CERV-Programm: Förderaufruf Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit (CHAR-LITI)

Das EU-Programm CERV (Citizens, Equality, Rights and Values) hat gerade einen interessanten Aufruf offen, der unter anderem Projekte gegen Hassrede und Hasskriminalität fördert. 

CERV ist das zentrale Förderinstrument der Europäischen Union zur Förderung von Demokratie, Gleichstellung und rechtsstaatlichen Prinzipien. DAs Programm unterstützt Organisationen in ganz Europa, die sich für die Stärkung und den Schutz grundlegender Unionswerte einsetzen.

Der aktuelle Aufruf „Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit“ gehört zum Aktionsbereich „Unionswerte“ innerhalb des CERV-Programms. Darüber hinaus bietet CERV vier weitere interessante Aktionsbereiche, die ebenfalls regelmäßig ausschreiben:

  1. Gleichstellung und Rechte,
  2. Bürgerbeteiligung und Teilhabe,
  3. Daphne (Gewaltprävention),
  4. Erinnerungskultur

Jeder Bereich setzt eigene thematische Schwerpunkte und verfolgt unterschiedliche Förderziele. Lass dich von den sperrigen Namen nicht abschrecken, hier sind interessante Projekte möglich! Die Seite von CERV ist übersichtlich und ansprechend und vor allem in deutscher Sprache aufgebaut. Also schau mal rein, vorab kannst du dir im Beitrag zum CERV-Arbeitsprogramm 2024–2025 einen ersten Überblick über das Programm verschaffen.

Doch nun zum aktuellen Aufruf im Aktionsbereich Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit.

Das Förderziel des CERV-Aufrufs

Dieser CERV-Aufruf unterstützt Projekte, die gezielt dazu beitragen, die Unionswerte zu wahren und den Schutz der Grundrechte sowie die Achtung der Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU zu stärken. Die Förderung konzentriert sich auf fünf inhaltliche Prioritäten, von denen du bei Antragstellung eine einzige auswählen musst. Dein Projekt muss sich inhaltlich eindeutig dieser gewählten Priorität zuordnen lassen.

Die fünf Prioritäten im Überblick

1. Kapazitätsaufbau und Sensibilisierung für die EU-Grundrechtecharta

Die in der Grundrechtecharta verankerten Rechte sollten nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch praktisch wirksam werden. Deshalb fördert CERV Projekte, die das Wissen über die Charta und ihren Anwendungsbereich stärken – insbesondere bei zivilgesellschaftlichen Organisationen, Behörden und Menschenrechtsverteidiger:innen. Im Fokus steht, zu vermitteln, wann die Charta überhaupt greift – nämlich bei der Umsetzung von EU-Recht – und welche konkreten Rechte sie umfasst, denn nur wer die eigenen Rechte kennt, kann sie auch wirksam einfordern und schützen. Für diesen Bereich ist ein Budget von insgesamt 3,6 Mio. Euro vorgesehen.

2. Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums

CERV unterstützt Initiativen, die Organisationen helfen, Grundrechtsverletzungen zu dokumentieren, sich besser zu vernetzen und auf neue Herausforderungen wie digitale Bedrohungen oder gezielte Einschüchterung zu reagieren. Diese Projekte sollen nicht nur nationale Entwicklungen erfassen, sondern auch den Dialog mit europäischer Ebene stärken. Ziel ist es, den Schutz zivilgesellschaftlicher Akteur:innen auszubauen und ihre Widerstandsfähigkeit zu fördern. Diese Priorität hat ein Budget von 3,5 Mio. Euro.

3. Strategische Prozessführung (Strategic Litigation)

Gerichtliche Verfahren können über Einzelfälle hinaus grundlegende Weichen stellen – besonders bei Fragen des EU-Rechts. CERV fördert daher Projekte, die gezielt juristische Expertise und Strategien zur Prozessführung entwickeln, um die in der Grundrechtecharta verankerten Rechte effektiv geltend zu machen. Dabei spielen Fortbildungen für Jurist:innen, Austausch über Best Practices und die Unterstützung von Betroffenen eine zentrale Rolle. Auch die Abwehr missbräuchlicher Klagen gegen engagierte Journalist:innen oder Aktivist:innen wird in den Blick genommen. Dafür steht ein Budget von 2,4 Mio. Euro zur Verfügung.

