Anstehende AMIF-Ausschreibung
Antragsstellung ab voraussichtlich Dezember 2025 wieder möglich
Nach längerer Pause wird die nationale Antragstellung im Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds voraussichtlich ab Dezember 2025 wieder möglich sein. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge plant, zu diesem Zeitpunkt eine neue Ausschreibungsrunde zu öffnen. Unter Umständen gibt es bereits im Vorfeld Aufrufe im Bereich der Erstorientierungskurse.
Da die Förderung hoch und sehr vielseitig ist, lohnt sich hier auf jeden Fall ein Blick auf die Fördermöglichkeiten des AMIF.
Voraussichtliche Inhalte der Ausschreibung
Diesmal soll es in der Ausschreibung zwei Schwerpunkte geben:
1. Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration
2. Rückkehr
Im letzten Förderaufruf gab es noch drei Schwerpunkte, für den Bereich Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimension sind jedoch die Fördermittel bereits ausgeschöpft. Zwar strebt die Verwaltungsbehörde gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren im Bundesgremium Asyl (BGA) eine Umschichtung der Mittel an – aber damit solltest du nicht planen.
Maßnahmen, die dem konkreten Einstieg in das Arbeits- und Erwerbsleben (z. B. Vermittlung von Ausbildungsplätzen, Arbeits- oder Praktikumsstellen, berufsbezogene Sprachkurse) dienen, können nicht aus Mitteln des AMIF gefördert werden.
Zu jedem dieser zwei Schwerpunkte – in der Ausschreibung heißen sie spezifische Ziele – gibt es wiederum verschiedene Projektinhalte, für die du Fördergelder beantragen kannst. Das hört sich recht umfangreich an, ist es auch: Die Ausschreibung hat über 50 Seiten.
Es ist nicht die erste EU-Fördermöglichkeit, die ich hier im Blog vorstelle, und wie immer rate ich dringend, sie ausführlich zu lesen, ehe du dich an das Antragschreiben begibst. In diesem Fall wirst du da aber eh nicht drumrum kommen, denn über 50 Seiten kann und werde ich hier im Beitrag nicht detailliert vorstellen. Vielmehr gibt es eine Zusammenfassung, die dir einen Überblick über die mannigfaltigen Möglichkeiten der Ausschreibung ermöglicht. Spricht dich etwas davon an, kannst du es im Original nachlesen. Den Link dazu gibt’s wie immer am Ende des Beitrages.
Bevor wir zu den einzelnen Inhalten kommen, habe ich noch ein paar relevante Eckpunkte für dich.
Hohe Förderung
Im Bereich Integration ist ein Fördervolumen von rund 90 Mio. Euro vorgesehen – für Rückkehrprojekte stehen etwa 8 Mio. Euro bereit. Das ist zwar nicht wenig, aber im Bereich der Rückkehrprojekte dürfte der Wettbewerb dennoch besonders hoch ausfallen. Daher solltest du deinen Antrag möglichst frühzeitig vorbereiten, um direkt zum Ausschreibungsstart im Dezember einreichen zu können.
Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsfestsetzung gewährt. Das heißt, der Förderanteil des AMIF beträgt 75% der förderfähigen Kosten, wird aber nach oben gedeckelt. Wenn die Kosten des Projektes am Ende höher liegen als im Antrag geplant, gibt es nicht mehr als den Betrag, der im Antrag errechnet wurde. Auch wenn das dann am Ende weniger als 75% sind, mehr als das, was bewilligt wurde gibt es nicht.
Minimum 100.000 Euro Fördersumme
Die EU-Fördersumme muss für das erste sowie jedes weitere vollständige Jahr der Projektlaufzeit mindestens 100.000,00 EUR betragen, dafür müssen bei einer Förderung mit 75 % die Gesamtprojektkosten 133.333,34 EUR pro Projektjahr betragen. Dauert dein Projekt länger als ein Jahr, musst du pro Monat mindestens 83.333 Euro – also 1/12 von 100.000 – beantragen.
Die Mindestfördersumme in Höhe von 100.000 EUR gilt auch für Projekte mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Projekte mit einer EU-Fördersumme unter 100.000,00 EUR werden nicht gefördert.
