Drei Fördertöpfe für deine Projekte
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert – du ahnst es sicher schon – in Thüringen, aktuell gibt es drei Fördermöglichkeiten über die du finanzielle Unterstützung beantragen kannst: der Sonderfonds für Vereine in Not, integrative Projekte über ‚Nebenan Angekommen‘ und die allgemeine Projektförderung. Was hier geht erfährst du in diesem Beitrag.
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung
Es erübrigt sich fast zu schreiben, dass die Thüringer Ehrenamtsstiftung das Ehrenamt in Thüringen fördert. Ich will dennoch ein zwei Worte zur Stiftung verlieren, denn dieses Ziel erfüllt sie nicht nur mit den drei Fördermöglichkeiten, die ich hier beschreibe. Immer mal wieder gibt sie neue Ausschreibungen mit neuen Fördermöglichkeiten heraus, es lohnt sich also, die Homepage im Blick zu behalten, damit du eine solche Ausschreibung nicht verpasst. Einen Newsletter gibt es leider nicht.
Dafür gibt es auf der Homepage der Thüringer Ehrenamtsstiftung aber noch viele weitere wissenswerte Infos für den ehrenamtlichen Bereich zu Themen wie Fundraising, Versicherungen, Rechtliches, Wettbewerbe und natürlich den vielen verschiedenen Formen der Anerkennung und Unterstützung für Ehrenamtliche in Thüringen.
Kommen wir zu den Fördermöglichkeiten. In diesem Beitrag sind es drei, aber wie gesagt, das mag sich in Zukunft durchaus ändern. Hier geht’s jetzt zu den Infos über den Sonderfonds für Vereine, die allgemeine Projektförderung der Ehrenamtsstiftung und den Engagementfonds ‚Nebenan angekommen‘. Starten wir mit Letzterem
Der Engagementfonds ‚Nebenan angekommen‘
Mit dem Engagementfonds fördert die Thüringer Ehrenamtsstiftung Projekte, die sich für eine gut funktionierende multikulturelle Nachbarschaft einsetzen, Wissen vermitteln oder Begegnung im Dorf, der Gemeinde oder dem Stadtteil ermöglichen und so Vorurteile abbauen. Dazu gehören zum Beispiel
- Tandem-Initiativen zum Beispiel als Sprachlotsen, Integrationsbegleiter, Lernpatenschaften oder Freizeitpatenschaften
- Willkommens-Initiativen wie Nachbarschaftsfeste, interkulturelle Kochabende, Stadt(-teil)rallye
- Kulturvermittelnde Projekte wie Informationsveranstaltungen, Sensibilisierungsworkshops, Theaterworkshops, (Vor-)Lesenachmittage, Veranstaltungen in Stadtteilgärten, Skateboard-, Fahrrad- und Schwimmkurse, Näh-, Holz- und Graffitiwerkstätten, Musikprojekte
Du siehst, die Möglichkeiten sind hier groß. Das Antragsverfahren ist unkompliziert, ein entsprechendes Formular und viele weitere Infos findest du auf der Homepage des Engagementfonds, der hat nämlich einen eigenen Internetauftritt. Die maximale Fördersumme liegt bei 1.000,- Euro pro Antrag, diese kannst du für folgende Kosten verwenden:
- Aufwandsentschädigungen nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz
- Fahrtkosten nach dem Thüringer Reisekostengesetz
- Honorare für Moderatoren, Dolmetscher, Fachkräfte, Künstler,…
- Öffentlichkeitsarbeit: Plakate, Flyer, Vortrags- und Seminarunterlagen,…
- Sachkosten: Büromaterial, Mieten, Telefonkosten, Portokosten,
- Lernhefte und –spiele, Mal- und Bastelmaterial,…
Kommen wir zum nächsten Fördertopf:
Der Sonderfonds Vereine in Not
Dieser Sonderfonds der Thüringer Ehrenamtsstiftung soll Vereinen helfen, die durch Corona in finanzielle Not geraten sind. Die liegt genau dann vor, wenn Vereine anstehende Zahlungen nicht mehr begleichen können. Bestand dieser Zahlungsengpass schon vor Ausbruch der Pandemie, gibt`s leider keine Unterstützung, auch werden entgangene Einnahmen aus Veranstaltungen, die wegen Corona ausgefallen sind, nicht erstattet. Die Unterstützung von bis zu 4.000 Euro kannst du für diese Kosten verwenden:
- Anteilige Kosten für Miete und Pacht, Strom, Nebenkosten
- Internet- und Telefongebühren
- Versicherung
- Verbrauchsmaterial, z.B. Büromaterial, Portokosten
- Mitgliedsbeiträge in Dachorganisationen
- Maßnahmen zur digitalen Mitgliederverwaltung, z.B. Lizenzen für Vereinssoftware
- Kosten für Instandhaltungen (bis 800,- Euro brutto)
- Stornokosten für Veranstaltungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Stornound Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)
Hatte dein Verein trotz Corona Einnahmen, musst du diese angeben. Dazu gehören zum Beispiel andere Fördermittel, Mitgliedsbeträge, Spenden und so weiter.