4. Bekämpfung von Hassrede und Hasskriminalität

Hassrede und Hasskriminalität bedrohen nicht nur Einzelne, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Grundwerte. CERV reagiert auf diese Entwicklung mit der Förderung von Projekten, die Prävention, Aufklärung und Opferschutz stärken – insbesondere auch im digitalen Raum. Unterstützt werden unter anderem partizipative Bildungsinitiativen, Meldeplattformen, Schulungen für Polizei und Justiz sowie innovative Ansätze zur Erkennung und Bekämpfung von Hassrede im Netz. Dies ist die Priorität mit dem größten Budget – insgesamt 6 Mio. Euro.

5. Schutz von Hinweisgeber*innen (Whistleblowern)

CERV setzt sich dafür ein, ein sicheres Umfeld für Hinweisgebende zu schaffen, in dem sie ohne Angst vor Repressalien handeln können. Gefördert werden Projekte, die zivilgesellschaftliche Organisationen dabei unterstützen, Hinweisgebende zu beraten, funktionierende Meldewege zu etablieren und gemeinsam mit Behörden und Unternehmen tragfähige Schutzkonzepte zu entwickeln. Hier sind insgesamt 2,5 Mio. Euro an Fördergeldern verfügbar.

Die Projekte können national oder transnational sein. Transnationale Projekte werden besonders gefördert.

Förderkonditionen: Förderhöhe, Kostenarten und Laufzeit

Im Rahmen des CERV-Aufrufs „Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit“ kannst du eine Förderung ab 75.000 Euro beantragen – nach oben gibt es keine festgelegte Förderobergrenze. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung mit einer maximalen Förderquote von 90 % der gesamten Projektkosten. Das bedeutet: Du musst mindestens 10 % Eigenmittel oder Drittmittel selbst beisteuern. Diese Kofinanzierung darf nicht aus anderen EU-Förderprogrammen stammen.

CERV fördert alle projektbezogenen, direkten Ausgaben, die notwendig sind, um das Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Personalkosten für das Projektteam,
  • Reise- und Aufenthaltskosten, z. B. für Veranstaltungen oder internationale Kooperationen,
  • Kosten für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Externe Dienstleistungen, wie etwa Übersetzungen, Moderation oder Evaluation,
  • sowie Sachmittel wie Raummieten, Büroausstattung oder kleinere technische Anschaffungen.

Nicht förderfähig sind dagegen:

  • Investitionen in Infrastruktur oder größere Bauprojekte,
  • Gewinne oder Rücklagenbildung,
  • Ausgaben, die vor Projektbeginn getätigt wurden,
  • sowie laufende Kosten, die nicht unmittelbar projektbezogen sind.

Die Projektlaufzeit muss zwischen 12 und 36 Monaten liegen. Der frühestmögliche Projektstart ist der 1. Januar 2026. In deinem Antrag solltest du einen klar strukturierten Zeitplan mit Meilensteinen, Arbeitspaketen und Ressourceneinsatz darlegen.

Welche Kosten können als Eigenanteil eingebracht werden?

Ich schreib es gerade, im Rahmen des CERV-Programms wird dein Projekt zu maximal 90 % aus EU-Mitteln kofinanziert. Das bedeutet: Du musst mindestens 10 % der förderfähigen Projektkosten als Eigenmittel oder Kofinanzierung aus anderen – nicht EU-finanzierten – Quellen selbst beisteuern. Doch was zählt dabei als Eigenanteil?