Gefördert werden Personal- und Sachkosten, die Erstattung der indirekten Kosten erfolgt als Pauschale in Höhe von 7 % der direkten förderfähigen Gesamtausgaben oder als Pauschale in Höhe von 15% der direkten förderfähigen Personalkosten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Zuwendungsempfänger können nur eingetragene juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts (z. B. Träger der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche und karitative Einrichtungen, eingetragene Vereine, nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen, Gebietskörperschaften) sowie internationale Organisationen jeweils alleine oder in Kooperationspartnerschaft mit anderen Organisationen sein.
Fristen sind noch keine veröffentlicht, diese musst du dem aktualisierten Förderaufruf im Dezember entnehmen. Das BAMF verwaltet das Programm und wickelt die Förderung ab – hier findest du auch Ansprechpartner für deine Fragen. Zur Vorbereitung auf die Antragstellung sind ab November 2025 bundesweite Informationsveranstaltungen und Beratung durch die AMIF-Bewilligungszentren vorgesehen. Wenn du einen Antrag planst, solltest du im November nach Terminen für die Infoveranstaltungen Ausschau halten.
So. Damit wären die Präliminarien abgehandelt, in der Ausschreibung findest du alle weiteren Details, die ich mir hier spare. Bis die neue im Dezember kommt, kannst du dich am abgelaufenen Förderaufruf orientieren. Denn was die Förderkonditionen betrifft, bleibt vieles beim Alten:
- Die bisherigen Förderquoten sollen bestehen bleiben.
- Anpassungen sind vor allem bei den Pauschalen vorgesehen.
- Auch die Einführung einer Obergrenze für die Fördersumme pro Antrag wird derzeit geprüft.
Es ist trotzdem wichtig, dass du dir die neuen Förderkonditionen durchliest!
Doch kommen wir zu dem versprochenen Überblick – allerdings aus der alten Ausschreibung.
Übersicht über förderfähige Maßnahmen
Ich gestehe, ich habe vor der Menge der Infos kapituliert und es mir etwas einfacher gemacht. Die folgenden Infos habe ich aus der alten Ausschreibung kopiert und nicht weiter umformuliert. Zu fast jeder der gleich beschriebenen Maßnahmen gibt es weitere Infos in der Ausschreibung, sollte dich etwas interessieren, dann lies es dort nach. Ich sagte es schon, die Ausschreibung ist gegliedert nach Zielen und den dazu gehörigen Maßnahmen, die beantragt werden können. Diese Gliederung habe ich übernommen.
Vielleicht wird dir auffallen, dass die Nummerierung der Maßnahmen nicht fortlaufend ist und ab und an eine Nummer übersprungen wird. Keine Sorge, die habe ich nicht vergessen, das liegt daran, dass nicht alle Maßnahmen jedes Jahr ausgeschrieben werden.
Los geht’s mit dem ersten Ziel:
Spezifisches Ziel 1: Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, einschließlich seiner externen Dimension
Maßnahmenbereich 1: „Identifizierung und Betreuung besonders Schutzbedürftiger“
Ziel des Maßnahmenbereiches ist es, Asylbewerber, die besondere Verfahrensgarantien im Asylverfahren benötigen bzw. besondere Bedürfnisse in der Aufnahme haben, zu identifizieren und zu betreuen. Die Maßnahmen sollen sich vorrangig an Personen richten, deren Asylverfahren noch nicht endgültig abgeschlossen sind.
- Fortentwicklung der therapeutischen Betreuung von Kranken und Traumatisierten
- Ermittlung/Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Altersfestlegung
- Schaffung eines Modellsystems zur systematischen Identifizierung der Personengruppe
Maßnahmenbereich 2: „Verbesserung der Aufnahmebedingungen und der Information von Antragstellern“
Ziel der Maßnahmen in diesem Bereich ist es, Aufnahmebedingungen für Asylantragsteller weiter zu verbessern. Die Maßnahmen in diesem Bereich sollen sich vorrangig an Personen richten, deren Asylverfahren noch nicht endgültig abgeschlossen sind. Zudem ist die soziale Beratung und Betreuung von Asylantragstellern, Personen, die internationalen Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU genießen und Personen, die in Deutschland neu angesiedelt wurden sind, weiter fortzuentwickeln.