Antragsberechtigt für den Sonderfonds sind
- gemeinnützig anerkannte Organisationen oder solche mit ausgewiesenem mildtätigen, kirchlichen und/oder religiösen Zweck
- mit Sitz in Thüringen
- die nicht über hauptamtliches Personal verfügen
- die keinen laufenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausführen
- die nicht über Rücklagen verfügen, um den finanziellen Engpass zu überbrücken
- die keine weiteren Förderungen aus anderen Hilfsfonds zur Bewältigung der CoronaPandemie beantragt oder erhalten haben
Der Sonderfonds für Vereine in Not beginnt rückwirkend ab dem 28.03.2020 und ist bis zum 31.12.2020 befristet. Anträge können mehrfach bis zum 01.12.2020 gestellt werden.
Allgemeine Projektförderung
Projekte rund ums Ehrenamt, die nicht in den Sonderfonds oder den Engagementfonds passen, könnten vielleicht ein Fall für die allgemeine Projektförderung der Thüringer Ehrenamtsstiftung sein. Hier können Vereine und Organisation aus allen möglichen Sparten einen Antrag stellen. Zum Beispiel aus diesen Bereichen:
- Soziales,
- Umwelt- und Tierschutz,
- Denkmalschutz,
- Sport,
- Traditions-, Kultur- und Heimatpflege,
- Geflüchteten- und Integrationshilfe,
- Nachbarschaftshilfe,
- Katastrophenschutz
Förderfähige Inhalte
Wichtig ist natürlich, dass dein Projekt ehrenamtliches Engagement in Thüringen fördert. Durch die Stiftung wären Projekte förderfähig, die
- die Menschen für das Ehrenamt gewinnen und motivieren,
- engagierte Menschen unterstützen und Engagement dauerhaft sichern
- neue Formen des Ehrenamtes fördern
- im Rahmen einer Veranstaltung Ehrenamtliche öffentlich ausgezeichnen
- Ehrenamtliche z. B. durch Ehrungen und Preise würdigen
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit betreiben
- der Aus-, Fort- und Weiterbildungenvon Ehrenamtlichen dienen
- die Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit fördern
- modellhaft sind.
Wissenswertes rund um den Antrag
Ein Antragsformular suchst du auf der Seite der Thüringer Ehrenamtsstiftung vergeblich, dafür gibt es aber Kontakt- und Beratungsmöglichkeiten. Die solltest du nutzen und darüber deine Projektidee vorschlagen. So kannst du in Erfahrung bringen, ob dein Vorhaben förderfähig ist und wie du einen Antrag stellen kannst.
Die Antragsfrist ist der 30. Juni eines jeden Jahres. Ausnahmen gelten für Anträge der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen, des Landessportbundes Thüringen e. V., des Landesjugendringes Thüringen e. V. sowie der Landkreise und kreisfreien Städte, ihre Anträge müssen bis zum 30. November des Vorjahres vorliegen.
Du hast noch Fragen?
1. Finde viele weitere Fördermöglichkeiten über die Schlagwortwolke
Rechts in der Seitenleiste findest du die Schlagwortwolke. Klicke auf den Begriff, der dich interessiert und finde jede Menge weiterer Fördermöglichkeiten oder aber ein Thema, zu dem du mehr wissen willst, wie zum Beispiel Projekttransfer, Gender Mainstreaming oder die Belegliste. Probier´s aus!
2. Finde Themen über die Suchfunktion
Hast du eine bestimmte Fördermöglichkeit im Kopf oder einen bestimmten Begriff, zu dem du mehr wissen willst, dann nutze die Suchfunktion. Du findest sie oben rechts im Blog, sie verbirgt sich hinter der kleinen Lupe.
3. Finde Hilfen zur Antragstellung in der Rubrik „Der Antrag“
In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.
Du brauchst mehr Unterstützung?
Wenn dir das alles nicht weiterhilft, schau mal in die Rubrik Angebote. Wir unterstützen dich bei der Fördermittelsuche und der Antragstellung.
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Mein Name ist Monika Vog,
ich bin Fundraiserin und Fördermittelexpertin für gemeinnützige Projekte und Aktionen.
Bei Fördermittel-wissenswert dreht sich alles um diese Fragen:
- Wie finde ich aus den unzähligen Fördermöglichkeiten die passende Förderung für mein Vorhaben?
