Landesprogramm WIR – Vielfalt und Teilhabe
Mit dem Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ fördert das Land Hessen Projekte, die Integration und das Miteinander in einer vielfältigen Gesellschaft stärken.
Für dich als gemeinnützige Organisation ist das Programm spannend, wenn du Ideen hast, die Integration fördern, Zugänge zu Bildung oder Beratung verbessern oder Vielfalt in deiner Region sichtbarer machen. Je nach Projekt kommen verschiedene Förderschwerpunkte infrage.
Im Folgenden bekommst du einen Überblick über die wichtigsten Schwerpunkte – und erfährst, wo du als gemeinnützige Organisation direkt antragsberechtigt bist und wo du eher als Kooperationspartner ins Spiel kommst.
WIR-Vielfaltszentren: Anlaufstellen für Integration vor Ort
Mit den WIR-Vielfaltszentren stärkt das Land Hessen die kommunale Integrationsarbeit. Aus früheren Koordinationsstellen sind zentrale Orte geworden, an denen Projekte, Beratung und Netzwerkarbeit rund um Integration und Teilhabe gebündelt werden.
Förderumfang im Schwerpunkt WIR-Vielfaltszentren:
- Personalkosten für bis zu zwei WIR-Koordinationskräfte, jeweils bis zu 60.000 Euro pro Vollzeitstelle und Jahr
- Personalkosten für eine WIR-Mitarbeitsstelle mit bis zu 20.000 Euro pro Jahr
Antragsberechtigt für diesen Schwerpunkt sind ausschließlich Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. Als gemeinnützige Organisation kannst du also keinen eigenen Antrag stellen – profitierst aber indirekt über Kooperationen und Mikroprojekte.
Denn seit 2022 können die WIR-Vielfaltszentren pro Region bis zu 5.000 Euro jährlich für Mikroprojekte beantragen, die dann an gemeinnützige Träger vor Ort weitergegeben werden.
Über diese Mikroprojekte kannst du deine eigenen Ideen zur Förderung von Integration und Vielfalt umzusetzen.
Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die das Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft sichtbar und erlebbar machen – zum Beispiel:
- Begegnungs- und Austauschformate zwischen verschiedenen Gruppen
- Workshops oder Kulturveranstaltungen zu Themen wie Teilhabe oder Antidiskriminierung
- Kreative Projekte die interkulturellen Dialog und Integration fördern
- Kleine Bildungsangebote oder Öffentlichkeitsaktionen rund um das Thema Vielfalt
Förderfähig sind zum Beispiel Ausgaben für Honorare, Öffentlichkeitsarbeit, Büro- und Arbeitsmaterialien, kleinere technische Anschaffungen für das Projekt oder Fahrtkosten für Mitarbeitende.
Wenn du ein Mikroprojekt planst, ist der erste Schritt also die Kontaktaufnahme mit dem WIR-Vielfaltszentrum in deinem Landkreis oder deiner Stadt.
Innovative Integrations- und Teilhabeprojekte (IP): größere Vorhaben mit Modellcharakter
Dieser Schwerpunkt ist besonders für gemeinnützige Organisationen interessant, die längerfristige Projekte umsetzen wollen. Gefördert werden neue Ansätze, die Teilhabechancen von Menschen mit Migrationsgeschichte verbessern, Diskriminierung abbauen und eine offene Willkommenskultur fördern.
Typische Inhalte eines solchen Projekts können sein:
- Der Aufbau oder die Weiterentwicklung von Begegnungsorten
- Rassismuskritische Bildungsarbeit zur Integration
- Interkulturelle Öffnung von Einrichtungen
- Stärkung von Selbstorganisation und Empowerment
- Sozialräumliche Ansätze zur Förderung von Vernetzung und Integration in der Kommune
In der Förderrichtlinie zum Schwerpunkt wird keine feste maximale Fördersumme genannt. Festgelegt ist lediglich, dass das Land Hessen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernehmen kann und sich die Höhe der Förderung nach Umfang und Zielsetzung des Projektes richtet.
Das heißt für dich, dass du mit deinem Projektentwurf in den Dialog mit der zuständigen Behörde gehen musst um zu gucken, wo eine Förderung realistisch ist und wo du Abstrichen machen musst.
Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben wie zum Beispiel Gehälter für Projektmitarbeitende, Honorare für externe Fachkräfte oder Kosten für Miet- und Raumausgaben.
Gefördert wird in der Regel für maximal drei Jahre, in begründeten Ausnahmefällen kannst du aber eine Verlängerung auf bis zu fünf Jahre beantragen.
Für dich eignet sich dieser Schwerpunkt also, wenn du ein mehrjähriges, modellhaftes Projekt mit deutlicher Wirkung im Sozialraum planst.
Integrationslotsinnen und -lotsen: Ehrenamtliche begleiten Zugewanderte bei der Integration
Hier unterstützt das Land Hessen den Einsatz und die Qualifizierung von ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen. Sie helfen Zugewanderten, sich vor Ort zurechtzufinden, begleiten zu Behörden oder unterstützen bei Alltagsfragen rund um Integration.
Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche und gemeinnützige Träger.
Gefördert werden drei Bausteine:
- Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für Integrationslotsinnen
- Ehrenamtlicher Einsatz der Lotsinnen
- Eine jährliche Koordinierungspauschale
Für den ehrenamtlichen Einsatz gibt es eine Aufwandsentschädigung von maximal 1.380 Euro im Jahr und für deine Ehrenamtlichen mit zusätzlich organisierender Funktion maximal 2.070 Euro.
