Fördermöglichkeiten für Projekte

Das Deutsche Kinderhilfswerk ist seit 1972 ein zentraler Akteur, wenn es um die Stärkung von Kinderrechten und bessere Lebensbedingungen für Kinder in Deutschland geht. Als wichtiger Förderer unterstützt es bundesweit Projekte, die Beteiligung ermöglichen und konkrete Verbesserungen im Alltag von Kindern schaffen. Bislang haben wir uns noch nicht ausführlich mit diesem Fördergeber beschäftigt – mit diesem Beitrag holen wir das nach.

Was ist das Deutsche Kinderhilfswerk?

Das Deutsche Kinderhilfswerk ist eine gemeinnützige Organisation, die sich bundesweit für die Umsetzung der Kinderrechte einsetzt. Grundlage der Arbeit ist die UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere das Recht auf Beteiligung, Förderung und Schutz.

Dabei versteht sich das Kinderhilfswerk nicht nur als Hilfsorganisation, sondern auch als politischer und gesellschaftlicher Impulsgeber. Es bringt Kinderrechte in öffentliche Debatten ein, veröffentlicht Studien und Positionspapiere und setzt sich auf kommunaler, Landes- und Bundesebene für strukturelle Verbesserungen ein.

Ein zentraler Baustein dieser Arbeit ist die Projektförderung. Über verschiedene Fonds unterstützt das Kinderhilfswerk gemeinnützige Träger dabei, konkrete Projekte für Kinder und Jugendliche umzusetzen. Ziel ist es, Lebensräume kindgerechter zu gestalten, Beteiligung zu stärken und Benachteiligungen abzubauen.

Die Förderstruktur des Deutschen Kinderhilfswerks

Bevor wir in Details gehen, lohnt sich ein Blick auf die grundsätzliche Förderlogik des Kinderhilfswerks. Die Projektförderung ist klar strukturiert und gliedert sich in unterschiedliche Fonds mit jeweils eigener Ausrichtung.

Diese unterteilt das Kinderhilfswerk in drei Bereiche:

1. Themenfonds

2. Länderfonds

3. Sonderfonds

Alle drei Fondsarten verfolgen das Ziel, Kinderrechte praktisch umzusetzen und die Lebenssituation von Kindern zu verbessern. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich Schwerpunkt, regionaler Ausrichtung und zeitlicher Verfügbarkeit.

Wichtig ist dabei die Abgrenzung zum Kindernothilfefonds. Dieser richtet sich an einzelne Kinder oder Familien in akuten Notlagen und gehört damit zur Einzelfallhilfe. Da es sich hierbei nicht um Projektförderung handelt, schauen wir uns diesen Fonds nicht genauer an – der Vollständigkeit halber will ich ihn aber erwähnt haben.

Im nächsten Schritt nehmen wir nun die drei Förderbereiche für Projektförderung unter die Lupe.

Die Themenfonds des Kinderhilfswerk

Die sogenannten Themenfonds bilden das inhaltliche Herzstück der Projektförderung im Kinderhilfswerk. Hier stehen bundesweite Schwerpunkte im Mittelpunkt, die sich direkt aus dem Leitbild und den kinderrechtlichen Zielsetzungen der Organisation ableiten.

Davon gibt es derzeit insgesamt vier:

  • Themenfonds Kinderpolitik im Bereich Kinderrechte und Beteiligung
  • Themenfonds Spielraum im Bereich Spiel und Bewegung
  • Themenfonds Medienkompetenz im Bereich Kinder und Medien
  • Themenfonds Kinderkultur im Bereich Kultur für Kinder

Allen Themenfonds haben einen erkennbaren kinderrechtlichen Bezug und das muss sich auch in der Projektplanung widerspiegeln: Reine Angebotsformate ohne Mitgestaltung oder klaren Entwicklungsansatz haben in der Regel keine Aussicht auf Förderung. Das heißt für dich, dass deine Projektplanung partizipativ gestaltet sein muss und du auch in der Umsetzung mit der Zielgruppe auf Augenhöhe arbeitest.

Schauen wir uns die vier Fonds nun inhaltlich einmal an.

Der Themenfonds Kinderpolitik

Im Themenfonds Kinderpolitik des Kinderhilfswerkes stehen Beteiligung, Mitbestimmung und strukturelle Verankerung von Kinderrechten im Mittelpunkt. Gefördert werden Projekte, die Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben – zum Beispiel durch Beteiligungsverfahren, Kinder- und Jugendparlamente, Workshops zur politischen Bildung oder kommunale Beteiligungsformate. Ziel ist es, Mitwirkung nicht nur punktuell, sondern dauerhaft zu stärken.

