BAMF- aktuelle Ausschreibung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat aktuell eine Fördermöglichkeit für Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen ausgeschrieben. In diesem Beitrag erfährst du, welche Maßnahmen gefördert werden und wie hoch die Förderung ist.

Förderfähige Inhalte

In der aktuellen Ausschreibung hat das BAMF vier Themenschwerpunkte gesetzt, die ich dir gleich näher beschreiben werde. Grundsätzlich ist dein Projekt hier richtig, wenn es einen Beitrag zur Integration zugewanderter Menschen leistet, indem es die Partizipation und Teilhabe der Zielgruppe stärkt. Eine verbesserte Chancengerechtigkeit, ein vorurteilsfreies interkulturelles Miteinander und die Öffnung der Aufnahmegesellschaft sind weitere Ziele der Projektförderung.

Allgemeines zur Ausschreibung

Bevor wir zu den einzelnen Schwerpunkten gehen, gebe ich dir noch ein paar allgemeine Infos zur Ausschreibung:

  • Projektstart ist im Jahr 2022
  • Die Ausschreibung läuft zweistufig, zunächst gibst du eine Interessensbekundung ab, bei einer positiven Rückmeldung des BAMF kannst du dann einen Antrag stellen.
  • Frist für die Interessensbekundung ist der 30.06.2021
  • Projekte können bis zu 36 Monate laufen
  • Die Förderhöhe beträgt bis zu 70.000 Euro pro Jahr, also maximal 210.000 Euro für ein dreijähriges Projekt
  • Die Eigenmittel sollen mindestens 10% der Gesamtkosten betragen, damit die Kosten der ersten zwei Monate eines Jahres aus eigenen Mitteln bestritten werden können. Drittmittel sind erwünscht.
  • Förderfähig sind Personalkosten, Honorare, Kosten der Öffentlichkeitsarbeit, Mietkosten, Maßnahmekosten und eingeschränkt auch Investitionskosten
  • Die Sprache im Projekt soll Deutsch sein.
  • Bereits vorhandene Maßnahmen werden nicht gefördert, deine Projektidee muss neu konzipiert sein und Neuland für deine Organisation bedeuten. Wichtig ist dem BAMF ein roter Faden, dazu findest du weiter unten noch einen Tipp.
  • Der konkrete Bedarf der Zielgruppe des Projektes muss bekannt sein und im Antrag eindeutig dargestellt werden.

Das ist nicht förderfähig

Das BAMF grenzt ganz klar ab, welche Maßnahmeinhalte nicht förderfähig sind. Prüfe, ob deine Projektidee dazugehört:

  • Maßnahmen, die dem reinen Spracherwerb dienen
  • Maßnahmen, die dem originären Zuständigkeitsbereich der Länder oder Kommunen zu zuordnen sind (beispielsweise Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen),
  • Maßnahmen, die in die alleinige Zuständigkeit der Arbeitsverwaltung fallen (berufliche Integration),
  • Maßnahmen zur individuellen Integrationsplanung (Beratung und Betreuung nach der Methode des Case-Managements, wie sie von der Migrationsberatung durchgeführt wird),
  • wissenschaftliche Forschungsprojekte,
  • Maßnahmen der Vorintegration (im Ausland),
  • Maßnahmen im Ausland,
  • Maßnahmen, die schwerpunktmäßig Integration durch Sport erwirken wollen / und
  • Maßnahmen aus dem Bereich der Gesundheitsvorsorge.

Die vier Themenschwerpunkte

Ich schrieb es bereits, die Ausschreibung zur Förderung der Integration von Zugewanderten hat vier Themenschwerpunkte. Dazu gehören

1.  Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls zu einer gemeinwesenorientierten und sozialen Gemeinschaft

2. Vielfalt leben – Akzeptanz von Diversität fördern

3. Engagiert vor Ort – ehrenamtliches Engagement sichtbar machen und stärken

4. Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs

Dein Projekt muss sich einem dieser Themenschwerpunkte zuordnen lassen. Und wirklich auch nur einem. Es geht hier nicht darum, mit deinem Projekt möglichst alle Themenschwerpunkte zu bearbeiten, einer reicht, der aber dafür richtig, mehr ist nicht gewünscht.

