Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden

Förderung gegen Einsamkeit im Erwachsenenalter

Das neue ESF-Plus-Programm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ unterstützt Kommunen dabei, Einsamkeit und soziale Isolation von Erwachsenen zwischen 28 und 59 Jahren zu verringern. Ziel ist es, Strukturen aufzubauen, die Teilhabe fördern und das Risiko sozialer Isolation langfristig senken – in der Stadt wie im ländlichen Raum.

Auch gemeinnützige Träger können hier eine aktive Rolle übernehmen. Zwar können nur Kommunen einen Antrag stellen, gemeinnützige Organisationen können aber Kooperationspartner einer Kommune sein – zum Beispiel als Teilvorhabenpartner, Projektträger oder Impulsgeber. Vielleicht kannst du in deiner Kommune ja ein solches Projekt anstoßen oder auch das Projektpersonal stellen. So lassen sich Projekte gemeinsam entwickeln und umsetzen, bei denen die Kommune formal antragsberechtigt bleibt, aber die fachliche Umsetzung zu Teilen in Händen gemeinnütziger Akteure liegt.

Ziel und Hintergrund von Zusammenhalt stärken

Einsamkeit ist längst kein Randthema mehr. Viele Menschen im mittleren Erwachsenenalter fühlen sich einsam, vor allem in Phasen des Übergangs – beim Berufseinstieg, in der Familiengründung, bei Trennung oder Jobverlust. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) reagiert darauf mit dieser neuen Förderrichtlinie.

„Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ ist Teil der bundesweiten Strategie gegen Einsamkeit und schließt die Lücke zwischen bestehenden Programmen für Jugendliche und älteren Menschen. Es richtet sich gezielt an die Altersgruppe der 28- bis 59-Jährigen, die bisher wenig im Fokus stand.

Das Programm will Kommunen ermutigen, Einsamkeit nicht nur als individuelles, sondern auch als strukturelles Thema zu verstehen – und passende Antworten zu entwickeln. Dazu gehört, Begegnungsräume zu schaffen, Beratungsangebote auszubauen und kommunale Netzwerke zu stärken.

Wer kann bei Zusammenhalt stärken einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften – also Gemeinden, Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke in Stadtstaaten. Sie können Projekte auch gemeinsam mit Partnern umsetzen, etwa mit anderen Kommunen, gemeinnützigen Trägern, Behörden,  Unternehmen oder Forschungseinrichtungen. 

Was fördert Zusammenhalt stärken?

Das Programm verfolgt zwei Ziele, die im Projekt verwirklicht werden müssen:

1. Aufbau oder Verstärkung von kommunalen Strukturen zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation

2. Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen   

In der Förderrichtlinie findest du diese Maßnahmen, die zur Erreichung der gerade genannten Ziele beitragen können. 

A. Aufbau beziehungsweise Verstärkung von kommunalen Strukturen, wie zum Beispiel:

  • Schaffung eines lokalen Aktionsplanes, gegebenenfalls mit weiteren Akteurinnen und Akteuren, zur Linderung und Vorbeugung von Einsamkeit
  • Auf- und Ausbau von übergreifenden Arbeitskreisen–Vernetzung zwischen kommunalen und zivilgesellschaftlichen Strukturen
  • Identifikation und Kooperation mit den für das Thema Einsamkeit wichtigen Stellen
  • abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung der Aktionen beziehungsweise Angebote gegen Einsamkeit
  • Veranstaltungen zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden in kommunalen Strukturen zum Thema Einsamkeit
  • Erarbeitung digitaler Angebote zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit

B. Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen der Zielgruppen, wie zum Beispiel:

  • Aufbau von kommunalen und zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen und/oder Etablierung des Themas Einsamkeit in vorhandenen Beratungsstrukturen
  • Ausbau von Angeboten zur Verbesserung der finanziellen Situation der Zielgruppe
  • Veranstaltungen und weitere Formate zur Sensibilisierung zum Thema Einsamkeit
  • Evaluation des Themas Einsamkeit bei den vor Ort ansässigen Anbietern von Unterstützungsleistungen
  • Verweisübersicht zu Angeboten für Ehrenamt und Engagement–Vermittlung von Angeboten zu Aktivitäten von Vereinen und Organisationen
  • Ausbau der Kooperationen, zum Beispiel in die freie Wirtschaft, zu Werkstätten für Menschen mit Behinderung, zu Migrantenorganisationen, zu queeren Organisationen

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. Der Zuschuss variiert je nach Standort des Projekts und liegt bei:

  • bis zu 40 % in stärker entwickelten Regionen (alte Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig, ohne Lüneburg und Trier)
  • bis zu 60 % in Übergangsregionen (neue Bundesländer sowie Lüneburg und Trier, ohne Berlin und Region Leipzig)

Pro Jahr liegt die Fördersumme zwischen 20.000 € und 150.000 €. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Jahr.

Förderfähige Ausgaben

Förderfähig sind vor allem Personalausgaben und Honorare für qualifiziertes Projektpersonal.

Jede Kommune muss eine Projektkoordination einrichten, die als zentrale Ansprechstelle dient und das Vorhaben steuert. Honorarkräfte können für Teilaufgaben eingesetzt werden, dürfen aber maximal ein Viertel der eigenen Personalausgaben ausmachen. Alle indirekten Projektausgaben – etwa für Miete, IT oder Verwaltung – werden über eine Pauschale von 20 % der direkten Personalkosten und Honorare abgegolten. 

Fristen, Laufzeit und Start

Deinen Antrag kannst du jederzeit stellen, spätestens jedoch bis 31. Dezember 2026. Beachte aber, dass dein Projekt maximal bis zum 31. Dezember 2028 laufen kann, je später du den Antrag stellst, desto kürzer ist also die mögliche Laufzeit deines Projektes. Spätester Projektbeginn ist der 1. Juli 2027.

Das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Zunächst reichen interessierte Kommunen eine Interessenbekundung elektronisch über das Förderportal Z-EU-S ein.  Ausgewählte Projekte werden anschließend zur formalen Antragstellung aufgefordert. 

Alle weiteren Infos zum Programm gibt es hier. Dort findest du auch den Link zu einem Info-Webinar am 20.11.2025. Solltest du einen Antrag erwägen, empfehle ich dir dringend, an dem Webinar teilzunehmen.


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