Der Themenfonds Spielraum

Der Themenfonds Spielraum konzentriert sich auf die Gestaltung und Verbesserung von Spiel- und Bewegungsräumen. Dabei geht es nicht nur um bauliche Maßnahmen, sondern vor allem um die Beteiligung von Kindern bei der Planung und Entwicklung dieser Räume. Gefördert werden Projekte, die kindgerechte Lebensräume schaffen und Bewegungsangebote fördern.

Der Themenfonds Medienkompetenz

Im Themenfonds Medienkompetenz geht des dem Kinderhilfswerk um den Umgang mit Medien und die aktive Mediengestaltung. Projekte können sich beispielsweise mit digitaler Bildung, kreativer Medienarbeit oder dem reflektierten Umgang mit sozialen Medien beschäftigen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche zu stärken, damit sie Medien nicht nur konsumieren, sondern kompetent und selbstbestimmt nutzen.

Der Themenfonds Kinderkultur

Mit dem Themenfonds Kinderkultur unterstützt das Kinderhilfswerk kulturelle Projekte für und mit Kindern. Dazu zählen unter anderem Theaterprojekte, künstlerische Workshops, Musik- oder Kunstangebote. Auch hier ist die aktive Mitgestaltung entscheidend: Kinder sollen kulturelle Angebote nicht nur erleben, sondern inhaltlich mitprägen und kreativ mitwirken.

Die Förderkonditionen der Themenfonds

Unabhängig vom jeweiligen Schwerpunkt gelten für die Themenfonds einheitliche Grundbedingungen. Gefördert werden zeitlich klar abgegrenzte Projekte mit Projektcharakter. Eine dauerhafte Finanzierung von Regelangeboten ist nicht vorgesehen

Über viele Jahre lag die maximale Antragssumme bei 10.000 Euro, das wurde leider im April 2025 angepasst: Du kannst aktuell bis zu 8.000 Euro pro Projekt beantragen.

Die Förderung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt, du musst einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der Gesamtausgaben mitbringen. Das ist verpflichtend. Dieser kann auch durch Teilnehmerbeiträge oder finanzielle Mittel Dritter erbracht werden.

Die Projektlaufzeit ist auf maximal zwei Jahre ab Bewilligungszeitpunkt begrenzt. Wichtig ist außerdem: Mit dem Projekt darf erst nach der Förderentscheidung begonnen werden. Deinen Antrag kannst du fortlaufend zu den Stichtagen 31.03. und 30.09. einreichen. Die Förderentscheidungen erfolgen jeweils zum 15.05. und 15.11. eines Jahres.

Förderfähig sind

  • projektbezogene Honorarkosten für zum Beispiel externe Fachkräfte, ÜbungsleiterInnen oder Aufwandsentschädigungen
  • Sachkosten wie Verbrauchsmaterial, projektbezogene Reisekosten, zusätzliche Raummieten oder Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit.

Zusätzlich kann eine Verwaltungskostenpauschale von bis zu 6 Prozent der zuwendungsfähigen Sach- und Honorarkosten innerhalb der bewilligten Fördersumme angesetzt werden.

Nicht förderfähig sind laufende Personal- und Sachkosten einer Einrichtung, reguläre Mietkosten, reine Baumaßnahmen oder Ausstattungen ohne Projektbezug.

Die Länderfonds des Kinderhilfswerk

Neben den bundesweit angelegten Themenfonds arbeitet das Kinderhilfswerk mit sogenannten Länderfonds. Diese Fonds sind regional ausgerichtet und richten sich an Projekte in bestimmten Bundesländern. Die Länderfonds entstehen in der Regel in Kooperation mit Partnern vor Ort. Dadurch können gezielt Projekte in einzelnen Regionen unterstützt werden, die den kinderrechtlichen Zielen des Kinderhilfswerks entsprechen.

Wichtig für dich als Träger

Länderfonds sind nicht dauerhaft geöffnet. Sie werden in unregelmäßigen Abständen ausgeschrieben haben unterschiedliche Förderhöhen und maximale Projektlaufzeiten. Auch der Antrag geht hier nicht unbedingt zentral über das Kinderhilfswerk – bei manchen Länderfonds musst du deinen Antrag bei der Partnerorganisation einreichen

Inhaltlich gelten jedoch auch hier zentrale Grundprinzipien: Projekte müssen einen klaren Bezug zu Kinderrechten haben, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nachvollziehbar darstellen und einen zeitlich abgegrenzten Projektcharakter besitzen.

