Mit seiner Bewilligung sichert dein Förderer dir Fördergelder zu. Nicht immer werden sie direkt ausgezahlt, unter Umständen musst du einen Mittelabruf einreichen, um sie zu erhalten. Dazu gibt es verschiedene Varianten und einige Regeln, die du beachten solltest, in diesem Beitrag erfährst du mehr dazu.
Bewilligte Fördermittel erhalten
In der Förderlandschaft gibt es viele unterschiedliche Akteure: Stiftungen, Soziallotterien, Medienfonds oder die öffentliche Hand. Genauso variantenreich sind die Wege, wie du an die Fördergelder kommst, die dir bewilligt wurden.
Manche Förderer zahlen nach der Bewilligung unaufgefordert die volle Fördersumme auf das Konto, das du im Antrag angegeben hattest. Andere wieder zahlen erst, wenn du den Verwendungsnachweis für dein Projekt eingereicht hast. Hier musst du also zunächst alle Projektkosten vorfinanzieren, ehe du die Fördergelder erhältst. In einem solchen Fall kannst du anfragen, ob eine Abschlagszahlung möglich ist, sollte die Vorfinanzierung für dich nicht möglich sein. Unter Umständen bietet dein Förderer dir diese Möglichkeit an.
Möglich ist auch eine Variante zwischen den beiden genannten: Dein Förderer überweist unaufgefordert einen Teil der bewilligten Summe, die Restzahlung gibt es nach Prüfung deines Verwendungsnachweises.
Das wären die Möglichkeiten, in denen du während deines Projektes nicht aktiv werden musst, um die bewilligten Mittel zu erhalten. Wie schaut es nun aber aus, wenn du aktiv die bewilligten Mittel abrufen musst?
Der Mittelabruf
Auch hierzu gibt es verschiedene Varianten, denn grundsätzlich kann jeder Förderer für sich festlegen, wie er die Mittelauszahlung gestalten will. Die Öffentliche Hand – Bund, Länder, Gemeinden und so weiter – haben da nicht so viel Spielraum, sie müssen sich an die für sie geltende Haushaltsordnung halten.
Hat dein Förderer bestimmte Auflagen zum Abruf der Mittel, so steht das im Bewilligungsbescheid oder in den Anlagen, die er zur Bewilligung mitgesandt hat. Manchmal findest du dort schon ein Formular zum Abruf der Mittel oder den Hinweis, wo du ein solches herunterladen kannst.
Manchmal ist dieser Hinweis aber auch etwas versteckt, nämlich dann, wenn im Bewilligungsbescheid auf geltende Nebenbestimmungen verwiesen wird. Im öffentlichen Bereich sind dies die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung, kurz ANBest-P.
Auch die solltest du dir aufmerksam durchlesen. Vieles von dem, was ich hier schreibe, findest du dort wieder. Es gibt auch andere Varianten der Allgemeinen Nebenbestimmungen, zum Beispiel für Kommunen oder Universitäten, in diesem Beitrag beziehe ich mich aber auf die Variante für die Projektförderung.
Frist zum Mittelabruf?
Bevor du dich aber näher mit dem Mittelabruf an sich beschäftigst, prüfe erstmal, ob es eine Frist für ihn gibt. Das kommt nicht selten vor, verpasst du sie, kann es sein, dass die Mittel verfallen. Und das wäre ja mehr als ärgerlich. Schau also genau in deinen Bewilligungsbescheid und trage dir die Frist – sollte es eine solche geben – mit einem Vorlauf von vier Wochen in deinen Kalender ein, damit du sie auf keinen Fall verpasst. Vier Wochen lassen dir ausreichend Zeit, ihn vorzubereiten, unter Umständen musst du dazu nämlich deine bisherigen Projektausgaben nachweisen.
Wie viel kannst du abrufen?
Wie viel du abrufen kannst, hängt von den Vorgaben deines Förderers ab, einige Varianten habe ich dir ja schon genannt. Ich kenne Förderer, die feste Vorgaben für die einzelnen Mittelabrufe machen, 50% der bewilligten Summe beim ersten Mittelabruf, 25% beim zweiten Mittelabruf und 25% nach Prüfung des Verwendungsnachweises wäre zum Beispiel eine Variante. Auch diese Infos findest du im Bewilligungsbescheid oder in den dazu geltenden Anlagen oder Richtlinien.
