Kommunalrichtlinie: Welche Fördermittel Vereine und gemeinnützige Organisationen nutzen können
Die Kommunalrichtlinie gehört zu den wichtigsten Förderprogrammen für Klimaschutzprojekte in Deutschland. Und auch wenn der Name anderes vermuten lässt: Du kannst sie auch als Verein, gemeinnützige Organisation oder Religionsgemeinschaft nutzen.
Entscheidend ist dabei nicht nur, dass du über die Kommunalrichtlinie gefördert wirst – sondern wofür genau. Denn hinter den einzelnen Förderbereichen stecken sehr konkrete Maßnahmen, die dir im Alltag wirklich helfen können.
Für wen lohnt sich die Kommunalrichtlinie besonders?
Die Förderung der Kommunalrichtlinie ist besonders interessant, wenn du:
- eigene Gebäude nutzt zum Beispiel Vereinsheim, Gemeindezentrum und so weiter
- regelmäßig Energie verbrauchst
- Mobilität organisierst
- Klimaschutz strategisch angehen willst
Gerade Kirchengemeinden, Sportvereine oder soziale Träger haben hier durch die Kommunalrichtlinie oft großes Potenzial.
Wichtig vorab: Die Kommunalrichtlinie arbeitet nicht mit einer einheitlichen Förderquote. Stattdessen hat jede Maßnahme einen festen Fördersatz, der je nach Projekt und Voraussetzungen variiert. Diese Maßnahmen stelle ich dir hier kurz vor.
Für Schulen und Kitas fördert die Kommunalrichtlinie praxisorientierte, partizipative Energiesparprojekte, die Schülerinnen und Schüler zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motivieren. Ich finde diese Fördermöglichkeit so interessant, dass ich ihr einen eigenen Beitrag widmen werde und sie deshalb in diesem Beitrag ausspare.
Kommunalrichtlinie: Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Innen- und Hallenbeleuchtung
Viele Fördertexte sprechen allgemein von „Energieeinsparung“. In der Praxis geht es dabei um ganz konkrete Veränderungen an Gebäuden oder Technik. Ein typisches Beispiel in der Kommunalrichtlinie ist die Umrüstung auf LED-Beleuchtung.
Gerade in Sporthallen, Gemeinderäumen oder Vereinsheimen laufen alte Leuchtmittel oft viele Stunden am Tag. Wenn du hier auf LED umstellst, kannst du den Stromverbrauch deutlich senken.
Förderhöhe bei Beleuchtung
Für die Sanierung von Innen-, Außen- oder Hallenbeleuchtung liegt die Förderung der Kommunalrichtlinie typischerweise bei 25 % der förderfähigen Kosten, bis zu 40 % zum Beispiel für finanzschwache Träger. Voraussetzung ist, dass dadurch nachweislich CO2 eingespart wird. Damit gehört Beleuchtung eher zu den klassischen, solide geförderten Maßnahmen, aber nicht zu den Spitzenreitern.
Kommunalrichtlinie: Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements
Neben technischen Maßnahmen kannst du auch die strategische Seite des Klimaschutzes in Form von Konzepten oder Personalkosten für Klimaschutzmanagern fördern lassen.
Ein Klimaschutzkonzept hilft dir, systematisch vorzugehen: Du analysierst deinen Energieverbrauch, legst Ziele fest und entwickelst konkrete Maßnahmen. Damit das nicht nur Theorie bleibt, kannst du zusätzlich eine Person fördern lassen, die das Thema intern vorantreibt – das sogenannte Klimaschutzmanagement.
Für diese strategischen Maßnahmen gibt es keine einheitliche Pauschalangabe in der Richtlinie selbst. In der Praxis liegen die Förderquoten im Bereich von etwa 70 % mit höheren Quoten für finanzschwache Organisationen.
Diese Maßnahmen werden in der Kommunalrichtlinie oft deutlich stärker gefördert als reine Technik, weil sie langfristige Wirkung entfalten. Auch nicht unwichtig: Ich habe bei anderen Fördermöglichkeiten für Klimaschutz oder Klimaanpassung wiederholt gesehen, dass ein Klimakonzept Fördervoraussetzung ist. Das Konzept, das du über die Kommunalrichtlinie erstellst, kann dir also auch bei anderen Fördertöpfen nützlich sein.
