Der Kirchliche Entwicklungsdienst der Nordkirche (KED) fördert Partnerschaftsprojekte, Bildungsprojekte und Bildungsreisen in den globalen Süden für Antragsteller aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Hier erfährst du mehr dazu.

Fördermittel auch für nicht-kirchliche Gruppierungen

Den kirchlichen Entwicklungsdienst gibt es seit über 50 Jahren. Er finanziert sich aus Kirchensteuermitteln und beteiligt sich zum Beispiel an den Fördermitteln von Brot für die Welt. Ein Teil der Mittel bleibt bei der Nordkirche, die damit verschiedene entwicklungspolitische Vorhaben in Deutschland, Asien, Afrika und Lateinamerika fördert. Das Gute daran: Auch Gruppen, die nicht kirchlich organisiert sind, können hier einen Antrag stellen, zwar nicht für alle Projekte, aber doch für einige. Dazu später mehr. Lass uns erst einen Blick auf die Gesamtpalette werfen.

Der KED fördert

  • Projekte der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit
  • Entwicklungspolitische Bildungsreisen
  • Ökumenische Begegnungs- und Lernreisen
  • Partnerschaftsprojekte
  • Konfirmandenprojekte
  • größere Bildungsmaßnahmen und mehrjährige Projekte mit besonderen Zielgruppen und Projektstellen

Inhalte der KED-Förderung

Grundsätzlich geht es dem Kirchliche Entwicklungsdienst um entwicklungspolitische Inhalte, so manche der genannte verbindest du vielleicht nicht direkt mit Entwicklungspolitik, deshalb führe ich sie hier noch einmal auf:

  • Menschenrechte,
  • Globalisierung,
  • Klimawandel und Klimagerechtigkeit,
  • Fluchtursachen und Migration,
  • Fairer Handel und kritischer Konsum,
  • nachhaltige Landwirtschaft und Wasserversorgung,
  • Geschlechtergerechtigkeit,
  • HIV/Aids,
  • Bildung oder Überwindung von Armut.

Dein Projekt sollte dazu beitragen, einen Prozess des Umdenkens bei deinen Teilnehmenden anzustoßen. Das gilt für Teilnehmende aus Deutschland genauso wie für Projekte, die du in Afrika, Asien oder Lateinamerika durchführst, natürlich käme hier noch hinzu, dass dein Projekt ein Beitrag zur Lösung der genannten Probleme sein kann.

So, jetzt aber genug der Vorrede, schauen wir uns mal die einzelnen Fördermöglichkeiten an.

Ich gebe dir zu jeder Fördermöglichkeit einen kurzen Steckbrief, am Ende des Beitrags gibt es wie immer einen Link, unter dem du dir die Details der Förderung näher anschauen kannst. Das solltest du auch unbedingt tun, falls du einen Antrag erwägst.

Entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit 

Worum geht’s?

Der Kirchliche Entwicklungsdienst fördert entwicklungspolitische Bildungsarbeit oder Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit, die Themen habe ich dir gerade schon benannt.

Was wird gefördert?

Neben den klassischen Formaten für Teilnehmende können hier auch Angebote für Multiplikatoren zu Themen oder Methoden der entwicklungspolitischen Bildungs- oder Öffentlichkeitsarbeit gefördert werden. Ansonsten gibt es hier eine gute Bandbreite an förderfähigen Formaten, zu ihnen gehören zum Beispiel

  • Seminare, und Tagungen,
  • Aktionen,
  • Kampagnen,
  • Ausstellungen,
  • Schulprojekte

Auch Kunst- und Kulturprogramme sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig, frag hier aber vorher nach, ehe du dich an den Antrag machst. Den Kontakt gibt’s am Ende des Beitrages.

Wer kann einen Antrag stellen und wie hoch ist die Förderung?

Ich schrieb es schon, die Förderung ist hier und bei einigen anderen Fördermöglichkeiten nicht auf kirchliche Akteure beschränkt. Auch andere Vereine, Initiativen oder Gruppierungen können einen Antrag stellen. Wichtig ist, dass sie aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein oder Hamburg stammen.

Der Kirchliche Entwicklungsdienst bezuschusst dein Vorhaben mit 50% der förderfähigen Kosten.

Entwicklungspolitische Bildungsreisen und ökumenische Begegnungs-und Lernreisen

Diese beiden Reiseformate werden vom Kirchliche Entwicklungsdienst in zwei verschiedenen Programmen gefördert, da die Förderung aber sehr ähnlich ist, bin ich so frei, und fasse sie hier zusammen.

Für beide Fördermöglichkeiten gilt

  • Gefördert werden Gruppen von 3 bis 8 Personen gefördert, bei Jugendgruppen darf die Zahl abweichen.
  • Die Teilnehmenden 16 Jahre und älter.
  • In der Gruppe sind ungefähr gleich viele Männer und Frauen
  • Rund- oder Besichtigungsreisen werden nicht gefördert, das Programm sollte sich auf eine Region beschränken
  • Die Reise soll mindestens 14 Tage und höchstens sechs Wochen dauern
  • Eine umfassende Vor- und Nachbereitung wird erwartet
  • Die Reiseerfahrungen sollten im Nachgang über gezielte Aktionen mit anderen geteilt werden

Soweit zu den Gemeinsamkeiten, kommen wir zu den Unterschieden:

Entwicklungspolitische Bildungsreisen

Um förderfähig zu sein, muss bei der geplanten Reise eine entwicklungspolitische Fragestellung im Mittelpunkt stehen. Begegnungen und Gespräche mit den Menschen vor Ort sind dabei wichtige Eindrücke, gerne sieht der Kirchliche Entwicklungsdienst auch, wenn eine solche Reise Teil eines langfristigen Engagements ist.