- Wie schreibe ich einen überzeugenden Antrag?
- Was muss ich beim Verwendungsnachweis beachten?
Zu diesen Themen schreiben Daniel und ich regelmäßig Beiträge in diesem Blog.
Willst du mehr über uns und den Blog foerdermittel-wissenswert wissen, kannst du hier weiterlesen.
Mentoring Fördermittelanträge
Willst du lernen, wie du einen Förderantrag schreibst? Oder besser werden bei dem, was du schon tust?
Dann biete ich dir das Mentoring-Programm Fördermittelanträge an mit Leitfäden, Übungsanträgen und Einzelcoaching.
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Aktion Mensch hat ein neues Förderprogramm im Angebot, es richtet sich an junge Menschen unter 27 Jahren. Mit „Zeichen setzen! Für mehr Respekt und Vielfalt“ will Aktion Mensch gezielt Engagement gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Hass stärken. In diesem Beitrag zeige ich dir, was genau gefördert wird, wer einen Antrag stellen kann – und worauf du bei der Antragstellung achten solltest.
Antragsstopp Aktion Mensch
Ein kurzer Hinweis zu Aktion Mensch: Vielleicht hast du es schon mitbekommen, in fast allen bekannten Förderprogrammen nimmt Aktion seit September 2025 keine neuen Anträge mehr an. Die Gründe, welche Programme vom Antragsstopp betroffen sind und welche nicht und wie es weitergehen wird, erklären wir dir in diesem Beitrag. Doch nun zurück zum neuen Programm.
Ein Zeichen für Vielfalt: Die Idee hinter dem Programm
Aktion Mensch bietet eine neue Förderung gegen Diskriminierung, Ausgrenzung und Hass – mit einem gezielten Fokus auf junge Menschen. Damit sendet Aktion Mensch ein wichtiges Signal: Trotz struktureller Veränderungen bleibt das Engagement für eine inklusive Gesellschaft, in der Vielfalt selbstverständlich gelebt wird, ein zentrales Anliegen.
Zielgruppe sind junge Menschen bis 27 Jahre, ihre Perspektiven, Erfahrungen und Interessen sollen im Zentrum der Projekte stehen. Dabei sollen sie nicht nur mitmachen – Projekte müssen partizipativ angelegt sein, damit die Zielgruppe Projekte aktiv mitgestaltet und so aktiv zur Förderung von Vielfalt und gesellschaftlichem Zusammenhalt beiträgt.
Neben der sichtbaren Positionierung gegen Ausgrenzung sollen Projekte damit auch nachhaltige Impulse für demokratisches Handeln und gesellschaftliche Teilhabe setzen.
Was wird in „Zeichen setzen!“ gefördert?
„Zeichen Setzen!“ gehört zu den Aktions- oder Mikroprogrammen, das heißt, es ist zeitlich begrenzt verfügbar, die Fördersumme ist nicht so hoch, dafür die Antragsstellung überschaubar. Zu den Details kommen wir später, jetzt schauen wir erst auf die Inhalte.
Aktion Mensch fördert hier Projekte, in denen die Vielfalt der Gesellschaft zum Ausdruck kommt. Dabei sollen sie sich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit richten – etwa Rassismus, Antisemitismus, Ableismus, Queerfeindlichkeit oder Diskriminierung aufgrund sozialer Herkunft.
Respekt und Vielfalt – Zwei Handlungsfelder
Dazu gibt es diese zwei Handlungsfelder: Verstehen und handeln sowie Laut werden und Zeichen setzen. Aktion Mensch gibt dazu diese möglichen Inhalte vor:
„Verstehen & handeln“
- Bewusstsein für die Themen Mobbing und Ausgrenzung schaffen
- Perspektiven wechseln und eigenes Handeln reflektieren
- Zivilcourage aufbauen und Handlungsstrategien entwickeln
- Medienkompetenzen vermitteln
- Rollen wie „Respekt-Botschafter*innen“ qualifizieren
- einen „Fairness-Kodex“ vereinbaren
- Ehrenamtliche fortbilden
„Laut werden & Zeichen setzen“
- Aktionen, die sich kreativ und aktionsorientiert für Vielfalt und Toleranz einsetzen,
- auf aktive Selbstwirksamkeit und sichtbare inklusive Haltung setzen und
- sich gegen Mobbing und Ausgrenzung positionieren.