Die Koordinierungspauschale liegt bei 2.000 Euro und du kannst sie beantragen, wenn in deiner Organisation mindestens fünf aktive Lotsinnen und Lotsen tätig sind.
Für dich lohnt sich dieser Schwerpunkt also, wenn du ein strukturiertes Ehrenamtsangebot zur besseren Integration Zugewanderter mit klaren Aufgaben, Begleitung und Qualifizierung aufbauen oder ausbauen möchtest.
Laiendolmetscherinnen und -dolmetscher: Sprachmittlung gelingende Integration
Dieser Förderbereich unterstützt den Aufbau und Einsatz von ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern in Hessen. Ziel ist es, sprachliche Barrieren abzubauen und Zugewanderten den Zugang zu Beratungsstellen, Behörden und sozialen Einrichtungen zu erleichtern.
Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche und gemeinnützige Träger, die einen Pool von mindestens fünf Dolmetschenden aufbauen oder betreuen.
Gefördert werden sowohl Schulungen als auch der tatsächliche Einsatz. Für die Qualifizierung können bis zu 12,50 Euro pro Unterrichtsstunde angesetzt werden, für die Einsätze selbst bis zu 20 Euro pro Termin, maximal 2.400 Euro pro Jahr und Person.
Nicht gefördert werden Einsätze, bei denen vereidigte DolmetscherInnen vorgeschrieben sind – zum Beispiel bei Gericht oder der Polizei.
Die Förderung bietet dir die Möglichkeit, ehrenamtliche Sprachmittlung professioneller zu organisieren und Menschen mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen aktiv in die Integrationsarbeit einzubinden.
Förderung gemeinnütziger MigrantInnenorganisationen: Mikroprojekt plus Minijob
Dieser Bereich richtet sich direkt an Vereine und Initiativen von Menschen mit Migrationsgeschichte. Ziel ist, ihre Strukturen zu stärken und ihre Arbeit für Integration langfristig abzusichern.
Gefördert wird eine Kombination aus Mikroprojekt und Minijobstelle. Das Mikroprojekt kann vieles sein, zum Beispiel:
- Bildungs- oder Begegnungsangebote zur Integration
- Informationsveranstaltungen oder Workshops
- Aktivitäten zur besseren Vernetzung mit kommunalen Akteuren
Parallel dazu kann eine geringfügige Beschäftigung gefördert werden, etwa für Koordination, Öffentlichkeitsarbeit oder Mitgliederbetreuung.
Für das Mikroprojekt stehen bis zu 3.000 Euro pro Jahr, für die Minijobstelle bis zu 7.200 Euro pro Jahr zur Verfügung – maximal für 24 Monate.
Das Projekt sollte eng mit den kommunalen Integrationsstrukturen abgestimmt sein. Für MigrantInnenorganisationen ist dieser Schwerpunkt eine Chance, eigene Ideen umzusetzen und gleichzeitig die Vereinsarbeit professioneller aufzustellen.
Kommunale Vielfalts- und Integrationsstrategien
Mit diesem Schwerpunkt werden kleinere Städte und Gemeinden gefördert, die gemeinsam mit Bürgerinnen, Vereinen und Initiativen eine Strategie für Vielfalt und Integration entwickeln wollen.
Antragsberechtigt sind Kommunen mit 10.000 bis 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Kleinere Kommunen können sich zusammenschließen und gemeinsam beantragen.
Für gemeinnützige Organisationen ist das vor allem dann interessant, wenn ihre Kommune eine solche Strategie plant. So kannst du dich aktiv einbringen und mitgestalten, wie Vielfalt vor Ort gelebt wird.
Gefördert wird die Prozessmoderation, also die fachliche Begleitung bei der Entwicklung einer Vielfalts- und Integrationsstrategie. Dabei geht es vor allem um die Planung und Durchführung eines Beteiligungsprozesses mit verschiedenen lokalen Akteuren wie:
- Bürgerinnen und Bürgern,
- Vereinen und Initiativen,
- MigrantInnenorganisationen,
- Schulen, Kirchengemeinden oder lokalen Betrieben.
Die Förderung deckt Personal- und Sachausgaben ab, die im Rahmen der Prozessmoderation entstehen – zum Beispiel Honorare, Moderations- oder Veranstaltungskosten.
Für eine Laufzeit von 12 Monaten können bis zu 20.000 Euro, für 18 Monate bis zu 30.000 Euro gewährt werden.
Fristen und nächster Schritt für deine Organisation
Für die meisten Schwerpunkte gilt: Die Antragsfrist ist in der Regel der 31. Dezember des Vorjahres. Eine wichtige Ausnahme sind Integrationslotsinnen und Laiendolmetscherinnen – hier können Anträge auch im laufenden Jahr gestellt werden.
Wenn du als gemeinnützige Organisation prüfen möchtest, ob dein Vorhaben zu einem der Schwerpunkte passt, sind gute erste Schritte:
- Klären, ob du direkt antragsberechtigt bist oder über eine Kommune bzw. ein WIR-Vielfaltszentrum als Partner an das Programm andockst.
- Ein grobes Konzept erstellen: Ziel, Zielgruppe, Maßnahmen, Laufzeit, geschätzte Kosten.
- Frühzeitig Kontakt zum zuständigen Regierungspräsidium bzw. WIR-Vielfaltszentrum aufnehmen und dein Vorhaben kurz vorstellen.
So kannst du das Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ gezielt nutzen, um mit deinem Projekt einen konkreten Beitrag zu mehr Integration und Teilhabe in deiner Region zu leisten. Alle Infos zum Programm findest du hier
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