Grundsätzlich können alle projektbezogenen, förderfähigen Ausgaben, die nicht durch die EU finanziert werden, als Eigenmittel eingebracht werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Personalkosten für eigenes, im Projekt eingesetztes Personal, sofern diese Kosten aus deinem eigenen Budget (z. B. institutionelle Mittel, Spenden oder andere Drittmittel) getragen werden.
  • Sachmittel, Reisekosten oder externe Dienstleistungen, die du selbst finanzierst oder aus anderen nicht-EU-Finanzierungsquellen deckst.
  • Ehrenamtliche Leistungen können – unter bestimmten Bedingungen – als förderfähige Kosten geltend gemacht werden und damit zur Kofinanzierung beitragen. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Förderfähig sind diese Antragsteller:

  • juristische Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat, der am CERV-Programm teilnimmt (z. B. Norwegen),
  • zivilgesellschaftliche Organisationen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen (z. B. Städte, Kommunen), und
  • internationale Organisationen, sofern sie über eine rechtliche Vertretung in der EU verfügen.

Nicht förderfähig sind:

  • natürliche Personen (Privatpersonen),
  • Einzelunternehmen ohne juristische Person,
  • Organisationen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt, die nicht gemeinnützig arbeiten,
  • Organisationen aus Drittstaaten außerhalb des CERV-Raums.

Antragsfrist

Deinen Antrag für den aktuellen Aufruf kannst du noch bis zum 18. September 2025 um 17:00 Uhr (Brüsseler Ortszeit) einreichen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission.

Erfolgschancen und Tipps

Die Konkurrenz um Fördermittel im Aktionsbereich Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ist hoch. Beim letzten Aufruf im Jahr 2024 wurden 570 Anträge eingereicht – nur 33 davon erhielten eine Zusage. Das entspricht einer Erfolgsquote von gerade einmal 5,8 %.

Wenn du also einen Antrag stellen willst, kommt es auf Qualität und Präzision an. Achte besonders auf folgende Punkte:

  • Formuliere eine klare Bedarfsanalyse und zeige, wer konkret von deinem Projekt profitieren soll.
  • Sorge dafür, dass Ziele, Maßnahmen und erwartete Ergebnisse logisch aufeinander aufbauen.
  • Plane realistisch – sowohl zeitlich als auch finanziell.
  • Setze auf starke Kooperationspartner, die sich sinnvoll ergänzen.
  • Zeige, wie die Ergebnisse übertragbar sind – also auch für andere Regionen oder Zielgruppen von Nutzen sein könnten.
  • Und vor allem: Dein Projekt muss inhaltlich ganz genau zur gewählten Priorität passen. Je präziser du diesen Bezug herstellst, desto besser stehen deine Chancen.

Wenn du mit deinem Projekt zeigen kannst, dass du einen echten Beitrag zur Stärkung der Unionswerte leisten willst – mit Substanz, Engagement und Strategie –, hast du trotz des Wettbewerbs gute Karten!

Das Beratungsangebot von CERV

Falls du noch unsicher bist, welche Förderung zu deinem Vorhaben passt oder wie du einen Antrag stellen kannst, lohnt sich ein Blick auf das Beratungsangebot der Nationalen Kontaktstelle CERV Deutschland. Hier werden dir nicht nur allgemeine Fragen beantwortet, du kannst zum Beispiel auch deine Projektskizze oder deinen fertigen Antrag zur inhaltlichen Prüfung geben und dir so wertvolle Rückmeldung vor der Einreichung einholen. Nutze das auf jeden Fall und reiche deine Projektskizze mit ausreichend Abstand zur Abgabefrist ein, damit eine Prüfung noch möglich ist.

Alle Infos, die du zur Ausschreibung und für einen Antrag brauchst, findest du auf der Homepage der Nationalen Kontaktstelle von CERV. 


Du hast noch Fragen?

1. Finde viele weitere Fördermöglichkeiten über die Schlagwortwolke

Rechts in der Seitenleiste findest du die Schlagwortwolke. Klicke auf den Begriff, der dich interessiert und finde jede Menge weiterer Fördermöglichkeiten oder aber ein Thema, zu dem du mehr wissen willst, wie zum Beispiel Projekttransfer, Gender Mainstreaming oder die Belegliste. Probier´s aus!


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3. Finde Hilfen zur Antragstellung in der Rubrik „Der Antrag“ 

In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.


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