Wenn du in einem bestimmten Bundesland aktiv bist, lohnt sich daher ein regelmäßiger Blick auf die Website des Kinderhilfswerks. Gerade kleinere, regionale Initiativen können über Länderfonds passende Fördermöglichkeiten finden.

Die Sonderfonds des Kinderhilfswerk

Neben Themen- und Länderfonds legt das Kinderhilfswerk in bestimmten Situationen sogenannte Sonderfonds auf. Diese Fonds reagieren in der Regel auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen, besondere politische Schwerpunkte oder akute Bedarfe von Kindern und Jugendlichen.

Konkrete Beispiele für solche Sonderfonds sind etwa der Sonderfonds Hilfe für geflüchtete Kinder und Familien, der gezielt Maßnahmen fördert, die Kindern mit Fluchterfahrung Teilhabe und Stabilität ermöglichen. Oder der Sonderfonds Fluthilfe, der nach der Hochwasserkatastrophe 2021 aufgelegt wurde, um betroffene Kinder und Einrichtungen unbürokratisch zu unterstützen.

Diese Beispiele zeigen: Mit den Sonderfonds reagiert das Kinderhilfswerk flexibel auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen.

Sonderfonds sind meist zeitlich klar befristet und verfügen über ein eigenes Antragsverfahren mit spezifischen Förderbedingungen. Förderhöhe, Laufzeit und thematische Ausrichtung können sich deutlich von den regulären Themenfonds unterscheiden.

Wichtig für dich als Träger

Die Sonderfonds bieten die Chance, innovative oder kurzfristig notwendige Projekte umzusetzen, die genau in einen aktuellen Schwerpunkt des Kinderhilfswerks passen. Gleichzeitig erfordern sie eine zügige Antragstellung, da Antragsfristen häufig enger gesetzt sind und Mittel begrenzt zur Verfügung stehen.

Wer kann beim Kinderhilfswerk einen Antrag stellen?

Die Antragsberechtigung unterscheidet sich je nach Fonds. Für die Themenfonds gelten klare formale Vorgaben, die in den Förderrichtlinien definiert sind.

Antragsberechtigt sind hier grundsätzlich gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Bürgerinitiativen, operative Stiftungen oder gemeinnützige Gesellschaften. Auch Kinder und Jugendliche selbst können einen Antrag stellen, sofern sie von einer volljährigen Person unterstützt werden. Voraussetzung ist in der Regel der Nachweis der Gemeinnützigkeit durch einen aktuellen Freistellungsbescheid sowie – je nach Organisationsform – weitere Unterlagen wie Satzung oder Vereinsregisterauszug.

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen ohne Gemeinnützigkeitsstatus sowie kommunale Träger und Gebietskörperschaften. Eine Ausnahme besteht lediglich im Rahmen einer aktiven „Spielplatz-Initiative“ im Themenfonds Spielraum.

Bei den Länderfonds kann das jedoch anders aussehen. Je nach Ausgestaltung – etwa bei einem Länderfonds wie „Demokratie und Wahlen“ in Brandenburg – können zum Beispiel auch Kommunen einen Antrag einreichen. Hier lohnt sich also immer ein genauer Blick in die jeweilige Ausschreibung.

Für dich bedeutet das: Prüfe immer die spezifischen Bedingungen des jeweiligen Fonds. Die Details können sich zwischen Themen-, Länder- und Sonderfonds unterscheiden.

Fazit

Du siehst, das Kinderhilfswerk hat eine große Bandbreite an Themen bei Projekten mit Kindern und Jugendlichen. Mit den Themenfonds stehen dir dauerhafte inhaltliche Schwerpunkte zur Verfügung – von Kinderpolitik über Spielraum und Medienkompetenz bis hin zu Kinderkultur.

Darüber hinaus lohnt sich immer ein Blick auf aktuell geöffnete Sonderfonds oder auf Länderfonds in deinem Bundesland. Gerade hier können sich zeitlich begrenzte oder regional zugeschnittene Förderchancen ergeben, die sehr gut zu deiner Projektidee passen.

Schau also regelmäßig auf der Webseite des Kinderhilfswerks vorbei und lies dir immer gründlich die jeweiligen Ausschreibungen durch. Die Webseite findest du hier. Natürlich kannst du auch den Newsletter des Kinderhilfswerks abonnieren, das ist am einfachsten, um auf dem Laufenden zu bleiben und keine Fördermöglichkeit zu verpassen.

Ich wünsche dir nun viel Erfolg bei deiner Antragstellung.


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