Klimafreundliche Mobilität – Fahrradinfrastruktur
Der Bereich Mobilität ist einer der spannendsten Teile der Kommunalrichtlinie – und oft auch der mit den höchsten Förderquoten. Gefördert werden hier verschiedene Maßnahmen rund um den Fahrradverkehr. Dazu gehören diese:
- Neue Radwege oder sichere Fahrradverbindungen
- Fahrradabstellanlagen oder Fahrradparkhäuser
- Verbesserungen bestehender Infrastruktur
Förderhöhe Radverkehr:
- 50 % der Kosten im Regelfall
- bis zu 65 % bei besonderen Voraussetzungen
Für bestimmte Maßnahmen – etwa Bike+Ride-Anlagen an Bahnhöfen – kann die Förderung sogar noch höher ausfallen, nämlich bis zu 70 %, in Einzelfällen sogar bis zu 85 %
Das zeigt: Gerade im Bereich Fahrrad und Mobilität sind die Förderquoten deutlich höher als bei klassischen Energie-Maßnahmen. Auch Mobilitätsstationen – also Orte, an denen verschiedene Verkehrsmittel verknüpft werden – werden in einem ähnlichen Bereich gefördert. Typisch sind 50–65 %.
Wichtig zu wissen: Der Fokus der Kommunalrichtlinie liegt immer auf dauerhafter Veränderung im Mobilitätsverhalten, nicht nur auf einzelnen Anschaffungen.
Kommunalrichtlinie: Förderung von Beratung und Planung
Viele Organisationen haben gute Ideen, sind aber unsicher bei der Umsetzung. Genau hier setzt die Kommunalrichtlinie an: Sie fördert Beratungsleistungen und Machbarkeitsstudien, damit du fundierte Entscheidungen treffen kannst, bevor du investierst.
Was bedeutet das konkret?
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie kannst du dir externe Unterstützung holen – von ersten Orientierungsgesprächen bis hin zu konkreten Projektprüfungen.
Ein wichtiger Einstieg sind dabei sogenannte Fokusberatungen:
Fokusberatungen:
Hier geht es darum, ein konkretes Handlungsfeld besser zu verstehen – zum Beispiel Energieverbrauch, Mobilität oder organisatorische Klimaschutzmaßnahmen.
Darauf aufbauend kannst du tiefer einsteigen, zum Beispiel mit:
Energieanalysen:
Hier wird untersucht, wo in deiner Einrichtung besonders viel Energie verbraucht wird – z. B. bei Beleuchtung oder Nutzung.
Potenzialanalysen:
Du erfährst, welche Einsparungen realistisch möglich sind und welche Maßnahmen sich besonders lohnen.
Machbarkeitsstudien:
Diese gehen einen Schritt weiter: Sie prüfen konkret, ob ein geplantes Projekt technisch umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Förderhöhe in der Kommunalrichtlinie
Für Beratungsleistungen innerhalb der Kommunalrichtlinie – insbesondere Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien – liegt die Förderung in der Praxis häufig im Bereich von etwa 50 % bis 70 % der förderfähigen Kosten, in Einzelfällen auch darüber, zum Beispiel bei finanzschwachen Antragstellern.
Das Wort zum Schluss
Die Kommunalrichtlinie ist auf jeden Fall einen Blick wert. Prüfe aber vor einem Antrag, ob Aufwand und Nutzen in einem guten Verhältnis stehen, insbesondere in den Bereichen, in denen die Förderung nicht so hoch ist.
Nutze dafür auch die Beratungsmöglichkeiten der NKI – das ist die Abkürzung für Nationale Klimaschutzinitiative, zu der auch die Kommunalrichtlinie gehört. Sie bietet dir ein breites Angebot an Unterstützungsleistungen und berät auch zu alternativen Fördermöglichkeiten rund um Klimaschutzmaßnahmen.
Hier findest du weitere Infos zur Kommunalrichtlinie und natürlich die Richtlinie, in die du dich vertiefen solltest, falls die hier beschriebenen Möglichkeiten für dich interessant sind.
Du hast noch Fragen?
1. Finde viele weitere Fördermöglichkeiten über die Schlagwortwolke
Rechts in der Seitenleiste findest du die Schlagwortwolke. Klicke auf den Begriff, der dich interessiert und finde jede Menge weiterer Fördermöglichkeiten oder aber ein Thema, zu dem du mehr wissen willst, wie zum Beispiel Projekttransfer, Gender Mainstreaming oder die Belegliste. Probier´s aus!
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In der Rubrik „Der Antrag“ findest du viele Tipps zum Schreiben deines Antrages; wie du einzelne Elemente formulierst, Projektziele festlegst, Indikatoren entwickelst oder was du zu Gender oder Nachhaltigkeit schreiben kannst und vieles mehr.
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