch leer.   

Förderzeitraum

Dein Vorhaben muss spätestens am 30. Juni 2021 begonnen werden. Ich empfehle dir, mit den Vorüberlegungen und Vorbereitungen nicht auf die Förderrichtlinie deines Landes zu warten, das könnte sonst knapp werden.

Gut ist: Auch bereits begonnene Projekte können durch das Förderprogramm Ganztag noch gefördert werden. Die Voraussetzungen dafür sind grob gesagt diese:

  • Das Vorhaben wurde nach dem 17 Juni 2020 begonnen und ist noch nicht abgeschlossen
  • Selbstständige, noch nicht begonnen Abschnitte der Investitionsmaßnahme stehen noch aus
  • Das Vorhaben wurde nicht durch EU-Gelder oder aus anderen Bundesprogrammen gefördert.

Ist das für dich eine interessante Möglichkeit, dann prüfe die Voraussetzungen noch einmal im Detail, ich habe sie hier nur grob wiedergegeben. Und gerade bei diesen Dingen liegt der Teufel ja häufig im Detail.

Weitere Infos

Wenn dich diese Fördermöglichkeit interessiert, dann lies dir auf jeden Fall schon mal die Förderrichtlinie des Bundes durch, du findest sie und weitere Informationen zum Förderprogramm Ganztag hier.   


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