- Entwicklung und Umsetzung eines bedarfsorientierten und standardisierten Beratungs- und Betreuungsprogramms
- Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz
Maßnahmenbereich 4: „Qualifizierung und Fortbildung der am Asylverfahren Beteiligten“
- Qualifizierungsmaßnahmen und fachlicher Austausch der am Asylverfahren Beteiligten auf nationaler und europäischer Ebene
- Qualifizierungsmaßnahmen für Vormünder, Mitarbeiter der Jugendhilfe und Richter an Familiengerichten
Maßnahmenbereich 5: „Optimierung der Identitäts- und Sachverhaltsaufklärung“
- Maßnahmen zur Qualitätssteigerung der physikalisch-technischen Urkundenuntersuchung und Sprach- und Textanalyse (einschließlich der Erneuerung der technischen Ausstattung),
- Maßnahmen zur Einrichtung eines EU-weiten Expertennetzwerkes zum Erfahrungsaustausch bzgl. der physikalisch-technischen Urkundenuntersuchung.
Nationales Ziel 2: Kapazität der Mitgliedstaaten zu Gestaltung, Monitoring und Evaluierung ihrer Asylpolitik und –verfahren
Maßnahmenbereich 7: „Optimierung der Erfassung, Sammlung und Vermittlung von Herkunftsländerinformationen“
Qualitätsstandardisierung von Herkunftsländerinformationen.
- Förderung der qualitätsgesicherten Sammlung und Vermittlung von Herkunftsländerinformationen für alle Verfahrensbeteiligten,
- Verdichtung der Vielzahl der Herkunftsländerinformationen unter Beachtung der Qualitätsanforderungen,
- Weiterentwicklung der entsprechenden Datenbanken
Nationales Ziel 3: Resettlement
Maßnahmenbereich 8: „Resettlement
- Fortentwicklung der Integrationsmaßnahmen, die verstärkt die Aufnahmegesellschaft in den Blick nehmen z. B. durch die Übernahme von Patenschaften,
- Bildung eines Netzwerks von Ansprechpartnern sowohl auf Bund, Länder und kommunaler Ebene, – verstärkte Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Integration der aufgenommenen Personen (Migrantenorganisationen, Kommunen, Kirche) auch durch Vermittlung von Hintergrundinformationen zur aufzunehmenden Personengruppe und deren Integrationsbedarf,
- Ausbau des regelmäßigen Erfahrungsaustausches (best practice) mit allen an den Verfahren beteiligten Institutionen und Personen sowie Vertretern anderer Staaten z. B. durch Teilnahme an Konferenzen, Workshops, Begleitung des Aufnahmeprozesses bei anderen Akteuren.
Spezifisches Ziel 2: Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration
Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive gehören nicht zur Zielgruppe im spezifischen Ziel Integration.
Maßnahmenbereich 1: „Qualitativer Ausbau von Vorintegrationsmaßnahmen im Herkunftsland“
Unabhängig von eventuellen Verpflichtungen zum Spracherwerb sind erste Deutschkenntnisse und Informationen zur Lebenssituation in Deutschland für alle Neuzuwanderer sinnvoll. Vor diesem Hintergrund sollen qualitative Standards für die Inhalte von Maßnahmen gesetzt und erarbeitet werden, die gleichzeitig die Zielgruppenrelevanz von Maßnahmen sicherstellen. Zudem soll der Bedarf an zielgruppenspezifischen Maßnahmen ermittelt werden.
Maßnahmenbereich 2: „Quantitativer Ausbau der Infrastruktur“
Auf Basis von Bedarfsanalysen soll die Infrastruktur in den wichtigsten Herkunftsländern ausgebaut werden, u. a. durch die Akquise örtlicher Partnerorganisationen zur Durchführung von Maßnahmen der Vorintegration. Darüber hinaus sollten die Informationsangebote bedarfsorientiert ausgeweitet werden, insbesondere mittels benutzerfreundlicher Informationstechnologien.
Nationales Ziel 2: Integrationsmaßnahmen
Beratung und Sprachförderung bilden die Grundpfeiler der Erstintegration von Zuwanderern. Ziel der Maßnahmen zur Erstintegration ist, das Sprachniveau von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen zu heben. Die frühzeitige und durchgängige Sprachförderung auf verschiedenen Ebenen ist ein wichtiger Bestandteil der Erstintegration. Erstes Ziel: Zügiger Zugang zu Erstintegrationsmaßnahmen vor Ort (wie z. B. Migrationsberatung (MBE), Integrationskurse).
Zweites Ziel: Durchführung von ergänzenden Maßnahmen zum Integrationskurs, insbesondere zum nachhaltigen Spracherwerb.
