Förderung von E-Bikes & Co – bis 20.000 Euro ohne Eigenmittel

Aktion Mensch fördert E-Bikes und Zubehör mit bis zu 20.000 Euro, um so die Mobilität von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Hier beschreibe ich dir kurz, was in diesem Programm möglich ist.

Mobilität für wen?

Mit dem Förderprogramm „Mobil mit Rad“ richtet sich Aktion Mensch an Menschen mit Behinderungen. Selbstbestimmung in der Freizeit und bei sozialen Interaktionen setzen eine gewisse Mobilität voraus, mit der Förderung der verschiedensten Formen von Fahrrädern oder E-Bikes will Aktion Mensch dazu beitragen, den Bewegungsradius dieser Zielgruppe zu erhöhen.

Gewisse Einschränkungen in der Zielgruppe gibt es allerdings. So sind Seniorinnen und Senioren mit altersbedingten Behinderungen wie Demenz oder Mobilitätseinschränkungen nicht Zielgruppe dieses Programms. Auch Einzelpersonen können keinen Antrag stellen, Fördervoraussetzung ist nämlich, dass die angeschafften Fahrräder gemeinschaftlich genutzt werden.

Sollten diese Voraussetzung bei deiner Idee erfüllt sein, ist das Förderprogramm aber eine gute Finanzierungsmöglichkeit, vor allem, da du keine Eigenmittel mitbringen musst.

Was ist förderfähig?

Aktion Mensch fördert die Anschaffung oder die Mietkosten für besondere Fahrräder mit und ohne Elektroantrieb wie zum Beispiel

  • Rollstuhlbeförderungsräder,
  • Parallel-Tandems,
  • Dreirad-Tandems,
  • Dreirad-Fahrräder,
  • Rikschas,
  • Lastenfahrräder
  • Handbikes

Diese Räder können auch gebraucht gekauft werden, allerdings geht das nur bei einem autorisierten Fachhändler, der auch eine Garantie gewährt. Bei der Miete von Fahrrädern musst du beachten, dass die Förderung maximal ein Jahr läuft, gefördert werden also Mietkosten nur für 12 Monate.

Die Förderung beschränkt sich dabei nicht nur auf die Anschaffung der Räder, auch Kosten für Zubehör, sichere Mobilität und sichere Unterbringung der Räder sind förderfähig. Dazu kannst du zum Beispiel diese Investitions-, Sach- und Honorarkosten beantragen:

  • Sicherheitsausstattung wie zum Beispiel Helme und Warnwesten
  • Fahrradnavigationsgeräte
  • Zusätzlicher Akku
  • Reparaturkosten
  • Bau oder Umbau von witterungs- und diebstahlsicheren Stellplätzen
  • Aktivitäten, um die Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen
  • Fahr- und Sicherheitstraining

Diese Kosten sind aber nur in Verbindung mit einem Fahrradkauf oder einer Fahrradmiete förderfähig. Wenn dein Projekt nur die Kosten für ein Fahrsicherheitstraining und Sicherheitsausstattung umfasst, kannst du es hier nicht fördern lassen. Da dies aber eine 100%-Förderung ohne Eigenmittel ist, spricht ja nichts dagegen, ein solches Projekt um die längerfristige Miete eines Fahrrades zu erweitern.

Das solltest du noch wissen

Ich schrieb es eingangs schon, ein Fahrrad, dass nur von einer Person genutzt wird, ist hier nicht förderfähig, vielmehr soll die Mobilität von mehreren Personen gefördert werden. So kannst du die angeschafften Fahrräder kostenlos an Menschen mit Behinderung verleihen, oder du schaffst Räder für Menschen einer Wohngruppe oder eines anderen Angebotes für Menschen mit Behinderungen an.

Insgesamt darf dein Vorhaben nicht mehr als 25.000 Euro kosten, bis zu 20.000 Euro gibt Aktion Mensch dazu. Solange du also unter 20.000 Euro bleibst, benötigst du keine Eigenmittel.

Der Antrag ist einfach gehalten, Kostenvoranschläge oder Angebot musst du ebensowenig einreichen wie eine Stellungnahme der öffentlichen Hand. Wie immer gilt, dass dein Projekt vor Antragstellung nicht begonnen haben darf.

Alle Infos zur Fördermöglichkeit und den Link zur Antragstellung findest du auf der Homepage von Aktion Mensch.


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