In der Umsetzung dieser Inhalte hast du viele Möglichkeiten, Aktion Mensch gibt dir dazu diese Beispiele:
-
künstlerische Formate wie Theater für Respekt und Vielfalt, Rollenspiele oder Poetry Slam
-
Medienprojekte und Social-Media-Aktionen wie Candystorms, Memes, Kurzclips, Podcast
-
Kampagnen vor Ort umsetzen wie Plakataktionen, Aufkleber, Graffiti, Buttons
-
Durchführung von Initiativen und Protestaktionen wie Flashmobs, Aktionstage, Protestaktion im öffentlichen Raum
Du siehst, es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten hier kreative Projektideen umzusetzen. Was auch immer deine Idee ist, denk daran, dass dein Projekt inklusiv gestaltet ist. Menschen mit Behinderungen müssen nicht deine primäre Zielgruppe sein, sie müssen aber die Möglichkeit haben, an deinem Projekt teilzunehmen. Achte also auf Barrierefreiheit, um ihnen das auch zu ermöglichen. In der Förderung gibt es dafür gesonderte Gelder, um dies zu finanzieren.
Wer kann einen Antrag stellen?
Einen Antrag im Programm „Zeichen setzen! Für mehr Respekt und Vielfalt“ können ausschließlich juristische Personen stellen, die entweder als Träger der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt sind oder Mitglied in einem anerkannten Wohlfahrtsverband sind.
Einzelpersonen oder informelle Gruppen können keine eigenen Anträge einreichen. Für eine Förderung ist immer eine geeignete Organisation erforderlich, die das Projekt formal verantwortet und administrativ begleitet.
Das Besondere: Pro Träger können bis zu drei Projekte bewilligt werden. Du kannst also einen Zuschuss für mehrere Projekte beantragen.
Respekt und Vielfalt – Förderkonditionen
Die maximale Fördersumme beträgt 7.500 Euro pro Projekt. Davon können bis zu 5.000 Euro für Honorare und Sachkosten verwendet werden und bis zu 2.500 Euro für die Herstellung von Barrierefreiheit. Eine Eigenbeteiligung ist nicht notwendig, Eigenmittel musst du keine einbringen.
Die Förderung kannst du zum Beispiel für diese Kosten einsetzen:
- Sachkosten wie Raummieten, Material, Technik
- Honorarkosten zum Beispiel für externe Referent:innen, Künstler:innen oder Moderator:innen
- Aufwandsentschädigungen und Verpflegungskosten
- Reise- und Transportkosten, wenn diese projektbezogen notwendig sind
Die Projektlaufzeit beträgt maximal 12 Monate, den Förderzeitraum kannst du innerhalb eines flexiblen Rahmens individuell wählen, um dein Projekt zur Stärkung von Respekt und Vielfalt passgenau umzusetzen.
Das Programm ist insgesamt mit einem Budget von fünf Millionen Euro ausgestattet. Sobald diese Mittel aufgebraucht sind, wird die Antragsmöglichkeit geschlossen – unabhängig vom Stichtag.
Der Antragszeitraum läuft vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. März 2026. Es gilt: Solange Mittel verfügbar sind, kannst du deinen Antrag stellen.
Worauf es bei deinem Vielfalt- Antrag ankommt
Damit dein Projekt gute Chancen auf Förderung hat, solltest du dich vor Antragstellung mit den Detailanforderungen von Aktion Mensch vertraut machen. Zu den Voraussetzungen gehört unter anderem:
- die klare Beteiligung junger Menschen in der Konzeption und Umsetzung,
- inklusive Ausrichtung für Menschen mit und ohne Behinderung,
- eine inhaltlich nachvollziehbare Positionierung gegen Diskriminierung und zur Stärkung gesellschaftlicher Vielfalt und einem respektvollen Miteinander,
- ein realistischer Kostenplan mit nachvollziehbarer Mittelverwendung,
- sowie eine transparente Projektstruktur – auch wenn die Gruppe informell arbeitet.
Das Wort zum Schluss
Für Trägerorganisationen eröffnet „Zeichen setzen! Für mehr Respekt und Vielfalt“ die Möglichkeit, niedrigschwelliges Engagement junger Menschen zu begleiten – auch jenseits etablierter Strukturen.
Die Förderung ermöglicht eine unkomplizierte und flexible Projektgestaltung, sodass sich auch kleinere Organisationen, Bildungsinitiativen oder Vereine mit eigenen Ideen einbringen können. Besonders spannend ist das Programm für Träger, die neue Formate erproben oder junge Menschen stärker in ihre Arbeit einbinden möchten.
Gleichzeitig schafft das Programm auch Raum für niedrigschwellige Beteiligung: Junge Menschen können durch geeignete Träger hier eigene Projektideen verwirklichen und Erfahrungen im Engagement sammeln.
Alles weitere zum Programm findest du hier auf der Seite von Aktion Mensch. Und mir bleibt nichts weiter außer dir viel Erfolg zu wünschen!
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