Lass uns jetzt schauen, welche Inhalte sich hinter den einzelnen Überschriften verbergen.

Themenschwerpunkt 1: Stärkung des Zu gehörigkeitsgefühls zu einer gemeinwesenorientierten und sozialen Gemeinschaft

Gelebte Vielfalt vor Ort ist hier das Stichwort, denn sie ist ein wesentlicher Baustein des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Gefördert werden unter diesem Themenschwerpunkt Projekte, die

  • gemeinsames Gestalten und vielfältige positive Interaktionen der Teilnehmenden ermöglichen
  • dadurch das Gemeinschaftsgefühl der Teilnehmenden untereinander und die Zugehörigkeit zur lokalen Gemeinschaft stärken und sichtbar machen
  • Das Miteinander vor Ort positiv gestalten 

Gefördert werden auch Projekte, die dazu beitragen, negative Folgen der Corona-Pandemie wie soziale Distanz und Isolation vor Ort im Stadtteil oder der Nachbarschaft abzumildern.

Themenschwerpunkt 2: Vielfalt leben – Akzeptanz von Diversität fördern

In diesem Themenschwerpunktes sind Maßnahmen förderfähig, die

  • Gelegenheiten für nachhaltigen Austausch bieten und dadurch Wissen über unterschiedliche Lebensweisen und deren kulturelle Hintergründe fördern
  • Vorurteile abbauen, Akzeptanz von Diversität fördern und zu einem respektvollen Miteinander beitragen
  • interkulturelle und interreligiöse Kompetenz bei Menschen mit und ohne Migrationshintergrund fördern

Themenschwerpunkt 3: Engagiert vor Ort – Sichtbarmachung und Stärkung von ehrenamtlichem Engagement

Hier geht es vor allem darum, das interkulturelle Zusammenleben vor Ort von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu verbessern. Gefördert werden Projekte, die

  • Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ermutigen, sich aktiv in die Gemeinschaft einzubringen und sich freiwillig zu engagieren
  • vielfältige Möglichkeiten des Engagements aufzeigen
  • mitgebrachte und erworbene Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund und auch ihr Engagement in der Gemeinschaft durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen sichtbar machen.

Themenschwerpunkt 4:Projektarbeit als flankierende Maßnahme zum Integrationskurs

Zielgruppe dieses Themenschwerpunktes sind Kursteilnehmende von Integrationskursen. Deine Maßnahme soll ihnen ermöglichen, Kontakte zur Aufnahmegesellschaft zu knüpfen und ihre im Integrationskurs erworbenen Sprachkenntnisse praktisch anzuwenden und einzuüben.

Außerdem sollen Zugewanderte ermutigt werden, sich gesellschaftlich zu engagieren, dein Projekt gibt ihnen dafür Informationen zu Partizipationsmöglichkeiten in entsprechenden Organisationen.

Weitere Infos

So. Das war jetzt die Kurzusammenfassung, in der Ausschreibung findest du ausführlichere Hinweise und vor allem auch die Inhalte, die in deiner Interessensbekundung stehen sollen. Das BAMF gibt sehr genaue Hinweise zur Formatierung deiner Interessensbekundung, halte dich unbedingt daran! 

Zu deiner Interessenbekundung musst du auch einen Kosten- und Finanzierungsplan einreichen, dazu gibt es einen ausführlichen Leitfaden, dem du entnehmen kannst, was förderfähig ist und was nicht. Lies dir den auf jeden Fall aufmerksam durch. 

Hier auf dem Blog findest du im Beitrag Die wichtigsten Elemente deines Fördermittel-Antrages  Tipps zur Formulierung deines Antrags, im Beitrag Der Kosten- und Finanzierungsplan Teil I  findest du Hilfen zur Aufstellung des Kosten und Finanzierungsplans.

Ich wünsche dir viel Erfolg!


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