Pauschale Projektförderung von 2.000 Euro – Frist 30. September
Mit den Umweltschecks „Naturschutz Nordrhein-Westfalen“ unterstützt das Land NRW kleine Projekte im Natur- und Artenschutz. Die Förderung richtet sich an Menschen und Organisationen, die sich lokal oder regional für Natur und Landschaft einsetzen.
Gefördert werden Maßnahmen, die zum Schutz der Natur beitragen oder andere Menschen für Natur- und Artenschutz begeistern. Dazu können zum Beispiel gehören:
- Anlage von Biotopen
- Förderung von Insektenlebensräumen
- Veranstaltungen und Mitmachaktionen im praktischen Naturschutz
- Informationsangebote im Gelände
Anträge können zum Beispiel von Gemeinden, Schulen, gemeinnützigen Organisationen, Einzelpersonen oder Unternehmen eingereicht werden. Möglich sind Maßnahmen zum Beispiel auf Schulhöfen, Vereinsgrundstücken oder öffentlichen Flächen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro, wenn förderfähige Ausgaben mindestens in dieser Höhe nachgewiesen werden. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Die Umsetzung darf erst nach Antragstellung und Bewilligung beginnen.
Deinen Antrag kannst du schon seit dem 25. Februar einreichen, die Frist für dieses Jahr ist der 30. September. Dein Vorhaben muss bis zum 31. Dezember abgeschlossen sein.
Mehr Infos findest du hier.
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