Win-Win – Neue Perspektiven für junge Männer mit Flucht- und Migrationshintergrund
Win-Win – Durch Kooperation zur Integration fördert Projekte, die durch neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft die soziale und berufliche Teilhabe junger Männer mit Flucht- oder Migrationshintergrund im Alter von 18 bis 35 Jahren verbessern. Das Programm läuft über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) 2021–2027.
Ziel der Förderung ist der Aufbau tragfähiger Kooperationsstrukturen, die individuelle Unterstützung mit struktureller Weiterentwicklung in den Kommunen verbinden. Die geförderten Ansätze sollen in die kommunale Praxis eingebettet und langfristig verstetigt werden.
Was im Win-Win Programm gefördert wird
Win-Win fördert Projekte, die sozial-innovative Lösungsansätzen zur besseren Integration junger Männer mit Flucht- oder Migrationshintergrund entwickeln, erproben und übertragen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Zielgruppe bislang keinen Zugang zu den regulären Leistungen von Jobcentern oder Agenturen für Arbeit haben oder deren Unterstützung ablehnen.
Bisher galten für Projekte diese vier Einzelziele:
- Einzelziel 1: Entwicklung, Erprobung und Transfer neuer sozial-innovativer Ansätze für junge Männer, die von der Arbeitsverwaltung nicht (mehr) erreicht werden – mit dem Ziel, diese auf andere Kommunen zu übertragen.
- Einzelziel 2: Übertragung und Weiterentwicklung bestehender sozial-innovativer Ansätze aus früheren Win-Win-Projekten auf neue Kommunen (für die Zielgruppe aus Einzelziel 1).
- Einzelziel 3: Entwicklung, Erprobung und Transfer neuer sozial-innovativer Ansätze für junge Männer, die Unterstützungsangebote bewusst ablehnen oder verweigern.
- Einzelziel 4: Übertragung und Weiterentwicklung bestehender Ansätze für die Zielgruppe aus Einzelziel 3 auf andere Kommunen.
Zusätzlich wird unterschieden, ob es sich bei dem Vorhaben um strukturelle Maßnahmen handelt oder um teilnehmerbezogene Maßnahmen.
Mit strukturellen Maßnahmen ist der Aufbau tragfähiger Kooperationsstrukturen zwischen Kommunen, Arbeitsverwaltung, Zivilgesellschaft und lokalen Unternehmen gemeint, wie zum Beispiel:
- Koordinierungsstellen, die die Zusammenarbeit zwischen allen Partnern organisieren, kommunizieren und weiterentwickeln,
- Sensibilisierung von Betrieben und Verwaltung, z. B. zu kultureller Vielfalt oder Antiziganismus,
- Branchenübergreifende Unternehmensnetzwerke, die gezielt Teilzeit-Ausbildungs- und Arbeitsplätze für die Zielgruppe erschließen.
Teilnehmerbezogene Maßnahmen richten sich dagegen direkt an die Zielgruppe und sind darauf ausgerichtet, Vertrauen aufzubauen, individuelle Stabilität zu fördern und Zugänge zur Arbeitswelt zu eröffnen. Dazu gehören unter anderem:
- Beratung zu Deutschkursen und anderen Sprachförderangeboten,
- Unterstützung bei Behördengängen und der Orientierung im Hilfesystem,
- Begleitung beim Einstieg in Arbeit oder Ausbildung, um Abbrüchen vorzubeugen,
- Information zu Fördermöglichkeiten bei Agenturen für Arbeit oder Jobcentern.
Wichtig ist dabei, dass die Maßnahmen nicht parallel zu bestehenden Regelleistungen verlaufen, sondern diese ergänzen. Die enge Abstimmung mit Jobcentern und Arbeitsagenturen ist deshalb verbindlich vorgesehen – insbesondere zur Abgrenzung zu bestehenden Programmen.