Der Kirchliche Entwicklungsdienst bezuschusst Reisen in den Süden mit bis zu 400 € pro TeilnehmerIn, Flugkosten von Partnern aus dem Süden nach Deutschland können in voller Höhe übernommen werden. Antragsberechtigt sind hier dieselben Akteure wie schon bei der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit.  

Ökumenische Begegnungs- und Lernreisen

Bei ökumenischen Begegnungs- und Lernreisen stehen ökumenische Lernprozesse und die Förderung der ökumenischen Gemeinschaft im Mittelpunkt. Dazu gehört auch das Kennenlernen der jeweiligen Lebensumstände, der Gesellschaft, der Kultur, der Sprache, der Art zu denken und zu glauben.

Der Kirchliche Entwicklungsdienst bezuschusst Reisen in den Süden mit bis zu 200 € pro TeilnehmerIn, Flugkosten von Partnern aus dem Süden nach Deutschland können in voller Höhe übernommen werden. Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Partnerschaftsgruppen aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg.

Förderung von Partnerschaftsprojekten über die Kirchenkreise der Nordkirche

Der Titel sagt es schon, diese Fördermöglichkeit können nur Kirchenkreise der Nordkirche nutzen. Der Kirchliche Entwicklungsdienst fördert hier nachhaltige Entwicklungsprojekte und diakonische Maßnahmen, die gemeinsam von kirchlichen Partnerschaftsgruppen und ihren Partnern im Süden entwickelt werden. Das Projekt oder die Maßnahme sollte in eine aktive Partnerschaft eingebettet sein. Ich zitiere hier mal aus den Förderkriterien:

Die Ziele des Förderprogramms bestehen darin:

  • zur nachhaltigen Verbesserung von Lebensbedingungen bei den Partnern im Süden beizutragen

  • das ehrenamtliche Engagement im Rahmen der Partnerschaftsarbeit in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zu stärken

  • die partnerschaftlichen Beziehungen durch gemeinsame Vorhaben, in die beide Seiten ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten einbringen, zu intensivieren

  • ein Bewusstsein zu schaffen für die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Bedingungen in der globalisierten Welt und für die damit verbundene eigene Verantwortung

  • die Partnerschaftsgruppen und ihre Partner als entwicklungspolitische Akteure und sachkundige Anwälte für globale Gerechtigkeit zu stärken und ihr gemeinsames Engagement bekannt zu machen

  • das ökumenische, interkulturelle und entwicklungspolitische Lernen zu unterstützen

  • neue Ansätze in der Partnerschaftsarbeit anzuregen.

Partnerschaftsprojekte werden mit maximal 50% gefördert. Die Gesamthöhe der Förderung ist letztlich davon abhängig, welches Budget der jeweilige Kirchenkreis zur Verfügung stellt, dazu kann ich also nichts sagen. Auch die Partnergemeinde oder Partnerorganisation im Süden muss sich mit eigenen Mitteln beteiligen, das kann sie aber über valorisierte ehrenamtliche Arbeit, Finanzen, Grundstück oder ähnliches.

Förderprogramm „KED-Projekte“

Das Förderprogramm „KED-Projekte“ steht nur Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Dienste und Werke der Nordkirche offen. Hier werden größere Bildungsmaßnahmen und mehrjährige Projekte mit besonderen Zielgruppen und Projektstellen aus dem Bereich der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit gefördert. Den Antrag stellst du formlos, musst dich aber vorher mit der KED Beauftragten Katharina Fenner abstimmen.

Sonst noch wissenswert

Ich lege dir nochmal ans Herz, die entsprechenden Richtlinien und Infos zu den einzelnen Förderprogrammen durchzulesen, alle Infos dazu findest du auf der Homepage des Kirchlichen Entwicklungsdienstes der Nordkirche, hier gibt es auch Kontaktdaten von Ansprechpersonen, solltest du Fragen haben oder dein Projekt vorher abstimmen wollen.   


Du hast noch Fragen?

1. Finde viele weitere Fördermöglichkeiten über die Schlagwortwolke

Rechts in der Seitenleiste findest du die Schlagwortwolke. Klicke auf den Begriff, der dich interessiert und finde jede Menge weiterer Fördermöglichkeiten oder aber ein Thema, zu dem du mehr wissen willst, wie zum Beispiel Projekttransfer, Gender Mainstreaming oder die Belegliste. Probier´s aus!


2. Finde Themen über die Suchfunktion

Hast du eine bestimmte Fördermöglichkeit im Kopf oder einen bestimmten Begriff, zu dem du mehr wissen willst, dann nutze die Suchfunktion. Du findest sie oben rechts im Blog, sie verbirgt sich hinter der kleinen Lupe.


3. Finde Hilfen zur Antragstellung in der Rubrik „Der Antrag“ 

In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.


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Mein Name ist Monika Vog,

ich bin Fundraiserin und Fördermittelexpertin für gemeinnützige Projekte und Aktionen.

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  • Wie finde ich aus den unzähligen Fördermöglichkeiten die passende Förderung für mein Vorhaben?
  • Wie schreibe ich einen überzeugenden Antrag?
  • Was muss ich beim Verwendungsnachweis beachten?

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