Maßnahmenbereich 4: „Chancengleichheit“
Um Zuwanderung nachhaltig zu machen, müssen sich zugewanderte Personen in Deutschland willkommen und anerkannt fühlen. Ihnen muss eine gleichberechtigte Teilhabe am ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Leben ermöglicht werden. Sie sollen nicht nur Adressaten von Integrationsmaßnahmen sein, sondern auch gesellschaftliche Entscheidungsprozesse mitgestalten können. Beginnend bei Bildung über Beruf bis hin zur gesellschaftlichen Teilhabe müssen alle Aspekte der Chancengerechtigkeit gleichermaßen in den Blick genommen werden.
Erstes Ziel: Verbesserung des Bildungsstands und Erhöhung der Bildungsbeteiligung von Drittstaatsangehörigen.
Zweites Ziel: Gleichberechtigte Teilhabe von Drittstaatsangehörigen an allen Bereichen des alltäglichen Lebens.
Maßnahmenbereich 5: „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“
Die Geschwindigkeit und Komplexität, mit der sich gegenwärtig soziale und wirtschaftliche Lebenslagen wandeln, stellt die Integrationsanforderungen an die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die kulturelle und religiöse Vielfalt in Deutschland ist gleichzeitig eine Chance, wirtschaftliche, demografische und gesellschaftliche Entwicklung zu gestalten. Um Deutschland langfristig als Lebens- und Arbeitsstandort attraktiv zu halten, gilt es, neben den gut etablierten Strukturen der Integrationsförderung für Zuwanderer auch die Aufnahmegesellschaft in den Blick zu nehmen.
Erstes Ziel: Wissensvermittlung über Migration und Integration.
Zweites Ziel: Öffnung der Aufnahmegesellschaft.
Nationales Ziel 3: Praktische Zusammenarbeit und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau
Maßnahmenbereich 6: „Zusammenarbeit und Vernetzung“
Zur Zielerreichung sollen insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Förderung von Zusammenarbeit und Vernetzung der verschiedenen Erstanlaufstellen auf kommunaler Ebene (wie z. B. kommunale Einrichtungen, Migrantenorganisationen, Beratungsstellen etc.),
- Förderung des interkulturellen Dialogs, des kontinuierlichen Austausches zwischen religiösen Organisationen sowie deren Anbindung an bestehendes bürgerschaftliches Engagement.
Maßnahmenbereich 7: „Interkulturelle Öffnung“
- Interkulturelle Öffnung und Vernetzung von Verwaltung, Bildungseinrichtungen, Trägerorganisationen der politischen Bildung, Medien, Unternehmen, z. B. Dienstleister und Regeldienste, sowie Stärkung der interkulturellen Kompetenz ihres Personals,
- Vernetzung von Ausländerbehörden zur Etablierung einer Willkommenskultur und eines nach außen gleichmäßigen Verwaltungshandelns,
- Bildung von Netzwerken innerhalb der Kommunen insbesondere zwischen Ausländerbehörden, Migrantenorganisationen und Migrationsberatung.
Maßnahmenbereich 8: „Informationsangebote“
Drittstaatsangehörige in Deutschland sowie Drittstaatsangehörige, die noch im Herkunftsland über eine Zuwanderung nach Deutschland entscheiden oder eine solche planen, haben einen hohen Informationsbedarf über Leben und Möglichkeiten in Deutschland. Es bedarf einer Vielzahl von Informationen zu allen wichtigen Lebensbereichen (Aufenthalt, Wohnen, Bildung, Gesundheitswesen usw.), um eine positive Zuwanderungsentscheidung für Fachkräfte bzw. die anschließende Integration für alle Zielgruppen in Deutschland zu befördern. Im Rahmen der Ansprache von Behörden und Organisationen sollte darauf geachtet werden, die Kenntnis von Neuzugewanderten über die Voraussetzungen und Möglichkeiten des europäischen Daueraufenthaltstitels zu erhöhen.
Spezifisches Ziel 3: Rückkehr
Im Bereich „Rückkehr“ liegen die Förderschwerpunkte bei der Weiterentwicklung der freiwilligen Rückkehr und Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Reintegration im Herkunftsland durch Zahlungen von Reintegrationshilfen, die der Überbrückung während der Startphase dienen sollen.