Besonderheiten des dritten Win-Win Aufrufes
Mit dem dritten Aufruf fördert Win-Win gezielt die Verstetigung und Weiterentwicklung erfolgreicher Ansätze aus der ersten und zweiten Förderrunde. Es geht darum, bereits erprobte Good-Practice-Modelle in neue kommunale Kontexte zu übertragen – also bewährte Lösungen an neue Orte zu bringen und sie dort lokal anzupassen und strukturell zu verankern.
Der Fokus liegt dabei auf der langfristigen Wirksamkeit: Projekte sollen nachhaltig in bestehende Strukturen integriert und dauerhaft nutzbar gemacht werden.
Mit neuen Ideen kannst du dich in diesem Aufruf also leider nicht bewerben. Eine Liste mit den 10 Good-Practice-Modellen, deren Übertragung in diesem Aufruf gefördert werden, findest du auf der Webseite dem ESF-Portal.
Wer ist antragsberechtigt
Einen Antrag bei Win-Win können juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland einreichen. Das heißt im Klartext:
- Kommunen und kommunale Einrichtungen,
- Wohlfahrtsverbände,
- Migrant*innenorganisationen,
- gemeinnützige Träger,
- Kammern, Unternehmen oder wirtschaftsnahe Institutionen.
Da es in dem Programm um den Aufbau Kooperationsstrukturen geht, musst du dein Projekt allerdings im Verbund mit mindestens einer anderen unabhängigen Organisation einreichen. Einen Einzelantrag als alleiniger Träger ohne Kooperationspartner ist nicht möglich.
Es gibt noch eine weitere Einschränkung: Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn in deiner geplanten Projektregion keine vergleichbaren Maßnahmen aus anderen ESF-Plus-Programmen oder dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) umgesetzt werden.
So soll eine „Doppelförderung“ vermieden und die Wirksamkeit der Mittel erhöht werden.
Win-Win Förderkonditionen
Während in den ersten beiden Förderaufrufen im Win-Win Programm Projektbudgets zwischen 250.000 Euro und 1,25 Millionen Euro förderfähig waren, gilt für den dritten Aufruf eine erhöhte Mindestgrenze: Gefördert werden nur noch Projekte, deren Gesamtkosten über den gesamten Förderzeitraum bei mindestens 750.000 Euro liegen. Der Höchstbetrag von 1,25 Millionen Euro bleibt bestehen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt dabei bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der verbleibende Eigenanteil kann durch Eigenmittel, Drittmittel oder projektbezogene Einnahmen gedeckt werden.
Der maximale Förderzeitraum liegt bei 36 Monaten, der früheste Projektbeginn ist der 1. Juni 2026. Dein Projekt darf dabei noch nicht begonnen haben.
Der Antrag bei Win-Win
Wie viele der ESF-Programme hat auch Win-Win ein zweistufiges Antragsverfahren. Im ersten Schritt reichst du bis 14. November eine Interessensbekundung ein. Wird diese positiv bewertet, kannst du einen Vollantrag einreichen. Dies läuft über das Förderportal Z-EU-S. Es ist und bleibt leider eines der sperrigeren Portale, denen du begegnen wirst. Aber mit ein wenig Übung und nachdem du alle Rollen zugewiesen hast, funktioniert es ganz gut. Außerdem gibt es eine Hotline, die kompetent und freundlich Hilfe bietet, solltest du nicht weiter wissen.
Das Wort zum Schluss
Du siehst, mit dem Win-Win Programm kannst du eine Vielzahl verschiedener Projekte umsetzen und auch die Förderhöhe kann sich sehen lassen. Falls du mit dem Gedanken spielst, einen Antrag einzureichen, solltest du auf jeden Fall eine der beiden Infoveranstaltungen – am 04 September und am 08. Oktober – wahrnehmen. Die Anmeldemöglichkeit dazu und alle Infos rund um das Programm und findest du auf dem ESF-Portal.
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