Ausgabefristen im Mittelabruf
Besonders im öffentlichen Bereich wirst du auf eine Begrenzung der abrufbaren Mittel stoßen, hier darfst du nur so viel abrufen, wie du innerhalb der nächsten sechs Wochen oder zwei Monate ausgeben wirst. Welche Frist für dich gilt, kannst du den für dein Projekt geltenden Nebenbestimmungen entnehmen, den ANBest-P. Hintergrund ist der, dass öffentliche Gelder nicht abgerufen und auf einem Sparkonto geparkt werden sollen. Hier musst du also ein bisschen kalkulieren, was in der nächsten Zeit in deinem Projekt an Ausgaben anfallen wird. Wenn dein Projekt länger dauert, kann das natürlich bedeuten, dass du mehrere Mittelabrufe einreichen musst. Vielleicht kannst du auch einen Teil vorfinanzieren, bereits verausgabte, noch nicht refinanzierte Beträge kannst du natürlich auch mit abrufen.
Abrufhöhe abhängig von der Förderart
Kommen wir zum letzten Kriterium, das die Höhe des Mittelabrufes bestimmt: Die Finanzierungsart, nach der dein Förderer dein Projekt finanziert. Relevant für den Mittelabruf ist die Anteilfinanzierung und die Fehlbedarfsfinanzierung, auch das wieder typische Begriffe im großen Feld der öffentlichen Fördermittel. Die folgenden Erklärungen kannst du übrigens in den ANBest-P nachlesen, welche Finanzierungsart dein Förderer bewilligt hat, steht im Bewilligungsbescheid. Schau dort nach.
Mittelabruf bei Fehlbedarfsfinanzierung
Die Fehlbedarfsfinanzierung funktioniert nach folgender Logik: Grob gesagt bewilligt dein Förderer dir den Betrag, der dir zu Finanzierung deines Projektes fehlt. In der Regel ist dieser Betrag nach oben gedeckelt, steigen die Kosten deines Projektes über die Antragssumme, beteiligt sich dein Förderer nicht.
Beispiel: Dein Projekt kostet 10.000 Euro, du hast Eigenmittel in Höhe von 3.000 Euro, dein Förderer bewilligt eine Zuwendung über 7.000 Euro.
Zur Erinnerung: Dein Förderer bewilligt dir das, was dir an Geldern fehlt. Für den Mittelabruf bedeutet das, dass du zuerst deine Eigenmittel in voller Höhe einsetzt und erst dann Mittel abrufen kannst.
Beispiel: Im Projekt wurden 5.000 Euro verausgabt, abzüglich deiner Eigenmittel in Höhe von 3.000 Euro bleiben 2.000 Euro, diese kannst du im Mittelabruf abrufen.
Mittelabruf bei Anteilsfinanzierung
Bei der Anteilsfinanzierung sieht es etwas anders aus, hier beteiligt sich dein Förderer mit einem bestimmten Prozentsatz – zum Beispiel 50% – an den anfallenden Kosten. Auch hier ist der Betrag gewöhnlich nach oben gedeckelt, steigende Projektkosten gehen zu deinen Lasten.
Beispiel: Dein Projekt kostet 10.000 Euro, dein Förderer beteiligt sich mit 50%, also 5.000 Euro.
Für den Mittelabruf bedeutet das, dass jeder Euro, den du ausgibst, nur zu 50% von deinem Förderer finanziert wird.
Beispiel: Im Projekt wurden 5.000 Euro verausgabt, 50% davon, also 2.500 Euro, kannst du abrufen.
So, ich hoffe, der Mittelabruf ist für dich ein bisschen klarer geworden, letztendlich ist es eine Rechenaufgabe, wie viel du abrufen kannst, dein Bewilligungsbescheid gibt dir Auskunft, welchen Rechenweg du dazu wählen musst.
Ein bisschen Fleißarbeit gehört natürlich auch mit dazu, wenn du bisherige Ausgaben des Projektes nachweisen musst. Letzten Endes ist das aber keine überflüssige Arbeit, spätestens im Verwendungsnachweis musst du das ja sowieso tun. Wenn du das schon für den Mittelabruf machst, kannst du gleich mit prüfen, wie dein Projekt im Soll liegt, und das kann keinesfalls überflüssig sein.
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