Nationales Ziel 1: Maßnahmen zur Begleitung von Rückkehrverfahren
Maßnahmenbereich 1: „Weiterentwicklung der freiwilligen Rückkehr und der Reintegration“
- Strategisches Rückkehrmanagement und -politik
- Weiterentwicklung der Rückkehrberatung und Betreuung sowie Rückkehrhilfe
Maßnahmenbereich 2: „Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit“
Verbesserung der direkten Ansprache von Rückkehrern durch Erstellung und Veröffentlichung zielgruppengerechter Medien in mehreren Sprachen (Flyer, Plakate, Kurzfilme, Comics etc.),
Nationales Ziel 2: Rückkehrmaßnahmen
Maßnahmenbereich 3: „Förderprogramm für die freiwillige Rückkehr, Beförderungskosten, Starthilfen und Unterstützung/Begleitung einer nachhaltigen Reintegration“
Ein Förderprogramm für die freiwillige Rückkehr (Beförderungskosten, Starthilfen und Unterstützung/Begleitung einer nachhaltigen Reintegration) soll Rückkehranreize durch finanzielle und organisatorische Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr (Erstattung von Beförderungskosten in Form der tatsächlichen Reisekosten oder pauschalisierter Reisebeihilfen sowie Starthilfen) schaffen
Dieser Maßnahmenbereich wird mit bis zu 50 % kofinanziert.
Maßnahmenbereich 4: „Weiterentwicklung der Rückkehr- und Reintegrationshilfen im Rückkehrstaat“
Ziel ist die Weiterentwicklung der Rückkehr- und Reintegrationshilfen vor allem durch eine dauerhafte Reintegrationsförderung, beispielsweise durch Beihilfen zur Ausbildung oder weiteren beruflichen Qualifizierung, medizinischen Betreuung, zur Existenzgründung oder zu sonstigen Aktivitäten zur Erzielung eines Einkommens sowie durch im Vergleich zur Förderung freiwilliger Rückkehrer finanziell niedrigeren Rückkehr- und Reintegrationshilfen auch für Abgeschobene
Nationales Ziel 3: Praktische Zusammenarbeit und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau
Maßnahmenbereich 6 : „Strategisches Rückkehrmanagement und -politik einschließlich Zusammenarbeit der Akteure auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen“ Ausbau und Vertiefung der europäischen Zusammenarbeit
Fazit
Du siehst, ich habe nicht zuviel versprochen, auch der kommenden Ausschreibung stecken wirklich viele Möglichkeiten. Die Beantragung ist zwar etwas aufwändiger – diesen Antrag wirst du nicht ganz nebenbei schreiben können – aber die Förderung lohnt sich. Die Förderquote ist attraktiv, der Spielraum groß – und bis Dezember hast du noch viel Zeit zur Vorbereitung.
Den alten Förderaufruf findest du hier.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
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Liebe Monika,
danke für die wirklich sehr gute Darstellung, die so ihres Gleichen sucht!
Deine abschließende Einschätzung „Zweiter Wehrmutstropfen ist, dass die Beantragung etwas aufwändiger ist, diesen Antrag wirst du nicht ganz nebenbei schreiben können, zumal sechs Wochen nicht wirklich viel Zeit sind. Aber auch das ist machbar.“ suggeriert, dass es bei einer Projektbeantragung um einen „Schreibprozess geht, der mit einem Call beginnt und dementsprechend 6 Wochen später mit der Deadline endet.
Diese Ansicht ist meiner Meinung nach in 2 Dingen grundlegend falsch:
Denn, man beginnt erstens mit einem Projekt weit vor dem Call und hat die wesentlichen Meilensteine der Projektplanung (ca. 2/3) bei Call-Veröffentlichung bereits erledigt.
Zweitens ist das Schreiben eines Antrages nur das abschließende I-Tüpfelchen einer langen Kette von Projektplanungsschritten, die so gar nichts mit dem Schreibprozess zutun haben, sondern eben mit der Planung eines Projektes.
Dies wird in 95% aller Vorträge zur Fördermittelbeantragung immer wieder falsch dargestellt. Das Scheiben, also das Überführen der Planungsergebnisse in ein Antragsformular erledigt ein guter Planer an einem Wochenende, die Planung hingegen geht meist bei einer grundsoliden Planung mit seinen weit über 20 Einzelschritten dann natürlich, und insbesondere in einem Konsortium wie bei AMIF gewünscht, nicht in 6 Wochen.